miniatur|St. Peter und Paul in Görlitz miniatur|Deckengewölbe

Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsOL) war eine unierte evangelische Landeskirche, die Kirchengemeinden in der schlesischen Oberlausitz umfasste. Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 fusionierte die EKsOL mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Die EKsOL hatte ihren Sitz in Görlitz und zuletzt ca. 70.000 Gemeindeglieder in 72 Kirchengemeinden. Bischofskirche war die Pfarrkirche St. Peter und Paul in Görlitz.

Geschichte Beginnend mit evangelischen Predigten in Görlitz 1521 setzte sich die Reformation in der östlichen Oberlausitz in den folgenden drei Jahrzehnten endgültig durch. Wegen der Vorbehalte der damaligen böhmischen Landesherren, die dem katholischen Haus Habsburg entstammten, entstand in der Oberlausitz keine evangelische Landeskirche. Das Kirchenregiment lag vielmehr bei den einzelnen adligen oder städtischen Kirchenpatronen.

In den benachbarten schlesischen Herzogtümern wurde die evangelische Konfession nach dem Dreißigjährigen Krieg von den böhmischen Königen mehr und mehr unterdrückt.Christian-Erdmann Schott: Art. Schlesien. I. Kirchengeschichte. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 30, S. 189–198, hier S. 191. Deshalb ließen einige Adlige im Ostteil der Oberlausitz so genannte Grenzkirchen errichten, die die evangelischen Schlesier aus den grenznahen Herzogtümern Sagan, Glogau und Liegnitz zum Gottesdienst besuchen konnten. Nach dem Ersten Schlesischen Krieg 1741/42 und der Eroberung Schlesiens durch Preußen hatte die Unterdrückung der Protestanten ein Ende. 1742 wurde die Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbyterialordnung und 1748 eine Visitationsordnung erlassen. Damit waren die schlesischen Protestanten in einer Provinzialkirche organisiert.

mini|Siegelmarke des Konsistoriums Schlesien zu Breslau Nach den Napoleonischen Kriegen konnte Preußen auf dem Wiener Kongress 1815 die nordöstliche Hälfte der Oberlausitz mit Görlitz, Lauban und Hoyerswerda erwerben. Dieses Gebiet wurde 1825 in die Provinz Schlesien eingegliedert. Kirchlich wurden die Oberlausitzer Lutheraner dem Konsistorium in Breslau unterstellt, das für die ganze Provinz Schlesien zuständig war.

Die Kirchenprovinz Schlesien war kurz vorher als eine der damals neun Kirchenprovinzen Teil der unierten Evangelischen Kirche in den Königlich-Preußischen Landen geworden, die auf den Unionsaufruf König Friedrich Wilhelms III. von 1817 zurückging. Ab 1829 lag die geistliche Leitung der Kirchenprovinz bei einem Generalsuperintendenten. Insbesondere in der Kirchenprovinz Schlesien bildete und hielt sich hartnäckiger lutherischer Widerspruch gegen die Union der evangelischen Bekenntnisse. Mit Sitz in Breslau bildete sich 1830 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen, die nach erfolgloser Unterdrückung 1845 königlich anerkannt wurde. Die Unierte preußische Kirche, deren Kirchenprovinz die meisten schlesischen Protestanten treu geblieben waren, bestärkte ihr Selbstverständnis und nannte sich daher ab 1846 Evangelische Landeskirche in Preußen.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Preußen abdanken, womit das Landesherrliche Kirchenregiment wegfiel. Die altpreußische Landeskirche gab sich daher 1922 eine neue Kirchenordnung und nannte sich nunmehr Evangelische Kirche der altpreußischen Union, wobei die Kirchenprovinzen, nach Grenzänderungen teils territorial verändert, als Untergliederungen bestehen blieben. Die schlesische Kirchenprovinz, wie die anderen auch, wurde durch die neue Kirchenordnung in ihren inneren Strukturen demokratisiert. Die Macht des Konsistoriums und des Generalsuperintendenten wurde beschränkt, die Leitung lag nunmehr bei einem von der Provinzialsynode gewählten Provinzialkirchenrat, dem Konsistorium und Generalsuperintendent als Verwaltungsorgane nachgeordnet waren.

