mini|Kleiderordnung an einem Londoner Club in Soho: „Keine Mützen, Kapuzen oder Trainingsanzüge erlaubt. Nur elegante Kleidung. Vielen Dank.“ mini|Schild an der Ausgangstür der Gaststätte Bären in Tübingen Der Begriff Kleiderordnung (englisch ) bezeichnet Regeln und Vorschriften zur gewünschten Kleidung im privaten, gesellschaftlichen, kulturellen und geschäftlichen Umfeld.

Mit dem Begriff werden auch Regeln bezüglich der Kleidung bezeichnet, die nicht per Gesetz oder Erlass, sondern aufgrund weicherer Faktoren bestehen: aufgrund von Konvention, aufgrund des Bedürfnisses nach Konformität, aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft, eines gesellschaftlichen Konsenses (bzw. eines Konsenses in einer gesellschaftlichen Gruppe) oder einer Erwartungshaltung z. B. eines Veranstalters oder eines Arbeitgebers.

Die Standards der Kleiderordnung können sich je nach Land, Region, Religion, ethnischer Gruppierung, Unternehmens-, Zunft- oder Branchenzugehörigkeit unterscheiden. In einigen Regionen ist z. B. das Tragen einer Tracht zu öffentlichen Ereignissen erwünscht, wird außerhalb dieser Regionen jedoch als unpassend empfunden oder ist sogar verpönt. Bestehende Kleiderordnungen sind zudem häufig modischen Einflüssen und dem Zeitgeist (z. B. Zylinder, Gehstock) unterworfen.

Elemente Das Zeichensystem der Kleidung beruht auf der Verschiedenheit der Kleidung: eng oder weit, lang oder kurz, einfarbig oder gemustert bzw. bunt, glänzend oder matt. An die unterschiedlichen Formen, Farben und Textilien sind kultur- und konventionsbedingt auch verschiedene Bedeutungen geknüpft: neu oder vertraut, männlich oder weiblich, alltäglich oder feierlich sowie Assoziationen bezüglich des gesellschaftlichen Status. Besonders intensiv hat Roland Barthes sich mit der Kleidung als Zeichensystem beschäftigt.

Eine Kleiderordnung ist die Gesamtheit der zeichenhaften Elemente in einem Kleidungsstil oder in der Garderobe eines Individuums. Insgesamt umfasst sie die Verschiedenheit der gesamten äußeren Erscheinung, das heißt alle Kleidungsstücke, Accessoires und sonstiges (Körpersprache oder Körpergestaltung) neben der Gesamterscheinung, einzelnen Kleidungsstücken, Kopfbedeckungen, Haarschnitt, auch Farben und Marken. Die Kleiderordnung stellt nicht allein Hierarchieansprüche innerhalb der Sozialsysteme dar (Rang, Titel, Insigne, Orden, Gehalt), sondern ist auch für die Orientierung und Funktionsabgrenzung innerhalb der Sozialsysteme notwendig. Daher unterscheiden sich diverse Subkulturen und Szenen sowie „zünftige“ Arbeits-, Geschäfts-, Freizeit- und Festkleidung.

Geschichte mini|Video: Kleiderordnung im Mittelalter (0:45 min) mini|hochkant=1.6|Geschärftes Edict in Betref der Kleider-Ordnung. Arensberg 6. September 1765: Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Friderich, Erz-Bischof zu Cölln, des Heil. Röm. Reichs durch Italien Erz-Canzler und Churfürst, LEGATUS NATUS des Heil. Apostolischen Stuhls zu Rom, Bischof zu Münster, in Westphalen und zu Engeren Herzog, Burggraf zum Stromberg, Graf zu Königsegg-Rottenfels, Herr zu Odenkirchen, Borckelohe, Werth, Aulendorf und Stauffen, u. U. Thuen kund und zu wissen: Demnach wir mißfälligst vernommen, daß nicht allerorten auf die Befolgung der unterm 24ten May 1764 erlassener Kleider-Ordnung von Unseren Beamten und anderen Unter-Bedienten mit gehörigen Ernst getrieben, und befohlener Maßen invigilirt werde; Uns auch ins besondere vorgetragen worden, daß viele auf dem Lande, besonders auf Kirchhöfen wohnende, und andere von der Schatzung befreyete, jedoch im Edict specialitor nicht ausgenommene Personen, unterm Vorwand, daß sie keine Schatzpflichtigen wären, der Kleiderordnung sich zu entziehen fürchten, ferners daß einiger Orten, an statt des verbottenen Silber und Goldes die im vorigen Edicto §pho 3tio benennte Weibs-Personen sich kostbare Bänder sogenannter Blonden, auch Spitzen von Schmelzwerck bedienen, als haben Wir auf treu- gehorsamster Landständen Antrag und Bitt diesem Übel und Mißbrauch zu Steuren keinen Anstand nehmen wollen; Verordnen und befehlen dahero gnädigst […].

