mini|Bezirksgrenztafel zum Bezirk Voitsberg mini|Bezirksgrenztafel an der Loferer Straße B 178 in Tirol mini|hochkant|Grenzstein zwischen Bezirk Baden und dem Bezirk Mödling an der L2099 Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich.
In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke. Es gibt keine gesetzlich vorgesehenen „Bezirkshauptstädte“, sondern lediglich Orte, an denen sich der Sitz der Bezirkshauptmannschaft befindet. Im Burgenland heißen diese „Bezirksvorort“. Die allgemeine staatliche Verwaltung in den politischen Bezirken (bzw. Verwaltungsbezirken) obliegt den Bezirkshauptmannschaften. An ihrer Spitze steht kein gewähltes Organ, sondern mit dem Bezirkshauptmann ein berufsmäßiges ernanntes Organ.
Gliederung Es gibt mit Stand 1. Jänner 2017: 15 Statutarstädte; diese haben ein erweitertes Stadtrecht (Statut). Der Bürgermeister, unterstützt vom Magistrat, übernimmt die Aufgaben der Bezirksverwaltung, das heißt, diese Städte fallen nicht in die Zuständigkeit einer Bezirkshauptmannschaft. 79 politische Bezirke mit Bezirkshauptmannschaften; ihr oberstes Organ ist der Bezirkshauptmann. 1 politische Expositur (Gröbming) ist eine Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Liezen mit erweiterten Kompetenzen und eigenem Kfz-Kennzeichen GB.
Auf die Gliederung in Bezirke folgt die Gliederung in Gemeinden als unterste Stufe der politischen Verwaltungsgliederung. Unterhalb der Gemeindeebene erfolgt noch eine organisatorische Gliederung nach Ortschaften, die grundbücherliche nach Katastralgemeinden, die statistische nach Zählbezirken und -sprengeln, und in den Städten auch eine interne Gliederung nach Stadtteilen, Wahlbezirken und anderem.
Die meisten der politischen Bezirke sind – nicht immer deckungsgleich – auch in Gerichtsbezirke unterteilt. Es gibt (einschließlich des Sprengels des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien) 113 Gerichtsbezirke (Stand: 1. März 2023) mit eigenen Bezirksgerichten. Die Zuständigkeit der Gerichtssprengel muss der Verwaltungsgliederung der Bezirke jedoch nicht folgen.
Die Bundeshauptstadt Wien ist sowohl Bundesland als auch politischer Bezirk in der Form einer Statutarstadt und daher auch Gemeinde. (Wien hat sich nach 1918 Jahrzehnte lang selbst vor allem als Gemeinde Wien bezeichnet.) Wien ist in 23 Gemeindebezirke unterteilt. Diese sind in ihrer Ausgestaltung jedoch nicht mit politischen Bezirken vergleichbar. Sie werden von gewählten Bezirksvorstehern geleitet, die aber nur wenige Kompetenzen haben.
Die Bezirke und Statutarstädte entsprechen keiner Ebene der NUTS-Gliederung der EU (Eurostat), NUTS-3:AT besteht aus Gruppen von politischen Bezirken bzw. Gemeinden. Die Ebene LAU-1 (Local administrative units, ehemals NUTS-4) ist in Österreich nicht besetzt, LAU-2:AT sind die Gemeinden.
Neuordnungen 2012 bis 2017 In der Steiermark wurde beginnend 2012 eine Reorganisation der Bezirke vorgenommen bzw. wurden Bezirksgrenzen angepasst. Diese geschahen als Vorstufe bzw. im Zuge der Steiermärkischen Gemeindestrukturreform.
