Das Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters existiert erst seit 1868. Zuvor gab es zwei jeweils ein Jahr lang amtierende Stadtoberhäupter, älterer und jüngerer Bürgermeister genannt. Der letzte, Viktor Fellner, tötete sich 1866, als die Freie Stadt Frankfurt von Preußen annektiert wurde.

Entwicklung der Selbstverwaltung

Anfänge: Der Vogt Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war Frankfurt eine Freie Reichsstadt und somit einzig dem Kaiser unterstellt. Die Verwaltung lag anfangs, als die Bürgergemeinde dem Herrscher noch nicht als selbstständige Korporation gegenüber trat, ausschließlich in den Händen des Vogtes (advocatus). Diesem kam eine doppelte Aufgabe zu: Für die Stadtgemeinde war er Repräsentant und Schutzherr im Namen des Königs als dem Stadtherren gegenüber Dritten. Auch übte er die Blutgerichtsbarkeit aus. Zum anderen war er der erste unter den Dienstmannen an der Königspfalz Frankfurt.

Übergang zur Bürgergemeinde Zwischen 1180 und 1200 fand eine Neuordnung dieser Aufgaben statt: Nach dem Tod des Vogtes Konrad (um 1180) wurde das Amt zunächst nicht neu besetzt und die Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtgemeinde auf Wolfram I. von Praunheim übertragen, der den Titel „sculterus imperii“, Reichsschultheiß, führte. Die Reichsschultheißen hatten ihren Amtssitz im Saalhof. 1219 wurde letztmals ein Vogt genannt, Rutger,Friese, S. 39 f. der aber offensichtlich nur noch repräsentative Aufgaben als erster der Dienstmannen an der Königspfalz wahrnahm. 1220 hob Kaiser Friedrich II. das Amt des Reichsvogtes in Frankfurt endgültig auf und übertrug Aufgaben und Einkünfte daraus dem damals amtierenden Reichsschultheißen Heinrich I. von Praunheim.

Die Schultheißen stammten in der Folgezeit meist aus den Reihen der Reichsdienstmannen in der Wetterau. Einige der Frankfurter Schultheiße waren auch Burggrafen von Friedberg, zeitweise auch gleichzeitig. Nur wenige Familien stellten die Schultheiße, und öfter folgte der Sohn dem Vater. Während anfangs Ritter mit persönlichem Treueverhältnis zum staufischen König das Schultheißenamt innehatten, geriet es später in die Hände kapitalkräftiger Anleger, da der König es verpfändete.

Das Amt des Reichsschultheißen wurde in einer Zeit eingerichtet, als die Bürgergemeinde dem Herrscher als selbständige, eigenverfasste Korporation gegenüber trat. Der Reichsschultheiß vertrat nun die Interessen des Königs gegenüber der Stadtgemeinde. Die Reichsschultheißen zogen für den König eine Reihe von Abgaben ein, so die Zolleinnahmen an den Frankfurter Stadttoren, den „kleinen Zoll“, eine Abgabe auf Ausschank und Einzelhandel, und die Verpachtung der Mühlen und Mühlengewässer. Außerdem oblag ihnen der Schutz der Messe Frankfurt ebenso, wie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen – auch in Bezug auf die Juden in der Stadt.

Selbstverwaltung Seit 1266 ist ein aus 42 Mitgliedern bestehender Rat bezeugt. Dessen erste Bank bestand aus 14 Schöffen, Vertretern der Patrizierfamilien, die sich nach dem Anciennitätsprinzip durch Kooptation ergänzten. Die 14 Mitglieder der zweiten Bank waren ebenfalls Patrizier der sogenannten Gemeinde, während die 14 Ratsherren der dritten Bank Handwerker der ratsfähigen Zünfte waren. Ab 1377 waren das die der Wollweber, Metzger, Kürschner, Bäcker, Schuhmacher, Lohgerber, Fischer, Schneider, Schiffer, Steindecker, Zimmerleute, Steinmetze, Bender, Gärtner und Schmiede.

Der Bürgergemeinde gelang es aufgrund ihrer ökonomischen Stärke, mehr und mehr Privilegien von König und Adel zu erwerben, die auf das Geld der Bürger angewiesen waren. Auf diese Weise brachten sie Regalien (das Recht des Königs auf Steuern und Zölle) und Rechte in ihren Besitz – letztendlich im Mai 1372 auch das Reichsschultheißenamt selbst, nachdem es zunächst an Ulrich III. von Hanau, dann ab 1363 an Siegfried zum Paradies verpfändet worden war. Damit „beaufsichtigte“ der Rat sich nun faktisch selbst. Der Reichsschultheiß war seitdem nur noch Vorsitzender des Frankfurter Reichsgerichtes als Vertreter des Königs und besaß ein Mitwirkungsrecht an der Ernennung der obersten Richter,Schunder, S. 71 f. spielte aber keine eigenständige Rolle mehr in der städtischen Politik.