Territorial gab es folgende Änderungen: Die evangelische Kirchengemeinde in Hultschin, das 1920 an die Tschechoslowakei abgetreten wurde, schied aus der Kirchenprovinz aus und schloss sich in der Folge der Schlesischen Evangelischen Kirche A.B. in Tschechisch-Schlesien an. Nach Flucht und Vertreibung der meisten Gemeindeglieder 1945 ist die Gemeinde verwaist. Die niederschlesischen Kirchengemeinden in Bralin und Triebusch kamen 1920 im Vollzug des Friedens von Versailles an die Kirchenprovinz Posen, die sich bald als Unierte Evangelische Kirche in Polen rekonstituierte, in der polnischen neuen Woiwodschaft Posen.

Als 1922 Ostoberschlesien an Polen abgetreten wurde, schieden die dortigen 17 evangelischen Gemeinden, der gesamte Kirchenkreis Pleß und sieben Gemeinden des Kirchenkreises Gleiwitz mit zusammen 24 Geistlichen, aus der Kirchenprovinz aus und bildeten am 6. Juni 1923 die Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien mit Sitz in Katowice.Alfred Kleindienst und Oskar Wagner: Der Protestantismus in der Republik Polen 1918/19 bis 1939 im Spannungsfeld von Nationalitätenpolitik und Staatskirchenrecht, kirchlicher und nationaler Gegensätze (= Marburger Ostforschungen; Bd. 42). J.-G.-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1985, S. 436ff. ISBN 3-87969-179-7. Diese polnische Landeskirche blieb in geistlicher und finanzieller Hinsicht von der Kirchenprovinz Schlesien abhängig. „Dies war nach dem Deutsch-Polnischen Abkommen über OberschlesienVgl. „Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien“ (Oberschlesien-Abkommen, OSA) vom 15. Mai 1922, in: Reichsgesetzblatt, 1922, Teil II, S. 238 ff. vom 15. Mai 1922 in § 95 und § 96 auch ausdrücklich zugestanden worden.“Gustav Adolf Benrath (Hrsg.) im Auftr. des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte: Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien (= Schriften des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte; Bd. 1). Oldenbourg, München 1992, S. 382. ISBN 3-486-55916-8. 1937 lief das Abkommen aus, wodurch die Beziehung zur Kirchenprovinz Schlesien de jure endete.

Die unierte Kirche in Polnisch Oberschlesien ging 1940 wieder in der Kirchenprovinz auf. Auch die evangelischen Gemeinden im ehemaligen Österreichisch-Schlesien, die nach dem Ersten Weltkrieg zur Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen gekommen waren, wurden als Kirchenkreis Teschen der Kirchenprovinz angeschlossen.Elżbieta Pałka: Śląski Kościół Ewangelicki Augsburskiego Wyznania na Zaolziu. Od polskiej organizacji religijnej do Kościoła czeskiego. Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego, Wrocław 2007, S. 191. Bei Auflösung der Kirchenprovinz Grenzmark Posen-Westpreußen am 1. April 1941 kam der Kirchenkreis Fraustadt und die Kirchengemeinde in Schwenten (vorher Kirchenkreis Karge) an die Kirchenprovinz Schlesien.Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949: Organe – Ämter – Verbände – Personen, bearbeitet von Heinz Boberach, Carsten Nicolaisen und Ruth Pabst, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2010, (=Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte; Reihe A, Quellen, Bd. 20), Bd. 2 'Landes- und Provinzialkirchen', S. 159. ISBN 978-3-525-55794-5.

