mini|Geburtstag einer Heimbewohnerin

Altenpfleger pflegen und betreuen kranke bzw. alternde Personen im Rahmen des sozialpflegerischen Berufs in der ambulanten und häuslichen Krankenpflege beispielsweise durch Sozialstationen in deren Wohnung oder stationär in Alten- und Pflegeheimen. Auch in Rehakliniken, Tagesstätten und in geriatrischen Krankenhäusern kommen sie zum Einsatz, einige sind freiberuflich tätig. Sie erbringen Tätigkeiten in der von Erwachsenen üblicherweise vorgenommenen Selbstpflege und zum Teil in hauswirtschaftlichen Bereichen.

Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Ein Altenpfleger muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbstständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark gestiegen.

Verantwortlichkeit und die Art der Tätigkeit unterscheiden sich je nach dem Ort der Pflege: Sozialstationen und Pflegedienste versorgen Menschen in deren eigener Wohnung; die Pflegenden sind dort immer nur relativ kurz anwesend. Die in Heimen lebenden Menschen leiden oft an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität), auch an schweren Formen der Demenz. Eine dauernde Anwesenheit von ausgebildeten Pflegekräften ist daher notwendig.

Altenpfleger müssen täglich alle Pflegeleistungen sorgfältig dokumentieren, dies dient zur Abrechnung und der Information von Haus- und Fachärzten, anderen Pflegekräften oder weiterer, mit der Therapie befassten Personengruppen.

Berufsbild In Deutschland war die Altenpflege bis in die 1960er Jahre ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Das Personal in diesem Bereich wurde, soweit es nicht Krankenschwestern bzw. -pfleger waren, in Kursen oder Kurzlehrgängen qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und zeitlich umfangreichere Ausbildung. Ausgehend von der Krankenpflege, aber auch in Abgrenzung zu ihr, entstand ein eigenständiges Berufsbild und ein eigener Berufsethos. Der Beruf ist überwiegend ein Frauenberuf, der Männeranteil unter Auszubildenden und Examinierten liegt seit Jahren recht konstant unter 20 Prozent.

Über eine Änderung der Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert.

Die Altenpflege ringt besonders in Abgrenzung zur Krankenpflege um ein eigenständiges Berufsbild und ein anderes Aufgabenverständnis. Auch die Terminologie unterscheidet sich zwar nur geringfügig aber signifikant. Die Bezeichnung der zu betreuenden Personen in der Krankenhauspflege lautet Patient; in der Altenpflege werden diese weithin als Bewohner oder mit ihrem Namen bezeichnet. In der ambulanten Pflege gewinnt die Bezeichnung Kunde oder Klient immer mehr an Bedeutung, da die Senioren individuell ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflege- oder Versorgungsmaßnahmen bestellen und bezahlen. Es liegt dort dafür i. d. R. keine ärztliche Verordnung vor.

Verwandte oder zuarbeitende Berufe sind die des/der Altenpflegehelfer/in und in der Schweiz der Fachmann Betreuung (m/f). Immer wieder diskutiert wird die Tatsache, dass Männer in dem Berufsfeld unterrepräsentiert sind.

Tätigkeitsfelder

In der Altenpflege werden neben Alltagsaufgaben (Selbstaufgaben wie Waschen etc.) und medizinisch delegierten Aufgaben (Krankenpflege) einige Tätigkeiten verrichtet, die sie deutlich von der Krankenhauspflege unterscheiden. Die Biographie und die Gewohnheiten des Patienten werden berücksichtigt. Dies resultiert aus der notwendigen bzw. angestrebten Langzeit-Begleitung einer Person in ihrem privaten Umfeld. Die Sterbebegleitung erfordert die Berücksichtigung der Grundsätze der palliativen Pflege. Altenpflege bezieht das soziale Umfeld einer Person, also zunächst die Familienangehörigen, in die Pflegeplanung mit ein. Die Berücksichtigung der Gerontopsychiatrie liegt in der Häufigkeit und Ausprägung von Alterssyndromen mit massiven Veränderungen der Persönlichkeit.

Berücksichtigung der Biografie In der Altenpflege liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit der Biografie der zu pflegenden Person und die speziellen Möglichkeiten, die sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben. (Gelegentlich wird dieses Grundprinzip der Altenpflege auch „Biografiearbeit“ genannt.)

Gerontopsychiatrie Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung, gerade auch im Umgang mit psychisch veränderten Patienten, welche unter verschiedenen Schweregraden der Demenzarten leiden, arbeiten viele Altenpfleger in allgemeinen psychiatrischen Einrichtungen, oder in besonderen Abteilungen der Betreuung (siehe auch Gerontopsychiatrie).

Palliative Pflege Durch die bei Schwerkranken jenseits des 85. Lebensjahres häufige Multimorbidität (Vorliegen mehrerer Krankheiten zugleich) und das Voranschreiten chronischer Leiden ist die Palliativpflege ein Kernbestand der altenpflegerischen Tätigkeiten. Pflegeziel ist dann nicht mehr die Heilung, sondern die Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität bis zum Tod zu ermöglichen. Ist der Tod absehbar, beginnt die Sterbebegleitung.

