Das Arbeitsgericht Schlochau war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Schlochau.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Schneidemühl entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Schneidemühl als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder. In Schlochau entstand das Arbeitsgericht Schlochau. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Baldenburg, Hammerstein, Preußisch Friedland und Schlochau. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 115), Digitalisat
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichtes Schlochau endete.
Einzelnachweise
Kategorie:Człuchów Schlochau Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945