mini|270px|Scharfrichter richtet auf dem Enthauptungsplatz einen Verurteilten hin (Qing-Dynastie, China) mini|hochkant=0.7|Mittelalterliche Tracht eines Henkers mit Kopfmaske (Peter-und-Paul-Festung, St. Petersburg) mini|hochkant=0.7|Scharfrichter des 15. Jahrhunderts in typischer roter Tracht mini|links|hochkant=0.5|Richtschwert eines Scharfrichters (Deutschland, 17. Jahrhundert)
Der Scharfrichter (der „mit der Schärfe des Richtbeils oder des Richtschwertes Richtende“) ist eine seit dem Mittelalter gebräuchliche Berufsbezeichnung für den Vollstrecker der Todesstrafe oder anderer Gerichtsurteile. Früher waren auch die Begriffe Nachrichter und Carnifex gebräuchlich. Heute wird synonym dazu die Bezeichnung Henker verwendet (ursprünglich der Vollstrecker einer Hinrichtung durch „Henken“), im Volksmund auch Meister Hans oder Freimann.
Geschichte des Scharfrichteramtes Bereits im Römischen Reich gab es Personen, die im Namen der Gerichte dem Scharfrichter vergleichbare Tätigkeiten ausführten, wie Folter und die Vollstreckung der Todesstrafe. Wahrscheinlich waren zunächst Soldaten mit dieser Tätigkeit betraut, doch es dürfte bereits eine gewisse Spezialisierung vorgelegen haben, wie antike Beschreibungen vom Amt des Carnifex erkennen lassen.
In den alten europäischen Volksrechten (sächsisches Recht Sachsenspiegel, Lex Salica u. a.) wurde die Hinrichtung durch einen der Richter, oft den jüngsten, oder den Ankläger vollzogen. Auch ein Fronbote oder Amtmann (auch Büttel) wird als Hinrichter genannt, dieser erhält allerdings für den Akt der Hinrichtung kein Geld.
Das Scharfrichteramt bildete sich im Zusammenhang mit der „Professionalisierung“ des gesamten Strafvollzugs im Verlauf des 13. Jahrhunderts aus. Man versuchte die Rechtsprechung in die Hand des Staates zu bringen (Gewaltmonopol auf Seiten des Staates), um damit u. a. Fehden und generell Gewalttaten zu unterbinden. Bis dahin wurde hauptsächlich der Akkusationsprozess angewandt, das heißt, vor Gericht standen sich Kläger und Angeklagte gleichberechtigt gegenüber. Ab 1250 sollte sich das jedoch mit dem Wunsch ändern, die Gewaltverbrechen durch harte Strafen und Verfolgung zu verhindern. Der Inquisitionsprozess verdrängte aufgrund seiner Effizienz mehr und mehr den Akkusationsprozess. Es oblag nun dem juristisch geschulten und beamteten Richter und den Gerichtsdienern, den Tatbestand herauszufinden. Das Ziel war es normalerweise, das Geständnis des Angeklagten zu hören. Demzufolge fand auch die Folter vermehrt ihre Anwendung und parallel dazu bildete sich (ähnlich dem „professionellen“ Richter) das Amt der Scharfrichter als Folge der immer mehr aufkommenden Differenzierung im Strafprozess heraus. Aus dieser Zeit stammt auch das Synonym Nachrichter, welches den Aspekt der nachrichterlichen Urteilsvollstreckung in den Vordergrund stellt.
mini|Hinrichtung von Seeräubern in Hamburg (1573)
Der erste Scharfrichter wurde 1276 im Augsburger Stadtrecht erwähnt. Anfangs wurde im Scharfrichteramt personell häufig gewechselt. Außerdem erhielt selten eine Familie mehrere Male hintereinander eine Anstellung, was sich später drastisch änderte. Eine Tendenz zur Herkunft aus den unteren Schichten kann man bei den ersten Scharfrichtern nicht abstreiten. Als Gründe für die zunächst recht häufigen Personalwechsel kann man sowohl eine Veranlagung der ersten Scharfrichter zu kriminellen Handlungen als auch eine mögliche „soziale Mobilität“ sehen, wobei nicht geklärt werden kann, ob es sich dabei nur um Orts- oder auch Berufswechsel (und damit eventuell verbundenem sozialen Aufstieg) gehandelt hat.
