mini|hochkant|Schaufensterpuppe mit Persönlicher Schutzausrüstung für Waldarbeit Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet im Arbeitsschutz und in der Verkehrssicherheit Schutzkleidung und andere Ausstattungsstücke zum Selbstschutz bei potentiell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten.

Regelungen EU Persönliche Schutzausrüstung ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) mit unmittelbarem Gesetzgebungscharakter geregelt. KAN, KAN-Brief 2/16, abgerufen am 10. Januar 2022 Sie ersetzt ab dem 21. April 2018 die bis dahin geltende PSA-Richtlinie 89/686/EWG, die von den Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht überführt werden musste.

Deutschland Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) Gesetze im Internet, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV), abgerufen am 10. Januar 2022 regelt die Anwendung in Deutschland. PSA muss von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ein Risiko identifiziert, das mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht zu eliminieren ist.

Schweiz Die Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115) regelt das Inverkehrbringen, die spätere Bereitstellung auf dem Markt sowie die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen ( PSAV). Im Wesentlichen wurde dabei die EU-Verordnung 2016/425 übernommen, das unten Beschriebene gilt somit auch für die Schweiz.

Anwendungen mini|Regal mit Persönlicher Schutzausrüstung einer Baustelle Das TOP-Prinzip aus den Unfallverhütungsvorschriften schreibt zuerst eine technische (Gefahrenvermeidung), dann organisatorische Maßnahmen (Gefahreinwirkung vom Menschen trennen oder zumindest zeitlich begrenzen) und zuletzt die persönlichen Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung) als klassische Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vor. Die Verwendung von PSA ist also immer nachrangig, die sogenannte „letzte Verteidigungsline“ (aus dem Englischen last resort).

Persönliche Schutzausrüstungen finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, im Gesundheitsdienst und bei hoheitlichen Organisationen wie Polizei und Militär. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie ein potentielles Verletzungsrisiko senken, wie z. B. Helm, Rettungsweste oder Schutzbrille. Sie müssen den grundlegenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG, spätestens ab dem 21. April 2019 den grundlegenden Anforderungen der Verordnung 2016/425/EU, entsprechen. Harmonisierte Normen,, Stand 2013 die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, geben konkrete Anforderungen an die jeweiligen Produkte vor.

Hierbei unterliegt die Pflicht zur Verwendung von Beschäftigten, im Gegensatz zur privaten Anwendung im Freizeit oder Sportbereich, den Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Ausgenommen davon sind die in der PSA-BV in §1 Abs(3) aufgeführten Anwendungen: Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste, persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen, persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, Sportausrüstungen, Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel, tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen. Für diese Bereiche gelten, sofern gewerblich/beruflich, branchenspezifische Vorschriften für den PSA-Einsatz.

Kategorien Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Risiken auf, vor der die PSA schützen soll. Je höher die Kategorie, desto anspruchsvoller sind die Konformitätsbewertungsverfahren, die ein Hersteller durchführen muss. Für Produkte der Kategorie II ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Bei PSA der Kategorie III muss aufgrund des hohen Risikos eine notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung und für die Überwachung eingebunden werden. Freiwillige Prüfzeichen (z. B. das GS-Zeichen) können nur für PSA der Kategorie I und II verwendet werden. Für die Kategorie III sind die Inhalte der Zertifizierungsverfahren bei der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen vergleichbar. Daher wird Letzteres für Produkte der Kategorie III nicht benutzt.

Nur bei Vorliegen einer EU-Baumusterprüfbescheinigung ist der Hersteller einer PSA berechtigt und verpflichtet, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen. Handelt es sich dabei um PSA der Kategorie III, so wird dem CE-Zeichen die Registrierungsnummer der notifizierten Stelle angefügt, die die laufende Fertigung des Herstellers überwacht.

Kategorie I Abschließende Liste, Schutz gegen:

oberflächliche mechanische Verletzungen; Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser; Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt; Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne); Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.

Kategorie II Hierzu zählen alle PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III einzustufen sind, Beispiele: Standard-Schutz bei mechanischen Risiken (z. B. Fahrradhelme, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe) Schwimmhilfen wie z. B. Schwimmflügel

Kategorie III Abschließende Liste, Schutz gegen:

gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische; Atmosphären mit Sauerstoffmangel; schädliche biologische Agenzien; ionisierende Strahlung; warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr; kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger; Stürze aus der Höhe; Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen; Ertrinken; Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen; Hochdruckstrahl; Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche; schädlicher Lärm.

