Als Feiertag wird im deutschen Arbeitsrecht und Personalwesen ein Wochentag bezeichnet, der als Ruhetag gilt und an dem nicht gearbeitet werden darf.

Übersicht aller gesetzlichen Feiertage Hier werden die gesetzlichen Feiertage in Deutschland aufgelistet. Die Liste gilt seit der Wiedervereinigung, soweit nicht anders angegeben. Davor galten für Ost-Berlin und West-Staaken, die heutigen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Amt Neuhaus die Feiertage in der DDR.Verordnung über die Erweiterung der gesetzlichen Feiertage, GBl DDR I (Nr. 18) S. 161, vom 8. März 1990.Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage, GBl DDR I (Nr. 27) S. 248, vom 16. Mai 1990. Von 1990 bis 1994 war der Buß- und Bettag in allen Bundesländern ein Feiertag. + Gesetzliche Feiertage nach Bundesländern Datum – gesetzliche Bezeichnung Referenzen & Anmerkungen 1. Januar – Neujahr(stag) 6. Januar – Heilige Drei Könige 8. März – Internationaler Frauentag seit 2019 seit 2023 Gründonnerstag Karfreitag Ostersonntag – siehe Osterdatum Ostermontag 1. Mai – Erster Mai, Tag der Arbeit 8. Mai – Tag der Befreiung nur 2020/2025 (Christi-)Himmelfahrt(stag) – stets ein Donnerstag Pfingstsonntag Pfingstmontag Fronleichnam(stag) – stets ein Donnerstag 8. August – Friedensfest Augsburg 15. August – Mariä Himmelfahrt 20. September – Weltkindertag seit 2019 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit 31. Oktober – Reformationstag/-fest nur 2017 nur 2017 seit 2017 seit 2017 nur 2017 seit 2017 nur 2017 nur 2017 nur 2017 seit 2017 1. November – Allerheiligen(tag) Buß- und Bettag – Mittwoch vor dem 23. November bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis 1994 bis1994 25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag Gesamtzahl Feiertage, die im Großteil des Bundeslandes gelten und nicht stets auf einen Sonntag fallen 12 13 10 10 10 10 10 11 10 11 11 12 11 11 10 11 davon an einem festen Datum 7 8 6 6 6 6 5 7 6 6 6 7 6 7 6 7 davon an einem festen Wochentag 5 5 4 4 4 4 5 4 4 5 5 5 5 4 4 4 davon christlich 9 10 6 7 7 7 7 7 7 8 8 9 8 8 7 7         Quellen BW: – Gemäß FTG § 4 Abs. 3 haben Schüler am Gründonnerstag und am Reformationstag schulfrei. In der Regel legt das Kultusministerium die Ferientermine so fest, dass diese beiden Tage in die Osterferien bzw. in die Herbstferien fallen. Quellen BY: Quellen BE: Quellen BB: Quellen HB: Quellen HH: , Quellen HE: – In Hessen gelten sämtliche Sonntage als Feiertage (Hess. Feiertagsgesetz §1). Quellen MV: Quellen NI: Quellen NW: Quellen RP: Quellen SL: Quellen SN: – Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den in der Fronleichnamsverordnung genannten Gemeinden. In den restlichen Gemeinden Sachsens ist Fronleichnam als religiöser Feiertag durch § 3 Abs. 1 des Sächsischen Feiertagsgesetzes geschützt. Quellen ST: Quellen SH: Quellen TH: – Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den gemäß § 2 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 ThürFGtG festgelegten Gemeinden, siehe In den restlichen Gemeinden Thüringens ist Fronleichnam als religiöser Feiertag durch § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes geschützt. Das Augsburger Friedensfest ist nur im Stadtgebiet Augsburg (nicht jedoch im angrenzenden Umland) gesetzlicher Feiertag (Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage). Mariä Himmelfahrt ist in Bayern gesetzlicher Feiertag nur in den Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (derzeit 1704; bis 2013: 1700, siehe ), in den restlichen 352 Gemeinden (bis 2013: 356) nicht. „Überwiegend“ bezieht sich nicht auf die Gesamtbevölkerung, sondern auf den Vergleich zum evangelischen Bevölkerungsanteil. Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Statistik, festzustellen, in welchen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist. Die aktuelle, seit 2014 gültige Festlegung beruht auf dem Ergebnis der letzten in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Volkszählung vom 9. Mai 2011, die bis 2013 gültige Regelung auf dem Ergebnis der Volkszählung vom 25. Mai 1987. Gemäß Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes entfällt im gesamten Bundesland zu Mariä Himmelfahrt an Schulen aller Gattungen der Unterricht. Diese Festlegung gilt ausdrücklich auch in den Teilen Bayerns, in denen dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist. Üblicherweise liegt der Tag jedoch ohnehin in den Schulferien. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung stellt eine Liste und Übersichtskarte der Gemeinden, in denen Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, bereit. Festlegung per Bundesgesetz, der Tag ist damit deutschlandweiter Feiertag auch ohne länderspezifische Festlegung. Alle Bundesländer außer Baden-Württemberg haben den Tag dennoch in das jeweilige Landesfeiertagsgesetz übernommen. Der ehemals bundeseinheitlich begangene Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag (dessen Kosten die Arbeitnehmer alleine tragen durch einen – im Vergleich zu anderen Ländern – höheren Anteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung). Da er aber auch in allen anderen Ländern als wichtiger Feiertag der evangelischen Kirche gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz; ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmern eine für diesen Tag beantragte unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. In Bayern ist der Tag ein gesetzlicher schulfreier Stiller Tag; für Lehrkräfte ist er der sog. Pädagogische Tag. Der 31. Oktober 2017 wurde im Gedenken an das 500. Jubiläum des Beginns der Reformation einmalig als gesamtdeutscher Feiertag begangen. Entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen wurden von allen Bundesländern erlassen, in denen der Reformationstag nicht ohnehin Feiertag war. Der 8. Mai wurde in Berlin 2020 als 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa und 2025 als 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa jeweils einmalig als Feiertag begangen. Gründonnerstag: Donnerstag vor Ostersonntag Karfreitag: Freitag vor Ostersonntag Ostersonntag siehe Osterdatum Ostermontag: Montag nach Ostersonntag Christi-Himmelfahrt: Ostersonntag + 39 Tage Pfingstsonntag: Ostersonntag + 49 Tage Pfingstmontag: Montag nach Pfingstsonntag Fronleichnam: Ostersonntag + 60 Tage In der Zählweise nach jüdisch-christlicher Tradition wird meist vom 40., 50. bzw. 61. Tag des Osterfestkreises gesprochen, dessen erster Tag der Ostersonntag ist. Gesamtzahl: Bayern: mit Mariä Himmelfahrt, ohne Friedensfest Baden-Württemberg und Bayern: ohne Sonderbestimmungen für Schüler Berlin: ohne Tag der Befreiung Sachsen und Thüringen: ohne Fronleichnam

