Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich schnell ausbreiten. Für die Gesundheit des Menschen besteht keine Gefahr.
Feuerbrand sollte nicht mit dem Feuerbakterium Xylella fastidiosa verwechselt werden, das Mandel-, Feigen- und Olivenbaumkulturen massiv schädigt.
Pathologie Erreger Der Erreger des Feuerbrands ist das Enterobakterium Erwinia amylovora. Das stäbchenförmige Bakterium ist gleichmäßig über seine Zelloberfläche begeißelt, gramnegativ und auch unter Luftabschluss lebensfähig. Die optimale Wachstumstemperatur liegt zwischen 21 und 28 °C; die minimalen und maximalen Temperaturen für eine Entwicklung dieses Bakteriums liegen zwischen 3 und 12 °C sowie zwischen 32 und 42 °C.
Infektionswege Aufgrund des hohen Infektionspotentials gibt es eine Vielzahl potenzieller Vektoren für die Verbreitung. Über größere Entfernungen spielen vor allem die Ausfuhr von kontaminiertem Pflanzenmaterial, aber auch der Transport von kontaminierten Gegenständen (Verpackungsmaterial, Schnittwerkzeug) eine entscheidende Rolle. Auch Großwetterereignisse und Zugvögel kommen für die Verbreitung des Krankheitserregers über größere Distanzen in Frage. Im Nahbereich erfolgt die Verbreitung des Bakterienschleims durch Wind, Regen, Insekten (Fliegen, Bienen, Wespen, Hummeln), Kleinsäugetiere, Vögel und den Menschen.
Ein Eindringen der Bakterien in das Pflanzengewebe erfolgt während des aktiven Wachstums der Pflanze über natürliche Eintrittspforten wie Stomata, Lentizellen und Nektarien oder über Wunden an Blättern, Trieben oder Zweigen. Man unterscheidet folglich drei Infektionsarten: Blüteninfektion () – häufigste Variante Triebinfektion () Infektion aus wieder aktiv werdenden Befallsstellen ()
Infektion Gramnegative Bakterien wie der Feuerbrand bilden eine nadelartige Struktur (den Pilus) aus, mit dem sie in Zellen der Apfelpflanzen eindringen und Effektorproteine injizieren, welche Teile des pflanzlichen Immunsystems blockieren. Erkennt die Pflanze das Effektorprotein nicht, kann sie keinen Abwehrmechanismus einleiten und wird infiziert.
Die gefährliche Infektionszeit ist das Frühjahr und der Sommer, insbesondere die Blütezeit, wenn eine warmfeuchte Wetterlage herrscht: Die Blüten sind dann die Hauptinfektionsstellen. Die Ausbreitung durch Insekten ist hoch und der Keim findet gute Verhältnisse vor, um sich so stark zu vermehren, dass er die natürlich vorhandene Abwehr überwinden und in die Pflanze eindringen kann.
Krankheitsbild mini|Befallener Apfel mini|Baum, der von der Behörde zum Fällen markiert wurde (Tirol)
Das Krankheitsbild des Feuerbrands äußert sich dadurch, dass Blätter und Blüten befallener Pflanzen plötzlich vom Blattstiel welken und sich braun oder schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlustes hakenförmig nach unten. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus (daher der Name „Feuerbrand“).
Innerhalb von zwei bis drei Wochen sterben junge Pflanzen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Erkrankung innerhalb eines oder mehrerer Jahre aus und führt ebenfalls zum Absterben. Zur eindeutigen Diagnose ist eine Laboruntersuchung notwendig. Außerdem tritt an den Infektionsstellen ein Bakterienschleim aus, im Winter kann es zu einem Einsinken der Rinde kommen (Canker-Stellen).
Die Befallstärke der Pflanze hängt von unterschiedlichen Faktoren und deren Wechselwirkung ab. Diese sind: Die Klima- und Standortverhältnisse, die Pflanzenart – bei Kulturpflanzen auch die Sorte – und deren Vitalitätszustand, die Bakteriendichte auf der Pflanze und in der Umgebung, die Kulturmaßnahmen.
Epidemiologie Der Wirtspflanzenkreis Der Wirtspflanzenkreis des Feuerbranderregers umfasst etwa 174 Arten aus 40 Gattungen in der Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Besonders anfällig ist die Unterfamilie der Kernobstgewächse (Pyrinae); sie gilt als Hauptwirtspflanzengruppe, denn nur auf diesen Arten kann der Erreger überwintern.