In den Regimentern der Landsknechte war der „Nachrichter“, wie auch der Stockmeister und der Steckenknecht, dem Profos unterstellt.Leonhard Fronsperger: Von Kayserlichen Kriegßrechten Malefitz und Schuldhaendlen / Ordnung und Regiment […]. 4., vermehrte und verbesserte Auflage. Sigmund Feyerabend und Simon Hüter, Frankfurt am Main 1566, Blatt 82.Hans-Michael Möller: Das Regiment der Landsknechte. Untersuchungen zu Verfassung, Recht und Selbstverständnis in deutschen Söldnerheeren des 16. Jahrhunderts (= Frankfurter Historische Abhandlungen. Band 12). Wiesbaden 1976 (zugleich Philosophische Dissertation, Frankfurt am Main 1973), S. 165–176.
Eheschließungen fanden vorrangig innerhalb der Scharfrichter- und auch Abdeckerfamilien statt. Das war mit vielen Vorteilen verbunden, wie zum Beispiel soziale und finanzielle Absicherung im Alter und der Nachkommen, und es bildeten sich regelrechte „Scharfrichterdynastien“ heraus, die durchaus auch finanziell mit rechtlich höher gestellten Menschen zu der damaligen Zeit konkurrieren konnten. Ihren Lohn erhielten die Scharfrichter nach getaner Arbeit immer von den Familien des Bestraften oder Hingerichteten; das war rechtlich festgelegt. Um 1700 kostete eine Enthauptung in Aachen 15 Taler. Eine anschließende Verbrennung auf dem Scheiterhaufen kostete 25 Taler.
Doch Scharfrichter waren nicht immer männlichen Geschlechts. So gibt es etwa stichhaltige Anhaltspunkte dafür, dass auch Frauen vom späten Mittelalter an bis ins 19. Jahrhundert vereinzelt als Scharfrichterinnen oder Henkerinnen agierten. Während der Französischen Revolution und danach, etwa bei der öffentlichen Hinrichtung von Frauenmördern in Frankreich, haben sie mitunter mit der Guillotine exekutiert. In Deutschland soll Mitte des 17. Jahrhunderts die Frau eines Henkers ihren Mann kurzfristig vertreten und zwei Diebe am Galgen hingerichtet haben. Im 18. Jahrhundert übernahm in Bad Waldsee die Witwe des früheren Scharfrichters, Maria Anthonia Vollmer, dessen Amt, nachdem dieser selbst hingerichtet worden war.
Obwohl Teil des Justizsystems, waren Scharfrichter selbst in der Zeit des Nationalsozialismus (mit seiner hohen Zahl an Hinrichtungen) keine Beamten. Im Deutschen Reich gab es 1944 zehn „Hauptscharfrichter“, die in neun „Vollstreckungsbezirken“ agierten und vom Reichsjustizministerium als freie Unternehmer bestellt wurden.
Aufgaben mini|Hinrichtung durch Scharfrichter
Zu den direkten Aufgaben des Scharfrichters gehörte die eigentliche Hinrichtung und die Folter zur Geständniserzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens. Auch für die Durchführung von Körper- und Ehrenstrafen war er zuständig. Daneben musste er auch oft weitere unangenehme und geächtete Aufgaben übernehmen – z. B. die Kloakenreinigung, das Abschneiden und das Bestatten von Selbstmördern oder die Aufsicht über die mit der Übertragung von Syphilis assoziierten Prostituierten. Oft wurde das Amt des Henkers aus praktischen Gründen mit dem des Abdeckers (andere Bezeichnungen sind Schinder, Racker oder Wasenmeister) zusammengelegt: Die Tierkörperverwertung sorgte für das finanzielle Auskommen des Scharfrichters und die Abdecker-Gehilfen konnten bei einer Hinrichtung assistieren (Henkersknechte).
Scharfrichter überließen das Foltern, das Henken und (seit der Französischen Revolution) die Tötung durch die Guillotine oft auch ihren Gehilfen und übernahmen nur die Aufsicht. Die Enthauptung mit dem Schwert oder dem Henkersbeil (Handbeil) wurde jedoch vom Scharfrichter selbst durchgeführt, da hierfür Geschick notwendig war: Der Kopf sollte nach Möglichkeit mit nur einem Schlag vom Rumpf getrennt werden.
