mini|Deutsche Feuerwehrfahrzeuge (hier Löschzug) In Deutschland werden an Feuerwehrfahrzeuge vielfältige Anforderungen gestellt. Sie müssen sowohl in städtischen Regionen, Wäldern, Heiden und im Gebirge einsetzbar sein und zugleich bei vielen denkbaren Einsatzszenarien Verwendung finden. Zur einfachen und unmissverständlichen Verwendung auch im überregionalen Zusammenspiel normt das Deutsche Institut für Normung zahlreiche Einsatzfahrzeuge. Die entsprechende Kennung ist auch im Funkrufnamen enthalten, was allerdings weder bedeutet, dass diese Kennung in zwei Bundesländern notwendigerweise die gleiche ist, noch schließt es aus, dass ein Bundesland zwei Normfahrzeuge einer Kennung zuordnet.

Einteilung Um den einsatztaktischen Wert der Feuerwehrfahrzeuge bestimmen zu können, ist es notwendig, hier eine Einteilung vorzunehmen. In Deutschland gibt es hierfür zwei Kriterien, nämlich Besatzung und Normung.

Besatzung Feuerwehrfahrzeuge können nach der Taktischen Einheit klassifiziert werden, von der sie besetzt werden. Dies ist besonders bei Einsätzen mit großem Personalaufwand notwendig, um einen Transport aller Einsatzkräfte zur Einsatzstelle gewährleisten zu können. Nach dieser Einteilung gibt es 3 Fahrzeugtypen: Das Truppfahrzeug (0/1/2/3) hat 3 Besatzungsmitglieder: Einen Truppführer, einen Truppmann und einen Maschinisten. Zu den Truppfahrzeugen gehören Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Schlauchwagen und Gerätewagen. Das Staffelfahrzeug (0/1/5/6) hat 6 Besatzungsmitglieder: Einen Staffelführer, einen Maschinisten und zwei Trupps (mit jeweils Truppführer und Truppmann). Zu den Staffelfahrzeugen gehören Tragkraftspritzenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge und Kleinlöschfahrzeuge. Das Gruppenfahrzeug (0/1/8/9 oder 1/0/8/9) hat 9 Besatzungsmitglieder: Einen Gruppenführer, einen Maschinisten, einen Melder und drei Trupps (mit jeweils Truppführer und Truppmann). Zu den Gruppenfahrzeugen gehören Löschgruppenfahrzeuge, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge und Mannschaftstransportfahrzeuge, oft Mehrzweckfahrzeuge etc.

Darüber hinaus gibt es noch Sonderfälle wie beim Einsatzleitwagen mit 4 Mann (1/1/2/4) Besatzung oder verschiedene Kleineinsatzfahrzeuge mit lediglich 2 Mann (0/1/1/2).

Normung Die meisten Einsatzfahrzeuge der deutschen Feuerwehren sind nach DIN genormt. Hierfür werden der DIN-Nummernbereich DIN 14500 bis 14599 sowie der Bereich DIN 14700 bis 14709 für fahrbare Feuerwehrleitern herangezogen.