Die anfälligsten Wirte sind:
Obstgehölze: Kulturapfel (Malus domestica), insb. Berlepsch, Braeburn, Cox Orange, Granny Smith, Elstar, Fuji, Gala, Gloster, Gravensteiner, Idared, James Grieve, Jonagold-Gruppe, Jonathan, Weißer Klarapfel, Topaz, Vista Bella, die Apfelunterlage M26; etliche Mostäpfel Kulturbirne (Pyrus communis), u. a.: Conference, Clapps Liebling, Comice, Concorde, Frühe von Trévoux, Gute Luise, Bosc’s Flaschenbirne (Kaiser Alexander), Pastorenbirne, Passa Crassana; einige Mostbirnen Ziergehölze (seltene Obstsorten): Quitten (Cydonia), Mispeln (Mespilus), Speierling (Sorbus domestica) Zier- und Wildgehölze: Mehlbeeren (Sorbus), insb. auch Vogelbeere/Eberesche (Sorbus aucuparia), Echte Mehlbeere (Sorbus aria), alle Äpfel (Malus), insb. Holzapfel (Malus sylvestris), Birnen (Pyrus) einschl. Wildbirne (Pyrus pyraster), Felsenbirnen (Amelanchier), Apfelbeeren (Aronia), Zierquitten (Chaenomeles, Scheinquitte), Weißdorne (Crataegus) einschl. Rotdorn, Feuerdorne (Pyracantha), Wollmispeln (Eriobotrya), Zwergmispeln (Cotoneaster), Glanzmispeln/Stranvaesia (Photinia), insb. P. davidiana („Lorbeermispel“) und P. nussia Die Elsbeere (Sorbus torminalis) wird möglicherweise auch vom Feuerbrand befallen. Bis heute ist jedoch noch kein Befall nachgewiesen.
Von den Apfelsorten als robust erwiesen haben sich etwa Schöner aus Boskoop oder McIntosh. Inzwischen werden aber auch gezielt resistente Sorten gezüchtet, etwa Enterpriseoug.de: Gegen Feuerbrand resistente Apfelsorten (PDF) oder Remo, sowie bei den Birnen die Sorte Harrow Sweet.
Verbreitung mini|hochkant=1.6|Verbreitung des Feuerbrandes 2007Quelle: AGES
Der Feuerbrand wurde vor etwa 200 Jahren zum ersten Mal in Amerika beobachtet.
Im Jahr 1957 erreichte die Krankheit Europa, wo sie sich von Südengland aus über den gesamten europäischen Kontinent verbreitete. Sie wurde in Österreich erstmals 1993 in Vorarlberg nachgewiesen, 2001 in Südtirol. Bis 2006 hat sie sich meist als Folge des Transportes von infizierten Pflanzen auf ganz Österreich und auch in Deutschland, der Schweiz und Norditalien ausgebreitet.
2007 war der Feuerbrand bereits in fast allen Ländern Europas verbreitet, in Vorderasien und Ägypten, Nordamerika bis Mittelamerika, sowie Neuseeland. 2007 hat die Infektion europaweit insbesondere im Apfelbau um sich gegriffen. In der Schweiz sind besonders stark die Ost- und Zentralschweizer Kantone sowie die Bodenseeregion betroffen. In der Bodenseeregion – im schweizerischen Kanton Thurgau, im Süden des deutschen Landkreises Lindau sowie im österreichischen Vorarlberg – sind mindestens zwei Drittel aller Obstplantagen betroffen. Auch Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark waren stark betroffen, und auch in allen anderen österreichischen Bundesländern sind Fälle aufgetreten.
Gegenmaßnahmen Für Gebiete, in denen der Feuerbrand bisher nicht endemisch ist, ist die Kontrolle der Verschleppung des Keims über Quarantänemaßnahmen und Handelsbeschränkungen sinnvoll. Dies wurde zunächst auch für Europa versucht, es konnten auf diese Weise jedoch keine nachhaltigen Erfolge erzielt werden. Grund hierfür ist, dass das Bakterium hier auch außerhalb von Obst- und Gartenbau ausreichend wilde Wirtspflanzen, insbesondere Crataegus, vorfindet. Schließlich wurde 2019 mit der Neueinstufung des Erregers als Nicht-Quarantäneschädling im EU-Recht die Realität des Feuerbrandes als in Europa endemische Pflanzenkrankheit anerkannt. Damit hat sich der Ansatz umgekehrt: Wesentliches Ziel von Maßnahmen ist nun der Schutz von Erwerbsobstbeständen sowie Beständen zur Erzeugung oder dem Erhalt von Obstanbaumaterial.