Im September 2015 wurde bekannt, dass der niederösterreichische Bezirk Wien-Umgebung aufgelöst werden soll. Die 21 Gemeinden wurden mit 1. Jänner 2017 Teil der umliegenden Bezirke.NÖN: Bezirk Wien Umgebung wird aufgelöst, Artikel vom 10. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
Grafische Übersicht 1000px|zentriert
Liste Gem. = Anzahl der Gemeinden, Stand: 1. Jänner 2025 (wenn nur eine Gemeinde → ist diese eine Statutarstadt) BKZ Bezirk bzw. Stadt mit eigenem Statut(Sitz der Bezirkshauptmannschaft) Bundesland Fläche in km²Stand: EinwohnerStand: Bevölkerungsdichte(EW / km²) Anz.Gem. Regionsname 305 Amstetten Niederösterreich AM 34 306 Baden Niederösterreich BN 30 801 Bludenz Vorarlberg BZ 29 404 Braunau(Braunau am Inn) Oberösterreich BR 46 802 Bregenz Vorarlberg B 40 307 Bruck an der Leitha Niederösterreich BL, SWWU 33 621 Bruck-Mürzzuschlag(Bruck an der Mur) Steiermark BMMZ 19 603 Deutschlandsberg Steiermark DL 15 803 Dornbirn Vorarlberg DO 3 405 Eferding(Grieskirchen) Oberösterreich EF 12 101 Eisenstadt Burgenland E 1 103 Eisenstadt-Umgebung(Eisenstadt) Burgenland EU 23 804 Feldkirch Vorarlberg FK 24 210 Feldkirchen(Feldkirchen in Kärnten) Kärnten FE 10 406 Freistadt Oberösterreich FR 27 308 Gänserndorf Niederösterreich GF 44 309 Gmünd Niederösterreich GD 21 407 Gmunden Oberösterreich GM 20 601 Graz Steiermark G 1 606 Graz-Umgebung(Graz) Steiermark GU 36 408 Grieskirchen Oberösterreich GR 33 Gröbming(Expositur im Bezirk Liezen) Steiermark GB Zahlen im Bezirk Liezen enthalten 104 Güssing Burgenland GS 28 502 Hallein Salzburg HA 13 Tennengau 622 Hartberg-Fürstenfeld(Hartberg) Steiermark HFHB, FF 35 203 Hermagor(Hermagor-Pressegger See) Kärnten HE 7 310 Hollabrunn Niederösterreich HL 24 311 Horn Niederösterreich HO 20 702 Imst Tirol IM 24 701 Innsbruck Tirol I 1 703 Innsbruck-Land(Innsbruck) Tirol IL 63 105 Jennersdorf Burgenland JE 12 409 Kirchdorf(Kirchdorf an der Krems) Oberösterreich KI 23 704 Kitzbühel Tirol KB 20 201 Klagenfurt am Wörthersee Kärnten K 1 204 Klagenfurt-Land(Klagenfurt am Wörthersee) Kärnten KL 19 312 Korneuburg Niederösterreich KOWU 20 301 Krems an der Donau Niederösterreich KS 1 313 Krems(Krems an der Donau) Niederösterreich KR 30 705 Kufstein Tirol KU 30 706 Landeck Tirol LA 30 610 Leibnitz Steiermark LB 29 611 Leoben Steiermark LE, LN 16 707 Lienz Tirol LZ 33 Osttirol 612 Liezen Steiermark LIBA 29 314 Lilienfeld Niederösterreich LF 14 401 Linz Oberösterreich L 1 410 Linz-Land(Linz) Oberösterreich LL 22 106 Mattersburg Burgenland MA 19 315 Melk Niederösterreich ME 40 316 Mistelbach Niederösterreich MI 36 317 Mödling Niederösterreich MD 20 614 Murau Steiermark MU 14 620 Murtal(Judenburg) Steiermark MTJU, KF 20 318 Neunkirchen Niederösterreich NK 44 107 Neusiedl am See Burgenland ND 27 108 Oberpullendorf Burgenland OP 28 Mittelburgenland 109 Oberwart Burgenland OW 32 411 Perg Oberösterreich PE 26 708 Reutte Tirol RE 37 Außerfern 412 Ried(Ried im Innkreis) Oberösterreich RI 36 413 Rohrbach(Rohrbach-Berg) Oberösterreich RO 37 102 Rust Burgenland E 1 501 Salzburg Salzburg S 1 503 Salzburg-Umgebung(Seekirchen am Wallersee) Salzburg SL 37 Flachgau 504 St. Johann im Pongau Salzburg JO 25 Pongau 302 St. Pölten Niederösterreich P 1 319 St. Pölten Niederösterreich PLWU 45 205 St. Veit an der Glan Kärnten SV 20 414 Schärding Oberösterreich SD 30 320 Scheibbs Niederösterreich SB 18 709 Schwaz Tirol SZ 39 206 Spittal an der Drau Kärnten SP 33 402 Steyr Oberösterreich SR 1 415 Steyr-Land(Steyr) Oberösterreich SE 20 623 Südoststeiermark(Feldbach) Steiermark SOFB, RA 25 505 Tamsweg Salzburg TA 15 Lungau 321 Tulln(Tulln an der Donau) Niederösterreich TU, KGWU 22 416 Urfahr-Umgebung(Linz) Oberösterreich UU 27 202 Villach Kärnten VI 1 207 Villach-Land(Villach) Kärnten VL 19 616 Voitsberg Steiermark VO 15 417 Vöcklabruck Oberösterreich VB 52 208 Völkermarkt Kärnten VK 13 322 Waidhofen an der Thaya Niederösterreich WT 15 303 Waidhofen an der Ybbs Niederösterreich WY 1 617 Weiz Steiermark WZ 31 403 Wels Oberösterreich WE 1 418 Wels-Land(Wels) Oberösterreich WL 24 901 Wien Wien W 1 304 Wiener Neustadt Niederösterreich WN 1 323 Wiener Neustadt Niederösterreich WB 35 209 Wolfsberg Kärnten WO 9 506 Zell am See Salzburg ZE 28 Pinzgau 325 Zwettl(Zwettl-Niederösterreich) Niederösterreich ZT 24
