Das Arbeitsgericht Schneidemühl war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Schneidemühl.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Schneidemühl entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Schneidemühl als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder. In Schneidemühl entstand das Arbeitsgericht Schneidemühl. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Jastrow, Schneidemühl und Schönlanke. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 115), Digitalisat
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichtes Schneidemühl endete.
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Piła) Schneidemuhl Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945