mini|hochkant=1.5|Funktionsweise eines offenen Investmentfonds in Deutschland

Ein offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalverwaltungsgesellschaft; vor Einführung des KAGB im Juli 2013: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen – dem Investmentvermögen – und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen. Die Anteilscheine können in der Regel börsentäglich gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien in Finanzprodukte wie Aktien, Anleihen, Geldmarkt­papiere oder Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt, es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) wird das Anlagerisiko reduziert. Ein Anteil an einem offenen Investmentfonds ist im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes ein Finanzinstrument.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümer des Fondsvermögens und wird deshalb als Eigentümer der Immobilien ins Grundbuch eingetragen.

Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das verwaltete Fondsvermögen ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt, die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- oder Zinsgewinne, umgekehrt fällt es durch Rückerstattung von Anteilen oder durch Verluste.

Geschichte Der erste Investmentfonds (damals Anlagefonds genannt), der noch heute existiert, wurde 1928 unter dem Namen Pioneer Fund in den USA aufgelegt. In der Schweiz lancierte die damalige Schweizerische Bankgesellschaft (heute UBS) den ersten Fonds 1943, also mitten im Krieg.UBS-Magazin, Oktober 2011.

Kategorien und Unterscheidungsmerkmale Geläufige Möglichkeiten zur Kategorisierung von Fonds sind: Instrumente, in die investiert wird Geografische Streuung der Investments Spezialstrategien Anlagehorizont Kostenstruktur Management-Typ Börsenzulassung Zielgruppe (Anleger) Risikostruktur Domizil (der Fondsgesellschaft) Sonderformen

Eine der geläufigsten Kategorisierungen von Offenen Investmentfonds ist die nach den Instrumenten, in die der Fonds investiert. Die häufigsten Instrumente sind Aktien, Fonds, Anleihen, Geldmarktpapiere, Währungen, Rohstoffe und Immobilien. Daraus resultieren die Fondsarten Aktienfonds, Dachfonds (investieren in andere Fonds), Rentenfonds, Geldmarktfonds, Offene Immobilienfonds etc., wie sie bei geläufigen Fondsrankings verwendet werden. Bei sogenannten Mischfonds wird ebenso auf diese Kategorisierung Bezug genommen: Mischfonds investieren in unterschiedliche Anlageklassen, meist in Aktien und Anleihen.

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bietet die geografische Streuung der Vermögensgegenstände in Regionen, Länder oder Kontinente, in die ein Fonds nach seinen Anlagebedingungen investieren darf.

Spezialstrategien betreffen eine bestimmte inhaltliche Fokussierung des Managements, z. B. ethische Gesichtspunkte oder auch die Nachbildung eines bestimmten Index. Ethikfonds treffen ihre Anlageentscheidung auch unter ethischen oder ökologischen Aspekten. Sie investieren zum Beispiel in Wind und Solarenergie oder unter Berücksichtigung religiöser Vorschriften. Indexfonds bilden einen bestimmten Index, wie z. B. den DAX nach – solche Fonds sind in der Regel passiv verwaltet (ohne aktives Management).

Offene Investmentfonds können nach dem Anlagehorizont (wird das Fondsvermögen kurzfristig investiert & häufig umgeschichtet oder langfristig investiert) sortiert werden. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Anlagehorizont. Der Anlagehorizont ist dabei analog für die zeitlichen Pläne des Anlegers relevant.

Ein typisches Beispiel für Fonds, die vor allem für langfristig orientierte Anleger geeignet sind, sind Offene Immobilienfonds. Im Gegensatz dazu können zum Beispiel viele Geldmarktfonds gut genutzt werden, um Geld nur kurzfristig zu „parken“. Laufzeitfonds sind zeitlich begrenzt und werden am Ende der Laufzeit aufgelöst.

Auch unterscheiden sich offene Fonds in ihrer Kostenstruktur (siehe Kosten). Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds (auch No Load Funds genannt) geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (max. 5 % bis 6 %), diese werden manchmal als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet. Eine Besonderheit stellen in diesem Zusammenhang Multi Class Fonds dar. Ein Multi Class Fonds besitzt mehrere Anteilsklassen, die alle ihre eigene Kostenstruktur besitzen. Alle Klassen des Multi Class Fonds investieren jedoch in dieselben Bestände.

Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei einem aktiv gemanagten Fonds entscheiden Fondsmanager darüber, welche Wertpapiere oder anderen Vermögensgegenstände für den Fonds gekauft werden sollen. Sie versuchen dabei, im Rahmen der Anlagebedingungen möglichst gewinnversprechende Anlagen auszuwählen. Der Wertzuwachs des Fonds hängt hier wesentlich von der Einschätzung und den Fähigkeiten des Fondsmanagements ab. Bei sogenannten passiv gemanagten Fonds wird hingegen ein bestimmter Index genau nachgebildet, oder die Anlage des Fondsvermögens erfolgt auf Basis festgelegter Formeln. Dadurch sind niedrigere Kosten möglich, weil das Fondsmanagement weniger aufwendig ist. Im Gegensetz zum aktiven Fondsmanagement erfolgt dabei keine gezielte Auswahl einzelner Anlagen mit dem Ziel, eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen. Eine weitere Unterkategorie des Management-Typs bilden Multi Manager Fonds. Diese werden von verschiedenen Managern verwaltet, wodurch Risiken weiter vermindert werden sollen.