Gesetzliche Grundlagen Die Bezirke und deren Sitz der Verwaltung sind jeweils in Landesgesetzen und darauf basierenden Verordnungen definiert, für das 1921 hinzugekommene Burgenland anfangs auch in Vorschriften des Bundes. Ebenso sind in fast allen Bundesländern die Bezirkssprengel und die Gemeindenamen festgelegt. Für die 15 Statutarstädte sind die ersten gesetzlichen Festlegungen der jeweiligen Stadtgeschichte hier angemerkt. Bundesland Organisation Bezirke mit ihren Gemeinden Burgenland Burgenländisches Bezirkshauptmannschaften-Gesetz Verordnung der Burgenländischen Landesregierung Kärnten Kärntner Bezirkshauptmannschaften-Gesetz Anlage vom Bezirkshauptmannschaften-Gesetz Niederösterreich NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz NÖ Bezirkshauptmannschaften-Verordnung Oberösterreich Bezirkshauptmannschaften Gemeinden, Liste nach Bezirken Salzburg Bezirkshauptmannschaften-Gesetz Anlage zur Salzburger Gemeindeordnung 2019 Steiermark Steiermärkisches Bezirkshauptmannschaftengesetz Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung Tirol Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften Verordnung der Landesregierung, mit der die Sprengel der politischen Bezirke in Tirol festgelegt werden Vorarlberg Bezirksverwaltungsgesetz Verordnung der Landesregierung über die Sprengel der Verwaltungsbezirke
Trivia Die Bezirke und Statutarstädte haben im Durchschnitt 892,37 km² Fläche und 95.521 Einwohner (Stand 2022). Der Median für diese Größen beträgt 836,41 km² bzw. 64.982 Einwohner. Alle Bezirkshauptorte sind Stadtgemeinden mit Ausnahme der Marktgemeinde Tamsweg. Auch Gröbming als Expositursitz ist Marktgemeinde. Die Bezirke Tamsweg und Villach-Land sind die einzigen, denen keine Stadtgemeinde angehört. Die niederösterreichischen Bezirke Wiener Neustadt und Amstetten bestehen jeweils aus zwei räumlich voneinander getrennten Gebieten, der Anfang 2017 aufgelöste Bezirk Wien-Umgebung umfasste ab 1958 drei, zuvor für ein Jahr zwei getrennte Teile. Die österreichischen Bezirke sind üblicherweise nach ihrem Hauptort benannt. Die wenigen Ausnahmen sind der Bezirk Urfahr-Umgebung, dessen Sitz Urfahr 1919 Stadtteil von Linz wurde und sich bis heute dort befindet die Bezirke Murtal, Südoststeiermark, Bruck-Mürzzuschlag und Hartberg-Fürstenfeld, die 2012 und 2013 durch Fusion jeweils zweier Bezirke gebildet wurden. Während bei den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag und Hartberg-Fürstenfeld die Namen beider Vorgängerbezirke aufgegriffen wurden, wurden für die Bezirke Murtal und Südoststeiermark erstmals Landschaftsbezeichnungen als Namensgeber gewählt die Bezirke Eferding und Salzburg-Umgebung, deren Sitz 2016 nach Grieskirchen bzw. 2023 nach Seekirchen am Wallersee verlegt wurde die Bezirke Hermagor und Rohrbach, deren Hauptorte durch Gemeindefusionen ihren Namen in Hermagor-Pressegger See (1973) bzw. Rohrbach-Berg (2015) änderten. Linz und Grieskirchen sind die einzigen Städte, die Sitz zweier Bezirkshauptmannschaften sind: Linz-Land und Urfahr-Umgebung sowie Grieskirchen und Eferding, wobei aber letztere als Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen sind. Bregenz ist die einzige Landeshauptstadt ohne eigenes Statut. Das Bundesland Vorarlberg hat als einziges keine Statutarstadt, das Bundesland Wien hingegen ist gleichzeitig Statutarstadt und somit ohne Bezirk. Die einwohnerstärkste Stadt ohne eigenes Statut ist Dornbirn, die zehntgrößte Stadt Österreichs. Die Statutarstädte Waidhofen an der Ybbs und Rust sind die einzigen, die keinen entsprechenden „Land“-Bezirk haben. Von den übrigen Statutarstädten ist Salzburg seit 2023 die einzige, die nicht gleichzeitig Sitz des entsprechenden Bezirks ist. Im Burgenland ist statt „Statutarstadt“ die Bezeichnung „Freistadt“ üblich, die beiden Städte Eisenstadt und Rust haben jeweils eine Vergangenheit als Königliche Freistadt, dieser Status wurde nach 1921 als dem einer Statutarstadt gleichwertig anerkannt. Rust ist die kleinste Statutarstadt (nach Fläche und Einwohnern) und zugleich die einzige ohne eigene Kfz-Kennzeichen-Kennung. Die größte Statutarstadt ist Wien (nach Fläche und Einwohnern). Klosterneuburg, Leoben und Schwechat haben eine eigene Kfz-Kennzeichen-Kennung, obwohl sie keine Statutarstädte sind. Es gibt aber für Leoben und Schwechat jeweils ein eigenes Polizeikommissariat. Die Bezirke Liezen, Spittal an der Drau und Zell am See sind jeweils flächenmäßig größer als das Bundesland Vorarlberg. Kleiner als das Bundesland Wien sind die Bezirke Feldkirch, Mödling, Eferding, Jennersdorf, Mattersburg und Dornbirn (in absteigender Reihenfolge).