Eine Republik (von , wörtlich eigentlich ‚öffentliche Sache‘, ‚öffentliche Angelegenheit‘) ist eine Sammelbezeichnung für alle nicht-monarchischen Staatsformen. Zumeist hat das Staatsvolk in einer Republik die höchste Gewalt und ist oberste Quelle der staatlichen Legitimität. Ausnahmen sind die Diktatur und die Adelsrepublik. Die Bezeichnung Republik wird vielfach verwendet, ohne dass eine trennscharfe Definition vorliegt.
Begrifflichkeit Für das Wort Republik gibt es historisch drei Definitionen, die sich zum Teil überschneiden oder ergänzen: ein Staat, in dem die Herrschaft von zeitlich befristeten Wahlämtern ausgeübt wird. Das Antonym ist Monarchie. In diesem Sinne können sowohl Aristokratien als auch Demokratien Republiken sein. ein Staat, der am Gemeinwohl orientiert ist. Das Antonym ist Despotie. Staaten mit Volkssouveränität, in denen die Partizipation der Bürger für notwendig gehalten wird. Eine liberale Staatsauffassung, die es bei der Sicherung der Grundrechte bewenden lässt, gilt einem so verstandenen Republikanismus als defizitär. Antonyme hierzu sind sowohl Monarchie als auch Aristokratie.Günter Rieger: Republik. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band 7: Politische Begriffe. directmedia, Berlin 2004, S. 559.
Für die Zeit seit dem 20. Jahrhundert stellten Wolfgang Mager oder auch Josef Isensee eine Sinnentleerung und inflationäre Verwendung des Wortes fest.Josef Isensee: Republik – Sinnpotential eines Begriffs, in: JuristenZeitung, 1981, S. 1. Der Begriff Demokratie bestimmte und ersetzte den Begriff der Republik, wobei die Unterschiede der Bedeutungen, „vom Volk gewählte Regierung“ (Demokratie) und „dem Gemeinwohl dienende Politik“ (Republik), verwischt wurden, wie Hans Buchheim herausgearbeitet hat.
Einzelne Staatsrechtler wie Rolf Gröschner haben versucht, den ursprünglichen Sinn des Republikbegriffs in seiner grundsätzlichen Bedeutung für Staat und Politik wiederzugewinnen.Rolf Gröschner: Die Republik. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band II. 3. Auflage. 2004, S. 369–428. Er definiert Republik als verfassungsrechtliche Ordnung, die durch Freiheit legitimiert, in Ämtern organisiert und am Gemeinwohl orientiert ist.Rolf Gröschner: Republik. In: Heun u. a. (Hrsg.): Evangelisches Staatslexikon. Neuausgabe. 2006, S. 2041–2045. Zum Geist republikanischer Freiheit: ders.: Weil Wir frei sein wollen. 2016. In diesem Sinne muss der Legitimierung der Regierung durch die Volkswahl auch die Verpflichtung der Gewählten auf das Volkswohl entsprechen. Das demokratische Prinzip braucht also notwendig die Ergänzung durch das republikanische Prinzip, da die demokratische Wahl alleine noch keine am Volkswohl orientierte Politik garantiert.
In der Bedeutungsgeschichte entsprechend der Darstellung Wolfgang Magers im Handwörterbuch Geschichtliche Grundbegriffe lassen sich verschiedene antike, mittelalterliche und neuzeitliche Begriffsbildungen unterscheiden. War für Cicero (106 v. Chr.–43 v. Chr.) eine Republik Sache von Volk und Senat, so im römischen Kaiserreich (27 v. Chr.–284 n. Chr.) Sache des Kaisers als Amtsträger, der das Volk vertrat, und seines Staatsapparats im Dienst am öffentlichen Wohl.Wolfgang Mager: Republik, Gemeinwohl. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe: Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. 8 Bände in 9. Klett-Cotta, Stuttgart 1972–1997.
Von den Karolingern als personale Königsherrschaft über das Volk wieder aufgenommen, wandelte sich der Begriff zur Bezeichnung von Körperschaften, wobei auch die Christenheit oder eine Universität als res publica verstanden werden konnten. Man unterschied dabei res publica in drei Bedeutungen: als Bezeichnung der römischen Verfassung, als Körperschaft und als Gemeinwesen.
