mini|Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 mit der Unterschrift Napoleons (Ausfertigung für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen) mini|Das System des Rheinbundes, wie es in der Rheinbundakte skizziert wurde. Die Bundesversammlung (Bundestag) wurde allerdings nicht verwirklicht. Der Rheinbund (französisch Confédération du Rhin, offiziell États confédérés du Rhin, deutsch offiziell Rheinische Bundesstaaten) war eine auf Initiative des französischen Kaisers Napoleon 1806 in Paris gebildete Konföderation deutscher Staaten, die mit der Gründung dieses Bündnisses aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches austraten. Durch die Rheinbundakte war die Konföderation als Militärallianz mit dem französischen Kaiserreich gegründet worden. Napoleon schuf für sich in diesem Gebilde die Rolle eines „Bundesprotektors“, im politischen Wortsinn eines „Beschützers“, faktisch jedoch eines Hegemonen oder einer Schutzmacht. Frankreich selbst gehörte der Konföderation aber nicht an. Die offizielle Bekanntmachung des Abschlusses der Rheinbundakte durch Napoleon und die Erklärung des Austritts aus dem Reich durch die Rheinbundstaaten geschahen am 1. August 1806 beim Reichstag in Regensburg.
Das Ziel, den Rheinbund von 1806 zu einem Staatenbund mit gemeinsamen Organen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren Mitgliedsstaaten. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich. Er brach nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen. Während das Fürstentum Liechtenstein den Bund noch am 7. Dezember verließ, wurde das Fürstentum von der Leyen schließlich am 12. Dezember von den Alliierten als herrenlos eingezogen.
Wurde der Rheinbund in der preußisch-deutschen Historiografie lange Zeit nur unter dem Gesichtspunkt der napoleonischen Herrschaftssicherung gesehen, gelten heute die in den Rheinbundstaaten durchgeführten Reformen neben den preußischen Reformen als wichtige Schritte zur staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung der Mitgliedsstaaten.
mini|Lage des Rheinbundes in Europa 1812
Vorgeschichte mini|Huldigung der Rheinbundfürsten, kolorierte Lithografie von Charles Motte mini|Symbolische Darstellung einer Beeidigung der Rheinbundakte durch Napoleon und fünfzehn konföderierte Fürsten auf einer Illustration von Thomas Charles Naudet, 1806 Nach dem Frieden von Lunéville mit der Eingliederung der von Frankreich besetzten linksrheinischen deutschen Gebiete wurde die Neuordnung der Staatenwelt in Mitteleuropa fortgesetzt. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 führte zu einer radikalen Umgestaltung im Heiligen Römischen Reich. 112 kleinere rechtsrheinische Reichsstände gingen in neu organisierte Staaten auf. Davon betroffen waren etwa drei Millionen Menschen. Fast alle geistlichen Territorien wurden dabei säkularisiert und die meisten ehemaligen freien Reichsstädte und zahlreiche kleinere Reichsritter wurden mediatisiert, deren Macht und Einfluss ging dadurch verloren. Neben Preußen profitierten insbesondere das Kurfürstentum Baden und das ebenfalls zum Kurfürstentum erhobene Herzogtum Württemberg davon. Das Verschwinden der Reichsritter und der geistlichen Territorien bedeutete, dass der Kaiser politisch wichtige Stützen verlor. Das Ende des geschwächten Heiligen Römischen Reiches war absehbar. Franz II. hatte 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen, um dem absehbaren Statusverlust zuvorzukommen. Als es im Jahr 1805 zum dritten Koalitionskrieg zwischen Russland, Österreich, Großbritannien auf der einen Seite und Frankreich auf der anderen Seite kam, verbündeten sich die Staaten Bayern, Baden und Württemberg mit Napoleon.