Ursprünglich wurden als Kleiderordnung Erlasse bezeichnet, die eine zulässige Bekleidung und den erlaubten Schmuck für die einzelnen Stände festlegten, zum Beispiel der Reichserlass von 1530: „... daß sich jeder, wes Würden oder Herkommen er sei, nach seinem Stand, Ehren und Vermögen trage, damit in jeglichem Stand unterschiedliche Erkäntnüs sein mög […]“.Römischer Kayserlicher Majestät Ordnung und Reformation guter Policen, im Heiligen Römischen Reich, zu Augburg Anno 1530 auffgericht, unter www.uni-muenster.de, abgerufen am 18. September 2017. Neben religiösen und moralischen Gründen spielten soziale Erwägungen eine Rolle: Wenn beispielsweise in einer freien Reichsstadt ein Bürger durch verschwenderischen Lebensstil verarmte, fiel er der städtischen Fürsorge zur Last. Außerdem waren Kleiderordnungen ein Instrument des Protektionismus: Viele kostbare Materialien (etwa Seide) mussten aus anderen Ländern importiert werden, was zu einem unerwünschten Abfluss von Kaufkraft ins Ausland führte. In der Reichskleiderordnung von 1577 hieß es: „So wird durch die gülden Tücher / Sammet / Dammast / Atlaß / frembde Tücher / köstliche Baretten / Edelgestein / Untzgold / ein überschwenklich Geld aus teutscher Nation ausgeführet“.Ingeborg Petraschek-Heim: Kleiderordnungen. in: Franz C. Lipp u. a. (Hrsg.): Tracht in Österreich. Geschichte und Gegenwart. Christian Brandstätter Verlag, Wien 1984, ISBN 3-85447-028-2, S. 209–214, hier S. 212. Zudem wurde durch die unterschiedliche Kleidung die gesellschaftliche Hierarchie nach außen hin sichtbar.

Schon im Altertum gab es Kleiderordnungen entsprechend dem sozialen Status. Im 8./9. Jahrhundert wurde Priestern mehrfach verboten, weltliche Kleidung zu tragen – etwa in den Aachener Kapitularien von 816. Nach den Reformen von Benedikt von Aniane wurde seit Anfang des 9. Jahrhunderts die Kleidung von Mönchen genau festgelegt.Jörg Jarnut: Konsumvorschriften im Früh- und Hochmittelalter. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 119–128. hier: S. 119–120. Zu einem ständig wiederkehrenden Bestandteil der allgemeinen Gesetzgebung wurden die Kleiderordnungen erst im 14. Jahrhundert, in Deutschland waren es wohl zuerst die Speyrer und Frankfurter Verordnungen von 1336 sowie Göttingen mit Verfügungen von 1340 und 1342. Aus Italien, Spanien und Frankreich sind gesetzliche Bestimmungen über die Kleidung schon aus dem 13. Jahrhundert bekannt.Eva Nienholdt, Berlin: Pelzwerk in Kleiderordnung. In: Das Pelzgewerbe. Jahrgang XVI Neue Folge, 1965, Heft 2, S. 70–78. Kleidungsvorschriften wurden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts von Landesherren, Reichstagen und Stadträten erlassen.

Karl der Große erließ im Jahr 808 ein „Aufwandgesetz“, das vorschrieb, wie viel jeder Stand für seine Kleidung ausgeben durfte. Für Prostituierte und Juden galten spätestens seit dem Mittelalter Kleidungsvorschriften wie der Gelbe Ring. In Speyer und in Straßburg wurde den Frauen 1356 lang herabfallendes, offen getragenes Haar verboten. 1370 folgte in Straßburg ein Verbot von Unterwäsche, die die Brüste anhob..

Im 16. Jahrhundert untersagten Spanien, Frankreich, Italien und England ihren Untertanen Gold- und Silberbrokate sowie Stickereien mit Gold- und Silberfäden. Im Krieg der Bauern von Langensalza forderten diese 1524 vergebens, die rote Schaube der Oberschicht tragen zu dürfen. 1530 beschloss der Augsburger Reichstag eine umfassende Neuregelung der Standestrachten, die 1548 erneuert wurde. Im 17. Jahrhundert gab es in Europa zunehmend Luxusbeschränkungen, auch aus religiösen Gründen. In Spanien und Frankreich wurden Spitzen verboten, vor allem solche aus Belgien. Im 18. Jahrhundert gehörten gepudertes Haar und das Tragen eines Degens zum Privileg der höheren Stände. Durch die Ideen der Aufklärung gerieten diese Standesvorschriften aber zunehmend ins Wanken, und die Französische Revolution erschütterte sie vollends.

