mini|Parkflächen werden in vielen Ländern mit einem weißen Buchstaben „P“ auf blauem Grund beschildert. Das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen sieht als Beispiel ebenfalls das P als Buchstaben für das Zeichen vor, lässt aber auch andere Buchstaben zu; stets jedoch auf blauem Grund. Als Schriftzeichen lässt sich das Symbol mithilfe des Zeichens U+1F17F (Unicodeblock Zusätzliche umschlossene alphanumerische Zeichen) mit dem Variantenselektor U+FE0F darstellen. alt=Draufsicht auf eine graue Betonfläche mit einigen Autos und Unterständen. Auf der Betonfläche sind mit weißer Farbe mehrere horizontal verlaufende Straßen markiert, dazwischen wie Sprossen einer Leiter kleinere Fahrgassen. Zwischen den Fahrgassen sind jeweils eine Reihe Parkflächen, ein schmaler Grünstreifen und wieder Parkplätze angeordnet. An manchen Stellen gibt es weiß schraffierte Flächen für den Fußverkehr.|mini|400x400px|Luftbild eines großen Pkw-Parkplatzes mini|Fahrradparkplatz in Tiflis|alternativtext=Auf einem grau gepflasterten Weg stehen mehrere blaue Metallbügel, daneben ein Schild mit einem großen weißen P auf blauem Grund und einem Fahrrad-Symbol. Der Parkplatz liegt in einem Park mit großen Rasenflächen.|400x400px Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet.
Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken.
Begriffe Allgemein gehört der Parkplatz zu den Abstellflächen wie auch die Parkposition im Luftverkehr. Es handelt sich um Nutzflächen, die zum Zwecke des Parkens von Fahrzeugen dienen.
Im Straßenverkehrsrecht ist ein Parkplatz eine Fläche im öffentlichen Raum, auf der das Parken z. B. durch eine Beschilderung oder Markierung erlaubt ist.
In der Straßenplanung ist ein Parkplatz eine ebenerdige, nicht überdachte, öffentlich zugängliche und von der Straße abgesetzte Fläche, die vor allem dem Abstellen von Fahrzeugen dient. Ein Parkplatz besteht aus den einzelnen Parkständen, den Zufahrtswegen und möglichen zusätzlichen Einrichtungen, z. B. Parkscheinautomaten. Die Verbindungswege innerhalb eines Parkplatzes heißen Fahrgassen. Im Gegensatz zu Parkhäusern und Garagen werden die Fahrzeuge auf einem Parkplatz unter freiem Himmel abgestellt, ansonsten unterscheiden sich die Begriffe und Parkflächenanlagen kaum.
Parkflächen auf Privatgrundstücken außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind Stellplätze und unterliegen anderen Regelungen als öffentliche Parkplätze. Der genaue Rechtsbegriff und die entsprechenden Vorgaben sind in den Stellplatzverordnungen festgelegt.
Alle Parkflächen innerhalb eines Gebiets werden zusammen als Parkraum bezeichnet. Die übergeordnete Betrachtung und Beeinflussung von Parkraum, dessen Verfügbarkeit und Bewirtschaftung ist die Aufgabe des Parkraummanagements.
Unterschiede zwischen Parkplätzen Parkflächen können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Die Umsetzung wird im Einzelfall von vielen Dingen, wie etwa dem verfügbaren Platz, den Geldmitteln, der angestrebten Nutzung oder den rechtlichen Vorschriften, bestimmt. Die folgende Aufzählung unterteilt Parkflächen nach verschiedenen Betrachtungsweisen. Diese Zuordnung ist aber nicht immer eindeutig, daher können zu einem Parkplatz mehrere der Kategorien gleichzeitig passen. Zum Beispiel könnte eine Parkfläche in der Nähe eines Bahnhofs sowohl als P+R-Parkplatz und als Kundenparkplatz für Geschäfte dienen. Außerdem könnte es dort separate Flächen für Autos, Motorräder und Fahrräder geben.
Einteilung nach Lage im Straßennetz Parkflächen sind immer mit dem Straßennetz verbunden. Nach der Art der Anbindung kann zwischen Parkplätzen im engeren Sinne und Parkflächen im Straßenraum unterschieden werden.