Nach dem Sieg von Austerlitz und dem Friede von Pressburg konnte Bonaparte seine Macht in Europa und über die deutschen Staaten erheblich ausbauen. Auch Österreich musste Gebiete abtreten und Napoleon ernannte seine Brüder Joseph und Louis zu Königen von Neapel und Holland, während sein Schwager Joachim Murat Herzog von Berg wurde. Napoleon setzte auf ein Bündnis mit den Staaten Baden, Bayern und Württemberg. Nach seiner Niederlage musste Franz II. der Erhebung Bayerns und Württembergs zu Königreichen zustimmen. Baden, Hessen-Darmstadt und Berg wurden Großherzogtümer. Zudem traten Bayern, Württemberg und Baden in verwandtschaftliche Beziehungen mit Napoleon. Damit hoffte dieser auch auf eine dynastische Legitimierung seiner Herrschaft. Jérôme Bonaparte wurde mit Katharina von Württemberg, Stéphanie de Beauharnais mit Karl Ludwig von Baden und Eugène de Beauharnais mit Auguste von Bayern verheiratet. Noch verbliebene kleine Reichsstände wurden nun mit französischer Zustimmung den Mittelstaaten angegliedert. Im Zentrum stand die Gründung des Rheinbundes.Max Braubach: Von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. München 1974, S. 74–78; Fehrenbach, S. 83–84.
Entstehung des Rheinbundes mini|hochkant=1.5|Der Rheinbund 1806 mini|hochkant=1.5|Der Rheinbund 1808 (maximale Ausdehnung) mini|hochkant=1.5|Der Rheinbund 1812
Am 12., 16., 19. und 20. Juli 1806Die Ausfertigung für die französische Regierung wurde am 12. Juli von einem Teil der Gesandten unterzeichnet (außer Berg und Württemberg); die restlichen Ausfertigungen unterzeichneten am 16. Juli alle Staaten (außer Württemberg); am 19. Juli setzte Napoléon I. seine Unterschrift unter die Akte; und am 20. Juli unterzeichnete der württembergische Gesandte als Letzter. Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, Aschaffenburg 1989, Band 2, Heft 7, S. 269. unterzeichneten die AbgesandtenCarl Leopold von Beust für den Fürstprimas, Anton von Cetto für Bayern, Heinrich Levin von Wintzingerode für Württemberg, Sigismund von Reitzenstein für Baden, August Wilhelm Rabe von Pappenheim für Hessen-Darmstadt, Maximilian Friedrich von Vittinghoff für Kleve und Berg, Hans Christoph Ernst von Gagern für Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg, Esprit André Durant de Saint André für Arenberg und von der Leyen, Ludwig Franz Greuhm für Isenburg-Birstein, Franz Xaver Fischler für Salm-Salm und Salm-Kyrburg sowie für Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen (vgl. Wikipedia „Rheinbundakte“ Anm. 1) deutscher Fürsten die Rheinbundakte (Die von Thomas Charles Naudet gezeichnete Illustration der gemeinsamen Vereidigung der Rheinbundfürsten in Saint-Cloud hat nie stattgefunden und gehört zur napoleonischen Propaganda). Damit kündigten sie an, sich formell vom Reich loszusagen, und schlossen sich in einer Konföderation und Militärallianz mit Frankreich zusammen, wobei Napoleon als deren Protektor fungierte. Der Name knüpfte dabei bewusst an den Rheinischen Bund von 1658 an, ein Bündnis deutscher Fürsten gegen den deutschen Kaiser und Brandenburg, dem Ludwig XIV. beigetreten war. Einen Sonderfall bildete das Fürstentum Liechtenstein, das dem Rheinbund nicht durch Unterschrift beitrat, sondern auf der Grundlage von Art. 39 der Rheinbundakte durch Verfügung Napoleons in die Konföderation aufgenommen wurde.Elisabeth Berger: Rezeption im liechtensteinischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des ABGB (= Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen, Band 14). Lit-Verlag, Wien und Berlin 2011, ISBN 978-3-643-50322-0, S. 16 (Google Books)Georg Malin: Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein in den Jahren 1800–1815. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, 53. Band, Vaduz 1953, S. 51 (Digitalisat)
Am 1. August 1806 erfolgte dann die förmliche Austrittserklärung aus dem Reichsverband.Lossagungsurkunde vom 1. August 1806 Der Kaiser musste der Aufkündigung der Zugehörigkeit zum Reich tatenlos zusehen. Das Ende des Reiches und die Niederlegung der Krone waren daraufhin unausweichlich geworden. Der Versuch von Johann Philipp von Stadion, als maßgeblicher österreichischer Außenpolitiker in dieser Situation zu taktieren, scheiterte. Als Reaktion auf ein Ultimatum Napoleons legte Franz II. am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder und entband die Reichsstände von ihren Pflichten gegenüber dem Reich.