Eine besondere Beachtung in den Kleiderordnungen fand der Pelz, oft ein Bestandteil der Schaube, als Besatz, Verbrämung oder als Fellinnenfutter. Die Reichspolizeiordnung von 1530Polizeiordnung von Karl V. von 1530 auf Wikimedia Commons zeigt die Pelzhierarchie im Verhältnis zur gesellschaftlichen Rangordnung:Philipp Zitzlsperger: Dürers Pelz und das Recht im Bild. Akademie Verlag, Berlin 2008, ISBN 3-05-004522-1. Primärquelle: Tabelle übernommen aus Bulst/Lüttenberg/Priever, 2002, S. 33. Gesellschaftsrang Männer Frauen Adel Rückenmarder – Bürger vom Rat,von Geschlecht oder sonst vornehmen Herkommens und solche, die von Renten leben Rückenmarder Eichhörnchenfell (Feh) Kaufleute, Handwerker im Rat Kehlmarder Eichhörnchenfell (Feh) Handwerker und ihre Gesellen und Knechte, gemeine Bürger hochwertiges Lammfell, Fuchsfell und Iltisfell – Bauern, Tagelöhner – Lammfell, Ziegenfell („schlechte beltz“)

Beispiele Berufsbekleidung ermöglicht beispielsweise in Gaststätten die Unterscheidung zwischen Kellner und Gast, wie sie auch den Bahnangestellten als Ansprechpartner ausweist oder einen Militärangehörigen durch seine Uniform. Die Kleiderordnung umgrenzt auch Sozialräume (Uniform- und Frackzwang, Trachten, Habit der Ordensleute und Schleier der Jungfrauen, Priesterkleidung, in manchen Ländern auch die Zugehörigkeit zu einer Kaste). Kleidung kann die Zugehörigkeit zu Bevölkerungsgruppen, Religionen und Traditionen signalisieren (Verschleierung, Turban, gemeinsame Bekleidungsmerkmale von z. B. Amischen, Altkolonier-Mennoniten, Mennoniten alter Ordnung und Hutterern). Kleidervorschriften können auch ausgrenzen (Judenhut, Judenstern, Sträflingskleidung).

Elemente der Kleidung signalisieren darüber hinaus eine rollenspezifische Zugehörigkeit und Zuordnung zu einer oder mehreren Gruppen, zu hierarchisch geordneten Gruppen (Stand, Schicht, Klasse, Kaste etc.) und zu gleichberechtigt nebeneinander bestehenden Gruppen. Diese durch die Kleiderordnung vermittelten gesellschaftlichen Verweise signalisieren Ansprüche auf einen gesellschaftlichen Status, indem sie dem Dresscode der Gruppe gerecht werden. Dadurch ist ein gesellschaftlicher Status simulierbar, der durch Kleiderordnungen vermieden werden soll (Hauptmann von Köpenick); bis heute gelten z. B. bestimmte Uniformen und Trachten als Hoheitszeichen oder Zeichen eines Amtes, die nicht nur konventionsbedingt, sondern auch in strafrechtlicher Hinsicht nicht von jedermann getragen werden dürfen. Das Tragen bestimmter Uniformen, Zeichen oder Abzeichen, wie die aus der Zeit des Nationalsozialismus, ist in Deutschland verboten.

Moderne Kleiderordnungen Ausdrücklich geforderte Kleiderordnungen Heute bestehen Kleiderordnungen im Sinne von Vorschriften eher im Rahmen des Arbeitslebens oder bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen.

Im Arbeitsleben wird die Kleidung der Mitarbeiter über Vorschriften des Arbeitgebers dem angestrebten , der Unternehmenskultur oder der Corporate Identity eines Unternehmens angepasst. Hierbei können sehr unterschiedliche Standards vorgeschrieben sein, von der geforderten Farbwahl über einen besonderen Stil oder bestimmter Kleidungsstücke, dem Verbot einzelner Kleidungsstücke bis hin zum Tragen einer Uniform. Ein Arbeitgeber kann hierzu im Rahmen seines Direktionsrechtes recht weitgehende Vorgaben machen, etwa Airlines für Flugbegleiter.