Das Amtsgericht Polzin war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Polzin, Provinz Pommern.

Geschichte In Polzin bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Polzin des Kreisgerichts Belgard. Das königlich preußische Amtsgericht Polzin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Polzin. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Belgard den Stadtbezirk Polzin und die Amtsbezirke Altschlage, Arnhausen, Buslar, Collatz, Damen, Schloss Polzin, Groß-Popplow, Redel, Reinfeld und Wusterbarth, sowie Amtsbezirk Woldisch Tychow ohne die Gutsbezirke Ballenberg, Bergen und Woldisch Tychow.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 431 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 464 online

Im Jahre 1945 wurden der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Polzin, unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Polzin.

Einzelnachweise

Polzin Kategorie:Gmina Połczyn-Zdrój Kategorie:Gerichtsgründung 1879