Ronald Barnabas Schill (* 23. November 1958 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Politiker. Überregional bekannt wurde er als „Richter Gnadenlos“ für seine harten Urteile in Strafverfahren. Mit ihm als Vorsitzenden und Spitzenkandidaten wurde die neugegründete Partei Rechtsstaatlicher Offensive drittstärkste Kraft bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2001. Von 2001 bis 2003 war Schill Zweiter Bürgermeister und Innensenator der Stadt. Nach seiner politischen Karriere zog er nach Brasilien. Ab 2014 trat er als Darsteller verschiedener Reality-TV-Sendungen in Erscheinung.
Herkunft, beruflicher Werdegang Familie, Studium und Beruf Schill wurde in Hamburg geboren. Seine Eltern ließen sich scheiden, als er elf Jahre alt war. Die Trennung war für ihn nach eigener Aussage traumatisierend. Er wuchs dann bei seiner Mutter in Hamburg auf. Er hat einen jüngeren Bruder, der als Lehrer in Hannover tätig ist. Schills Großvater Kurt Schill war Mitglied der KPD, aktiv im Widerstand gegen den Nationalsozialismus und wurde 1944 im KZ Neuengamme in Hamburg ermordet.
Nach dem Abitur am Wirtschaftsgymnasium Weidenstieg in Hamburg-Eimsbüttel studierte Schill an der Universität Hamburg drei Semester Psychologie. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, das er 1988 mit dem ersten und 1992 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Er praktizierte von 1992 bis 1993 als Rechtsanwalt. 1993 wurde er Richter am Amtsgericht Hamburg, an dem er bis 2001 tätig war. In seinem ersten Jahr war er für Zivilrecht zuständig. Bis zum 31. Dezember 1999 arbeitete Schill in einem Dezernat für Strafsachen, danach wurde ihm ein Dezernat in der Zivilgerichtsbarkeit zugewiesen.
Öffentliche Wahrnehmung als Richter Wegen einiger Urteile mit hohem Strafmaß erhielt Schill von der Hamburger Boulevardpresse den Spitznamen „Richter Gnadenlos“. Er trat zu dieser Zeit häufig in der Presse und im Fernsehen auf, wobei er allgemein eine härtere Bestrafung insbesondere von Wiederholungstätern forderte und ein von ihm behauptetes „Kartell strafunwilliger Jugendrichter in Hamburg“ anprangerte.
Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung Für Aufsehen sorgte in den Jahren 1999 bis 2001 ein Strafverfahren gegen Schill wegen Rechtsbeugung. Ihm wurde vorgeworfen, als Strafrichter eine Beschwerde von Personen, die er in Ordnungshaft genommen hatte, zwei Tage nicht weitergeleitet zu haben. Er soll beabsichtigt haben, bewusst den Rechtsschutz der Inhaftierten zu unterlaufen und zu erreichen, dass diese die dreitägige Ordnungshaft bereits abgesessen hätten, bevor das zuständige Oberlandesgericht über die Rechtmäßigkeit der Verhaftung entschied. Schill wurde mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2000 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Verurteilung mit Urteil vom 4. September 2001 auf, da das Landgericht nicht hinreichend dargelegt habe, dass die zögerliche Weiterleitung der Beschwerde, die innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums erfolgt sei, aus sachfremden Erwägungen erfolgte.BGH, Urteil vom 4. September 2001, Az. 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105-116 Nach erneuter Hauptverhandlung sprach das Landgericht Hamburg Schill im Dezember 2001 rechtskräftig vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei – zu dieser Zeit war Schill bereits Zweiter Bürgermeister und Innensenator Hamburgs.