Bis 1808 schlossen sich weitere 20 deutsche Staaten dem Rheinbund an. Schon nach der preußischen Niederlage gegen Frankreich im Oktober 1806 traten auch viele mittel- und norddeutsche Kleinstaaten dem Bund bei. Daneben entstand 1807 das Königreich Westphalen unter Jérôme Bonaparte. 1808 hatte der Rheinbund die größte Ausdehnung erreicht: Er umfasste vier Königreiche, fünf Großherzogtümer, dreizehn Herzogtümer, siebzehn Fürstentümer.
Von den Territorien des Alten Reiches blieben zahlreiche abseits: die Gebiete Österreichs und Preußens, das vom König von Dänemark regierte Herzogtum Holstein und Schwedisch-Pommern, wie auch die mitsamt dem ehemaligen Kurfürstentum Hannover unter französischer Militärherrschaft stehenden Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen. Das Fürstentum Erfurt war direkt dem französischen Kaiser unterstellt und bildete eine französische Exklave im Rheinbund.
1810 wurden große Teile Nordwestdeutschlands mit den Mündungsgebieten von Ems, Weser und Elbe dem napoleonischen Kaiserreich unmittelbar einverleibt, um die Kontinentalsperre gegen Großbritannien besser überwachen zu können. Im Jahre 1811 umfasste der Bund 325.752 Quadratkilometer mit insgesamt 14.608.877 Einwohnern;Wehler, Band 1, S. 368. das Militärkontingent war 119.180 Mann stark. Mit dem Rheinbund durch Personalunion mit Sachsen verbunden war auch das Herzogtum Warschau.
Scheitern des Rheinbundes als Staatenbund mini|links|hochkant=0.7|Erzbischof Karl Theodor von Dalberg
Der Kurfürst von Mainz Karl Theodor von Dalberg wurde zum Fürstprimas des Rheinbundes ernannt. Zu seinem Koadjutor wurde Napoleons Onkel Kardinal Joseph Fesch bestimmt. Dalberg hoffte, unter dem Protektorat Napoleons eine von ihm lange geforderte Reform des Alten Reiches durchzuführen. Dem schien Napoleons Ankündigung, das europäische Kaisertum Karls des Großen wiederherstellen zu wollen, zu entsprechen. Außerdem sah er die Möglichkeit zu einem Zusammenschluss des dritten Deutschlands als Gegengewicht zu Österreich und Preußen als positive Entwicklung an.
Nach der Rheinbundakte war die Ausgestaltung des Militärbündnisses in einen Staatenbund vorgesehen. Danach sollte der Rheinbund gemeinsame Verfassungsorgane erhalten. Dazu gehörte ein Bundestag unter Vorsitz des Fürstprimas, ein oberstes Bundesgericht sowie eine Art Verfassung, das so genannte Fundamentalstatut.
Dalberg legte in Paris zwei Verfassungsentwürfe vor, die aber beide als ungeeignet abgewiesen wurden. Die Hoffnungen auf ein engeres Bündnis scheiterten letztlich am Willen der größeren Rheinbundstaaten Bayern und Württemberg, die gerade erst ihre Souveränität erhalten hatten. Diese Stellung wollten sie unter allen Umständen verteidigen. Von einem Rheinbund, wie ihn sich Dalberg vorstellte, befürchteten sie weit größere Einschränkungen ihrer staatlichen Handlungsfreiheit als durch den Kaiser im Alten Reich. Als Dalberg 1806 einen Bundestag einberief, weigerten sich daher einige der Mitglieder zu erscheinen. Napoleon versuchte 1807 Bayern und 1808 auf dem Erfurter Fürstenkongress auch die übrigen Mitglieder umzustimmen. Auch ließ er von französischen Experten einen neuen Entwurf für ein Fundamentalstatut entwerfen. Letztlich verzichtete er aber auf eine Durchsetzung.Fehrenbach, S. 82.
Durchsetzung französischer Interessen