Mit Quarto bezeichnet man die frühen 22 Einzeldrucke von 20 der Shakespeare-Dramen, die als erste Druckausgaben alle mit Ausnahme der Quarto-Edition von Othello (1622) zu Shakespeares Lebzeiten veröffentlicht wurden und denen als früheste erhaltene Quellentexte für heutige wissenschaftliche Ausgaben aus editionskritischer Sicht eine große Bedeutung zukommt. Der Name an sich meint eigentlich nur das Papierformat Quart, auf dem sie gedruckt wurden. Von verschiedenen dieser Stücke existieren mehrere Quartoausgaben.Vgl. Ulrich Suerbaum: Shakespeares Dramen. Francke Verlag, Tübingen und Basel 1996, UTB, Stuttgart 2001, ISBN 3-8252-1907-0, S. 303.

Allgemeiner Überblick mini|Beispielhafte Vergleichsdarstellung der unterschiedlichen Qualität der ersten drei Druckfassungen von Hamlet als bad quarto, good quarto und Folio-Ausgabe (1603–1623)

Nach dem Erscheinen der ersten Quartoausgaben oder ihrer anschließenden Folgedrucke wurden sie zu einem großen Teil mehrfach neu aufgelegt. Auf die jeweilige textgeschichtliche Abfolge der aufeinander folgenden Quarto-Ausgaben eines bestimmten Werkes wird dabei in der Fachliteratur mit Abkürzungen wie Q1, Q2, Q3 usw. Bezug genommen; entsprechend wird auf die Abfolge verschiedener Folio-Ausgaben eines Stückes mit Kürzeln wie F1 usw. verwiesen.

Insgesamt erschienen etwa 55 Einzelausgaben von Shakespeare-Dramen im Quarto-Format. Ungeachtet der Tatsache, dass Shakespeare seine Werke nahezu ausschließlich als Bühnentexte für ein Theaterpublikum verfasste, stammt auch der überwiegende Teil der historisch überlieferten Zeugnisse, welche die überragende Bedeutung Shakespeares als Autor unter Beweis stellen, von Lesern und nicht von Theaterbesuchern.Vgl. Ina Schabert: Shakespeare Handbuch. Kröner, 5. rev. Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-520-38605-2, S. 198 f. Siehe ferner Ulrich Suerbaum: Der Shakespeare-Führer. 3. durchgesehene und ergänzte Auflage, Reclam, Ditzingen 2015, ISBN 978-3-15-020395-8, S. 47 ff. sowie Ulrich Suerbaum: Shakespeares Dramen. Francke Verlag, Tübingen und Basel 1996, UTB, Stuttgart 2001, ISBN 3-8252-1907-0, S. 302 ff.

Nur in wenigen Einzelfällen lag allerdings den zweiten oder nachfolgenden Quartodrucken ein neueres und verbessertes Manuskript zugrunde, so beispielsweise bei Romeo und Julia (1599) und Hamlet (1604/05). Im Hinblick auf die relative Zuverlässigkeit der handschriftlichen Druckvorlagen ist der Grad der textuellen Autorität der in den frühen Quartos und in der ersten Folio-Gesamtausgabe abgedruckten Textfassungen jedoch sehr unterschiedlich und kann nur mit Hilfe textkritischer Verfahren für jedes einzelne Werk genauer festgestellt werden, die sowohl im Allgemeinen die Druck- als auch die Verlagsverhältnisse im damaligen England sowie im Besonderen auch jene spezifische Indizien oder dokumentarischen Zeugnisse analysieren, die Aufschluss über das Zustandekommen der jeweiligen Druckversionen geben.Vgl. Ina Schabert: Shakespeare Handbuch. Kröner, 5. rev. Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-520-38605-2, S. 198 f.

Veröffentlichung von Shakespeareschen Dramentexten in der elisabethanischen Zeit Autographe Manuskripte aus Shakespeares eigener Hand sind nicht überliefert; ebenso wenig sind externe Hinweise oder sichere Zeugnisse über den genauen Weg erhalten, wie die einzelnen Dramentexte vom Autor selbst oder seiner eigenen bzw. auch anderer Theatertruppen zum Drucker oder Verleger gelangten. Zumeist ist der erste urkundliche Nachweis von der Existenz eines Shakespeare-Werkes eine vom jeweiligen Verleger veranlasste Anmeldung im Stationers’ Register, dem Hauptverzeichnis der Londoner Zunft der Buchhändler, Drucker und Verleger, deren Mitglieder sich damit die Druck- oder Veröffentlichungsrechte für ein Werk als Verlagsprodukt sicherten, da ein „Copyright“ in der heutigen Form zur Shakespeare-Zeit noch nicht existierte.