Kalendarische Daten Bewegliche Feiertage Ein Feiertag wird als beweglich bezeichnet, wenn er nicht in jedem Jahr am gleichen Datum stattfindet. Bewegliche Feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr. Meist hängt der Tag, auf den sie jeweils fallen, vom Osterdatum ab und hat deshalb einen fixen Tagesabstand vor oder nach dem Osterfest.

Das Datum des Buß- und Bettages ist hingegen festgelegt auf den Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag. Dieser ist in den evangelischen Kirchen der letzte Sonntag des Kirchenjahres, bevor am ersten Adventssonntag das neue Kirchenjahr beginnt. Rechnerisch fällt der Buß- und Bettag daher immer auf den letzten Mittwoch vor dem 23. November.

+ Daten beweglicher gesetzlich anerkannter Feiertage in Deutschland Bezeichnung von bis Abstand (Tage) Tag Gründonnerstag(1) 19.03. 22.04. −3 Do Karfreitag 20.03. 23.04. −2 Fr Ostersonntag 22.03. 25.04. ±0 So Ostermontag 23.03. 26.04. +1 Mo Christi Himmelfahrt 30.04. 03.06. +39 Do Pfingstsonntag 10.05. 13.06. +49 So Pfingstmontag 11.05. 14.06. +50 Mo Fronleichnam 21.05. 24.06. +60 Do Buß- und Bettag(2) 16.11. 22.11. — Mi

(1) Gesetzlich schulfreier Tag in Baden-Württemberg

(2) Gesetzlicher Feiertag im Freistaat Sachsen, gesetzlich schulfreier Stiller Tag in Bayern

Unbewegliche Feiertage Der Neujahrstag am 1. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind Feiertage mit einem festen Datum, die bundesweit gültig sind. Mariä Himmelfahrt am 15. August und das Dreikönigsfest am 6. Januar sowie der Reformationstag und Allerheiligen am 31. Oktober und 1. November und der Frauentag sind nur in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage.

Unbewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den wenigstens vier Jahren davor und danach. In einem Jahr, das kein Schaltjahr ist, fallen Neujahr, Heiligabend und Silvester auf denselben Wochentag, also auch der erste und der letzte Tag des Jahres. Der erste Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie der Tag der Arbeit. Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie Mariä Himmelfahrt, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag. Der Frauentag fällt immer auf denselben Wochentag wie Allerheiligen.

Um die 14 verschiedenen Jahreskalender (ohne Beachtung des Osterdatums) zu unterscheiden, wird traditionell jedem Jahr ein sogenannter Sonntagsbuchstabe anhand des ersten Sonntags im Jahr zugewiesen: A, wenn dieser auf den 1. Januar fällt, bis G, wenn er auf den 7. Januar fällt. Schaltjahren wird der vorhergehende Buchstabe angefügt, dieser ist der Sonntagsbuchstabe ab März, also für alle Termine nach dem Schalttag: AG, BA usw. In jedem Schaltjahr gibt es mindestens einen, in jedem Normaljahr mindestens zwei Wochentage, auf die kein fester Feiertag fällt.

+ Wochentage der festen Feiertage Typ 1 0 2 2−3 0−1 0−1 0 Anzahl der gesetzlichen Feiertage in den einzelnen Bundesländern 1. Jan. 24. Dez. 31. Dez. 1. Mai 25. Dez. 15. Aug. 3. Okt. 31. Okt. 26. Dez. 8. März 20. Sep. 1. Nov. 6. Jan. kein mind. frei höchst. frei Beispieljahre Anteil (%) A So So Mo Di Mi Fr Do, Sa 4 7 2017, 2023, 2034 10¾ 14 14½ BA Sa Do Fr 2028 3¼ 14 B Sa So Mo Di Mi, Fr 2 5 2022, 2033, 2039 10¾ 14½ CB Fr Mi Do 3 6 2016 3¾ 14½ C Fr Sa So Mo Di, Do 1 3 2021, 2027, 2038 10¾ 14 DC Do Di Mi 2032 3¼ 14¼ D Do Fr Sa So Mo, Mi 3 4 2026, 2037, 2043 11 14½ ED Mi Mo Di 2020 3½ 14¼ E Mi Do Fr Sa So, Di 5 7 2025, 2031, 2042 10¾ 14¼ FE Di So Mo 6 2036 3½ 14½ F Di Mi Do Fr Sa, Mo 7 2019, 2030, 2041 11 14¼ GF Mo Sa So 2024 3¼ 14 G Mo Di Mi Do Fr, So 2018, 2029, 2035 10¾ 14½ AG So Fr Sa 4 2040 3¾ s. o.

Im 400-Jahreszyklus des Gregorianischen Kalenders kommen die 14 möglichen Jahreskalender nicht gleich häufig vor, aber jeder Feiertag mit festem Tag des Monats fällt 56‑, 57‑ oder 58‑mal auf jeden Wochentag. Das entspricht einer Häufigkeit von 14, 14¼ bzw. 14½ Prozent bei einem Durchschnitt von etwa 14,286 Prozent.

Kalenderwoche In Deutschland wird zur Bestimmung der Kalenderwoche üblicherweise die Norm DIN ISO 8601 verwendet. Der erste Wochentag ist danach der Montag, während es nach christlicher Tradition der Sonntag ist. Damit ist der traditionell mit Mittwoch bezeichnete Wochentag nicht mehr der mittlere Tag der Woche, der ihm ursprünglich den Namen verschaffte; allenfalls in einer mit Montag bis Freitag angesetzten Arbeitswoche liegt der Mittwoch noch in der Mitte.

Die erste Woche eines Jahres in der Wochenzählung ist diejenige, die den 4. Januar enthält oder – gleichbedeutend – den ersten Donnerstag im Januar. Anders formuliert, zählt die Woche, die den Jahreswechsel enthält, zu dem Jahr, in das mehr (also mindestens 4) Tage fallen. Damit können maximal die ersten drei Tage eines Jahres noch zur letzten Woche des Vorjahres gehören, wie umgekehrt maximal die letzten 3 Tage des Vorjahres schon zur 1. Woche des neuen Jahres zählen können. Naturgemäß fallen Wochen- und Jahresgrenze nur in einem Siebtel der Fälle zusammen.