Der Goldstandard ist eine Währungsordnung (auch Goldwährung genannt), bei der die Währung entweder aus Goldmünzen besteht oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold repräsentieren und in Gold eingetauscht werden können. Im einfachsten Fall fungiert geprägtes Gold direkt als Geld (Warengeld, Kurantmünze). Ein Goldstandard besteht aber auch dann, wenn eine Notenbank einen festen Umtauschkurs ihrer Banknoten in Gold garantiert und tatsächlich jederzeit zum Umtausch in der gesamten Menge in der Lage und bereit ist.

Bei dem reinen Goldstandard entspricht die Geldmenge eines Landes dem Wert des monetär genutzten Goldbestandes dieses Landes. Zwischen Ländern, die einem reinen Goldstandard unterliegen, besteht grundsätzlich ein System fester Wechselkurse. Daneben gibt es u. a. das Proportionalsystem, bei dem nur für einen Teil der Geldmenge ein Goldbestand gehalten wird.

Das Währungsregime des Goldstandards hatte sich weltweit um das Jahr 1870 herum durchgesetzt und war ab 1880 in den Industriestaaten das anerkannte System geworden. Mit der vermehrten Nutzung von Banknoten und Giralgeld entfernte sich die Geldmenge bereits Ende des 19. Jahrhunderts mehr und mehr vom reinen Goldstandard in Richtung auf ein Proportionalsystem. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Einlösungspflicht von Banknoten in Gold von vielen Staaten ausgesetzt, so dass der Goldstandard in den Jahren ab 1914 praktisch aufgehoben war. Nach einer Phase flexibler Wechselkurse gab es auf der Konferenz von Genua 1922 eine Einigung, wonach neben Gold auch Devisen als Währungsreserven gehalten werden durften. Das System geriet mit der Weltwirtschaftskrise erneut ins Wanken. Im Juli 1944 beschlossen Repräsentanten aus 44 Staaten das System von Bretton Woods, das die Vorteile des Goldstandards als festes Wechselkurssystem mit den Vorteilen eines flexiblen Wechselkurssystems kombinieren sollte. Dieses System wurde 1973 abgeschafft.

Formen des Goldstandards Klassischer Goldstandard mini|20-Mark-Goldmünze

Der Goldstandard entwickelte sich aus der Goldumlaufwährung, das heißt die im Land kursierenden Kurantmünzen waren ausschließlich Goldmünzen.Gerhard Rübel: Grundlagen der monetären Außenwirtschaft, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2009, ISBN 978-3-486-59081-4, S. 157 ff. Später ging man zur Goldkernwährung über. Es wurden Banknoten ausgegeben, die bei der nationalen Währungsbehörde gegen Gold getauscht werden konnten. In Deutschland vollzog sich die Währungsreform in mehreren Schritten. Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 bezeichnete den zehnten Teil einer neuen Reichsgoldmünze als „Mark“, teilte sie in 100 Pfennige und erlaubte die Prägung von Goldmünzen zu 10 und 20 Mark.Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, RGBl. 1871, S. 404–406, vom 4. Dezember 1871. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 machte die Mark zur Rechnungseinheit der Reichsgoldwährung, welche die Landeswährungen ersetzen sollte.Münzgesetz, RGBl. 1873, S. 233–240, vom 9. Juli 1873. Durch kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 wurde die Reichswährung zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet in Kraft gesetzt.Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung, RGBl. 1875, S. 303, vom 22. September 1875. Dabei galt das Proportionalsystem mit Dritteldeckung, d. h. die Notenbank musste einen Goldvorrat halten, dessen Wert einem Drittel der umlaufenden Münzen und Banknoten entsprach.