Mit der spätmittelalterlichen Aristotelesrezeption wurde der Republikbegriff durch den Souveränitätsgedanken, der die Unterscheidung von Souverän und Untertan mit sich brachte, entscheidend umgestaltet: Republik wurde nun zur politischen Organisation der Gesellschaft (civitas, societas civilis) durch eine souveräne Regierung und damit fast gleichbedeutend mit dem modernen Begriff des Staates. „Unter dem Staat (république) versteht man die am Recht orientierte, souveräne Regierungsgewalt über eine Vielzahl von Haushaltungen und das, was ihnen gemeinsam ist“ (Jean Bodin).Jean Bodin: Les six livres de la République Un abrégé du texte De l’édition de Paris de 1583. Édition et Présentation de Gérard Mairet. 1993; classiques.uqac.ca (PDF). „République est un droit gouvernement de plusieurs ménages, et de ce qui leur est commun, avec puissance souveraine.“ deutsch: „Unter dem Staat versteht man die am Recht orientierte, souveräne Regierungsgewalt über eine Vielzahl von Haushaltungen und das, was ihnen gemeinsam ist“. Jean Bodin: Sechs Bücher über den Staat. Band I. S. 98; In diesem durch Bodin fixierten Sinne entspricht Republik dem Begriff Gemeinwesen (commonwealth, communauté), das am Gemeinwohl (common good, bien commun) orientiert ist. Bis zum 17. Jahrhundert wurde Republik in diesem breiteren Sinn gebraucht und umfasste auch aristokratische Staaten, Oligarchien und Monarchien.
Während des 17. und 18. Jahrhunderts verschob sich die Bedeutung des Begriffs, um eine Distanz zu den absolutistischen Herrschaftsformen auszudrücken. Der positiv besetzte Begriff der Republik schied damit die Begriffselemente aus, die als inakzeptabel angesehen wurden: Republik sollte nur eine Form der Regierung heißen, deren Führer entsprechend den Regeln einer Verfassung bestimmt wird, anstatt sein Amt als Mitglied einer Dynastie zu erben.
In der Zeit der Restauration konnte aber beispielsweise in den frühromantischen Schriften Friedrich Schlegels, der sich an Gegenbildern zum Politikverständnis der französischen Revolution orientierte, der Republikanismus wieder im Sinne der Orientierung der Politik am Gemeinwohl als mit einer Monarchie vereinbar betrachtet werden.Friedrich Schlegel: Versuch über den Begriff des Republikanismus. 1796.
In der Lehre der Staatsformen versteht man heute meist Republik als das Gegenmodell zur Monarchie, als die Staatsform, in der es keinen König gibt. In der Fachliteratur findet man aber Differenzierungen, die auch die britische Monarchie und autokratische Formen der Herrschaft als Republik zu klassifizieren erlauben. Die Verengung geht auf den deutschen Vormärz zurück, als radikale Republikaner von der Abschaffung der Monarchie die Lösung aller Probleme erwarteten.
Geschichte
Antike Erste Ansätze einer am Gemeinwohl orientierten Gesellschaft erschienen in der Schrift Politika () des Aristoteles. Er teilte die sechs ihm bekannten Herrschaftsformen in zwei Kategorien: die guten, am Gemeinwohl orientierten (Monarchie, Aristokratie, Politie), und deren Entartungen, die sich nur nach dem Bedürfnis der herrschenden Gruppe richten (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie beziehungsweise Ochlokratie). Dabei ist zu beachten, dass die Staatsform, die Aristoteles als „politia“ bezeichnet, unserem Verständnis von Demokratie entspricht, während er deren Entartung, nämlich die schrankenlose Willkürherrschaft der Mehrheit, unter „demokratia“ versteht.
Die Republik als politisches Konzept zur Lenkung des Gemeinwesens und als Bezeichnung desselben taucht erstmals mit der antiken Römischen Republik auf. Sie baute auf dem philosophischen Gedankengut der Griechen auf. Cicero interpretierte in seinem Werk De re publica den Staat als Sache des Volkes: Res publica res populi – übersetzt öffentliche Sache; Sache des Volkes.Cicero: De re publica I, 39.Ralph Balzer: Republikprinzip und Berufsbeamtentum. Duncker & Humblot, Berlin 2008, S. 30 (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1120).