Abgesetzte Parkplätze Parkplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums sind über eine eigene Zufahrt erreichbar. Aus dem verfügbaren Platz und den Nutzungsanforderungen ergeben sich verschiedene Aufteilungen der Parkfläche, wenn überhaupt eine Aufteilung markiert ist. Die Art der parkenden Fahrzeuge, die Fahrzeugaufstellung und Breite der Fahrgassen bestimmen vornehmlich die Anzahl der verfügbaren Parkstände oder Stellplätze. Parkplätze können verschiedene Beläge haben, solange die Oberfläche ausreichend befahrbar ist. Häufig werden auch Grünflächen und Bäume in die Gestaltung der Parkplätze integriert, um die parkenden Fahrzeuge zu beschatten und die Flächen zu gliedern.
Parkflächen entlang von Straßen Ausgewiesene Parkflächen an Straßen ohne eigene Zuwege werden Parkstreifen genannt. Die Flächen sind Teil des Straßenquerschnitts, sie können an den Fahrbahnrändern, auf dem Mittelstreifen, sowie teilweise oder vollständig auf Gehwegen ausgewiesen werden. Auch bei Parkstreifen wird zwischen verschiedenen Arten der Fahrzeugaufstellung unterschieden. Kurze Parkstreifen, die von Grünflächen, Bäumen oder Bordsteinen eingegrenzt werden, nennt man Parkbuchten, Parktaschen oder Parkhäfen (vor allem im Berliner Raum). Um eine bessere Raumnutzung der Parkstreifen zu erreichen, werden die einzelnen Parkstände häufig durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet.
Ist an einer Straße kein Parkstreifen ausgewiesen, ist das Parken in Deutschland nach StVO an dem rechten Fahrbahnrand bei Beachtung der Situation erlaubt. In verkehrsberuhigten Bereichen dagegen darf nur innerhalb der vorgesehenen Flächen geparkt werden.
Als Ladezone werden Flächen im öffentlichen Raum bezeichnet, die zum Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen dienen. Neben den Parkständen können Ladezonen auch Flächen vom Absetzen der Ladung und Rangierflächen umfassen.
Parkflächen für verschiedene Fahrzeuge Auf einer Parkfläche kann es Parkstände bzw. Stellplätze für verschiedene Arten von Fahrzeugen geben. Meist wird durch Markierungen und Schilder deutlich, welche Fahrzeuge wo parken sollen.
Autoparkplatz Parkplätze für Pkw sind sicherlich die häufigste Art von Parkplätzen. Autoparkplätze gibt es überall, wo Menschen mit dem Auto unterwegs sind. Weltweit gibt es verschiedene Maße für Pkw-Parkstände, für die Größenermittlung kann ein Bemessungsfahrzeug herangezogen werden. In Deutschland sind bei neu angelegten Parkplätzen die folgenden Größen üblich: +Mindestmaße für Pkw-Parkflächen in Deutschland, Stand 2023AufstellungBreiteLängeQuelleParkstand in Längsaufstellung2,00 m mindestens
2,15 m bei ausreichendem Platz
2,50 m bei Begrenzungen5,50 m (angenommen)
5,80 m bei markierten ParkständenEARParkstand in Schräg- und Senkrechtaufstellung2,65 m regulär
3,00 m bei einseitigen Begrenzungen
3,10 m bei beidseitigen Begrenzungen5,20 m (ggf. abzüglich 0,70 m Überhang)EARPrivate Stellplätze2,30 m – 2,50 m5,00 m
Manche Pkw-Parkstände sind anders ausgestattet oder beschildert, um besondere Bedürfnisse zu erfüllen. So gibt es etwa: mini|Vier Parkstände für Elektro-Pkw auf einem Kundenparkplatz in Inverness|alternativtext=Vor einem modernen Einkaufszentrum sind vier rechteckige Flächen mit weißer Farbe auf dem Asphalt markiert. In der Mitte der Parkstände ist ein weißes Piktogramm eines Autos mit stilisiertem Stromkabel zu sehen. mini|Ein Parkplatz für kurze Pkw
Behindertenparkplätze, deren Parkstände etwas breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto fahren zu können. Parkplätze mit Ladesäulen für Elektroautos. Frauenparkplätze, die oft nah an Ausgängen in Parkhäusern liegen.