Politische Karriere Schill gründete im Jahr 2000 die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die von der Presse oftmals einfach Schill-Partei genannt wurde. Er zog im Wahlkampf die Aufmerksamkeit unter anderem durch folgende Positionen auf sich: Nicht therapierbare Sexualstraftäter sollten seiner Ansicht nach nur unter der Voraussetzung wieder auf freien Fuß kommen, dass sie sich zuvor einer (freiwilligen) Kastration unterzogen hätten. Eltern, die ihre Erziehungspflicht nachhaltig verletzen und deren Kinder massiv straffällig geworden sind, sollten selbst mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. Er kündigte die Halbierung der Gewaltkriminalität binnen 100 Tagen an, sofern er in einer Koalition freie Hand dafür bekäme. Zu diesem Zweck sollten 2000 neue Polizisten eingestellt werden.
Unterstützung bekam Schill von der Bild-Zeitung; so räumte sie ihm schon vor der Parteigründung viel Platz in ihrer Berichterstattung ein. Am 23. September 2001 erhielt die Partei Rechtsstaatlicher Offensive bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 19,4 % der Wählerstimmen. Am 31. Oktober desselben Jahres wurde Schill zum Zweiten Bürgermeister und Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg in einer Koalitionsregierung seiner Partei mit CDU und FDP unter dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust berufen.
Politik als Innensenator mini|hochkant|Schill führte in Hamburg als erstem Bundesland blaue Uniformen ein. Hier ein Polizeihauptmeister in der neuen Uniform, gestaltet vom Designer Luigi Colani. mini|hochkant|Schill führte Harley-Davidson-Motorräder bei der Hamburger Polizei ein.
Schill setzte sich bereits im Wahlkampf 2001 für die Einführung blauer Polizeiuniformen ein. Die Einkleidung der Polizisten mit neuen Uniformen, die von Luigi Colani entworfen waren, geschah von Oktober 2003 bis August 2005. Die Umstellung wurde durch Firmensponsoring und Privatspenden finanziert. Im Übrigen begann Schill, grau-blaue Polizeidienstwagen zu beschaffen.
Als neue Dienstmotorräder wurden von dem amerikanischen Hersteller Harley-Davidson Motorräder des Typs „Harley-Davidson FLHTPI Electra Glide Police“ angeschafft. Harley-Davidson versprach sich von diesem Einstieg in den deutschen Markt viel und überließ 20 Motorräder für einen einjährigen Test kostenlos.Hamburger Polizei bekommt 20 Harleys zur Erprobung. In: handelsblatt.com. 22. Juli 2003, abgerufen am 13. Juni 2020.
Schill ernannte 2001 Hartmut Dudde zum Leiter der Bereitschaftspolizei und berief Anfang 2002 den bayrischen Kriminaldirektor Udo Nagel zum Hamburger Polizeipräsidenten. Weiterhin stellte Schill im Laufe des Jahres 250 Angestellte im Polizeidienst neu ein, um die Polizei von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, und übernahm 14 bereits fertig ausgebildete Polizeibeamte aus Berlin. Im Jahr 2003 wurden 325 Polizeibeamte aus Berlin und 29 aus anderen Bundesländern in den Hamburger Polizeidienst übernommen. Bis Mitte 2004 sollen damit 500 neue Beamte eingestellt worden sein. Darüber hinaus wurden 2003 229 Nachwuchskräfte eingestellt.
Ein entscheidendes Kriterium, an dem Schills Arbeit gemessen wurde, war die amtliche Kriminalstatistik. Demnach ging die Zahl der erfassten Straftaten im Jahr 2002 um 15,5 Prozent zurück und stieg im Jahr 2003 um 0,8 Prozent an.Kriminalität um ein Prozent gestiegen. In: abendblatt.de. 23. Januar 2004, abgerufen am 3. August 2020 (Anmeldung erforderlich). Schill verbuchte den außergewöhnlich starken Rückgang der Kriminalitätsrate während seiner Amtszeit als einen Erfolg seiner Politik, was jedoch von Oppositionspolitikern bezweifelt wurde.Christian Denso, Matthias Schmoock: Kriminalität stark rückläufig. In: abendblatt.de. 7. Februar 2003, abgerufen am 10. April 2021.Weniger Kriminalität: Schill legt erfolgreiche Bilanz vor. In: welt.de. 7. Februar 2003, abgerufen am 30. März 2020.
