mini|Fränkischer Reichskreis zu Beginn des 16. Jahrhunderts mini|Der Fränkische Reichskreis (1789) mini|Flagge des Fränkischen Reichskreises, die von den Kontingenten des Fränkischen Reichskreises innerhalb der Reichsarmee bei Reichskriegen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation benutzt wurde mini|Karte des Fränkischen Reichskreises um 1680 Der Fränkische Reichskreis wurde am 2. Juli 1500 vom Römisch-deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. im Zuge der Reichsreform geschaffen, um den Landfrieden besser gewährleisten zu können und die Verwaltung im Heiligen Römischen Reich zu verbessern. Der Fränkische Reichskreis war einer von insgesamt zehn bis zum Jahr 1512 entstandenen Reichskreisen.
Entstehung und Lage Franken zeichnete sich schon im Mittelalter durch eine sehr große Königs- bzw. Reichsnähe aus. Gelegen zwischen den rheinischen Territorien des Reiches und dem Königreich Böhmen, bildete Franken mit dem früheren Herzogtum Franken schon seit längerer Zeit eines der Zentren des Reiches.
Auf Anordnung Kaiser Ludwigs des Bayern hatten sich erstmals 1340 die Hochstifte Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Fulda mit den zollernschen Burggrafen von Nürnberg, den Grafen von Henneberg, den Castell und Hohenlohe, den drei Bischofsstädten und den Reichsstädten Nürnberg und Rothenburg zu einem Landfriedensbund vereinigt. Doch dieser Bund (Fränkischer Landfrieden) hielt nicht lange; er zerfiel unter dem Gegensatz von Städten und FürstenRudolf Endres: Zur Geschichte des fränkischen Reichskreises, Seite 168Gerhard Pfeiffer: Die königlichen Landfriedenseinungen in Franken. In: Vorträge und Forschungen: Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert II (1986, 2. Aufl.) Bd. 14 (1971): Vorträge und Forschungen: Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert II (1986, 2. Aufl.) Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e. V. (Hrsg.), Seite 231, doi:10.11588/vuf.1971.0.15644. beim Tode Ludwigs. Die Reichsstädte vereinigten sich zu gemeinsamem Schutz und Handeln hinsichtlich der Anerkennung eines neuen Königs.Heinz Angermeier: Städtebünde und Landfriede im 14. Jahrhundert In: Johannes Spörl (Hrsg.): Historisches Jahrbuch München 1957, S. 36 PDF
Am 2. Juli 1500 wurde auf dem Reichstag zu Augsburg das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in sechs Reichskreise eingeteilt. Diese ersten Kreise waren ursprünglich mit Nummern versehen, wobei der Fränkische Reichskreis die Nummer 1 erhielt:
Später erhielten die Kreise Bezeichnungen, die ihrer geographischen Lage entsprachen, wodurch der Name Fränkischer Reichskreis entstand, der 1522 erstmals auftauchte. Im Spätmittelalter wurde unter Franken das Gebiet zwischen Spessart und Steigerwald, großteils die Besitzungen des Hochstifts Würzburg umfassend, verstanden.
Der Reichskreis erstreckte sich von der Fränkischen Saale bis zur Altmühl und umfasste die größten Teile um den oberen und mittleren Main, die in etwa den bayerischen Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken entsprachen, allerdings ohne die kurmainzischen Besitzungen des Oberen Stiftes um Aschaffenburg.
Durch die Verwendung des Namens Franken ergab sich ein Bewusstsein der inneren Einheit, mit einem verstärkten Gefühl der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit, die im politischen bzw. landesherrlichen Bereich jedoch nicht bestand.
Vorgeschichte und Bildung 1495 wurden auf dem Reichstag zu Worms weitreichende Reichsreformen verabschiedet, um die schlechte administrative Lage im Heiligen Römischen Reich zu verbessern. Zur Finanzierung des eingerichteten Reichskammergerichtes wurde u. a. eine allgemeine Steuer, der Gemeine Pfennig, eingeführt. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1500 konnten die Stände den deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. überzeugen, von einer monarchischen auf eine ständische Regierungsform überzugehen. Dieses Reichsregiment, eine Art ständischer Reichsregierung, an deren Zustimmung die Regierungsmaßnahmen des Kaisers gebunden sein sollten, wurde beschlossen. Die vom Kaiser kühl aufgenommene Neuerung setzte sich nicht durch und wurde von ihm nach weniger als zwei Jahren wieder aufgelöst.