Man kann offene Fonds auch danach unterscheiden, ob sie für den Handel an der Börse zugelassen sind (Börsengehandelte Fonds, kurz ETF) oder nicht. Wenn Fondsanteile an der Börse gehandelt werden dürfen, besitzen sie eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Außerhalb der Börse können Anteile von der Investmentgesellschaft direkt oder über Banken oder Finanzvertriebe gekauft werden (siehe Erwerb von Fondsanteilen). Wenn man die Anteile wieder verkaufen möchte, kommt meist nur die Rückgabe an die Investmentgesellschaft in Frage. Der Weiterverkauf von Anteilen an eine andere Person ist zwar zulässig; in der Praxis geschieht dies jedoch sehr selten.

Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit ist die Zielgruppe der Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind laut Investmentgesetz Fonds, die ausschließlich für juristische Personen, Institutionelle Anleger wie Versicherungen, Stiftungen oder Banken, aufgelegt werden. Natürliche Personen dürfen keine Anteile an diesen Fonds erwerben. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile auch den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden können.

Zur Klassifikation nach dem Risiko von Fonds existieren als Unterkategorien der Offenen Investmentfonds z. B. Hedgefonds und Garantiefonds. Hedgefonds (offizielle Bezeichnung: „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ bzw. „Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“) dürfen erst seit Anfang 2004 in Deutschland aufgelegt werden. Allerdings dürfen direkte Anteile an Hedgefonds nicht öffentlich vertrieben werden. Dies ist nur bei Dach-Hedgefonds möglich, also bei Fonds, die ihrerseits wieder in Anteile von verschiedenen Hedgefonds anlegen. Bei Garantiefonds verspricht dem Anleger die Kapitalanlagegesellschaft oder ein Dritter ein bestimmtes Mindestergebnis aus der Fondsanlage, wie z. B. den Kapitalerhalt binnen eines bestimmten Anlagezeitraums.

Offene Investmentfonds kann man weiterhin danach unterscheiden, in welchem Land sie aufgelegt wurden. In Deutschland werden nicht nur deutsche Fonds angeboten, sondern auch eine Vielzahl von Anteilen an ausländischen Fondsprodukten, insbesondere aus Luxemburg. Dabei wird lediglich der öffentliche Vertrieb der Fondsanteile in Deutschland durch das deutsche InvG geregelt und unterliegt der Aufsicht der BaFin. Der ausländische Fonds ist dagegen nach den Regeln seines Heimatstaats ausgestaltet und steht unter der Aufsicht der dortigen Behörden.

Schließlich werden stets neue Arten von Offenen Investmentfonds entstehen, welche sich aufgrund von Innovationen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln. Ein Beispiel für Letzteres sind Altersvorsorge-Fonds. Diese AS-Fonds enthalten zu mindestens 51 Prozent Aktien und Anteile an Offenen Immobilienfonds. Sie sind regelmäßig mit einem langfristigen Sparplan des Anlegers zur privaten Altersvorsorge verbunden.

Kosten Die Kosten eines Fonds setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag, Verwaltungsgebühr der Investmentgesellschaft, gegebenenfalls erfolgsabhängige Vergütung der Investmentgesellschaft, Depotbankgebühr.

Bei Festsetzung des Ausgabepreises für neue Fondsanteile rechnen die Investmentgesellschaften dem Anteilwert meist einen Ausgabeaufschlag hinzu. Der Aufschlag wird in Prozent des Anteilwertes berechnet. Wenn beispielsweise der Anteilwert 100 € ist und der Ausgabeaufschlag 3 % beträgt, zahlt der Anleger für einen Anteil 103 €. Davon fließen 100 € in den Fonds und 3 € an die Investmentgesellschaft bzw. deren Vertrieb. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile dar. Häufig liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 3 % bis 7 %, in Rentenfonds bei rund 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Im Direktvertrieb über das Internet wird teilweise auf Ausgabeaufschläge verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr des Fonds höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.

Falls die Anlagebedingungen eines Fonds Rücknahmeabschläge vorsehen, wird bei Rückgabe von Fondsanteilen an die Investmentgesellschaft eine Art „umgekehrter Ausgabeaufschlag“ berechnet: Beträgt der Anteilwert z. B. 100 € und der Rücknahmeabschlag 3 %, bekommt der Anleger für seinen Anteil nur 97 € ausgezahlt. 3 € verbleiben im Fondsvermögen und dienen meist dazu, Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Anteilsrückgabe zu decken. Dieser Rücknahmeabschlag wird in der Fachsprache „Disagio“ genannt.

Die jährlichen Verwaltungsgebühren der Investmentgesellschaft stellen deren Entgelt für die Verwaltung des Fonds dar. Sie liegen im Allgemeinen bei 0,1 % bis 1,75 %, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 %.

Bei einigen Fonds sehen die Anlagebedingungen neben der Verwaltungsvergütung noch besondere Erfolgsvergütungen für die Investmentgesellschaft vor. Diese Erfolgsprämien erhält die Investmentgesellschaft aus dem Fondsvermögen nur, wenn festgelegte Ereignisse eintreten, z. B. Übertreffen eines bestimmten Vergleichsmaßstabs (Benchmark) oder Erzielung eines bestimmten Gewinns für den Fonds.