Karte Karte der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen Basisdaten Fläche: 25.000 km² Leitender Geistlicher: BischofAxel Noack (bis 2008) Mitgliedschaft: UEK Propsteien: 5 (2008) Kirchenkreise: 20 (2008) Kirchengemeinden: 2.020 (2008) Gemeindeglieder: 493.610 (31. Dezember 2006http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2006.pdf) Anteil an derGesamtbevölkerung: 16,6 % (2008) Anschrift: Am Dom 239104 Magdeburg Offizielle Website (der Nachfolgeorganisation): www.ekmd.de Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bestand als selbständige Landeskirche von 1947 bis 2008. Zwischen 1947 und 1969 und wieder von 1991 bis Ende 2008 war sie eine von zuletzt 23 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), von 1969 bis 1991 gehörte sie zum Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Am 1. Januar 2009 schloss sie sich mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zusammen.
Wie alle Landeskirchen war die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Sitz war in Magdeburg, Haupt- bzw. Bischofskirche war der Magdeburger Dom. Die Kirche hatte ca. 493.000 Gemeindeglieder in 2.021 Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD, d. h. lutherische, reformierte (calvinistische) und unierte Kirchengemeinden unterhielten eine gemeinsame Verwaltung für die übergeordneten Belange. Die Kirche war auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU) (1947–2003), bis diese zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der „Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen“ umfasste die ehemals preußische Provinz Sachsen, welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt das Land Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz gehörten zum Freistaat Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner lagen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz im heutigen Land Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und im Freistaat Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).
Geschichte Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.
mini|Pfarrei des Magdeburger Domes (1955) Nach dem Wiener Kongress mini|Das Konsistoriumsgebäude (vor den Türmen)
1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Magdeburg. Daneben bestanden zeitweise noch weitere Konsistorien (s. u.).
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 rief König Friedrich Wilhelm III. zu einer Union der lutherischen und reformierten Kirche auf. Mancherorts vereinigten sich danach lutherische und reformierte Kirchengemeinden und bildeten unierte Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die Evangelische Kirche in Preußen, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Provinz Brandenburg, Provinz Pommern, Provinz Posen, Provinz Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Konsistorium (manchmal bis zu 4), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein Evangelischer Oberkirchenrat (EOK) genanntes Oberkonsistorium errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem EOK in Berlin unterstellt. Ab 1875 nannte sich die Kirche daher Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen reorganisierten sich daher 1922 als Evangelische Kirche der altpreußischen Union (Abk.: EKapU, APU), welche durch Abtrennung der Provinz Posen, Teile Westpreußens und Schlesiens entsprechend verkleinert worden war. Der Name wurde gewählt, um dezidiert die nun nicht mehr zu Preußen gehörigen polnischen Gebiete mit einzuschließen. Ab 1922 wählte die Generalsynode die Kirchensenat genannte Kirchenleitung, der der von den Generalsynodalen gewählte Präses vorstand. Der vormals mächtige EOK wurde ausführendes Organ. Die Provinzialsynoden wählten einen Provinzialkirchenrat, dem nunmehr die Konsistorien, geleitet von Generalsuperintendenten, als ausführende Organe nachgeordnet waren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die ehemalige Kirchenprovinz Sachsens 1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 30. Juni 1950 eine Verfassung, die am 1. Oktober 1950 in Kraft trat. 1954 reorganisierte sie zusammen mit den fünf anderen ehemaligen altpreußischen Kirchenprovinzen die „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 zu ihrer gemeinsamen kirchlichen Dachorganisation namens Evangelische Kirche der Union, die ihrerseits wie ihre sechs Gliedkirchen ebenfalls der EKD angehörte.
Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof. Der Bischof war Vorsitzender der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu dieser gehörten neben dem Bischof noch elf weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode gewählt wurden, darunter Pröpste, Superintendenten und Laien.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1982 wurde der in der DDR liegende Konsistorialbezirk Ilfeld der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, ohne die 1962 angegliederten Gebiete des Amts Neuhaus eingegliedert.
1995 ließ die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen das Ausmaß ihrer Überwachung durch die Staatssicherheit der DDR erforschen, einschließlich der Tätigkeit und der Berichte von Inoffiziellen Mitarbeitern in den eigenen Reihen.Harald Schultze: Stasi-Überwachung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Zwischenbemerkungen aus der Sicht der Forschung (= Beilage zum Amtsblatt 1/96 der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen). Halle 1996.
Seit dem 1. Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), die am 1. Januar 2009 zur Vereinigung beider Kirchen in die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland führte.