mini|hochkant|Der italienische Henker „Mastro Titta“ bietet einem Verurteilten eine Prise Schnupftabak an (19. Jahrhundert)
Durch ihre Tätigkeit konnten sich Scharfrichter solides Wissen auf dem Gebiet der Anatomie aneignen. So mancher kannte sich mit dem menschlichen Knochenbau und der Anordnung der inneren Organe besser aus als der ortsansässige Bader. Es gibt Beispiele, in denen sich Scharfrichter etwas als Rossärzte und Wundärzte hinzuverdienten. Im Volksglauben wurden ihnen Fähigkeiten in der Behandlung von Krankheiten und Wunden zugesprochen.Hans-Michael Möller: Das Regiment der Landsknechte. Untersuchungen zu Verfassung, Recht und Selbstverständnis in deutschen Söldnerheeren des 16. Jahrhunderts (= Frankfurter Historische Abhandlungen. Band 12). Wiesbaden 1976 (zugleich Philosophische Dissertation, Frankfurt am Main 1973), S. 175–176. Da Scharfrichter die Produkte ihrer Abdeckereien selbst verwerten durften, verfügten sie unter anderem über Hundefett, welches zur Salbung entzündeter Gelenke bei Pferd und Mensch zum Einsatz kam. Die Herstellung und der Verkauf von heilmagischen Substanzen, die aus den Körpern von Hingerichteten gewonnen wurden, sicherte Scharfrichtern ein zusätzliches Einkommen. Dies waren beispielsweise die Herstellung von „Armsünderfett“ (Menschenfett) oder von Totenhänden.
Dies brachte ihnen jedoch häufig Ärger und Streit mit den studierten Ärzten ein, die das Monopol der Medizin für sich beanspruchten und oftmals versuchten, die Bürger von der Laienhaftigkeit des Scharfrichters zu überzeugen. Jedoch konnten sich die medizinischen Eliten nicht gegen jede Art der Heilpraxis von Scharfrichtern durchsetzen. So wurde ihnen offiziell die Heilung von „äußeren Wunden“ gestattet. Jedoch erreichten die Ärzte in einigen Reichsstädten, dass den Scharfrichtern die Ausübung der inneren Medizin versagt blieb. Trotz dieses Verbotes und angesichts der Tatsache, dass die Bürger bezüglich der Heilung ihrer Beschwerden mit dem Scharfrichter bessere Erfahrung als mit den örtlichen Ärzten gemacht hatten, ließen sich Scharfrichter nicht davon abhalten, auch die innere Medizin zu praktizieren.
Ausbildung mini|hochkant|Scharfrichter bei der Vorbereitung (1562)|alternativtext=
Die Ausbildung der Scharfrichter erfolgte in der Regel anfänglich durch den Vater oder Stiefvater und konnte bei einem anderen Meister fortgesetzt werden. Zu den Fähigkeiten gehörte das Entlocken eines Geständnisses des Angeklagten durch regelkonform angewandte Folter. Der Scharfrichter musste ebenso über medizinische Kenntnisse verfügen, um beurteilen zu können, welche Torturen der Delinquent aushält, ohne zu sterben. Ebenso mussten Hinrichtungen gemäß den Anweisungen des Gerichts und fehlerfrei vollstreckt werden. Eine misslungene Hinrichtung erregte in einigen Fällen den „Volkszorn“, und es konnte sogar so weit kommen, dass sie von der aufgebrachten Zuschauermenge gelyncht wurden.
Die medizinischen Kenntnisse nutzten die Scharfrichter noch für andere Tätigkeiten: So praktizierten sie oft erfolgreich als Heiler und sicherten so ihre Existenz zusätzlich ab. Auch ist belegt, dass die Scharfrichter, wie „normale“ Handwerker auch, während ihrer Ausbildung auf Wanderschaft gingen. Als Abschluss der Ausbildung musste jeder Scharfrichter eine „Meisterprobe“ durchführen. Das geschah nicht ohne amtliche Genehmigung. Dabei musste einem Verurteilten unter der Aufsicht des ausbildenden Meisters der Kopf nach allen Regeln der Kunst abgeschlagen werden. War dies erfolgreich, so erhielt der auszubildende Scharfrichter einen Meisterbrief, mit dem er sich für freie Scharfrichterämter bewerben konnte. Ohne einen solchen Brief hatte er keine Chancen auf eine Anstellung.
Gesellschaftliche Stellung mini|hochkant|Tracht des Henkers von Paris im 18. Jahrhundert Den Söhnen von Scharfrichtern stand praktisch kein anderer Berufsweg offen. Ihre Töchter konnten nur in diesen Kreisen heiraten und halb verrufenen Tätigkeiten (Wahrsagen, Liebes- und Schadenzauber, magischen oder Naturheilverfahren) nachgehen. So bildeten sich Scharfrichterdynastien, die aufgrund des geschlossenen Heiratskreises vielfältige verwandtschaftliche Verflechtungen aufweisen. Eine der bekanntesten unter ihnen war die der Sansons, die über sechs Generationen (1688–1847) die Scharfrichter von Paris und einigen anderen französischen Städten (Tours, Auxerre, Melun, Versailles, Reims) stellten.