Das Bistum Fulda () ist eine römisch-katholische Diözese im Norden und Osten von Hessen und, zu kleineren Anteilen, im Westen Thüringens (Gebiet um Geisa) und im Nordwesten Bayerns (Exklave Ostheim vor der Rhön). Es ist eine Suffragandiözese des Erzbistums Paderborn. Bischofssitz ist der Dom zu Fulda.

Geschichte

Das Bistum Fulda geht zurück auf die Klostergründung des heiligen Bonifatius im Jahr 744 an der Fulda im Gebiet der Karlmann-Schenkung. Bonifatius ernannte seinen Schüler Sturmius zum ersten Abt des Klosters Fulda.

Am 4. November 751 gewährte Papst Zacharias das von Bonifatius erbetene Zachariasprivileg, das das Kloster direkt dem Heiligen Stuhl unterstellte. Diese besondere Verbundenheit Fuldas zu Rom kommt auch heute noch in der großen Petrus-Statue im Fuldaer Dom zum Ausdruck. Als Rechtsfolge daraus verblieben die Jurisdiktion und das Weiherecht in den weitverzweigten Besitzungen des Klosters zwar beim jeweiligen Diözesanbischof, in dessen Bistum sie sich befanden, waren aber an die vorherige Einladung durch Abt und Konvent gebunden. Diese konnten das Kloster und seinen Besitz somit vor unerwünschten Eingriffen schützen, das Kloster hatte aber noch keine Exemtion aus dem Diözesanverband erlangt. Dennoch stellt das Zachariasprivileg die Grundlage für die spätere Entwicklung dar, die im 17. Jahrhundert eine quasibischöfliche Stellung des Fuldaer Abtes herbeiführte und 1752 mit der Erhebung Fuldas zum Bistum abgeschlossen wurde.

Aufgrund der Überführung des Leichnams des als Märtyrer verehrten Bonifatius nach Fulda entwickelte sich das Kloster Fulda mit dem Bonifatiusgrab schnell zu einem Wallfahrtsort von überregionaler Bedeutung, die er bis heute nicht eingebüßt hat. Die Heiligen Bonifatius und Sturmius wurden zu Schutzpatronen des Klosters und später des Bistums.

mini|links|Blick auf das Kloster (1655). In der Mitte ist die Ratgar-Basilika zu sehen. Zwischen 791 und 819 wurde im Kloster Fulda die Ratgar-Basilika nach dem Vorbild des alten Petersdoms in Rom erbaut und war der größte Kirchenbau nördlich der Alpen. Durch Schenkungen gewann das Kloster Fulda in den folgenden Jahrhunderten immer mehr Einfluss und wurde im 9. Jahrhundert unter Abt Rabanus Maurus zum wissenschaftlichen Mittelpunkt des Reiches. 1220 wurde die Abtei durch Kaiser Friedrich II. zur Fürstabtei erhoben.

Frühe Neuzeit Fürstabt Balthasar von Dernbach (1570–1606) bemühte sich um die Gegenreformation und siedelte 1571 die Jesuiten in Fulda an, die hierzu einen beträchtlichen Beitrag leisteten. Die Bemühungen Balthasars, insbesondere um die Besserung des Fuldaer Domkapitels, brachten jedoch sowohl dieses als auch die protestantischen Fürsten gegen ihn auf, so dass sie den Würzburger Fürstbischof Julius Echter im Mai 1576 aufforderten, die Regierungsgewalt im Hochstift Fulda zu übernehmen. Der vertriebene Balthasar floh nach Mainz, wo er Papst und Kaiser um Hilfe bat. Die Übernahme Fuldas wurde für null und nichtig erklärt und Papst Gregor XIII. drohte Echter mit dem Kirchenbann, falls Würzburg Fulda nicht wieder herausgeben würde. Echter bestand auf einer gerichtlichen Klärung, die aufgrund eines 26 Jahre dauernden Prozesses vor dem Reichshofrat am 7. August 1602 erfolgte: Würzburg musste das Hochstift zurückgeben; das Fuldaer Domkapitel, die Ritterschaft und die Städte wurden zu einer Geldstrafe verurteilt und hatten gemeinsam die Prozesskosten zu übernehmen.Friedrich Merzbacher (Hrsg.): Julius Echter und seine Zeit. Echter-Verlag Würzburg 1973. Nach seiner Rückkehr setzte Balthasar seine Politik fort und ließ durch Balthasar Nuss Hexenprozesse durchführen. Er erreichte die vollständige Wiederherstellung des Katholizismus in der Stadt und im Stift Fulda.