Mitgliederzahlen Jahr 1997http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1997.pdf 1998http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1998.pdf 1999http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1999.pdf 2000http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2000.pdf 2001 2002http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2002.pdf 2003 2004http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2004.pdf 2005http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf 2006https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/kirch_leben_2006.pdf Mitglieder 584.867 574.484 563.948 553.498 542.286 533.113 523.217 512.929 504.216 493.610
Leitung der Landeskirche Die Provinzialsynode, das Konsistorium (seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland) und die Kirchenleitung bildeten die drei kirchenleitenden Organe der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (vgl. Grundordnung). Den Vorsitz in der 12-köpfigen Kirchenleitung führte der Bischof (bis 1947 die „Generalsuperintendenten“). Dieser wurde von der Provinzialsynode gewählt.
Generalsuperintendenten und Bischöfe Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation begründet, später in Preußen abgeschafft und dann erst 1830 wieder eingeführt. Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche 1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den Titel Bischof trug.
In der altpreußischen Kirchenprovinz Sachsen gab es zunächst einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten, die teilweise auch den Ehrentitel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums in Magdeburg und dessen Vorsitzende, sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel war dort dann „Direktor“.
Generalsuperintendenten bis 1867 1802–1815: Johann Konrad Christoph Nachtigall, Generalsuperintendent in Halberstadt 1813–1815: Karl Ludwig Nitzsch, Generalsuperintendent in Wittenberg 1823–1829: Friedrich Ribbeck, Konsistorialrat und Generalsuperintendent für den Regierungsbezirk Erfurt 1812–1831: Franz Bogislaus Westermeier, Generalsuperintendent des Elbdepartement in Magdeburg, 1826 mit dem Titel Bischof, 1829 Direktor beim Königlichen Konsistorium in Magdeburg 1832–1843: Johann Heinrich Bernhard Draesecke, Bischof 1843–1858: Johann Friedrich Möller 1858–1866: Johann Ludwig Daniel Karl Lehnerdt (1803–1866)
Generalsuperintendenten 1867–1933 (1. Amt) 1867–1890: Ludwig Carl Möller 1891–1893: Leopold Schultze 1893–1899: Ernst Adolf Friedrich Textor 1899–1909: Karl Heinrich Vieregge 1909–1924: Justus Julius August Jacobi (1850–1937) 1925–1929: Otto Heinrich Meyer 1929–1933: Johannes Eger (1873–1954)
Generalsuperintendenten 1867–1933 (2. Amt) 1867–1870: Ludwig Johann Carl Borghardt 1871–1891: Leopold Schultze 1891–1893: Ernst Adolf Friedrich Textor 1894–1899: Karl Heinrich Vieregge 1899–1906: Otto Gottlob Albin Holtzheuer (1836–1906) 1907–1909: Justus Julius August Jacobi (1850–1937) 1909–1933: Max Ludwig August Hermann Stolte (1863–1937), Domprediger in Magdeburg
Generalsuperintendenten 1912–1933 (3. Amt) Dieser Posten wurde erst 1912 eingerichtet.
1912–1917: Paul Johannes Gennrich 1917–1931: Johannes Ludolf Theodor Schöttler 1931–1933: Karl Lohmann
Bischöfe seit 1933 1933–1936: Friedrich Peter, Bischof aufgrund des Kirchengesetzes über die Einrichtung des Landesbischofsamtes vom 6. September 1933 1936?–1945: Vakanz infolge des Kirchenkampfes 1945–1955: Ludolf Hermann Müller 1955–1968: Johannes Jänicke 1968–1983: Werner Krusche 1983–1997: Christoph Demke 1997–2008: Axel Noack
Provinzialsynode Aufgabe und Mitglieder Als „Parlament“ hatte die Kirchenprovinz eine Provinzialsynode (die gesamte altpreußische Landeskirche bis 1948 die „Generalsynode“). Deren Mitglieder, die Synodale, wurden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Sie hatte aber auch berufene Mitglieder, sowie geborene, also solche, die ihr von Amts wegen angehörten. Die Aufgabe der Synode war ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagte in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode war der Präses.
Präsides der Synode 1875–1920: ? –1920: Ludwig von Wartensleben, Gutsbesitzer 1920–1929: Johann Friedrich Winckler, DNVP-Politiker 1929–1933: Karl Eger, Theologieprofessor 1933–1934: Erwin Noack, Rechtsanwalt 1934: Friedrich Peter (wurde dann Bischof) 1946–1947: Ludolf Hermann Müller (wurde dann Bischof) 1947–1964: Lothar Kreyssig 1964–1980: Helmut Waitz 1980–1994: Reinhard Höppner 1994–2004: Jürgen Runge 2004–2008: Petra Gunst
Verwaltung der Landeskirche Konsistorien (Kirchenamt) und Verwaltungshierarchie Das Konsistorium in Magdeburg – seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland – führte die laufenden Geschäfte, es war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führte im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums war der Konsistorialpräsident bzw. die Konsistorialpräsidentin. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere Bedeutung als heute.