Indirekt an den Goldstandard angeschlossen waren solche Länder, die statt Goldreserven Währungsreserven von in Gold konvertierbaren Währungen anlegten (Golddevisenstandard). Der Vorteil von Devisenreserven gegenüber Gold war die Möglichkeit der Zinsziehung. In Indien und einem Großteil Lateinamerikas wurden Währungsreserven in Form von Devisen oder Forderungen gegenüber Ländern angenommen, deren Währungen in Gold konvertierbar waren. In Russland, Japan, den Niederlanden, Österreich-Ungarn, Skandinavien und den britischen Kolonien wurden die Devisen in Form von britischen Schatzwechseln oder Bankeinlagen gehalten. Das Kaiserreich Japan, das Kaiserreich Russland und Indien (damals britische Kolonie) waren die größten Länder, die diese Devisengeschäfte betrieben. Diese drei Länder hielten zeitweise fast zwei Drittel der gesamten Währungsreserven. Die wichtigste Währungsreserve war das britische Pfund Sterling. In der Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg entfielen zirka 40 % aller Devisenreserven auf das Pfund Sterling. Weitere 40 % entfielen zusammen auf den französischen Franc und die deutsche Mark.Christoph Herrmann: Währungshoheit, Währungsverfassung und subjektive Rechte, Mohr Siebeck (Jus publicum, Bd. 187), Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150008-4, S. 18 ff. (Zugleich: München, Universität, Habilitations-Schrift, 2008/2009)

Bimetallismus mini|Im Wahlkampf von 1900 warb William McKinley für einen klassischen Goldstandard und gegen den Bimetallismus. Die Währungsbestimmungen vieler Länder im 19. Jahrhundert erlaubten zur Mitte des 19. Jahrhunderts eine gleichzeitige Prägung von Gold- und Silbermünzen als durch ihren Metallwert gedeckte Kurantmünzen. Zu unterscheiden sind zwei Situationen: (a) Es gelten entweder Gold- oder Silbermünzen als offizielles Zahlungsmittel mit Annahmezwang – die anderen Münzen sind nur Handelsmünzen mit variablem Wechselkurs; (b) zwischen Gold- und Silbermünzen ist ein fester Wechselkurs festgelegt und beide Sorten sind offizielles Zahlungsmittel. Situation (b) liegt beim Bimetallismus vor, den vor allem Frankreich praktizierte. Nur in Großbritannien gab es bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine faktische Goldwährung, in Bremen auch eine gesetzliche Goldwährung (Thaler Gold). In Großbritannien hatte eine zu niedrige Festsetzung ihres Werts die Silbermünzen aus dem Umlauf verschwinden lassen. Eine nahezu reine Silberwährung war dagegen z. B. in Indien und China vorherrschend. Auch in den deutschsprachigen Ländern dominierte ein Silberstandard. Goldmünzen wurden hier nur als Handelsmünzen geprägt.

Nachdem das Deutsche Reich und die skandinavischen Länder zu Beginn des zweiten Drittels des 19. Jahrhunderts zum Goldstandard gewechselt waren, stand im internationalen Handel ein „Goldblock“ einem „Silberblock“ gegenüber. Das Bindeglied zwischen Gold- und Silberblock waren die Staaten mit einer bimetallischen Doppelwährung, v. a. Frankreich und die von ihm dominierte Lateinische Münzunion. In der Lateinischen Münzunion war das Wertverhältnis von Gold und Silber auf 1:15,5 festgelegt worden. Dieser Wert liegt auch dem Übergang vom Silber- zum Goldstandard im Dt. Reich 1871 zu Grunde. Durch die mit dem Wechsel zum Goldstandard einhergehende Demonetarisierung des Silbers in den Ländern des Goldblocks wurden große Mengen an Silber frei. Dieses Silber wurde am Markt u. a. gegen Gold verkauft. In der Folge sank der Wert des Silbers erheblich unter 1:15,5. Daran zerbrach der Bimetallismus der Münzunion.

Milton Friedman (1912–2006) und andere Ökonomen vertreten die Ansicht, dass das Preisniveau während der Deflation in Goldwährungsländern während der Zwischenkriegszeit (Great Depression) stabiler geblieben wäre, wenn das System des internationalen Bimetallismus nicht zugunsten des klassischen Goldstandards aufgegeben worden wäre. Im System des Bimetallismus wäre es einfacher gewesen, für die wachsende Warenmenge eine wachsende Geldmenge zu schaffen. Eine Deflation hätte so vermieden werden können.Michael North: Kleine Geschichte des Geldes. Vom Mittelalter bis heute, Beck (Beck’sche Reihe, Bd. 1895), 1. Aufl. 2009, ISBN 978-3-406-58451-0, S. 370.