Stadtoberhäupter bis 1806

Königliche Vögte Amtszeit Name 1180 Konrad 1219 Rutger

Reichsschultheißen 1220 bis 1372 Amtszeit Name 1189 1196 Wolfram I. von Praunheim 1207 1216 Johannes von Praunheim 1216 1223 Heinrich I. von Praunheim 1225 1226 Ripert von Sachsenhausen 1227 1228 Eberwin von KransbergMöller: Siegel, S. 121. 1230 1236 Ludolf 1239 1244 Rupert von KarbenMöller: Siegel, S. 122. 1242 Eberhard (1. Amtszeit) 1243 Eberwin von Gonterskirchen (1. Amtszeit) 1244 Eberhard (2. Amtszeit) 1245 Eberwin von Gonterskirchen (2. Amtszeit) 1248 1263 Wolfram II. von Praunheim (1. Amtszeit) 1263 1268 Konrad von Sachsenhausen 1269 1273 Wolfram II. von Praunheim (2. Amtszeit) 1273 1280 Heinrich III. von Praunheim (1279/80: Älterer Schultheiß) 1279 1284 Heinrich IV. von Praunheim (1279/80: Jüngerer Schultheiß, 1. Amtszeit) 1284 1288 Volrad von Seligenstadt, (1. Amtszeit) 1288 Heinrich IV. von Praunheim (2. Amtszeit) 1288 1291 Elias 1292 Heinrich IV. von Praunheim (3. Amtszeit) 1292 1298 Volrad von Seligenstadt, (2. Amtszeit) 1298 Eberwin von Kransberg 1298 1300 Konrad von Erlenbach 1300 Volrad von Seligenstadt, vermutlich Sohn des oben genannten Schultheißen gleichen NamensWalther Möller: Stammtafeln. 1300 1303 Heinrich IV. von Praunheim 1303 1305 Gottfried Bayer von Boppard 1315 1322 Volrad von Seligenstadt 1312 Wiegand von Büches 1322 1323 Herman von Ofenbach gen. Knoblauch 1323 1324 Burkhard Binthamer 1325 1329 Rulmann Weiß von Limburg 1330 1333 Friedrich von Karben 1334 1341 Rudolf von Sachsenhausen 1341 1346 Friedrich von Hutten 1346 1348 Walter (V.) von Cronberg 1349 1366 Ulrich III. von Hanau 1366 1372 Siegfried zum Paradies (1373, 1379, 1381 und 1385 auch Älterer Bürgermeister, s. u.). Ulrich III. von Hanau, der das Amt 1349–1366 als Pfand besaß, übte die Funktion nicht persönlich aus, sondern ließ sich dabei in den genannten Jahren durch folgende Adelige vertreten:Schunder. 1351: Gottfried von Stockheim 1353: Jakob von Rödelheim 1354–1355: Marquard von Rödelheim 1355: Gottfried von Stockheim 1356–1361: Winter von Rohrbach 1362–1366: Heinrich im Saale

Stadtschultheißen nach 1372 Zu Stadtschultheißen wurden nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit zunächst überwiegend auswärtige Adelige gewählt. Ab dem 16. Jahrhundert wurde das Amt ausschließlich an städtische Schöffen auf Lebenszeit vergeben. Sobald ein Amtsinhaber verstorben war, wählte der Rat der Stadt innerhalb von drei Tagen einen Nachfolger aus dem Kreis der 14 Schöffen der ersten Ratsbank. Jeder Ratsherr schrieb dazu drei Namen von Schöffen auf einen Zettel. Unter den drei am häufigsten genannten Schöffen wurde der neue Stadtschultheiß durch Kugelung gewählt. Der Stadtschultheiß führte den Vorsitz im Schöffengericht und in den Ratssitzungen.

Amtszeit Name 1376 1379 Rudolf III. von Praunheim-SachsenhausenBei Friese: Rudolf II. 1389 Winter von WasenFriese, S. 83. 1389 1408 Rudolf III. von Praunheim-Sachsenhausen, 2. Amtszeit 1445 1455 Wenzel von Cleen 1614 1615 Nicolaus Weitz 1616 1634 Johann Martin Baur von Eysseneck 1696 1716 Johann Erasmus Seiffart von Klettenberg und Wildeck 1716 1721 Johann Georg von Holzhausen 1721 1741 Johann Heinrich Werlin 1741 1747 Johann Christoph Ochs von Ochsenstein 1747 1771 Johann Wolfgang Textor (Goethes Großvater) 1771 1777 Johann Isaac Moors 1777 1788 Johann Martin Ruppel 1788 1802 Johann Friedrich Maximilian von Stalburg 1788 1806 Wilhelm Carl Ludwig Moors 1806 1806 Friedrich Carl Schweitzer 1806 1815 Friedrich Maximilian von Günderrode

Ältere Bürgermeister der Freien Reichsstadt 1311 erreichte die Stadt eine wichtige Stufe auf dem Weg zur Selbstverwaltung mit der Einrichtung eines Bürgermeisteramtes. Seitdem wählten die 42 Ratsherren für jeweils ein Jahr zwei Ratsmitglieder durch das Verfahren der Kugelung zu Bürgermeistern. Die Wiederwahl war möglich, aber nicht im unmittelbar darauffolgenden Jahr. Manche angesehenen und einflussreichen Ratsmitglieder wurden bis zu sechsmal zum Bürgermeister gewählt, so etwa der ehemalige Stadtschultheiß Siegfried zum Paradies viermal in den Jahren 1373, 1379, 1381 und 1385.

Stadtoberhaupt war der Ältere Bürgermeister, sein Vertreter der Jüngere Bürgermeister. Der Titel hatte nichts mit dem Lebens- oder Dienstalter des Amtsinhabers zu tun, sondern bezog sich auf die traditionelle Geschäftsverteilung der Ressorts. Der Ältere Bürgermeister entstammte immer der Schöffenbank. Er führte den Vorsitz im Rat und vertrat die Stadt nach außen, so dass er zu Recht als eigentliches Stadtoberhaupt gilt.