Das Bezirksgericht Aichach war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern. Es existierte von 1857 bis 1879 und hatte seinen Sitz im heute schwäbischen Aichach.

Geschichte Mit Gesetz vom 1. Juli 1856Gesetz, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend, vom 2. August 1856. Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1856, S. 339–360. wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern analog dem der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte, so auch das Kreisgericht Aichach wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 10. November 1861 entfiel die erstinstanzliche Zuständigkeit für die Stadtbezirke ihres Sitzes und für die Standesherren. Sie waren nun zweite Instanz in allen Zivilsachen.

Das Bezirksgericht Aichach umfasste ab 1. Oktober 1857Formation der Bezirksgerichte und der besonderen Criminal-Bezirke in den Landestheilen diesseits des Rheins/Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 12ten August 1857 zum Vollzuge des Gesetzes vom 1ten Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheins betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 44/1857, Sp. 1007-1008

die Landgerichte Aichach, Friedberg, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Rain und Schrobenhausen.

Ab 1. Juli 1862 wurde der Bezirk des Gerichts auf das Stadt- und Landgericht Ingolstadt und die Landgerichte Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen eingeschränkt; das Landgericht Pfaffenhofen trat zum neugebildeten Bezirksgericht Freising.Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins/Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 11/1862 - nach Sp. 400, Beilage 2-8; ) Mit dem Inkrafttreten des deutschen GerichtsverfassungsgesetzesGerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 27. Januar 1877. (RGBl. S. 41) wurde 1879 das Bezirksgericht Aichach wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.

Literatur Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

Aichach Kategorie:Organisation (Aichach) Kategorie:Gerichtsgründung 1857 Kategorie:Aufgelöst 1879