Theoretische Funktionsweise Theorie des Goldautomatismus

David Hume (1711–1776) entwickelte ein Modell, das als Goldautomatismus bekannt wurde. Es basiert auf vereinfachenden Grundannahmen. Es wird nur die Zirkulation der Goldmünzen betrachtet und die Rolle der Banken wird vernachlässigt. Wenn ein Exporteur für seine ausgeführten Waren mit Gold bezahlt wurde, brachte er es in eine Münzanstalt zum Prägen von Münzen. Sobald ein Importeur Waren ins Land einführte, bezahlte er die Waren mit Gold. Dies wurde als Export von Gold betrachtet. Ein Land, das mehr Gold für importierte Waren exportiert als es Waren exportiert, generiert einen Abfluss an Gold und damit ein Zahlungsbilanzdefizit. Da in solch einem Land weniger Goldmünzen im Umlauf waren, hatte dies fallende Preise zur Folge. Im Ausland hatte dies den Effekt, dass die Preise auf Grund des erhöhten Goldumlaufs stiegen; der Goldmünzenzufluss bedingte eine Änderung der relativen Preise. Diese Preiserhöhung hatte zur Folge, dass die importierten Güter im Defizitland teurer wurden und ihr Absatz zurückging. Für andere Länder verbilligten sich die Waren aus dem Defizitland, so dass der Konsum erhöht werden konnte. Das hatte für das Defizitland einen steigenden Export zur Folge und im Gegenzug gingen die Importe zurück. Der Automatismus sollte mittel- bis langfristig zu einem Ausgleich von Handelsbilanzungleichgewichten führen.

Aufgabe der Zentralbanken unter dem Goldstandard Eine wichtige Aufgabe der Zentralbanken unter dem klassischen Goldstandard bestand darin, Goldreserven in dem Umfang zu halten, wie es zur Deckung von Einlösungsverpflichtungen aus Banknoten und Scheidemünzen erforderlich war.

Hatte eine Zentralbank den Zinssatz erhöht, so floss ihr kurzfristig ausländisches, ebenfalls goldgedecktes Finanzkapital zu. Ihre Goldreserven erhöhten sich. Die Zahlungsbilanz des Gold abgebenden Landes wurde belastet, die des aufnehmenden Landes entlastet. (Mittelfristig kehrt sich dieser Effekt jedoch um, da nicht nur das Gold zurückgezahlt werden muss, sondern wegen des überproportional hohen Zinssatzes auch hohe Zinszahlungen in Gold geleistet werden müssen.) Wegen der kurzfristigen Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz konnte eine Kettenreaktion von Diskontsatzerhöhungen in Gang kommen. Die Zentralbanken des Blocks von Ländern mit Goldstandard kamen daher überein, dass alle Zentralbanken an die Weisungen einer einzigen Zentralbank gebunden sein sollten. Diese weisungsbefugte Zentralbank sollte die britische Bank of England sein, die damals einflussreichste Bank. Diese Übereinkunft ließ jedoch außer Acht, dass es zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen in den verschiedenen Ländern kommen kann. In einem solchen Fall wird zugunsten national unterschiedlicher Diskontsätze argumentiert.Moritz Schularick: Finanzielle Globalisierung in historischer Perspektive, Mohr Siebeck (Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften, Bd. 134), Tübingen 2006, ISBN 3-16-148862-8, S. 134 ff, (Zugleich: Freie Universität Berlin, Dissertation, 2005)

Festes Wechselkurssystem Zwischen den Ländern, die dem Goldstandard unterlagen und zwischen denen Gold frei bewegt werden durfte, führte die Goldumtauschverpflichtung der Zentralbanken dazu, dass die Wechselkurse faktisch fixiert wurden. Es entstand also ein festes Wechselkurssystem mit allen Vor- und Nachteilen. Der Wechselkurs entsprach dabei „automatisch“ dem rechnerischen Verhältnis der Goldmengen pro Nominal der beiden Währungen. Durch Unterschiede in der Ausgestaltung des Goldstandards und in der Kreditwürdigkeit der Staaten konnten die realen Wechselkurse von den rechnerischen Kursen abweichen.

Nutzen und Probleme