Die Regelung und Anerkennung der Druck- und Veröffentlichungsrechte sowohl für die verschiedenen Quarto-Ausgaben wie auch für die nachfolgende Folio-Gesamtausgabe war eine rein zunftinterne Angelegenheit; für einen Druck war ein vorheriger Eintrag im Stationers’ Register nicht einmal ausnahmslos eine zwingende Vorbedingung. Eine Sicherung der Urheberrechte der Autoren gab es zu der damaligen Zeit noch nicht; oftmals diente ein solcher Eintrag zur Druckanmeldung im Stationers’ Register einzig dazu, mögliche Raubdrucke verhindern, um derart die Autoren oder aber die Schauspielgruppen, die sich im Besitz der jeweiligen Originalmanuskripte befanden, vor Druckpiraten zu schützen.

Dies blieb mehrfach allerdings erfolglos; die einfache Veröffentlichung eines Werkes genügte mitunter bereits als Nachweis einer Druckberechtigung, sofern der Verleger es verstand, sich in den Besitz des Manuskriptes zu bringen und es ihm gelang, dafür das Imprimatur der elisabethanischen Zensur zu erwirken. Herkunft und Qualität des Manuskriptes waren dabei ohne Belang.Vgl. Ina Schabert: Shakespeare Handbuch. Kröner, 5. rev. Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-520-38605-2, S. 199.

Dramen- oder Schauspieltexte waren im elisabethanischen Zeitalter und elisabethanischen Theaterwesen im Grunde nicht zum Drucken und für eine zusätzliche Veröffentlichung als Literatur gedacht. Sie waren das Rohmaterial, das die Schauspieltruppen für ihre Aufführungen nutzten, somit ein wesentlicher Teil ihres Betriebskapitals und als solche streng gehütet. Eine Veröffentlichung war also nicht im Interesse der Theater oder Schauspieltruppen. Wohl weniger weil man glaubte, dass die Leute lieber lesen statt ins Theater gehen würden, als aus Furcht, dass die Konkurrenz ein erfolgreiches Stück kopieren und vermarkten könnte. Dramen wurden daher in der Regel erst zum Druck freigegeben, wenn sie auf der Bühne abgespielt waren oder Unbefugte ohnehin in den Besitz der Manuskripttexte gelangt waren und sie veröffentlicht hatten.Vgl. dazu die Ausführungen in Ulrich Suerbaum: Shakespeares Dramen. Francke Verlag, Tübingen und Basel 1996, UTB, Stuttgart 2001, ISBN 3-8252-1907-0, S. 302 ff.sowie Ulrich Suerbaum: Der Shakespeare-Führer. 3. durchgesehene und ergänzte Auflage, Reclam, Ditzingen 2015, ISBN 978-3-15-020395-8, S. 29 ff. und 47ff. Suerbaum stellt dabei eingehend die zwei weitgehend getrennten Stränge der mündlichen Aufführungspraxis und der schriftlichen Lektüre in der Geschichte der Shakespeare-Rezeption von den Anfängen an dar. Siehe ebenso Ina Schabert: Shakespeare Handbuch. Kröner, 5. rev. Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-520-38605-2, S. 107 f. Vgl. auch eingehender Hans-Dieter Gelfert: William Shakespeare in seiner Zeit. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65919-5, S. 80 ff.

Dessen ungeachtet vermutet ein Großteil der bisherigen Shakespeare-Forscher, dass Einzeldrucke der Dramen Shakespeares begehrte Verlagsobjekte waren, die bei einem von der Zunft festgesetzten Preis von sechs Pence und einer ebenfalls festgeschriebenen Höchstauflage von 1200 bis 1500 Exemplaren offensichtlich einen sicheren Verkaufserfolg und Gewinn versprachen. Dem stand nur die erwähnte mangelnde Bereitschaft der Theatertruppen entgegen, ihre Bühnentexte herauszugeben und zum Druck freizugeben.Vgl. Ina Schabert: Shakespeare Handbuch. Kröner, 5. rev. Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-520-38605-2, S. 199. Siehe auch Hans-Dieter Gelfert: William Shakespeare in seiner Zeit. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65919-5, S. 80 f.

So ist ein Fall von 1600 überliefert, in dem die Schauspieltruppe The Admiral’s Men einem Drucker 40 Schillinge anbot, um ihn vom Druck eines ihrer Stücke, Patient Grisell, abzuhalten. Ebenso trafen im Jahre 1608 einige Londoner Theater eine formelle Übereinkunft, ihre Stücke gegenseitig zu respektieren und nicht zu veröffentlichen.