Feuerwehrfahrzeug-Typenliste der aktuell genormten Fahrzeuge Fahrzeugtyp Kurz­bezeichnung Pumpenart Hauptaufgabe Gesamt­masse Besatzung (Mindest)­Tankvolumen Tragkraftspritzenfahrzeug TSF PFPN 10-1000 Brandbekämpfung 4,75 t Staffel (0/1/5/6) – Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser TSF-W PFPN 10-1000 Brandbekämpfung 7,5 t Staffel (0/1/5/6) 500 bis 750 l Kleinlöschfahrzeug KLF PFPN 10-1000 Brandbekämpfung 4,75 t Staffel (0/1/5/6) 500 l Mittleres Löschfahrzeug MLF FPN 10-1000 Brandbekämpfung 9 t Staffel (0/1/5/6) 600 bis 1000 l Löschgruppenfahrzeug 10 LF 10 FPN 10-1000 Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung 14 t Gruppe (0/1/8/9) 1200 l Hilfeleistungs­löschgruppenfahrzeug 10 HLF 10 FPN 10-1000 Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung 14 t Gruppe (0/1/8/9) 1000 l Löschgruppenfahrzeug 20 LF 20 FPN 10-2000 Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung 16 t Gruppe (0/1/8/9) 2000 l Hilfeleistungs­löschgruppenfahrzeug 20 HLF 20 FPN 10-2000 Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung 16 t Gruppe (0/1/8/9) 1600 l Löschgruppenfahrzeug 20 für den Katastrophenschutz LF 20 KatS FPN 10-2000 Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung 16 t Gruppe (0/1/8/9) 1000 l Tanklöschfahrzeug 2000 TLF 2000 FPN 10-1000 Brandbekämpfung 14 t Trupp (0/1/2/3) 2000 l (1800 l) Tanklöschfahrzeug 3000 TLF 3000 FPN 10-2000 Brandbekämpfung 14 t Trupp (0/1/2/3) 3000 l Tanklöschfahrzeug 4000 TLF 4000 FPN 10-2000 Brandbekämpfung >16 t Trupp (0/1/2/3) 4000 l + 500 l Schaummittel Drehleiter 12/9 DLK 12 (DLAK 12/9) – Rettungstechnik 13 t Trupp (0/1/2/3) – Drehleiter 18/12 DLK 18 (DLAK 18/12) – Rettungstechnik 14 t Trupp (0/1/2/3) – Drehleiter 23/12 DLK 23 (DLAK 23/12) – Rettungstechnik 16 t Trupp (0/1/2/3) – Teleskopgelenkmast 18/12 TGM 18/12 – Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung / Rettungstechnik 16 t Trupp (0/1/1/2) – Teleskopgelenkmast 23/12 TGM 23/12 – Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung / Rettungstechnik 16 t Trupp (0/1/1/2) – Wechselladerfahrzeug WLF – Logistik >16 t Trupp (0/1/1/2) – Rüstwagen RW – Technische Hilfeleistung 16 t Trupp (0/1/2/3) – Gerätewagen Gefahrgut GW-G – Gefahrguteinsatz 16 t Trupp (0/1/1/2 oder 0/1/2/3) – Gerätewagen Logistik 1 GW-L1 – Logistik 7,5 t (16 t) Trupp (0/1/2/3) oder Staffel (0/1/5/6) – Gerätewagen Logistik 2 GW-L2 – Logistik 16 t Staffel (0/1/5/6) – Kommandowagen KdoW – Einsatzleitung 3,5 t (0/1/2/3) – Einsatzleitwagen 1 ELW 1 – Einsatzleitung 4,75 t (0/1/2/3) – Einsatzleitwagen 2 ELW 2 – Einsatzleitung 16 t (>16 t) Trupp (0/1/2/3) – Quellen: Feuerwehrfahrzeugkonzeption des Normenausschusses Feuerwehrwesen (DIN-FNFW) – Feuerwehrfahrzeug-Typenliste der gängigsten FahrzeugeFeuerwehrfahrzeugkonzeption des DIN-FNFW – Feuerwehrfahrzeug-Typenliste der gängigsten genormten Fahrzeuge; 24. überarbeitete Fassung vom 12. Mai 2021.

Einsatzleitwagen mini|Einsatzleitwagen 1 Einsatzleitwagen (ELW) transportieren den Einsatzleiter zur Einsatzstelle und helfen ihm, die Maßnahmen zu koordinieren. Hierzu transportieren sie diverse Karten, Funkgeräte, Nachschlagewerke und andere Führungsmittel.

Gegenwärtig sind drei Einsatzleitwagen genormt: KdoW; ELW 1; ELW 2

Daneben existiert bei größeren Berufs- und Werkfeuerwehren der noch größere ELW 3 oder ein Abrollbehälter Einsatzleitung. Bei einigen Feuerwehren finden auch noch Zugtruppkraftwagen (ZTrKW), Führungskraftwagen (FüKW) und Funktruppkraftwagen (FuTrKW) aus den Katastrophenschutzbeständen Verwendung. Diese Fahrzeuge sind aber in Deutschland nicht (mehr) genormt.

Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge führen eine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung mit sich. Das sind insbesondere Pumpen, Schläuche, Strahlrohre und meist ein Wassertank, neben weiterem technischem Gerät. Ihre primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung.

Tragkraftspritzenfahrzeuge mini|TSF

Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) sind kleine Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung zur Brandbekämpfung. Sie sind mit einer Staffelbesatzung und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 4,75 t (4,5 t ohne Atemschutzgeräte) leichte Einsatzfahrzeuge, welche besonders für Freiwillige Feuerwehren mit kleinerem Aufgabengebiet verwendet werden. Sie verfügen über keine fest eingebaute Pumpe, sondern transportieren eine PFPN 10 / 1000, welche auf einem Schlitten im Fahrzeugheck verlastet ist. Das TSF hat zwar nur eine Staffelbesatzung, aber Material für eine komplette Löschgruppe an Bord.

Gegenwärtig sind drei Tragkraftspritzenfahrzeuge genormt: TSF; TSF-W; TSF-L

Nicht selten sieht man aber auch TSA, welche an andere Fahrzeuge angehängt und zur Einsatzstelle gezogen werden. Sie verfügen über eine ähnliche feuerwehrtechnische Ausrüstung wie das TSF, sind aber nicht mehr genormt.

Auch zur Gruppe der Tragkraftspritzenfahrzeuge gehören die Gerätewagen Tragkraftspritze GW-TS (RP). Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug nach DIN 14502 Teil 1. Das für einen Trupp ausgelegte Fahrzeug mit einer maximalen Masse von 2.700 kg, ist zur Aufnahme einer Tragkraftspritze PFPN 10 ausgelegt und ist eine Alternative zum Tragkraftspritzenanhänger.