Kategorisierung und Hilfsmittel dazu Die Kategorisierung von persönlicher Schutzausrüstung erfolgte bis zum 20. April 2018 durch die europäische Richtlinie 89/686/EWG. Seit dem 21. April 2018 ist diese Richtlinie aufgehoben und wurde durch die Verordnung 2016/425/EU ersetzt. Die sogenannten PSA-LeitlinienPPE-Guidelines der Europäischen Kommission legen die Verordnung aus bzw. erläutern sie näher und nehmen teilweise produktspezifisch Einstufungen in die Kategorien vor.

Als Hilfsmittel ruft das PPE Portrait Projekt in Zusammenhang mit dem Ebolavirus und der COVID-19-Pandemie dazu auf, durch ein Porträt auf der PSA den Träger menschlicher wirken zu lassen.

Spezielle PSA Es gibt eine ganze Reihe spezifischer PSA. Diese sind unter :Kategorie:Persönliche Schutzausrüstung zu finden. Für die medizinische Versorgung von Personen, die mit Erregern einer übertragbaren Krankheit infiziert sind, wird die PSA je nach Übertragungsweg der unterschiedlichen Erreger zusammengestellt, wie z. B. die Infektionsschutzkleidung bei COVID-19.

Kombination von persönlichen Schutzausrüstungen An vielen Arbeitsplätzen müssen gleichzeitig verschiedene Arten von PSA benutzt werden, da Schutz gegen mehrere Einwirkungen und/oder für mehrere Bereiche des Körpers nötig ist. Dabei dürfen sich die PSA in ihrer Schutzwirkung nicht durch Wechselwirkungen gegenseitig beeinträchtigen. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kompatibilität der PSA und die Gefährdung, die durch die Kombination mehrerer PSA entstehen kann, bewerten. Dabei kann eine Zusammenstellung von bereits vorliegenden Erkenntnissen hilfreich sein. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Angaben der Hersteller.

Ebenso muss erwähnt werden, dass der Grundsatz "soviel wie nötig, so wenig wie möglich" zu gelten hat. Hintergrund ist, dass vielerlei PSA Einschränkungen und Kompromisse ergeben. Als Beispiel hierzu kann die Verwendung einer Korb-Schutzbrille genannt werden, welche zwar ihre Anwendungsfälle hat, jedoch gleichermaßen die Rundumsicht stark einschränkt, so dass zum Beispiel Staplerverkehr schlechter wahrgenommen wird.

Normative und rechtliche Verweise Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen In der Bundesrepublik Deutschland dienten das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die der Umsetzung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 399 vom 30. Dezember 1989, S. 18–38) in deutsches Recht; sie enthalten entsprechende Bestimmungen zu persönlichen Schutzausrüstungen. Die 8. ProdSV wurde auf Grund des § 120e Absatz 1 GewO in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1987 in Verbindung mit GG – diesbezüglich inzwischen ersetzt durch Absatz 1 des ProdSG – vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft erlassen. sind in einer Sammlung in EUR-Lex zusammengestellt, wobei alle von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht übermittelten Informationen auf dieser Seite unter die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen (sie sind daher möglicherweise veraltet, unvollständig oder fehlerhaft). Richtlinie 89/686/EWG: Die Richtlinie 89/686/EWG wurde mit Wirkung ab dem 21. April 2018 aufgehoben (durch die ). Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 89/686/EWG fallen, der genannten Richtlinie entsprechen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern. Gemäß der Richtlinie 89/686/EWG ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen gelten bis zum 21. April 2023, sofern sie nicht vor diesem Zeitpunkt ungültig werden. und In: Amtsblatt der Europäischen Union, C 344, vom 13. Oktober 2017 Benannte Stellen (Notified Bodies) zur Richtlinie 89/686/EWG Persönliche Schutzausrüstungen im Nando (New Approach Notified and Designated Organisations) Information System der Europäischen Kommission (englisch) Die gilt ab dem 21. April 2018 vollumfänglich und regelt zusammen mit dem (in Deutschland) das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Notifizierte Stellen (Notified Bodies) zur Verordnung (EU) 2016/425 Persönliche Schutzausrüstungen im Nando (New Approach Notified and Designated Organisations) Information System der Europäischen Kommission (englisch)

Vorschriften zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen In der Bundesrepublik Deutschland dient die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie – für den Bereich des Bergrechts – die (ABBergV) (insbesondere deren in Verbindung mit Absatz 1 Satz 5 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 und 2), der Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 393 S. 18); sie enthalten entsprechende Bestimmungen zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen. Die PSA-BV wurde auf Grund des (in Verbindung mit ) des ArbSchG vom 7. August 1996 () von der Bundesregierung erlassen. sind in einer Sammlung in EUR-Lex zusammengestellt, wobei alle von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht übermittelten Informationen auf dieser Seite unter die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen (sie sind daher möglicherweise veraltet, unvollständig oder fehlerhaft).