Ausbildung

Die Altenpflegeausbildung in Deutschland

Die Altenpflegeausbildung in Deutschland wurde zum 1. Januar 2020 grundlegend reformiert. Das bisherige Altenpflegegesetz (AltPflG) wurde durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) abgelöst, das eine generalistische Pflegeausbildung einführt.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger war im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Die neue generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wird ebenfalls dem DQR-Niveau 4 zugeordnet. Somit bleibt das Qualifikationsniveau der Pflegeausbildung trotz der Reform unverändert auf DQR-Niveau 4.

Rechtsgrundlagen

Bis 2020 Mit Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes (AltPflG) in der jeweils geltenden Fassung am 1. August 2003 sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) in der jeweils geltenden Fassung wurde die Altenpflegeausbildung erstmals bundeseinheitlich geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die dahingehende Kompetenz des Bundesgesetzgebers bestätigt hatte.Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01 - Die Ausbildung zu den Berufen der Altenpflegehilfe blieb dagegen landesrechtlich geregelt.

Seit 2020 Seit 2020 basiert die Ausbildung in der Pflege auf dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Diese regeln die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, die die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammenführt.

rechts|350px|Anzahl der Altenpfleger in Deutschland 1994–2004 ohne kommunale Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzung und Vergütung Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die mittlere Reife, eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehilfe-Prüfung. Wenn dabei die Note 2,5 oder besser erreicht wurde, kann direkt ins zweite Ausbildungsjahr „eingestiegen“ werden. Es bestehen noch weitere Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Auszubildende haben nach Abs. 1 AltPflG Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, soweit nicht bei beruflicher Weiterbildung Ansprüche auf Arbeitslosengeld, auf Arbeitslosengeld II oder auf Übergangsgeld nach den für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geltenden Vorschriften bestehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Auszubildende Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten.

Struktur und Inhalt der Ausbildung

Bis 2020 Die Ausbildung zum Altenpfleger dauerte drei Jahre. Sie konnte auch in Teilzeitform durchgeführt werden und dauerte in diesem Falle bis zu fünf Jahre.

Sie umfasste mindestens 2.100 Stunden Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Der Unterricht wurde in einer Altenpflegeschule erteilt, die auch die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trug und die Praxisanleitung sicherstellte; die praktische Ausbildung erfolgte mindestens 2.000 Stunden in einer Altenpflegeeinrichtung.

Während die Gesundheits- und Krankenpflege die Versorgung der gesamten Bevölkerung einbezog, zielte die Ausbildung in der Altenpflege auf die Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen.

Der theoretische und praktische Unterricht in der Altenpflege war in vier Lernbereiche gegliedert: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen Altenpflege als Beruf

Die Lernbereiche waren wiederum untergliedert in verschiedene Lernfelder (siehe zu AltPflAPrV).

Die praktische Ausbildung war wie folgt gegliedert: Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung, Betreuung und Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z. B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.

Zum Abschluss der Ausbildung wurde eine mündliche, eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung abgenommen.

Seit 2020

Die generalistische Pflegeausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau dauert drei Jahre und kann auch in Teilzeitform absolviert werden. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Der Unterricht findet an Pflegeschulen statt, die praktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, um eine breite Qualifizierung zu gewährleisten.

Fort- und Weiterbildung Fortbildung dient dazu die durch Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern.

Weiterbildung hat das Ziel einer Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln und aufzusteigen. Die Weiterbildung endet meist mit einer Prüfung und führt zu einer neuen oder erweiterten Berufsbezeichnung.

Fortbildung Im Gesundheitswesen kommt es ständig zu neuen Erkenntnissen in Medizin und Pflegeforschung, die unter anderem im Rahmen von regelmäßigen Fortbildungen vermittelt werden können. Fortbildung ist für Gesundheitsfachpersonal grundsätzlich wünschenswert, aber nicht gesetzlich verpflichtend verankert. Verantwortung für die Beteiligung trägt zunächst jeder Berufsangehörige für sich. Als eine der Aufgaben Pflegedienstleitung (PDL) gehören sie aber zur Verbesserung der Strukturmerkmale der Pflegequalität der jeweiligen Einrichtung. Die PDL sollte den Fortbildungsbedarf einzelner Mitarbeiter erkennen und dies im Rahmen der Personalentwicklungs-Gespräche ansprechen sowie die Teilnahme im Rahmen des Budgets fördern.

Es gibt verschiedene Arten von Fortbildungen, so wird zum Beispiel aufgrund der Zielsetzung unterschieden in Erweiterungs-, Erhaltungs-, Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen.

Eine weitere Art der Unterscheidung ist die Einteilung nach der Organisationsform: interne Fortbildung externe Fortbildung

Durch Fortbildung werden keine neuen Abschlüsse erworben, es wird meist nur erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.

Weiterbildung Typische Weiterbildungen in der Altenpflege sind zum Beispiel: