Das Amtsgericht Belgard war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Belgard, Provinz Pommern.

Geschichte In Belgard bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Belgard. Das königlich preußische Amtsgericht Belgard wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Belgard. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Belgard ohne den Teil, der dem Amtsgericht Polzin zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 431 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Groß-Tychow gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 464 online

Im Jahre 1945 wurden der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Belgard, unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Belgard. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Białogardzie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Białogardzie).

Einzelnachweise

Belgard Kategorie:Białogard Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945