Die Annahme eines sicheren Verkaufserfolgs dieser Einzeldrucke wird in der neueren Literatur allerdings grundsätzlich in Frage gestellt. So verweist etwa Andrew Murphy in seinem Standardwerk zur Geschichte und Chronologie der Shakespeare-Veröffentlichungen auf Grundlage empirischer Belege darauf, dass allenfalls ein äußerst kleiner Teil für den Drucker und Verleger kurzfristig gewinnversprechend war.Siehe Andrew Murphy: Shakespeare in Print. A History and Chronology of Shakespeare Publishing. Cambridge University Press 2003, ISBN 978-0-521-04600-8, S. 29f.

Lange Zeit ging die Shakespeare-Forschung nahezu einhellig davon aus, dass häufiger inoffizielle Raubdrucke erschienen, da manche Drucker mit den Titeln von Erfolgsstücken Profit machen wollten. Diese Ausgaben waren meist von geringer Qualität und wurden als nicht autorisierte Drucke bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor allem von den Vertretern der New Bibliography (oder analytischen Bibliographie) zunehmend in der Editionspraxis und literaturwissenschaftlichen Fachdiskussion terminologisch als sogenannte bad quartos bezeichnet.

Als ein solches Beispiel galt lange Zeit die erste Quarto-Ausgabe von Hamlet aus dem Jahr 1603, die so „korrumpiert“ war, dass ein Leser, der das Stück nicht gesehen hatte, einen völlig anderen Eindruck von dem Werk bekommen musste als bei der Lektüre einer authentischen Textfassung. In diesem Fall machten die Lord Chamberlain’s Men deshalb eine Ausnahme und veranlassten selbst den Druck einer offiziellen Textversion, wohl um dem schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken. In der gegenwärtigen Shakespeare Forschung wird dieser ersten Quarto-Ausgabe von Hamlet im Gegensatz dazu etwa von den Herausgebern der Arden Third Series jedoch ein eigenständiger autoritativer Stellenwert zugesprochen und dieser Druck als separate Textausgabe veröffentlicht. Ann Thompson und Neil Taylor (Hrsg.): Hamlet. The Texts of 1603 and 1623. The Arden Shakespeare, Third Series. Bloomsbury Publishing Plc, London, Erstauflage 2006, ISBN 978-1-9042-7180-2. Vgl. detailliert die Erläuterungen zu der getrennten Ausgabe des ersten Drucks von 1603 die Ausführungen in Ann Thompson und Neil Taylor (Hrsg.): Hamlet. Revised Edition. The Arden Shakespeare, Third Series. Bloomsbury Publishing Plc, London, Erstauflage 2006, ISBN 978-1-4725-1838-5, Introduction, insbesondere S. 92–96.

Offensichtlich existierte bei den zeitgenössischen Rezipienten der Dramen Shakespeares neben einem ausgeprägten Interesse an einem unmittelbaren Besuch der Bühnenaufführungen zugleich ein Markt für Dramentexte, die in großer Zahl gedruckt und veröffentlicht wurden. Shakespeare war ein ungewöhnlich erfolgreicher Dramatiker, und so erschienen seine Stücke in immer neuen Ausgaben: Beispielsweise wurde Richard II. in 6 Ausgaben zwischen 1597 und 1623 (dem Jahr als die offizielle Shakespeare-Anthologie, die Folio, veröffentlicht wurde) gedruckt, Heinrich IV. Teil 1 in 7 Ausgaben ab 1598, Romeo und Julia in 5 Ausgaben ab 1597.

Raubkopien und mutmaßliche Methoden der Schwarzkopierer Die Feststellung und der zunächst nicht in Frage gestellte Nachweis der Existenz verschiedener Raubdrucke führte insbesondere bei den Vertretern der bibliographisch und editionskritisch ausgerichteten Shakespeare-Forschung zu der Frage nach der Herkunft und dem Entstehungsweg dieser Raubdrucke und damit verbunden zu dem Versuch einer Erklärung oder Aufhellung der von den Schwarzkopierern eingesetzten Methoden, um an eine Druckvorlage für die piratisierten Veröffentlichungen der jeweiligen Werke zu gelangen.

Die Art der Fehler, die Ungenauigkeiten, die Textkontaminationen und Abweichungen in den nicht autorisierten Drucken ließen verschiedene Methoden der Raubkopierer vermuten, die zum Teil auch in diesen Textdrucken mit einer gewissen Sicherheit festzustellen waren.

Dabei wurden in der bisherigen Shakespeare-Forschung vor allem folgende Hypothesen oder Annahmen vertreten: