Das Bezirksgericht Donauwörth war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1857 bis 1879 existierte. Es hatte seinen Sitz in Donauwörth.
Geschichte Mit Gesetz vom 1. Juli 1856RBl. 901 wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen GerichtsverfassungsgesetzesGVBl. 355 wurde 1879 das Bezirksgericht Donauwörth wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.
Der Sprengel des Bezirksgerichts Donauwörth umfasste gemäß der Vollzugsverordnung von 1857 die Landgerichte Bissingen, Dillingen, Donauwörth, Höchstädt, Lauingen, Monheim, Neuburg an der Donau, Nördlingen, Oettingen, Wallerstein und Wemding.Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend - Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 44/1857, Sp. 1027-1030)
Literatur Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
Donauworth Kategorie:Organisation (Donauwörth) Kategorie:Gerichtsgründung 1857 Kategorie:Aufgelöst 1879