Ihre Entstehung hat die Republik im Wesentlichen dem auch heutzutage noch zu beobachtenden Phänomen zu verdanken, dass große oder gar uneingeschränkte Macht in den Händen eines Einzelnen nicht selten zum Zweck persönlicher Bereicherung eingesetzt wird, einhergehend mit Unterdrückung und Ausbeutung der Beherrschten. Eine solche Situation führte ca. 500 v. Chr. zum Aufstand der Bevölkerung Roms gegen die Königsherrschaft und zur Vertreibung des letzten römischen Königs Lucius Tarquinius Superbus. Es wurde beschlossen, fortan niemals wieder einen König () zu dulden. An seiner statt wurden Konsuln (von „Befrager des Volks oder Senates“) zur Führung des Gemeinwesens bestimmt, deren Macht mehrfach begrenzt war: Zum einen wurden sie vom römischen Volk lediglich für ein Jahr gewählt (Prinzip der Annuität). Zum anderen wurden für jede Amtsperiode zwei Konsuln bestimmt (Prinzip der Kollegialität), wenngleich jeder mit voller Gewalt ausgestattet war. Zunehmend wurden die Konsuln ermächtigt, für gewisse Aufgaben Gehilfen einzusetzen. Während im Lateinischen die Bezeichnung res publica auch allgemein für den Staat verwendet wurde,Beispielsweise bezeichnet in de re publica 1.42 Cicero auch die Monarchie als res publica. benannte man zur Verdeutlichung die Republik auch als res publica libera (freier Staat).
Parallel zur Römischen Republik entwickelte sich die Attische Demokratie in Griechenland, die von 461 bis 322 v. Chr. bestand.
Neuzeit mini|Honoré Daumiers Gemälde von 1848 mit der personifizierten Republik, die nährt und lehrt
Niccolò Machiavelli unterschied die Staaten der Welt ausschließlich in Republiken und Fürstentümer. Zu Zeiten der Amerikanischen und der Französischen Revolution wurde die Republik als Gegenmodell zur unmittelbaren Demokratie verstanden. Ihr sollten die Prinzipien der Repräsentation sowie die Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt anhaften. In der Lehre Rousseaus sollte das kein Widerspruch zur Monarchie sein: So verweist er in einer nicht in jede Übersetzung übernommenen Fußnote seines Gesellschaftsvertrages explizit darauf, dass auch eine Monarchie republikanisch sein kann. Für Rousseau ist das entscheidende Kriterium einer republikanischen Regierung ihre Gesetzmäßigkeit und Legitimität.Rousseau: Du contrat social. Livre II, chap. 6 Jedwede Form der Willkür und Despotie erachtet er als nicht republikanisch. So konnte auch Robespierre 1791 erklären, das Wort Republik bezeichne keine besondere Regierungsform: Vielmehr könnten alle Regierungen freier Männer so genannt werden, die ein Vaterland haben. Man könne mit einem Monarchen und mit einem Senat frei sein. Die aktuelle französische Verfassung (nach moderner Begrifflichkeit eine konstitutionelle Monarchie) nannte er «une république avec un monarque», „eine Republik mit einem Monarchen“.Hervé Leuwers: L’attente d’une république au lendemain de Varennes. Les choix politiques de Robespierre et de Camille Desmoulins pendant l’été 1791. In: Revue du Nord, 2019, 430, S. 263–277, hier S. 270. Mit der Abschaffung der französischen Monarchie am 22. September 1792 wurden Republik und Demokratie in Frankreich Synonyme.Hans Vorländer: Demokratie. Geschichte, Form, Theorien. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-7425-0519-4, S. 70. Erst mit der Etablierung des Begriffs der repräsentativen Demokratie lösten sich die demokratischen Elemente vom Republikbegriff, der nun nurmehr das Antonym zur Monarchie war.
Formen der Republik
Die innere Ausgestaltung einer Republik variiert von Staat zu Staat. Häufig kommen Republiken mit demokratischer Regierung vor, so zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland. Das muss aber nicht so sein. Das Merkmal republikanisch sagt nur aus, dass kein Monarch den Staat regiert. Sämtliche anderen Herrschaftsformen und Regierungssysteme sind denkbar. Die Mitbestimmung des Volkes bei der staatlichen Willensbildung ist nicht zwingend notwendig.