Damit neben den sieben Kurfürsten auch die übrigen Reichslande im Reichsregiment mit 20 Mitgliedern vertreten waren, waren sechs Kreise für jeweils einen Vertreter als Wahlbezirke geschaffen worden. Nach Auflösung des Reichregiments 1502 blieben die Kreise weiter bestehen, und ab 1507 wurden Beisitzer (Assessoren) des Reichskammergerichtes nach dieser geographischen Einteilung gewählt. Jeder der Kurfürsten entsandte einen Assessor an das Gericht. Der römisch-deutsche König benannte für Burgund und Böhmen je zwei, und jeder der in den Jahren 1500 und 1512 gebildeten Reichskreise durfte ebenfalls einen Beisitzer zum Reichskammergericht entsenden. Die letzten beiden Sitze wurden auf Vorschlag der Reichskreise durch den Reichstag gewählt, sodass die Assessoren des Reichskammergerichts zur Hälfte aus Vertretern der Reichskreise bestanden.
Auf den älteren Landfriedensbezirken aufbauend wurden 1512 weitere vier Reichskreise geschaffen, somit gab es letztlich zehn Reichskreise.Claus Grimm: Reichsstädte in Franken. In: Peter Fleischmann (Hrsg.): Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur. Band 15. Bayerische Staatskanzlei, 1987, I. Die Entstehung des fränkischen Kreises. S. 115.
Die Pflege Coburg (Coburg, Hildburghausen, Sonneberg) gehörte nur deshalb nicht zum Fränkischen Reichskreis, weil diese bereits Mitte des 14. Jahrhunderts im Rahmen einer Erbschaft an die Markgrafschaft Meißen gefallen und damit 1512 in den Obersächsischen Reichskreis gekommen war. Im 16. Jahrhundert wurde diese Region im Kurfürstentum Sachsen jedoch noch als Verwaltungsbezirk Fränkischer Kreis bezeichnet.
Der Fränkische Reichskreis konstituierte sich im Jahr 1517. Zum ersten Kreistag in Schweinfurt wurden auch die Reichsstädte Dinkelsbühl, (Schwäbisch) Hall, Wimpfen und Heilbronn eingeladen; diese fühlten sich jedoch dem Schwäbischen Reichskreis zugehörig. Anders als beim Landfriedensbund von 1340 trat das Hochstift Fulda zum Oberrheinischen Reichskreis über. Damit war eine geographische Abgrenzung und räumliche Geschlossenheit weitgehend erreicht.
Der Kreis war, wie die Reichsordnung, den Mitgliedern entsprechend, nach Ständen aufgebaut und in vier „Bänke“ gegliedert. An der Konstitutionssitzung nahmen teil: Geistliche Fürstenbank: Hochstift Bamberg, Hochstift Würzburg, Hochstift Eichstätt, Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens für Mergentheim mit den Komtureien Virnsberg und Ellingen in der Ballei Franken Weltliche Fürstenbank: Fürstentum Brandenburg-Ansbach, Fürstentum Brandenburg-Bayreuth, Gefürstete Reichsgrafschaft Henneberg-Schleusingen, Gefürstete Reichsgrafschaft Henneberg-Schmalkalden, Gefürstete Reichsgrafschaft Henneberg-Römhild, Gefürstete Reichsgrafschaft Schwarzenberg, Gefürstete Reichsgrafschaft Grafschaft Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Gefürstete Reichsgrafschaft Hohenlohe-Waldenburg Grafen- und Herrenbank: Gefürstete Reichsgrafschaft Hohenlohe-Neuenstein, Reichsgrafschaft Castell, Reichsgrafschaft Löwenstein-Wertheim-Virneburg, Reichsgrafschaft Rieneck, Reichsgrafschaft Erbach mit der Herrschaft Breuberg, Reichsgrafschaft Limpurg-Gaildorf, Reichsgrafschaft Limpurg-Speckfeld, Reichsgrafschaft Seinsheim, Reichsgrafschaft Reichelsberg, Reichsgrafschaft Wiesentheid (Dernbach) Städtebank: Reichsstadt Nürnberg, Reichsstadt Rothenburg, Reichsstadt Schweinfurt, Reichsstadt Weißenburg, Reichsstadt WindsheimClaus Grimm: Reichsstädte in Franken. Band 15, Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur. Bayerische Staatskanzlei 1987; Peter Fleischmann: I. Die Entstehung des fränkischen Kreises. S. 115–118, II. Die Organisation des Kreises. S. 118–119.