Nach der von Schill angeordneten gewaltsamen Räumung des Bauwagenplatzes Bambule kam es zu monatelangen sogenannten Bambule-Protesten in der Stadt, denen Schill mit Repression und der „Stärke des Staats“ begegnen wollte. Ein Slogan auf den Demonstrationen war „Schill muss weg“. Diese Forderung wurde auch zum Thema eines oft auf den „Anti-Schill-Demos“ zu hörenden Liedes Tanzverbot – Schill to hell der deutschen Hip-Hop-Band Fettes Brot in Zusammenarbeit mit Bela B. von der Band Die Ärzte.
Politische Eklats Während seiner gesamten politischen Karriere blieb Schill im Blickpunkt des Medieninteresses. Die Kriminalitätsbekämpfung spielte in der öffentlichen Wahrnehmung eine große Rolle – die Lokalpresse bezeichnete Hamburg als „Hauptstadt des Verbrechens“.
Für bundesweites Aufsehen sorgte Schill, als er am 29. August 2002 vor dem Deutschen Bundestag sprach.Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages. 14. Wahlperiode, 251. Sitzung, 29. August 2002, S. 25443–25446. Scan (PDF; 396 kB) Im Rahmen einer Debatte über die Finanzierung der Hilfe nach der Flutkatastrophe in Ostdeutschland griff Schill die angeblichen politischen Ursachen auf, die zu der Notwendigkeit führten, ein Konjunkturprogramm mit Steuererleichterungen zu verschieben. Dabei sorgte vor allem Schills Kritik an der langjährig praktizierten Einwanderungspolitik für Empörung, wonach in der deutschen Politik im Vergleich zu anderen Ländern zu wenig Reserven für Katastrophen gebildet würden, während viel für Zuwanderer gezahlt werde. Der Eklat setzte sich fort, als Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs ihm nach Überziehung der für Bundestagsabgeordnete üblichen 15 Minuten Redezeit und vergeblicher Aufforderung, zum Schluss zu kommen, das Mikrofon abstellte. Mit der Aufforderung, ein Schlusswort zu sprechen, wurde das Mikrofon zwar wieder eingeschaltet; als Schill sich über das seiner Meinung nach verfassungswidrige Vorgehen beschwerte und sich auf das Grundgesetz sowie auf das Recht auf jederzeitiges Gehör nach der Geschäftsordnung des Bundestages berief,§ 43 der Geschäftsordnung des Bundestages wurde das Mikrofon endgültig abgeschaltet und ihm das Wort entzogen. Das Präsidium war der Auffassung, dass Schill immer noch nicht zur Sache sprach und eine Beendigung seiner Rede nicht erkennbar sei. Schill sah darin eine Verletzung von Abs. 2 S. 2 GG, der nach seiner Meinung und der einiger Beobachter Bundesratsmitgliedern unbegrenzte Redezeit zugestehe. Er warf Fuchs Verfassungsbruch vor, reichte jedoch eine angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ein. Die Rede führte zu einer Koalitionskrise in Hamburg. Ole von Beust missbilligte das Verhalten Schills und wies ihn darauf hin, er habe im Bundestag nicht als Parteivertreter, sondern als Vertreter des Hamburger Senats zu reden.
Anfang Dezember 2002 verursachte Schill bei der Innenministerkonferenz durch die Forderung eines Einsatzes des bei der Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater benutzten Betäubungsgases einen Eklat. Er regte den Einsatz des Gases bei Polizeieinsätzen während Gefährdungslagen auch in Deutschland an. Die SPD, Linke, FDP und Grüne lehnten es aufgrund der Todesfälle ab. Von den 130 bei der Befreiungsaktion getöteten Geiseln starben 125 durch den Gaseinsatz.
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