Österreichisch-Ungarische MonarchieOsztrák–Magyar Monarchia1867–1918 alternativtext=|200x200px|Das mittlere gemeinsame Wappen (1915–1918) Wappen (1915–1918) (Siehe Flaggen und Wappen der Königreiche und Länder Österreich-Ungarns) Bestandteile:Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (Cisleithanien) / A birodalmi tanácsban képviselt királyságok és országokund die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Transleithanien) / és a magyar Szent Korona országaiund Bosnien-Herzegowina / és Bosznia-Hercegovina (seit 1878 verwaltet, 1908 annektiert) Navigation+ Vorgängerstaat und Nachfolgestaaten 20px Kaisertum Österreich ↔↔↔↔ Republik Deutschösterreich 20px|Flagge Deutschösterreichs (Volks-)Republik Ungarn 20px|Flagge der Volksrepublik Ungarn 1918/19Tschechoslowakische Republik 20px|rand|Flagge der Tschechoslowakei 1918–1920Staat der Slowenen, Kroaten und Serben 20px|Flagge des Staates der Slowenen, Kroaten und Serben Verfassung Pragmatische SanktionDelegationsgesetz(keine gemeinsame Verfassung) Amtssprache • Cisleithanien: keine, offizielle Umgangssprachen: Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Rumänisch, Ruthenisch, Ungarisch und Italienisch• Transleithanien: Ungarisch (Ungarn), Kroatisch (Kroatien-Slawonien) und Italienisch (Fiume) Hauptstädte Wien und Budapest Regierungsform Zwei konstitutionelle Monarchien in Realunion StaatsoberhauptKaiser von Österreich undApostolischer König von UngarnRegierungschefkeiner; administrativer Koordinator: Vorsitzender des Gemeinsamen Ministerrates Fläche 675.964,89 km² (1914) Einwohnerzahl 51.356.465 (1910) Bevölkerungsdichte 76 Ew. pro km² Auflösung 31. Oktober 1918 (Ende der Realunion) Hymne siehe Österreichische Kaiserhymnen Währung 1 Thaler (Vereinstaler) = 1½ Gulden = 150 Neukreuzer;ab 1892/1900: 1 Krone = 100 Heller Karte 334x334px
Österreich-Ungarn (amtlich Österreichisch-Ungarische Monarchie, auch Österreichisch-Ungarisches Reich) war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918. Sie bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einem StaatenverbandNach Ingo von Münch, Ute Mager: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge. 7. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart 2009, Rn. 678, Anm. 5 eine völkerrechtliche Staatenverbindung im Sinne eines Staatenbündnisses. auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 (in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).
Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, inoffiziell Transleithanien (vulgo Ungarn). Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosnien und Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen (wovon sich der synonyme Begriff k. und k. Monarchie für „kaiserlich und königliche Monarchie“ ableitet). Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.
Nach der Annektierung Bosniens und der Herzegowina 1908 war Österreich-Ungarn mit rund 676.000 km² flächenmäßig das zweitgrößte (nach dem Russischen Reich) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914) das bevölkerungsmäßig drittgrößte Land Europas (nach dem Russischen und dem Deutschen Reich). Sein Gebiet umfasste zuletzt die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro (Gemeinden an der Küste), Polen (Westgalizien) sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Banat, später Kreischgebiet, östlicher Teil von Sathmar, Südmarmarosch, Südbukowina), der Ukraine (Ostgalizien, Karpatenukraine und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbiens (Vojvodina).
Der Erste Weltkrieg, der Zerfall Altösterreichs Ende Oktober 1918 durch die Gründung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und des Staates Deutschösterreich und den Abfall Galiziens, der Austritt Ungarns aus der Realunion per 31. Oktober 1918 sowie 1919 der Vertrag von Saint-Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.
Die in Deutschösterreich nachfolgende Republik („Restösterreich“) bewahrte den österreichischen Namen, schaffte (wie die Tschechoslowakei) den Adelsstand ab und verwies den Monarchen sowie andere Habsburger, die sich nicht als Bürger der Republik verstehen wollten, des Landes.
Staatsname Die amtlichen Staatsbezeichnungen Österreichisch-Ungarische Monarchie () und Österreichisch-Ungarisches Reich () wurden am 14. November 1868 durch ein Handschreiben vom Kaiser und König Franz Joseph I. an den Reichskanzler Friedrich Ferdinand von Beust festgelegt.Wiener Zeitung vom 15. November 1868, S. 1, Schreiben des Monarchen an Reichskanzler Friedrich Ferdinand von BeustStephan Vajda: Felix Austria. Eine Geschichte Österreichs. Ueberreuter, Wien 1980, ISBN 3-8000-3168-X, S. 527. Inoffizielle Staatsbezeichnungen für Österreich-Ungarn lauten k. u. k. Monarchie, Donaumonarchie und Doppelmonarchie. Erstere leitet sich von der Kurzform für kaiserlich und königlich ab, der Bezeichnung für die gemeinsamen Einrichtungen beider Reichsteile. Da die Donau das Reich als Hauptstrom auf einer Länge von etwa 1300 km durchfloss, spricht man von der Donaumonarchie. Aus der staatsrechtlichen Konstruktion der beiden Teile entstammt die Bezeichnung Doppelmonarchie; mit dem kaiserlichen Doppeladler, den das Königreich Ungarn nicht führte, hat diese nichts zu tun.
