mini|Camping auf einem Platz in Norwegen Camping (auch Kampieren, von lat. campus „Feld“) bezeichnet eine Form des Tourismus. Die Urlauber übernachten in diesem Fall in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen, in Dachzelten oder ausgebauten Vans. Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten.
Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform. Inzwischen finden sich weltweit Möglichkeiten, auf Campingplätzen, oft in landschaftlich reizvollen Lagen (zum Beispiel auch in Natur- und Nationalparks) zu übernachten. Campingplätze stellen – wie auch manche Reisemobil-Stellplätze – sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung.
Es gibt in Deutschland mehr als 3.100 Campingplätze, vor allem in Bayern, gefolgt von Niedersachsen und Baden-Württemberg. In Frankreich ist die Auswahl noch größer mit ungefähr 11.000 Campingplätzen.
Campingplätze gibt es für jeden Geschmack von der einfachen Wiese mit Waschhaus bis zu hoch komfortablen Einrichtungen mit Supermärkten, Restaurants, eigenem Schwimmbecken sowie Fernsehanschluss und Internetangebot (meist WLAN). Übernachtungen auf Campingplätzen sind in der Regel preiswerter als in Hotels; die Preise haben sich allerdings in den begehrten Urlaubsregionen und bei komfortablen Angeboten in der Hauptsaison angenähert. In den meisten Ländern Europas ist Kampieren außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (Wildes Campen) nicht erlaubt oder unter strengen Auflagen gestattet.
Definition mini|links|Ein Zeltplatz in der Türkei Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur oder auf – möglichst naturnahen – für das Campen vorgesehenen Einrichtungen zu verbringen. Dazu gehören einfaches Zelten in der freien Natur, bei dem der Camper nur einfache Hilfsgegenstände wie ein Zelt, einen Schlafsack, Kochgeschirr und so weiter nutzt bis hin zum Aufenthalt mit hochkomfortablen Wohnwagen oder Wohnmobilen auf nicht weniger komfortablen Campingplätzen.
Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden. Oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie Angeln, Schwimmen, Wandern, Sightseeing oder verschiedenen anderen Aktivitäten auf einem Campingplatz – zum Beispiel Grillen – verbunden.
Personen, die der Freizeitbeschäftigung „Camping“ nachgehen, bezeichnen sich gerne als Camper.
Camping kann die mehrwöchige Gestaltung eines Urlaubes bedeuten. Es kann aber auch die bevorzugte Übernachtungsform eines Reisenden sein. Die Spanne reicht vom Wanderer und „Rucksacktouristen“ sowie Reisenden per Fahrrad, Motorrad oder Boot mit entsprechend einfacher und leicht gehaltener Campingausrüstung bis zum Camper, der mit Wohnwagen oder Wohnmobil reist.
Eine Sonderform des Campens ist das Dauercampen. Beim Dauercampen hat sich der Camper mit seinem Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz niedergelassen und besucht diesen in der Regel auch mehrmals im Jahr beziehungsweise verbringt dort längere Zeitabschnitte. Als Camp wird hingegen eine ortsfeste Einrichtung bezeichnet, die zwar provisorischen Charakter hat, aber nicht der Freizeitgestaltung dient und nicht im eigentlichen Sinne mit dem Camping zu vergleichen ist. Ebenso wird die Übernachtung in Kraftfahrzeugen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit nicht als Camping verstanden.
Geschichte des Campens mini|Campen in Kanada im Jahr 1907 mini|gustaf nagel, erster Camper am Steinhuder Meer (1907) Camping entstand Anfang des 20. Jahrhunderts, als nach dem Ersten Weltkrieg der Aufschwung mit den Goldenen Zwanzigern Einzug in Deutschland hielt. Erstmals konnte sich der Normalverbraucher Urlaub leisten, zuvor hatten Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Es lag nahe, in der freien Natur kostengünstig zu regenerieren. Man campte relativ einfach, mit Zelten und einfachen Gegenständen zur Erholung wie Faltbooten. Es entstand die sogenannte „Wochenendbewegung“. So waren es auch die Faltbootfirmen und die Anhänger dieses Sports, die die Ausrüstung entwickelten. Die Faltboothersteller bauten ihre Zelte, die zuvor nur aus einfachen Zeltbahnen bestanden hatten, wie die Häute ihrer Boote. Oben aus dichtgewebter Baumwolle und mit einem Boden aus Gummi. Die Faltbootpioniere Carl Joseph Luther und Hans Berger (Firma Sport Berger) erfanden das notwendige Zubehör: Den Daunenschlafsack und die Luftmatratze.90 Jahre Faltbootwerft Pionier, Ausstellungskatalog 2015, Seite 49.
mini|Eines der ersten Reisemobile, der VW-Bus T1, Campingbus mit Hubdach
mini|Motorroller im Campingeinsatz (2010) Durch den Zweiten Weltkrieg wurde die Entwicklung unterbrochen, erst nach Kriegsende und mit dem einsetzenden Wirtschaftswunder konnte sich die breite Masse wieder Urlaub leisten. Erstmals wurden Pkws umgebaut und mit Campingutensilien ausgestattet. Der im Jahr 1931 erfundene Wohnwagen trat seinen Siegeszug an. Es entstanden Begriffe wie „Stoffvilla“ oder „Haus am Haken“. In den 1960er Jahren entstand eine auf Camping spezialisierte Industrie. Es wurden extra Fahrzeuge wie der VW-Bus für das Camping umgebaut, das Camping wurde technisiert und durch Neuerungen wie die Bordtoilette komfortabler. In den letzten Jahrzehnten wuchs die Anzahl der Campingplätze; deren Einrichtungen wurden vielfältiger und komfortabler. Ebenso entwickelte sich das Angebot der Campingfahrzeuge und der Campingausrüstungen stetig weiter. In der DDR war der Camping-Urlaub auch aufgrund des Mangels an offiziellen Ferienplätzen sehr populär. Laut DDR-Historiker Stefan Wolle gab es Ende der 1980er Jahre 529 Zeltplätze in der DDR mit 20 Millionen Übernachtungen.Campen zur DDR-Zeit: Unser kleines Zeltplatz-Glück, superillu.de, 17. Juli 2017, abgerufen am 16. Februar 2018. Daneben waren auch die CSSR und der ungarische Plattensee beliebte Campingziele der Ostdeutschen.