Kleinlöschfahrzeug mini|Kleinlöschfahrzeug „Typ Thüringen“ Kleinlöschfahrzeuge (KLF) leiten Erstmaßnahmen der Brandbekämpfung ein oder bekämpfen Entstehungsbrände. Das Kleinlöschfahrzeug KLF ist ein Löschfahrzeug mit mindestens einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 nach DIN EN 14466, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 500 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (0/1/8/9). Die Besatzung besteht aus einer Staffel (0/1/5/6). Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige Taktische Einheit. Die maximal zulässige Länge beträgt 6000 mm, die maximal zulässige Breite beträgt 2300 mm und die maximal zulässige Höhe beträgt 2600 mm. Die zulässige Gesamtmasse des KLF ist auf 4750 kg begrenzt. Für das Fahrzeug wird ein handelsüblicher Kastenwagen oder ein handelsübliches Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet und als Antriebsart ist vorrangig Straßenantrieb (Str) zu wählen. Die Höchstgeschwindigkeit des KLF beträgt aus Fahrsicherheitsgründen 100 km/h. Die Überarbeitung von DIN 14530-24:2004-11 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten bei den Fahrerlaubnissen anzupassen. Hierzu wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriff Kleinlöschfahrzeug KLF überarbeitet; b) zulässige Gesamtmasse auf 4750 kg erhöht; c) Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt; d) Inhalt des Löschwasserbehälters auf mindestens 500 l erhöht; e) Tragkraftspritze geändert, dabei PFPN 10-1000 aufgenommen und die Anforderungen erweitert; f) bei der Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe das Mehrzweckstrahlrohr durch das Hohlstrahlrohr ersetzt. Die DIN 14530-24 wurde im September 2012 angepasst. Das Fahrzeug ist durch die neue Einstufung auch für den Innenangriff geeignet, es muss aber eine feste permanente Wasserversorgung aufgebaut werden.

Neben dem genormten KLF existieren zahlreiche Eigenbauten von Feuerwehren, die dieselbe Bezeichnung tragen.

Mittleres Löschfahrzeug Mittlere Löschfahrzeuge (MLF), nach alter DIN-Norm „Staffellöschfahrzeug“ (StLF) genannt, sind recht junge nach DIN 14530-25 genormte Fahrzeuge, die zwischen LF 10 und TSF-W einzuordnen sind. Sie schließen damit die Lücke für kleinere und mittlere Feuerwehren mit dem Bedarf an einem kleinen, genormten Universalfahrzeug. Das Fahrzeug wird mit einer Staffel besetzt und hat max. 9 t Gesamtgewicht. Es hat mindestens einen nutzbaren Wasservorrat von 600 Litern, eine umfangreiche Löschausrüstung und in geringem Maß Gerät für technische Hilfe. Es wird wohl meist als Straßenfahrzeug ohne Allrad ausgelegt, um die 9 t Gesamtgewicht zu halten.

Löschgruppenfahrzeuge mini|Löschgruppenfahrzeug 10 mini|Löschgruppenfahrzeuge LF 8 (Bachert/Opel Blitz 1964 und Metz/Mercedes-Benz 1980) Löschgruppenfahrzeuge (LF) bilden die Stütze eines jeden Brandbekämpfungseinsatzes. Sie transportieren einen Großteil der feuerwehrtechnischen Beladung, mit einer Gruppenbesatzung einen erheblichen Teil der Mannschaft und eine oder zwei Feuerlöschkreiselpumpen. Dank des eingebauten Tanks und ihrer Schnellangriffseinrichtung kann auch ohne Löschwasserversorgung ein erster Löschangriff durchgeführt werden.

Gegenwärtig sind drei Löschgruppenfahrzeuge genormt: LF 10 und LF 20 sowie das Löschgruppenfahrzeug 20 für den Katastrophenschutz.

Eine Ausnahme bildet das Land Niedersachsen, wo Fahrzeuge für besondere Anforderungen mit sogenannten Technischen Weisungen genehmigt werden. Beispielsweise ist das LF 8 gemäß Technischer Weisung 14 ein LF 10 ohne Wassertank, wodurch eine Gewichtsreserve entsteht, die für eine erweiterte Beladung z. B. im Bereich der Technischen Hilfeleistung genutzt werden kann.

Weit verbreitet sind die Löschgruppenfahrzeuge nach alter (Vor-)Norm: LF 8, LF 8/6, LF 10/6; LF 16, LF 16/12, LF 20/16; LF 24. Daneben existiert noch ein LF 16-TS mit Tragkraftspritze, welches primär für den Katastrophenschutz beschafft wurde. Zu seiner Beladung gehören u. a. 600 m B-Schläuche. Normnachfolger ist das obige LF 20 KatS. Bei der früheren Benennung der Löschfahrzeuge stehen LF für Löschgruppenfahrzeug und die Zahl vor dem Schrägstrich für die Leistung der Feuerlöschkreiselpumpe (20 für eine Nennförderleistung von mindestens 2000 Litern pro Minute bei einem Nennförderdruck von 10 bar), die Zahl danach für das Wassertankvolumen in hundert Litern.