Karte 300px|Karte der Pommerschen Evangelischen Kirche Basisdaten Fläche: 8.686 km² Leitender Geistlicher: BischofHans-Jürgen Abromeit Mitgliedschaft: UEK, Lutherischer Weltbund Kirchenkreise: 4 Kirchengemeinden: 240 Gemeindeglieder: 94.119 (2010) Anteil an derGesamtbevölkerung: ? Offizielle Website: http://www.kirche-mv.de/pommern.html Die Pommersche Evangelische Kirche (PEK) mit Sitz in Greifswald§ 7 Kirchenkreissatzung des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PDF) war von 1945/47 bis 1969 und ab 1991 eine der Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirche hatte 2010 etwa 94.000 Gemeindeglieder in 240 Kirchengemeinden. Wie alle Landeskirchen war sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist zu Pfingsten 2012 in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland („Nordkirche“) aufgegangen. In dieser besteht der Pommersche Evangelische Kirchenkreis.
Die Pommersche Evangelische Kirche war eine unierte LandeskircheLandeskirche#Übersicht; zu ihr gehörten jedoch keine reformierten Kirchengemeinden. Sie gehörte zur Union Evangelischer Kirchen (UEK), die 2003 aus der Evangelischen Kirche der Union (EKU) hervorging. Außerdem war die PEK Mitgliedskirche der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und des Lutherischen Weltbundes.
Haupt- bzw. Bischofskirche der Pommerschen Evangelischen Kirche war der Dom St. Nikolai in Greifswald.
Die Landeskirche unterhielt zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs eine Evangelische Akademie in Rostock.
Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Pommerschen Evangelischen Kirche umfasste in den exakten historischen Grenzen den bei Deutschland verbliebenen Teil Vorpommerns der ehemals preußischen Provinz Pommern, der heute den östlichen Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Hinzu kamen mehrere Gemeinden des ehemaligen Kirchenkreises Pasewalk im Land Brandenburg, die historisch gesehen ebenfalls zu Pommern gehörten. Das bisherige Gebiet der Landeskirche bildet seit Mai 2012 den neuen Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.
Geschichte Der pommersche Landtag zu Treptow beschloss 1534 auf Veranlassung der Herzöge Barnim IX. (Pommern-Stettin) und Philipp I. (Pommern-Wolgast) gegen den Widerstand einiger Prälaten und Adeliger die Einführung der lutherischen Lehre (Reformation). Johannes Bugenhagen veröffentlichte 1535 eine erste lutherische Kirchenordnung für das Land. Dies gilt als Geburtsstunde der Pommerschen Landeskirchen, denn Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast und das pommersch-landständische Camminer Stiftsgebiet um Kolberg bildeten je eigene Staatskirchen.
Der katholische Bischof von Cammin, Erasmus von Manteuffel-Arnhausen, konnte in seiner Diözese die Ausbreitung der Reformation nur in seinem Stiftsgebiet verhindern, wo er nicht nur Oberhirte, sondern zugleich Landesherr war. Im übrigen Diözesangebiet setzten die Landesherren, die Herzöge von Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast beide ab 1535 und die Kurfürsten von Brandenburg (für die Neumark) ab 1539 die Reformation durch. 1535 wurden für beide Teilherzogtümer geistliche Leiter der lutherischen Staatskirchen ernannt, die ab 1563 die Bezeichnung Generalsuperintendenten führten. Sie saßen in Greifswald für Pommern-Wolgast, in Stettin für das westliche Pommern-Stettin,Der Dienstbezirk des Stettiner Generalsuperintendenten, auch als Obersuperintendent bezeichnet in Abgrenzung zum Stolper Superintendenten, erstreckte sich von Oder und Swine im Westen bis zur Grabow im Osten, jedoch ohne das Stiftsgebiet. und, jedoch Stettin nachgeordnet, in StolpDer Dienstbezirk des Stolper Superintendenten existierte von 1535 bis 1604 und umfasste Pommern-Stettin östlich der Grabow, jedoch ohne das Stiftsgebiet. mit subsidiärer Zuständigkeit im östlichen Pommern-Stettin. Nach dem Tode Manteuffel-Arnhausens 1544 entstand unter dem neuen, nunmehr lutherischen Bischof von Cammin, Bartholomäus Swawe, auch im Stiftsgebiet eine lutherische Staatskirche. 1563 richteten alle drei pommerschen Staatskirchen Konsistorien ein, das Kolberger Konsistorium für das Stiftsgebiet, das Greifswalder für Pommern-Wolgast und das Stettiner für Pommern-Stettin.
