Die Lex Aurelia de tribunicia potestate war ein Plebiszit des Jahres 75 v. Chr., das Volkstribunen wieder die Berechtigung erteilte, Ämter des cursus honorum zu bekleiden.Sallust, historiae 3, 48, 8. Diese war unter Sulla aufgehoben worden.Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 568. Eingebracht hatte die lex Gaius Aurelius Cotta im Jahr seiner Wahl zum Konsul.

Hintergründe Mit der lex Cornelia de tribunicia potestate war im Rahmen der sullanischen Verfassungsreformen der Jahre 82 und 79 v. Chr. dem Volkstribunat der Boden für seine politische Handlungsfähigkeit entzogen worden. Dazu hatte es der Aushebelung seiner popularen Machtbasis bedurft.Appian bella civilia 1, 100, 467.Vgl. insoweit die Rechte des Volkes zur Stellung von Gesetzesanträgen und die Befugnis zur Prozessführung in den jeweils zuständigen Gremien der Volksversammlung. Vorangegangen war Sullas Befürchtung im Jahr 83 v. Chr., dass er als führender Vertreter der konservativen Adelspartei (Optimaten) erneut in hartnäckige Auseinandersetzungen mit seinen radikalen popularen Gegenspielern verstrickt werden würde. So hatte er es fünf Jahre zuvor bei seinem ersten Konsulat erlebt. Bezüglich der Einschränkung der tribunizischen Gewaltverhältnisse erwiesen sich seine reformierten Maßnahmen jedoch als wenig griffig, denn in seinem Todesjahr bereits, verlangten – namentlich nicht überlieferte – Tribunen von den Spitzenmagistraten, den Konsuln, die Wiederherstellung aller tribunizischen Gewalt.Gaius Licinius Macer tr. pl. 73.

Zwar war die nun ergangene lex Aurelia de tribunicia potestate ein erster Schritt in diese Richtung. Weitere fünf weitere Jahre sollte es allerdings dauern, bis die alten Kraftverhältnisse im Jahr 70 v. Chr. wiederhergestellt waren und das Volkstribunat sich rehabilitiert sah. Im Rahmen des Erlasses eines ganzen Bündels von Gesetzen sorgten die gemeinsam amtierenden Konsuln Gnaeus Pompeius Magnus und Marcus Licinius Crassus für die Aufhebung zumindest gewichtiger Teile der sullanischen Verfassungselemente. Hierüber berichten mehrere antike Quellen.Livius, Periochae 97; Cicero, De legibus 3,22; Appian, Bella civilia 1,121,560; Velleius Paterculus, 2,30,4.

Anmerkungen

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