Gegenüber Drittstaaten bildeten der österreichische und der ungarische Teilstaat sowie die übrigen rechtlich selbstständigen politischen Einheiten, wie das Königreich Böhmen usw., gemeinschaftlich das Kaiserreich, das als eine neue staatsrechtliche Einheit begriffen wurde. Als Gesamtmonarchie war Österreich-Ungarn ein einheitliches Völkerrechtssubjekt.Thomas Winkelbauer: Was war „Österreich“ vor 1918? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 34–35/2018, 17. August 2018 (Printausgabe vom 20. August 2018); Yves Huguenin-Bergenat: Kulturgüter bei Staatensukzession. Die internationalen Verträge Österreichs nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie im Spiegel des aktuellen Völkerrechts, de Gruyter, Berlin 2010, S. 17–21; Menno Aden: Internationales Privates Wirtschaftsrecht. 2. Auflage, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Berlin/Boston 2009, S. 28.
Das kaiserliche Österreich wurde bis 1915 offiziell meist die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder genannt, inoffiziell hingegen in der Politiker- und Juristensprache nach dem Grenzfluss Leitha auch Cisleithanien. Das königliche Ungarn firmierte amtlich als die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone oder auch als Transleithanien. Der Begriff Österreich als zusammenfassender Begriff für die cisleithanischen Länder wurde erst 1915 offiziell eingeführt. In der Literatur wurde das kaiserliche Österreich im Rückblick zuweilen scherzhaft auch als Kakanien bezeichnet – ein Ausdruck, der aus dem Roman Der Mann ohne Eigenschaften von Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete.Robert Musil: Kakanien (1930), in: Eva Philippoff: Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Ein politisches Lesebuch (1867–1918). Presses Univ. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2002, ISBN 2-85939-739-6, S. 60.
Insignien Flaggen Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch eine gemeinsame rot-weiß-rote Seekriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild), zuvor bereits seit 1. Jänner 1787 geführt, Truppenfahnen des gemeinsamen Heeres und eine gemeinsame, per 1. August 1869 eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde).Kundmachung des Handelsministeriums vom 6. März 1869, RGBl. Nr. 28/1869 (S. 111)Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00594-9, S. 92 f.
Die Farben des Hauses Habsburg sind gleichzeitig die Flagge der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Schwarz-Gelb). Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen.
Am 12. Oktober 1915 wurde auf kaiserlichen Erlass für die Marine eine Serie von neuen Flaggen beschlossen, darunter auch eine neu gestaltete Kriegs- und Marineflagge. Auf Grund der Kriegsbedingungen kam es jedoch nie zur Einführung der neuen Flaggen. Hingegen sah man die neue Kriegsflagge zum Beispiel auf Postkarten abgedruckt. Auch zeigten einige österreichisch-ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk.
Wappen Von 1867 bis 1915 war der mit der Kaiserkrone gekrönte Doppeladler mit dem von der Collane des Ordens vom Goldenen Vlies umgebene Wappen der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k. u. k.) Institutionen Österreich-Ungarns; er wurde von der Dynastie schon lang vor der Einrichtung der Doppelmonarchie geführt und symbolisierte den kaiserlichen Rang.
Ungarische Politiker waren damit stets unzufrieden, weil der Doppeladler gleichzeitig Symbol der österreichischen, cisleithanischen Reichshälfte war. 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, eine Kombination aus den gleichberechtigten Wappen der beiden Reichshälften und dem (kleineren) des Herrscherhauses. Die Devise indivisibiliter ac inseparabiliter („unteilbar und untrennbar“) und die Ordensbänder des Militär-Maria-Theresien-, k.u. Sankt Stephans- und Leopoldsordens sollte die Verbundenheit der beiden in einer Realunion verbundenen Monarchien darstellen.
Das (mittlere) Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das Wappen der ungarischen Reichshälfte wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.
Entwicklung Österreichisch-Ungarischer Ausgleich 1848–1867
mini|hochkant|Kaiser Franz Joseph I. (um 1885) mini|hochkant|Reichskanzler Friedrich Ferdinand von Beust, einer der Väter des Ausgleichs von 1867
Die Wurzeln der Österreichisch-Ungarischen Monarchie liegen in der Auseinandersetzung des Kaisertums Österreich mit dem Königreich Preußen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund, der am 8. Juni 1815 mit Österreich als Präsidialmacht gegründet worden war. Österreich war für Preußen das Haupthindernis in der vom überregionalen Deutschen Nationalverein gestützten Kleindeutschen Lösung, die einen Zusammenschluss der Länder des Deutschen Bundes unter der Führung Preußens und dem gleichzeitigen Ausschluss Österreichs vorsah.
Diese Auseinandersetzung wurde am 3. Juli 1866 in der Schlacht bei Königgrätz („Deutscher Krieg“) zu Gunsten Preußens entschieden. Die für das Kaisertum Österreich schwerstwiegende Folge dieses Krieges war die Isolierung durch die erzwungene Trennung von den deutschen Staaten. Dieser Schwächung der Deutschen in Österreich stand die Stärkung der Stellung der demografisch dominierenden nichtdeutschen Nationalitäten gegenüber, die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ.