Das Kriminalgericht Greiz war zwischen 1855 und 1879 ein erstinstanzliches Gericht für Strafangelegenheiten in Greiz.

Geschichte Mit der 6. Landesherrlichen Verordnung, die Vereinigung der Justizämter Untergreiz, Obergreiz und Dölau und die Einrichtung eines Criminalgerichts betreffendGesetzsammlung des Fürstentums Reuß älterer Linie Nr. 3 vom 7. Februar 1855, online wurden 1855 die Justizämter Untergreiz, Obergreiz und Dölau zum Justizamt Greiz vereinigt. Gleichzeitig wurde die Strafgerichtsbarkeit im Kriminalgericht Greiz zusammengefasst. Übergeordnete Instanz war zunächst die fürstliche Landesregierung und ab 1868 das gemeinsame Appellationsgericht Eisenach.Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie, 1868, Nr. 19 vom 25. August 1868, S. 243 ff., Digitalisat

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde im Deutschen Reich reichsweit eine einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 legte als Instanzenzug Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte fest. Damit wurde das Kriminalgericht Greiz aufgehoben und seine Aufgaben gingen zum 1. Oktober 1879 an das Amtsgericht Greiz bzw. das Landgericht Greiz über.

Bekannte Rechtsfälle Im Fall der am 17. Dezember 1861 ermordeten Ehefrau des Webermeisters Friedrich Traugott Feustel betrieb das Kriminalgericht Greiz die Ermittlungen. Der Fall schrieb Rechtsgeschichte, da die Mörderin Marie Rosine Strauß am 21. Oktober 1864 als letzte Person in Deutschland öffentlich hingerichtet wurde.Albert Möve: Die letzte öffentliche Hinrichtung in Greiz, Digitalisat

Richter Theodor von Dietel (1830–1900)

Literatur Thüringisches Staatsarchiv Greiz, Findbuch, Amt Greiz, 1561–1875, S. II, IV.

Einzelnachweise

Kategorie:Greiz Greiz, Kriminal Kategorie:Gerichtsgründung 1855 Kategorie:Aufgelöst 1879