Die aufgeführten Institutionen waren selbständige politische und landesherrliche Gebilde. Daneben gab es noch die in sechs Kantonen des Fränkischen Ritterkreises (Altmühl, Baunach, Gebürg, Odenwald, Rhön-Werra, Steigerwald) zusammengefasste Reichsritterschaft. Diese hatte jedoch weder den Status eines Reichs- noch eines Kreisstandes erlangt, konnte aber ihre unabhängige Beziehung zu Kaiser und Reich behaupten. Der Fränkische Ritterkreis existierte von 1500 bis 1806. An dessen Ritterkanton Rhön-Werra erkennt man noch die frühere Zugehörigkeit des Gebietes entlang von Rhön und Werra zum Herzogtum Ostfranken während das Hochstift Fulda Teil des Oberrheinischen Reichskreises wurde. Große Teile des heutigen Wartburgkreises gehörten 1500 noch zum Hochstift Fulda. Sie kamen in zwei Etappen 1542 zur Grafschaft Henneberg und 1815 zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Die gemeinsamen Sicherheitsinteressen, insbesondere das Vorgehen gegen das Fehdewesen, und das Zusammengehörigkeitsgefühl im fränkischen Gebiet wurden durch die Reichsreform mit der Bildung des Reichskreises verstärkt.
Kreistag und zugehörige Territorien mini|Fränkischer Reichskreis um 1706 mit Gliederung in zeitgenössische Territorien von Frederik de Wit mini|Ausschnitt aus einem Verzeichnis der Reichskreise mit Angabe der Reichstürkenhilfe aus dem Fränkischen Reichskreis (1532) Im Kreiskonvent stimmten die Stände nach Bänken, wobei allerdings die Gültigkeit der Mehrheitsbeschlüsse unbedingt feststand. Bei getrennten Beratungen hatte auf jeder Bank der vorderste Stand, also Bamberg, Brandenburg, Hohenlohe-Neuenstein und Nürnberg, deren Direktorium. Bamberg hatte als Aufrufender stets die letzte Stimme.Friedrich Carl Moser, Des hochlöblichen Fränckischen Crayses Abschide und Schlüsse: vom Jahr 1600. biß 1748. Nürnberg 1752 Google BookEndres: Zur Geschichte des fränkischen Reichskreises. S. 175. Der Kreiskonvent tagte in Windsheim, Schweinfurt, Bamberg, Haßfurt, Forchheim vorzugsweise aber im Großen Reichssaal in Nürnberg, wo sich auch die Kreiskasse befand.Endres: Zur Geschichte des fränkischen Reichskreises. S. 176. Die Organisation des Kreises war also der des Reiches nachgebildet, nur besaß im Gegensatz zum Reichstag jeder der Stände im Kreistag eine volle Stimme, also auch die kleinen Herrschaften, die Grafen, Herren und Reichsstädte.Endres: Zur Geschichte des fränkischen Reichskreises. S. 174.
Im Folgenden sind die kreisangehörigen Territorien, ausgehend vom Stand zu Beginn des 16. Jahrhunderts, aufgelistet. Der Kreis war den Mitgliedern entsprechend, wie die Reichsordnung, nach ihrem Stand aufgebaut und in vier Bänken gegliedert. Noch vor dem Ende des Reiches abgegangene Reichsstände sind kursiv, neu hinzugekommene gesondert aufgeführt. Die meisten Mitglieder zählten auch zu den Reichsständen.
Bank der geistlichen Fürsten 25px|alt= Hochstift Bamberg Hochstift Würzburg 25px|alt= Hochstift Eichstätt 25px|alt= Ballei Franken des Deutschen Ordens
Bank der weltlichen Fürsten 25px|alt= Markgraftum Brandenburg-Ansbach 25px|alt= 25px|alt= Markgraftum Brandenburg-Kulmbach (bzw. nach 1604 Brandenburg-Bayreuth) 25px|alt= Gefürstete Grafschaft Henneberg (1660 gemäß Kahlaer Vertrag an verschiedene Ernestinische Herzogtümer und Kursachsen aufgeteilt)
bis 1792 dazu: 25px|alt= Gefürstete Grafschaft Schwarzenberg; ab 1671, vorher Grafschaft 25px|alt= Herzogtum Sachsen-Meiningen (Ämter Meiningen, Maßfeld, Wasungen, Sand, Frauenbreitungen); ab 1680, vorher Teil der Grafschaft Henneberg 25px|alt= Gefürstete Grafschaft Löwenstein-Wertheim; ab 1711, vorher Grafschaft 25px|alt= Gefürstete Grafschaft Hohenlohe-Waldenburg; ab 1746, vorher Grafschaft Von den gefürsteten Grafschaften war (neben Henneberg) nur Schwarzenberg auch im Reichsfürstenrat.
Bank der Grafen und Herren
25px|alt= Grafschaft Castell 25px|alt= Grafschaft Erbach 25px|alt= Grafschaft Hohenlohe; mehrere Linien, davon eine 1746 gefürstet 25px|alt= Herrschaft Limpurg 25px|alt= Herrschaft Reichelsberg 25px|alt= Grafschaft Rieneck, die nach dem Aussterben 1559 zunächst als Lehen an Kurmainz fielen 25px|alt= Herrschaft Schwarzenberg; 1599 in den Reichsgrafenstand erhoben; 1671 gefürstet