Lkw-Parkplatz mini|Ein Parkplatz für Lkw im Hafen von Ystad|alternativtext=Große freie Betonfläche, auf der mit weißer Farbe im Block lange rechteckige Felder markiert sind. Im Hintergrund erkennt man Industriegebäude und hohe Lampen.
Speziell ausgewiesene Lkw-Parkplätze kommen besonders an Autobahnen vor.
Fahrradparkplatz
Fahrräder werden meist so abgestellt, dass sie angelehnt und angeschlossen werden können. Deshalb sind Parkflächen für Fahrräder oft mit Anlehnbügeln, Vorderradhaltern oder ähnlichen Einrichtungen ausgestattet.
Busparkplatz Busparkplätze sind insbesondere im Umfeld von Bahnhöfen, Flughäfen, größeren Hotelanlagen, von Sportstadien, Tagungs- und Kongresszentren, von kulturellen Einrichtungen, touristischen Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten erforderlich. In vielen touristisch erschlossenen Städten werden daher spezielle Busparkplätze ausgewiesen.
Motorradparkplatz Motorradparkplätze sind oftmals innenstadtnahe kleine Parkflächen (meist nur 2 bis 15 Parkstände) die durch ein Schild oder eine Markierung für Motorräder (auch mit Beiwagen) und Kleinkrafträder bzw. Mofas freigegeben sind.
Einteilung nach Nutzung Unabhängig von ihrer Anlage oder Gestaltung können Parkplätze auch nach besonderen Nutzungen unterteilt werden. Die Bezeichnungen werden nicht immer einheitlich verwendet.
Kunden-, Gäste- oder Besucherparkplatz Diese Parkplätze werden oft von Unternehmen auf privatem Grund betrieben. Dennoch können sie Teil der öffentlichen Verkehrsfläche sein, wenn sie frei zugänglich sind. Die Parkflächen können für die Dauer des Einkaufs oder des Besuchs genutzt werden, oft auch kostenlos. So können die Menschen bequem in der Nähe ihres Ziels parken und müssen nicht nach einer Parkmöglichkeit suchen. Meist sind die erlaubten Nutzungszeiten begrenzt und die Zufahrten mit Schranken versehen. Die Benutzung außerhalb der Geschäftszeiten ist nicht explizit erlaubt, wird aber häufig toleriert.
In Deutschland lassen Supermärkte, Möbelhäuser oder Krankenhäuser ihre Parkplätze zunehmend von privaten Parkraumbewirtschaftern überwachen. Diese stellen Automaten auf, verlangen Parkscheiben oder stellen durch Parksensoren eine Überschreitung einer maximalen Parkdauer fest. Bei Übertretung der vorgesehenen Regeln wird kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe zwischen dem Supermarkt (bzw. Möbelhaus, Krankenhaus usw.) und dem Falschparker erhoben. Eine Forderung darf höchstens doppelt so hoch sein wie ein entsprechendes Bußgeld, sonst ist sie nach BGB unwirksam. Wird einer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage. Manche Supermärkte zeigen bei nachträglichem Vorzeigen des Kassenbons eigene Kunden gegenüber Kulanz. Die Zahl der Halterabfragen stieg von etwa 53.000 im Jahr 2010 auf 260.000 im Jahr 2016. Parkraumbewirtschafter sind befugt, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Parkraumbewirtschafter erklären, es würden Fremdparker diszipliniert. Der Parkraumbewirtschafter Park & Control nimmt nach Medienangaben auch Kunden „systematisch ins Visier“; das Unternehmen hat diesbezüglich erklärt, 25 % der Forderungen würden „anstandslos storniert“. Angesichts von Beschwerden haben einige Auftraggeber ihren Vertrag mit dem Parkraumbewirtschafter gekündigt.
Parkplätze als Teil von Rastplätzen und Rasthöfen alt=Blick auf einen niedrigen, modernen Gebäudekomplex, der leicht erhöht liegt und von Bäumen umstanden ist. Davor eine Betonfläche mit vielen parkenden Autos, in der Mitte der Fahrzeuge eine freie Fahrgasse mit weißen Pfeilen und einem Rollstuhl-Piktogramm.|mini|260x260px|Parkplätze einer Raststätte an der Ise-Autobahn bei Tsu, Japan.