Eine (lateinisch „Entscheidungsgrund“) oder bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das , „beiläufig Genanntes“.
Die konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert wird.Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32
Literatur
Robert Rebhahn: Auf der Suche nach der . Vom praktischen Wert der Methode. Festschrift Heinz Mayer zum 65. Geburtstag, hrsg. von Clemens Jabloner, 2011
Siehe auch Präzedenzfall
Einzelnachweise
Kategorie:Lateinische Phrase Kategorie:Recht (England und Wales) Kategorie:Rechtssprache Kategorie:Recht (Vereinigte Staaten)