mini|links|Dom St. Salvator zu Fulda mini|links|Das Grab des Heiligen Bonifatius im Fuldaer Dom Die Ratgar-Basilika wurde 1700 im Auftrag Fürstabts Adalbert von Schleifras abgerissen und von Johann Dientzenhofer durch einen barocken Neubau ersetzt, teilweise auf den alten Fundamenten und unter Einbeziehung aufgehenden Mauerwerks; mit der Gründung des Bistums wurde die Klosterkirche zur Kathedrale. Das Salvator-Patrozinium wurde beibehalten, das von seinem ursprünglichen Standort im Hochchor der Westapsis der Ratgarbasilika wohl 1420, sicher aber vor 1478 in die Westkrypta verlegte Bonifatiusgrab in die Bonifatiusgruft unter dem Hochaltar des Barockbaus überführt.Eva Krause: Die Ratgerbasilika in Fulda. Eine forschungsgeschichtliche Untersuchung (= Quellen und Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und Diözese Fulda. 27). Parzeller, Fulda 2002, ISBN 3-7900-0342-5, S. 76–78.

Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert strebten die Fuldaer Äbte die Erlangung quasi-episkopaler Befugnisse an.Berthold Jäger: Fulda, St. Salvator. Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse. In: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen (= Germania Benedictina. 7). St. Ottilien 2004, S. 271–340, hier 335–340. Nachdem bereits 1593 Papst Clemens VIII. die Formulierung („keiner Diözese zugeordnet“) auf Abt und Kapitel von Fulda angewendet hatte, erlangte der Abt 1604 die („quasi-bischöfliche Jurisdiktion“), die im Hammelburger Vertrag von 1662 zwischen Fürstabt von Fulda, Joachim von Gravenegg, und Johann Philipp von Schönborn bestätigt wurde, der seit 1647 das Mainzer Erzbistum und das Würzburger Bistum in seiner Hand vereinigt hatte. Ein 1688 von Würzburg erneut angestrengter Rechtsstreit wurde 1721 von der römischen Kurie zugunsten Fuldas entschieden. Im Karlstadter Vertrag von 1722 wurde daraufhin der Hammelburger Vertrag im Wesentlichen bestätigt.Winfried Romberg: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg. Band 8: Die Würzburger Bischöfe von 1684–1746 (= Germania Sacra. 3, 8). de Gruyter, Berlin/Boston 2014, S. 305.

Unter Fürstabt Adolf von Dalberg empfing Stephan Cloth am 25. Januar 1727 die Bischofsweihe als Titularbischof von Derbe und fungierte seither als Fuldaer Weihbischof. Nach dessen Tod folgte ihm Amand von Buseck 1728 als Weihbischof in Fulda, der 1737 die Nachfolge Dalbergs als Fürstabt antrat. Damit war nun erstmals der Fürstabt selbst in der Lage, das Weiherecht auszuüben.

Erhebung zum Bistum Am 5. Oktober 1752 wurde in der Konsequenz dieser Entwicklung die Fürstabtei von Papst Benedikt XIV. in den Rang eines Bistums erhoben und Amand von Buseck als Fürstbischof erster Diözesanbischof des neuen Bistums. Damit waren die mit wissenschaftlichen (Johann Friedrich Schannat, Johann Georg von Eckhart) und juristischen Mitteln bis hin zu jahrzehntelangen Prozessen vor der Kurie ausgetragenen Kompetenzstreitigkeiten mit dem Erzbistum Mainz und vor allem dem Bistum Würzburg, in dem der Großteil der fuldischen Besitzungen lag, beendet.Berthold Jäger: Fulda, St. Salvator. Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse. In: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen (Germania Benedictina 7), St. Ottilien 2004, S. 271–340, hier 339.