1933 erhielt der seit 1925 amtierende schlesische Generalsuperintendent Otto Ewald Paul Zänker den Titel eines Bischofs. Bald nach der Machtübernahme der Nazis war auch die schlesische Provinzialkirche in Anhänger des Regimes und die Christen der Bekennenden Kirche gespalten. Bischof Zänker bezog 1934 auf dem Breslauer Kirchentag klar Stellung für die Bekenntniskirche. Im Mai 1935 lud der Bischof zur vorläufigen schlesischen Synode auf bekenntnismäßiger Grundlage ein. Mit Disziplinarverfahren gingen staatliche und kirchliche Behörden gegen Zänker vor. Die Maßnahmen des altpreußischen Evangelischen Oberkirchenrates (EOK) führten 1939 zunächst zu seiner Beurlaubung und 1941 wurde er in den Ruhestand versetzt. Damit hatten die regimekritischen Protestanten Schlesiens ihre wichtigste Stütze verloren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Von der altpreußischen Kirchenprovinz Schlesien blieb nur ein kleiner Teil in der Oberlausitz, fünf Kirchenkreise umfassend, bei Deutschland.SBZ-Handbuch: staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949 herausgegeben von Martin Broszat, mit Beiträgen von Hermann Weber und Gerhard Braas. Oldenbourg, München 1990, S. 822. ISBN 3-486-55261-9. Anfang Mai 1945 bildete sich in Breslau eine provisorische Kirchenleitung aus Theologen und Laien, darunter zwei Konsistorialräte, die weder von Sowjets noch Polen des Landes verwiesen wurde. Im Juni stand die Kirchenleitung bereits mit fünf schlesischen Kirchenkreisen in Kontakt, doch Verbindung über die Grenze zu den Kirchenkreisen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bestand nicht. Daher unterstellten sich die fünf schlesischen Kirchenkreise in der SBZ im Dezember 1945 der provisorischen Leitung der altpreußischen Kirchenprovinz Brandenburg.

Zur Provinzialsynode in der Hofkirche Breslau am 22. und 23. Juli 1946 entsandten 40 Kirchenkreise ihre Synodalen, aber keine aus der Oberlausitz, während die Zahl der Evangelischen durch die laufenden Vertreibungen in Schlesien ständig sank.Christian-Erdmann Schott: „Geh aus Deinem Vaterland …“ Vertreibung – Integration – Vermächtnis der evangelischen Schlesier. Vorträge, Aufsätze, Predigten (= Beiträge zu Theologie, Kirche und Gesellschaft im 20. Jahrhundert; Bd. 13). Lit-Verlag, Berlin [u. a.] 2008, S. 20. ISBN 3-8258-0801-7. Oberkirchenrat Robert Berger wies auf der Synode Zänkers Ansinnen zurück, von der Britischen Zone aus wieder als Oberhaupt der schlesischen Kirche zu fungieren. Die Synode bestätigte dann die bisher provisorische Kirchenleitung und wählte den bisherigen Präses Ernst Hornig zum Bischof. Am 2. August beschloss die Kirchenleitung für die Kirchenkreise westlich der Neiße eine eigene Dienststelle einzurichten. Doch im Oktober trafen die Ausweisungen auch Mitarbeiter der Kirchenleitung, am 4. Dezember 1946 schließlich musste Bischof Hornig in die SBZ ausreisen.

Die ausgewiesene Kirchenleitung ließ sich in Görlitz nieder, wo am 24. Februar 1947 Vertreter der fünf schlesischen Kirchenkreise in der SBZ angeleitet von Otto Dibelius eine Bezirkssynode bildeten, die den 1946 gewählten Hornig und die weitere Kirchenleitung anerkannte. Die Kirchenleitung in Berlin-Brandenburg übergab zum 1. Mai 1947 die fünf schlesischen Kirchenkreise in die Zuständigkeit des neuen Konsistoriums Görlitz der schlesischen Kirchenleitung. Die Wahlperiode der ersten Provinzialsynode nach dem Kriege währte von 1946 bis 1950. 1947 trat die ehemalige Kirchenprovinz Schlesien als selbständige Landeskirche namens Evangelische Kirche von Schlesien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei.

Einige Mitarbeiter der Kirchenleitung hatten noch bis Mai 1947 in Breslau bleiben dürfen, um die Übernahme weniger verbleibender Kirchenstrukturen durch den Bevollmächtigten des Konsistoriums der Evangelischen Kirche A.B. in Polen zu begleiten. Die östlich der Neiße gelegenen evangelischen Gemeinden Schlesiens, sofern sie überhaupt nach Flucht und Vertreibung der meisten Gemeindeglieder bestehen blieben, wurden in die Evangelische Kirche A.B. in Polen eingegliedert.