mini|Christus, der Erlöser (ukrainische Ikone, 18. Jahrhundert)

Der Begriff Transsubstantiation (lat. für „Wesensverwandlung“) bezeichnet in der römisch-katholischen Theologie die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi in der heiligen Messe.

Die Transsubstantiationslehre beschreibt die dauerhafte Wandlung von Brot und Wein in der priesterlichen Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi während der Wandlungsworte. Die Lehre von der Transsubstantiation gehört zum Glaubensgut der römisch-katholischen Kirche, der mit Rom unierten Ostkirchen und der Christengemeinschaft.

Andere Kirchen wie die altkatholischen, altorientalischen, anglikanischen, lutherischen, methodistischen und die orthodoxen Kirchen lehren, dass die Realpräsenz Christi in bzw. unter den sichtbaren Gestalten von Brot und Wein nach dem Sprechen der Einsetzungsworte bzw. nach der Epiklese gegeben sei. Darunter wird je nach Lehre auch die tatsächliche Substanzveränderung von Brot und Wein verstanden. Zudem bestehen über die Art und die Dauer der Konsekration Unterschiede in den Lehren dieser Kirchen.

Transsubstantiation in der Theologie

mini|Gregorsmesse (um 1480)

Mit Transsubstantiation wird in der römisch-katholischen Theologie die bei der Konsekration innerhalb des Hochgebets der Messe erfolgende Wesensverwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi bezeichnet. Der Terminus geht auf Debatten über das Eucharistieverständnis im 9. bis 13. Jahrhundert zurück.

Die Substanz () ist im aristotelischen Sinne das nicht sinnlich wahrnehmbare Wesen eines Dinges an sich und hat daher nichts mit dem heutigen, naturwissenschaftlichen Substanzbegriff (z. B. chemischer Stoff) zu tun. Die Wandlung bei der Eucharistie soll eine wirkliche Wandlung des Wesens sein und betrifft nicht die sinnlich wahrnehmbaren Akzidentien. Denn der Leib Christi erscheint auch nach der Wandlung den Sinnen weiter wie Brot. So lehrt Thomas von Aquin, dass der Leib Christi nach der Wandlung im Brot nicht räumlich gegenwärtig ist. Mittelalterliche Theologen haben den Substanzbegriff herangezogen, um das hier stattfindende Geschehen zu beschreiben. Aristotelisch verstanden, scheint ein Fortbestehen der Akzidentien und somit der äußeren Gestalt bei Veränderung der Substanz nicht möglich, weil Akzidentien von der Substanz, an der sie auftreten, abhängen.

Anlass der Begriffsfindung Transsubstantiation waren Reaktionen auf die Christologie von Berengar von Tours und insbesondere dessen Lehre von der Eucharistie. Berengar fand vor, was ihm als eher kruder Realismus erschien. Seine Gegner formulierten beispielsweise, dass der Leib Jesu durch die Zähne der Gläubigen zermalmt werde – so in einem von Humbert von Silva Candida verfassten Bekenntnisschreiben, das Berengar 1059 unterzeichnen musste –, was Berengar als absurd ansah. Hier wird mit dem Ausdruck Substanz die Vorstellung eines physischen Dinges verbunden und das „Hoc est corpus meum“ der Messe als stoffliche Verwandlung (mutatio materialis) verstanden. Dagegen setzte Berengar, dass schon die Kirchenväter die Eucharistie als heiliges Zeichen verstanden hätten und der Leib Christi nach der Auferstehung verklärt sei.Vgl. Kurt Flasch: Kampfplätze der Philosophie, 2008, S. 91 f. Die Hauptgegner Berengars, Lanfrank von Bec und Guitmund von Aversa, sprachen dann von einer Substanzverwandlung (substantialiter transmutari). Dies griff die römische Synode von 1079 mit der Formulierung „substantialiter converti“ (DH 700) auf. Der Ausdruck Transsubstantiation ist erstmals aus dem Jahre 1155/56 bei Rolandus Bandinelli belegt; vermutlich drückte sich bereits Robertus Pullus um 1140 so aus. Auf dem vierten Laterankonzil 1215 wurde diese Redeweise als orthodox festgeschrieben, wenngleich noch nicht als Dogma definiert. Die damalige Verschränkung der Transsubstantiationslehre mit der Lehre von der Konkomitanz (das Brot wird zwar nur in den Leib und der Wein nur in das Blut Christi verwandelt, „doch ist das jeweils andere aufgrund der inneren Verbindung von Leib und Blut stets mitgesetzt und mitvergegenwärtigt“Matthias Laarmann: Konkomitanz und Kommunion unter beiderlei Gestalt. Zur Diskussion vom 15. bis zum beginnenden 17. Jahrhundert. In: Benjamin Dahlke, Bernhard Knorn (Hrsg.): Eine Autorität für die Dogmatik? Thomas von Aquin in der Neuzeit. Festschrift für Leonhard Hell [zum 60. Geburtstag]. Herder, Freiburg i.Br. 2018, S. 60-74, dort S. 60.) liefert für die mittelalterlich-scholastische Theologie und alle anderen daran anschließenden katholischen Traditionen die sakramentenontologische und liturgisch-praktische Legitimation, die Eucharistie gültig auch nur unter einer ihrer Gestalten zu spenden.

Martin Luther,Vgl. Erwin Metzke: Sakrament und Metaphysik. Eine Luther-Studie über das Verhältnis des christlichen Denkens zum Leiblich-Materiellen (1948). In: Karlfried Gründer (Hrsg.): Coincidentia Oppositorum. 1961, S. 158–204; Albrecht Peters: Realpräsenz. Luthers Zeugnis von Christi Gegenwart im Abendmahl. 2. Auflage. Berlin 1966; Susi Hausammann: Realpräsenz in Luthers Abendmahlslehre. In: Studien zur Geschichte und Theologie der Reformation. Festschrift Ernst Bizer. Neukirchen-Vluyn 1969, S. 157–173; F. Mann: Das Abendmahl beim jungen Luther, 1971; Hartmut Hilgenfeld: Mittelalterlich-traditionelle Elemente in Luthers Abendmahlsschriften. Zürich 1971; W. Schwab: Entwicklung und Gestalt der Sakramententheologie bei M. Luther, 1977; T. G. A. Hardt: Venerabilis et adorabilis Eucharistia. Eine Studie über die lutherische Abendmahlslehre im 16. Jahrhunderts, hg. von J. Distelmann, Göttingen 1988; Lothar Lies: Realpräsenz bei Luther und den Lutheranern heute. Eine Übersicht anhand neuerer Veröffentlichungen. In: Zeitschrift für Katholische Theologie 119 (1997), S. 1–26. der zeitlebens an der Realpräsenz Christi festhielt und dies besonders gegenüber der spiritualistischen Eucharistielehre Huldrych ZwinglisVgl. Walther Köhler: Zwingli und Luther, Leipzig 1924/1953; Martin Werner: Der protestantische Weg des Glaubens, Bd. 2, Bern 1962, S. 482–498. geltend machte, schrieb die Urheberschaft der Transsubstantiationslehre Thomas von Aquin zu.M. Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation (1520). Weimarer Ausgabe 6, 456, 36. Er billigte der Transsubstantiationslehre jedoch nur den Rang einer „Lehrmeinung“ (opinio) zu und verwarf für diese „sophistische Subtilität“ jeden Anspruch auf dogmatische Verbindlichkeit.Luther: De captivitate babylonica ecclesiae. Weimarer Ausgabe 6, 508; dazu Leif Grane: Luthers Kritik an Thomas von Aquin in „De captivitate babylonica“. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 80 (1969), S. 1–13; Schmalkald. Art. III, 6, 5 (1537). In: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 452, 1–7. 21–25. Sie ist nach LutherLuther: De captivitate babylonica ecclesiae. Weimarer Ausgabe 6, 509, 20f. wie für Jean CalvinJ. Calvin: Institutio christianae religionis IV, 17 (1559). In: Opera selecta, hg. von Peter Barth und Wilhelm Niesel, 2. Auflage, München 1959; 5, 357. 362. 367; The Confession of faith (Confessio Scotica) (1560). In: Bekenntnisschriften und Kirchenordnungen der nach Gottes Wort reformierten Kirche, hg. von Wilhelm Niesel, Zollikon/Zürich 1938, 108, 2; zur calvinistischen Schultheologie, vgl. Heinrich Heppe, Ernst Bizer: Die Dogmatik der evangelisch-reformierten Kirche. 1934; 2. Auflage, Neukirchen 1958, S. 499–525; Leopold Schümmer: La Forme des prières de 1592: Transsubstantiation des communiants et translation des éléments. In: Communautés et liturgies 66 (Ottignies, Belg. 1984), S. 363–390. aufgrund sehr ähnlicher Argumentation weder schrift- noch vernunftgemäß.