1803 wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss das Hochstift Fulda aufgelöst und im Zuge der Säkularisation dem Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda zugeschlagen. Als Jurisdiktion blieb das Bistum jedoch nicht nur kirchenrechtlich, sondern auch faktisch bestehen. Fürstbischof Adalbert von Harstall wirkte bis 1814 als Oberhirte. Nach seinem Tod wurde das Bistum durch den Apostolischen Vikar Heinrich Freiherr von Warmsdorf OSB verwaltet. Der Gebrauch des Titels Fürstbischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurde erst 1951 durch Papst Pius XII. formell abgeschafft.Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl. Böhlau Verlag, Wien 1992, S. 219, ISBN 3-205-05352-4. Durch die Bullen Provida solersque 1821 wurde die Diözese als kurhessisches Landesbistum neu umschrieben und durch Ad dominici gregis custodiam 1827 wurde die Bischofswahl geregelt. 1857 kamen auch die Katholiken des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach unter die Oberhoheit des Bistums Fulda. Nachdem Kurhessen 1866 an Preußen gefallen war, blieb der Bischofssitz während des Kulturkampfes von 1873 bis 1881 vakant.

1929 verlor das Bistum eine Reihe von Gemeinden, die bis 1866 zu Kurhessen gehört hatten und zwischen 1895 und 1928 in die Stadt Frankfurt am Main eingemeindet worden waren, an das Bistum Limburg, nämlich Bockenheim, Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim, Seckbach und Fechenheim. Gleichzeitig bekam Fulda vom Bistum Paderborn das überwiegend katholische Kommissariat Heiligenstadt und das Dekanat Erfurt. 1930 wechselte der bis 1866 kurhessische Landkreis Grafschaft Schaumburg zum Bistum Hildesheim.

Nachkriegsgeschichte Durch die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es für den Fuldaer Bischof zunehmend schwerer, seine Amtsgeschäfte in den in der Ostzone liegenden Bistumsteilen wahrzunehmen. Deshalb erfolgte 1946 für die östlichen Gebiete des Bistums Fulda die Einsetzung des Erfurter Dompropstes Joseph Freusberg zum Generalvikar mit Sitz in Erfurt, der 1953 auch Weihbischof wurde. Sein Nachfolger Hugo Aufderbeck wurde 1968 zum Bischöflichen Kommissar ernannt. Mit der Neuordnung der katholischen Kirche in der DDR wurden 1973 per Dekret des Heiligen Stuhls die Gebiete der Bistümer Fulda und Würzburg dem neuen Bischöflichen Amt Erfurt-Meiningen zugeordnet. Leiter des Bischöflichen Amtes wurde ein Apostolischer Administrator als Titularbischof.

Am 17. und 18. November 1980 wurde Papst Johannes Paul II. bei seinem Besuch am Bonifatiusgrab von mehr als 100.000 Gläubigen begeistert auf dem Domplatz empfangen und zelebrierte dort eine Heilige Messe. Von 1983 bis 2000 stand mit Erzbischof Johannes Dyba dem Bistum ein über Fulda hinaus gefragter, aber auch kontroverser Mann vor.

Nach einem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung des Bistums Erfurt vom 14. Juni 1994 wurde das Bischöfliche Amt Erfurt-Meiningen am 8. Juli 1994 mit der Apostolischen Konstitution Quo aptius durch Papst Johannes Paul II. zum Bistum erhoben und der Kirchenprovinz Paderborn zugeordnet. Nur das Dekanat Geisa in der thüringischen Rhön verblieb aufgrund geschichtlich sehr enger Verbindungen beim Bistum Fulda.

Um das Bistum auf einen Rückgang von Gottesdienstbesuchern, Priestern und finanziellen Mitteln einzustellen, rief Bischof Algermissen 2002 den „Pastoralen Prozess“ ins Leben, in dessen Verlauf die Pfarreien 2006 in 48 Pastoralverbünden zusammengefasst wurden (wobei die Pfarreien ihre Selbstständigkeit behielten) und 2007 die Zahl der Dekanate von 21 auf 10 reduziert wurde. Im Bistum Fulda leben 369.854 Katholiken (31. Dezember 2020).

Fälle des sexuellen Missbrauchs Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch katholische Priester, Diakone und Ordensangehörige im Bereich des Bistums Fulda stellte ihren Bericht nach vierjähriger Arbeit am 17. Juni 2025 vor. Demnach gab es im Bistum seit 1945 bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 120 mutmaßlich Betroffene, es kam 239-mal zu strafbaren sexuellen Handlungen. Dabei geht die Kommission von einer hohen Dunkelziffer aus. An 37 Betroffene wurden finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids geleistet.