Zwischen 1648 und 1815 erwarb Kurbrandenburg (später als Teil des Königreichs Preußen bekannt) das Stiftsgebiet und sukzessive die Landesteile des vormals herzoglichen Pommerns. Für die kurbrandenburgischen Teile Pommerns wurde die Staatskirche des komplett übernommenen Camminer Stiftsgebiets mit derjenigen in den nur teilweise übernommenen herzoglich-pommerschen Gebieten zusammengefasst. Das Kolberger Konsistorium wurde mit territorial erweiterter Zuständigkeit als Pommersches und Camminsches geistliches Konsistorium Verwaltungsbehörde dieser Staatskirche. Für die 1657/58 als polnisches Lehen erworbenen Lande Lauenburg und Bütow bestand das separate Lauenburger Konsistorium, bis Polen die Lande 1773 direkt an Brandenburg-Preußen abtrat. Nach Übergang in den Westpreußischen Konsistorialbezirk kamen die Lande 1804 kirchlich zum Konsistorialbezirk Köslin in Pommern. Nachdem die Hohenzollern die Stadt Stettin 1720 ihrem Herrschaftsbereich einverleiben konnten, zog das Pommersche und Camminsche geistliche Konsistorium dann 1738 nach Stettin. Ab 1750 unterstand es dem neuen Lutherischen Oberkonsistorium für ganz Brandenburg-Preußen.Vgl. Instruction, vor das über alle Königliche Lande errichtete Lutherische Ober=Consistorium, de dato Berlin, den 4. Octobr. 1750, abgedruckt in: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta etc.: Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, etc. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preussen etc. ad annum 1736. inclusive, IV. Continuatio, Spalte 291ff. 1808 wurde das Oberkonsistorium aufgelöst und alle Kirchensachen an die neu gebildete Kultusabteilung des Preußischen Innenministeriums übergeben. Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Pommern und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium der Provinz Pommern, in Stettin. Bis 1849 bestand daneben noch das 1556 gegründete Greifswalder Konsistorium mit Zuständigkeit in Neuvorpommern.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Monarch von (Brandenburg-)Preußen als summus episcopus. 1817 rief König Friedrich Wilhelm III. zu einer Union der lutherischen und reformierten Kirchen auf. Die wenigen pommerschen reformierten Gemeinden waren vor allem durch Einwanderung von Hugenotten im 17. und 18. Jahrhundert entstanden und lagen alle im heute polnischen Teil Pommerns. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die Evangelische Kirche in den Königlich-Preußischen Landen, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Innerhalb dieser Landeskirche bildete Pommern eine der neun Kirchenprovinzen, neben Mark Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Posen, Rheinprovinz (ab 1899 mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal daneben auch weitere subsidiäre), das für die Verwaltung der Kirchenprovinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für die Landeskirche der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Staaten. Die hinzugewonnenen Gebiete behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem EOK in Berlin unterstellt. In Abgrenzung von den evangelischen Landeskirchen in den 1866 annektierten Provinzen nannte sich die altpreußische Landeskirche ab 1875 „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments). Daher gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union (APU oder EKapU); auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Kirchgemeinden in den an Belgien (vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz), Polen (Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen zu großen Teilen, 22 Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien) und die Tschechoslowakei (eine Gemeinde der Kirchenprovinz Schlesien) abgetretenen Gebieten schieden aus der Landeskirche aus. Die Kirchgemeinden der Völkerbundmandate Freie Stadt Danzig, Memel- und Saargebiet blieben Glieder der Landeskirche.
Mit der neuen Kirchenordnung waren 1922 die Kompetenzen des EOK beschnitten worden. Die Kirchenleitung, die vorher beim preußischen Monarchen lag, ging auf den „Kirchensenat“ über, dem der EOK nunmehr zuarbeitete. Die altpreußische Generalsynode wählte ihren Präses und den Kirchensenat, wobei jener qua Amt diesem vorstand. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten. Den Konsistorien, nunmehr Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten vor.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Anders als 1918/20 zog die neue Grenzziehung aber die umfassende Vertreibung der einheimischen Bevölkerung nach sich. In den Kirchengemeinden im bei Deutschland verbliebenen Vorpommern nahm durch Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen von 1945 bis 1948 die Mitgliederzahl um 500.000 Seelen zu. Die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreußen (heute zur Republik Polen bzw. – als Oblast Kaliningrad – zu Russland gehörend) sowie in Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien, deren östliche Teile heute zu Polen gehören, gingen mit der Vertreibung ihrer nicht geflohenen Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc. Der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung ging in Pommern östlich der Oder binnen weniger Jahre von mehr als 90 Prozent auf unter 5 Prozent zurück. Soweit Gemeinden in Einzelfällen fortbestanden, wurden sie in die Evangelisch-Augsburgische Kirche in Polen eingegliedert.
Das Provinzialkonsistorium, personell weitgehend unverändert,SBZ-Handbuch: staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Herausgegeben von Martin Broszat, mit Beiträgen von Hermann Weber und Gerhard Braas. Oldenbourg, München 1990, ISBN 3-486-55261-9, S. 821. wurde von Stettin nach Greifswald verlegt. Konsistorialrat Willy Woelke ergriff die Initiative und betraute den Superintendenten von Greifswald, Karl von Scheven, „mit der hilfsweisen Wahrnehmung des geistlichen Referates im Konsistorium“, was der amtierende Konsistorialpräsident Paul-Gerhard Wahn am 25. Juni 1945 bestätigte. Da eine Synode noch nicht wieder einberufen worden war, entbehrte die provisorische Provinzialkirchenleitung der Legitimation. Ein 1945 berufener kleiner Beirat aus Laien und Theologen sollte die fehlende Mitbestimmung Synodaler mildern. Beirat und Konsistorium bildeten die neue Provinzialkirchenleitung mit von Scheven als Präses, so sein neuer Titel ab Januar 1946.