Im Konzil von Trient13. Sitzung, Dekret über das Sakrament der Eucharistie, Kap. 4: DH 1642; Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, Band 1: Von der Reformation bis zum Dreißigjährigen Krieg, 1500–1648 (Das Konzil von Trient (1547–63).) werden die Lehre des IV. Laterankonzils und die Lehre der hochscholastischen Theologie im Jahr 1551 bekräftigt und zum Dogma erhoben:

Die eucharistische Wandlung erfolgt dabei durch göttliche Gnade, der Priester handelt in persona Christi.

Transsubstantiationslehre im ökumenischen Gespräch mini|Wandlung des Weines bei einer heiligen Messe mini|Monstranz mit Hostie

Eine Theologie der Wesensverwandlung wird für die römisch-katholische Kirche 1551 durch das Konzil von Trient im Decretum des ss. Eucharistia definiert.Vgl. Denzinger-Hünermann 1651f. Dogmatisch festgeschrieben wird: „Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet, der sei mit dem Anathema belegt.“Peter Hünermann (Hg.): Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Freiburg 2010, Nr. 1652. Der Ausdruck Transsubstantiation wird nicht als Inhalt des Dogmas angegeben, sondern nur gesagt: „und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend (aptissime) Wesensverwandlung“.DH 1652: conversionem catholica Ecclesia aptissime transsubstantiationem appellat. Schon das Lateranum IV hatte den Begriff verwendet, aber diesbezüglich ebenso keine dogmatische Festlegung getroffen.

Die orthodoxen Kirchen bekennen ebenfalls eine wesenhafte Verwandlung (Enhypostasierung)Vgl. Alexander Vasyutin: Enhypostasierung oder Transsubstantiation. Zur jüngsten russisch-orthodoxen Eucharistiedebatte. In: Hans-Peter Großhans, Malte Dominik Krüger (Hrsg.): In der Gegenwart Gottes. Beiträge zur Theologie des Gottesdienstes. Frankfurt/Main 2009, S. 311–326. bzw. Verwandlung (metabolē) und nennen die Gestalten von Brot und Wein beim Kommunionempfang „kostbarer Leib und kostbares Blut unseres Herrn Jesus Christus“, lehnen aber deren Definition als Transsubstantiation ab. Ebenso wird bezweifelt, dass die Wandlung allein durch die vom Priester vorgetragenen Einsetzungsworte geschieht. Bei der Verwandlung werden Brot und Wein in den himmlischen Leib und das himmlische Blut Christi hineinverwandelt; dadurch haben Brot und Wein Anteil (methexis) am himmlischen Leib und Blut Christi. Insgesamt steht in der orthodoxen Lehre stärker ein platonisches System im Hintergrund und weniger das in der Westkirche stark gewordene aristotelische System (Substanz, Akzidens, Transsubstantiation). Insgesamt wurde im byzantinischen Reich Aristoteles weniger rezipiert als in der Westkirche, in der er im 13. Jahrhundert zu dem Philosophen aufstieg.

Die Evangelisch-lutherische Kirche bekennt in der Augsburger Konfession von 1530, dass „wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei und da ausgeteilet und genommen werde“. In der Verteidigung der Konfession (1531) heißt es in der lateinischen Version: „Im Abendmahl des Herrn ist der Leib und das Blut des Herrn wahrhaft und wesenhaft (vere et substantialiter) gegenwärtig und wird in diesen Gestalten denen, die das Sakrament empfangen, wahrhaft dargeboten“. Nur der Begriff Transsubstantiation wird nie verwendet. Das Konzil von Trient hält fest, dass Leib und Blut Christi in Brot und Wein „wahrhaft, wirklich und wesenhaft (vere, realiter et substantialiter)“ gegenwärtig sei.