Quarantäne und Meldepflicht Das Unionsrecht der Europäischen Union sieht kein einheitliches Vorgehen bei der Feuerbrandbekämpfung vor. Die Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sieht die Einrichtung von Schutzgebieten vor, die noch nicht kontaminiert sind, und die Möglichkeit einer Ausweisung von Pufferzonen von etwa 50 Quadratkilometer um wichtige Produktionsstätten, in denen dann regelmäßige amtliche Inspektionen und das Führen eines ZP-Pflanzenpasses (zona protecta) für Wirtspflanzen zwingend sind. Diese Maßnahme hat sich in der Praxis aber wenig bewährt, weil Feuerbrand meist epidemisch in einem ganzen Landstrich auftritt. Da es sich bei Erwinia amylovora um einen Quarantäneschaderreger handelt, bestehen national unterschiedliche Forderungen, ob der jeweilige Pflanzenschutzdienst darüber informiert werden soll.
In Deutschland waren das Auftreten und der Verdacht auf Feuerbrand von 1985 bis 2023 meldepflichtig.Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit () vom 20. Dezember 1985, zuletzt geändert am 10. Oktober 2012.Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2023 Die zuständige Behörde (je nach Bundesland das Landesamt bzw. die Landesanstalt für Landwirtschaft) kann eine Quarantänezone von 5 Kilometer um befallene oder befallsverdächtige Grundstücke anordnen; in diesem „abgegrenzten Gebiet“ kann sie etwa die Vernichtung von befallenen und hochanfälligen Wirtspflanzen oder das Verbot der Bienenhaltung anordnen und sogar verfügen,nach Absatz 1 Ziff. 3 der FeuerbrandV dass Grundstücke von noch nicht befallenen Wirtspflanzen frei gemacht und gehalten werden.
In ÖsterreichFeuerbrand-Verordnungen und Feuerbrand-Erlässe der Länder: Suchbegriff für Abfragen, die für die einzelnen Bundesländer unter http://ris.bka.gv.at/Land/ erreichbar sind, Rechtsinformationssystem des Bundes und SüdtirolLandesgesetz Nr. 1/2003, Beschluss der Landesregierung Nr. 746/2005: ist jegliches Auftreten – auch nur im Verdachtsfall – von Feuerbrand meldepflichtig, im Allgemeinen sowohl für Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Flächen mit Wirtspflanzen, gewerbsmäßige Händler mit Pflanzen und Pflanzenprodukten, wie auch jeden, der befallene Pflanzen oder Pflanzenteile innehat. Ansprechpartner sind Feuerbrandbeauftragte der Gemeinden.
Meldepflicht bei Verdacht besteht auch in der Schweiz als EPPO-Mitglied, entsprechend den Regelungen über Schutz- und Pufferzonen und den Pflanzenpass. Zusätzlich gelten auch Verbote über Einfuhr sowie Produktion und Inverkehrbringung gewisser Wirtspflanzen. Dazu werden insbesondere in den Ostschweizer Gemeinden jedes Jahr Kontrollen durchgeführt, welche den Baumbestand auf Symptome überprüfen.
In Australien ist diese Krankheit noch nie aufgetreten. Um zu verhindern, dass die Krankheit in das Land eingeführt wird, wurde dort seit 1921 ein Einfuhrverbot für Äpfel verhängt. Neuseeland reichte dagegen am 20. August 2007 Klage beim Schiedsgericht der Welthandelsorganisation gegen Australien ein.n-tv.de, Neuseeland verklagt Australien – Apfelstreit eskaliert, 20. August 2007 Die WTO hat in dieser Klage 2010 in zwei Instanzen zu Gunsten von Neuseeland entschieden.
Schnitt und Rodung Der Feuerbrand geht von einem hochinfektiösen Bakterium aus. Insbesondere befallene Niederstämme sind in ihrer Existenz durch ihre kleine Krone gefährdet. Werden die infizierten Anteile und der Sicherheitszuschlag (Schnitt in das gesunde Holz) korrekt ausgeführt, entspricht dies vielfach einer fast vollständigen Rodung. Hochstämme zeigen sich zuerst durch ihre große Masse robuster, die Entfernung eines gleich großen befallenen Bereiches hinterlässt hier noch immer einen in seiner Funktion nur wenig eingeschränkten Baum. Eventuell sind bei Hochstämmen auch seltenere, alte Sorten vorzufinden, die unter Umständen auch sortenabhängige Resistenzen zeigen können. Manche Apfelhochstämme sind in der überwiegenden Anzahl der Fälle im Folgejahr erregerfrei (sofern sie nicht durch erneute Blüteninfektionen befallen werden). Über Wildpflanzen ist wenig bekannt.
Pflanzenschutzmittel Antibiotikum