Glamping
Der Begriff Glamping ist ein Kofferwort für englisch für und bezeichnet luxuriöse Formen des Zelt-Campings.Barbara Kolb: "Glamping" ist Camping für ganz Anspruchsvolle, welt.de, 19. August 2011, abgerufen am 26. Februar 2013. Der Begriff kam um das Jahr 2005 in Großbritannien aufBeth Harpaz: Glamping? Staycation? Travel Industry Loves Made-up Words, today.com, 9. April 2014, abgerufen am 19. August 2023 (amerikanisches Englisch). und wurde 2016 ins Oxford English Dictionary aufgenommen.Cristina Criddle: Glamping, power couple and tl;dr among words added to Oxford English Dictionary, telegraph.co.uk vom 6. Juli 2016, abgerufen am 19. August 2023 (britisches Englisch).
Wintercamping Unter Wintercamping versteht man das Campen im Winter beziehungsweise bei sehr niedrigen Temperaturen in Schnee und Eis. Wintercamping wird oft mit Wintersportarten verbunden.
Vanlife Eine Sonderform des Campings ist das Wohnen und Reisen in einem Freizeitfahrzeug – vorwiegend in einem Wohnmobil – bei Aufgabe eines festen Wohnsitzes. Gründe können Wohnungsnot oder auch Abenteuer- und Reiselust sein. „Freies Stehen“ wird gegenüber dem Aufenthalt auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen bevorzugt. In den USA wurde für diese Lebensform der Begriff „Vanlife“ geprägt.Kerstin Zilm: US-Aussteiger-Trend #Vanlife: Instagram-Paradies oder Armutszeugnis?, 20. November 2017, abgerufen am 19. August 2023.
Inzwischen wird der Begriff erweitert verwendet und beschreibt einen verstärkt zu beobachtenden Trend, mit einem nur einfach – oft selbst – ausgebauten Fahrzeug zu reisen und Camping- oder Wohnmobilstellplätze möglichst zu meiden. Naturnähe und Einfachheit stehen im Vordergrund.
Rechtliche Situation Die Gestattung von Camping gestaltet sich von Land zu Land, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grund hierfür ist die gesetzliche Regelungskompetenz, welche sich in jedem Land unterscheidet. So ist die Regelung des Campens in Italien beispielsweise Sache der Kommunen, in Deutschland bestimmen Landes- und Bundesgesetze, wo Camping gestattet ist und wo nicht.
In den meisten europäischen Ländern ist Camping lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen und gegebenenfalls mit Zustimmung des Grundeigentümers auf Privatgrundstücken zulässig.
Deutschland mini|links|Ein Zelt mit Moskitonetzen zum Schutz vor Insekten
In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Camping- beziehungsweise Stellplätzen sowie Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf dabei allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder zum Beispiel Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Grund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung§ 12 StVO, Absatz 3b, auf gesetze-im-internet.de. entfernt werden. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff „Wildes Campen“ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
mini|Oft verboten: Wilde FeuerstellenCampen an anderen Orten außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen kann unter Umständen als Ordnungswidrigkeit nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zur Straftat wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.
Wo Camping in freier Natur weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist, ist es mit Genehmigung des Grundstückseigentümers zulässig., vivalranger.com, 4. Oktober 2012, abgerufen am 25. September 2017. Ausdrücklich verboten ist Camping in vielen Schutzgebieten. In Baden-Württemberg (§ 44(1) NatSchG), Brandenburg (§ 22(4) BbgNatSchAG, § 44(4)1 BbgNatSchG) und Schleswig-Holstein (§ 37 LNatSchG) verbieten die Landesnaturschutzgesetze Campen in freier Landschaft, also außerhalb geschlossener Ortsteile, generell. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderern, Radwanderern, Kanuwanderern, Reitern und so weiter), für eine Nacht Zelte auch in freier Landschaft aufzustellen, sofern keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen und das Zelten „privatrechtlich erlaubt“, also vom Grundstückseigentümer gestattet ist.§ 22(1)2 BbgNatSchAG, § 44(4)2 BbgNatSchG, bravors.brandenburg.de; § 28 NatSchAG M-V, landesrecht-mv.de; § 37 LNatSchG SH, auf gesetze-rechtsprechung.sh. In Mecklenburg-Vorpommern sind Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete generell von dem Zeltrecht ausgenommen, in Küstendünen und auf Strandwällen ist das Zelten verboten. In Schleswig-Holstein ist das Zelten in Küstendünen, auf Strandwällen und auf dem Meeresstrand verboten.
Es gibt legale Alternativen zum frei Zelten in der Natur. Verschiedene Tourismusverbände, Gemeinden und Behörden bieten Trekkingplätze mitten in der Natur an an. Die Trekkingplätze sind je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet. Je nach Begebenheit gibt es Bänke oder Baumstämme als Sitzgelegenheit. Einige Trekkingplätze bieten Wasser- und Feuerstellen und Komposttoilette an.