mini|Braunkohlekraftwerk mini |Stromerzeugung in Deutschland nach Energieträgern

Der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ist die Folge der politischen Entscheidung, Kohle nicht länger als Primärenergieträger für die Stromerzeugung (Kohleverstromung) zu verwenden.

Gründe für einen solchen Ausstieg sind insbesondere der Umweltschutz, der Klimaschutz (CO2-Reduktion auf dem Weg zur Klimaneutralität) und der Gesundheitsschutz (Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Luftschadstoffe, die bei der Kohleverbrennung freigesetzt werden). Kohle wird bisher in großen Mengen zur Erzeugung von elektrischer Energie in Kohlekraftwerken, zum Heizen und in der Industrie verwendet. Zur Kohleindustrie wird auch die nötige Infrastruktur zur Förderung im Tagebau oder in Bergwerken und der Transport (z. B. via Kohlehäfen, Kohlenbahnen, Förderbänder usw.) gezählt.

Rahmenbedingungen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Zentrale Elemente der Energiewende in Deutschland sind der Atomausstieg und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert wird der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das garantiert, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt ins Stromnetz eingespeist wird. Als Ziel dieses Gesetzes wurde definiert:

Zudem wurde die Internalisierung externer Kosten der konventionellen Energieerzeugung als wichtiges Ziel der Energiepolitik betont. Eine begleitende Erklärung führte u. a. aus, dass die sozialen und ökologischen Folgekosten der konventionellen Energiegewinnung nicht von den Betreibern getragen würden, sondern von der Allgemeinheit, den Steuerzahlern und zukünftigen Generationen und dass das EEG diese Wettbewerbsnachteile faktisch nur kompensiere.Staffan Jacobsson, Volkmar Lauber, The politics and policy of energy system transformation—explaining the German diffusion of renewable energy technology. In: Energy Policy. Band 34, 2006, S. 256–276, S. 267f, doi:10.1016/j.enpol.2004.08.029 2010 beschloss der Bundestag, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2050 auf 80 % zu steigern, den Primärenergieverbrauch im selben Zeitraum verglichen mit dem Jahr 2008 um 50 % zu senken und den Treibhausgasausstoß in Einklang mit den EU-Zielen um 80 bis 95 verglichen mit dem Jahr 1990 zu reduzieren.Hans-Martin Henning, Andreas Palzer: A comprehensive model for the German electricity and heat sector in a future energy system with a dominant contribution from renewable energy technologies—Part I: Methodology. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews. Band 30, 2014, S. 1003–1018, S. 1004, doi:10.1016/j.rser.2013.09.012 Dies ist nur mit einem vollständigen Kohleausstieg realisierbar.

Einsetzung der Kohlekommission 2018 Im Juni 2018 setzte die Bundesregierung die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) ein, die einen Plan und ein Datum für einen Kohleausstieg erarbeiten sollte. Am 16. Januar 2020 wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg der sogenannte „Kohlekompromiss“Der große Ausstieg 16. Januar 2020Plötzlich fehlt dem Kohlekompromiss ein entscheidender Eckpunkt, 25. Mai 2020Scharfe Kritik am Kohlekompromiss „Klimapolitischer Unsinn“ 21. Januar 2020 erarbeitet und die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz gelegt, welches das Ende der Kohleverstromung bis 2038 regeln soll. Dieses Kohleausstiegsgesetz ist in seiner endgültigen Fassung am 3. Juli 2020 sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesrat mehrheitlich beschlossen worden. Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vom 8. August 2020 mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) ist schließlich am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Betreibern von Steinkohlekraftwerken sollen Stilllegungsprämien erhalten, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt wird.

Kohleausstiegsgesetz Am 16. Januar 2020 wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz gelegt. Dem vorausgegangen waren mehrere Gesetzesentwürfe für die Reduzierungen im Bereich der Steinkohle sowie monatelange Verhandlungen mit Braunkohlekonzernen, vor allem RWE und der LEAG. Die Grundlage der Einigung bildeten die Beschlüsse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung am 26. Januar 2019. Beschlossen wurden unter anderem die Erhaltung des Hambacher Forsts, ein geordneter Stilllegungspfad bis 2038, der eine Stilllegung von circa 2,8 Gigawatt bis Ende 2022 sowie eine weitere Stilllegung von 5,7 Gigawatt Kraftwerksleistung bis Ende 2029 enthält, sowie die Überprüfung der nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen an den Revisionszeitpunkten 2026 und 2029, um die Kohleverstromung wenn möglich schon 2035 zu beenden. Der Gesetzesentwurf unter der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“, der am 29. Januar 2020 in den deutschen Bundestag eingebracht worden ist, ist planungsgemäß in eine endgültige Formulierung gebracht und im Frühsommer 2020 verabschiedet worden. Mit Mehrheit von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz am 3. Juli 2020 beschlossen worden. 314 Abgeordnete des Deutschen Bundestages votierten für das Gesetz, 237 dagegen. Auch im Bundesrat gab es eine Mehrheit für das Gesetz.

Umweltverbände kritisierten, dass zentrale Beschlüsse der Kohlekommission nicht umgesetzt wurden, und sprachen deshalb u. a. von einer „Aufkündigung des Kohle-Kompromisses“. So gebe es entgegen der Vereinbarung unter anderem keinen Überprüfungstermin im Jahr 2023, das Kraftwerk Datteln 4 dürfe ans Netz und die Hälfte der Braunkohlekapazität würde erst zwischen 2035 und 2038 abgeschaltet. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, kritisierte, dass die beim Braunkohleausstieg erfolgte Abweichung vom Kohlekommissionskompromiss zu Mehremissionen von ca. 180 Mio. Tonnen Kohlendioxid führen würde, und sagte, er fühle sich von der Regierung „schlichtweg betrogen“. Die Ökonomin Barbara Praetorius, die eine der vier Vorsitzenden der Kohlekommission war, äußerte, der vom Kabinett Merkel IV präsentierte Plan weiche „in wichtigen Punkten“ von den Vorschlägen der Kommission ab und kündige den dort geschlossenen Kompromiss auf. Kritisiert wurde auch, dass die Regierung zur Beschlussfassung seit der Bekanntgabe der Ergebnisse durch die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ über ein Jahr brauchte.

Pariser Klimaabkommen, Folgegesetzgebung Das Pariser Klimaabkommen von 2015 sieht eine graduelle Reduktion der CO2-Emissionen auf Null bis 2050 vor. Bereits 2017 wurde durch eine Veröffentlichung von Agora Energiewende die Annahme geäußert, dass das Klimaziel um etwa 100 Mio. Tonnen Kohlendioxid verfehlt werde. Kohlekraftwerke verursachten wannauchimmer etwa 80 % der deutschlandweiten Emissionen des Kraftwerkssektors und galten deswegen als zentraler Ansatzpunkt, um die nötige Emissionsreduzierung kurzfristig zu erreichen.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom Dezember 2019 legte auch für die Energiewirtschaft zulässige Jahresemissionsmengen und Minderungsziele fest. Diese wurden durch das Bundesverfassungsgericht als ungenügend konkretisiert eingestuft; das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber zu einer näheren Regelung der Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 bis Ende 2022. Die Reduktionsziele selbst jedoch blieben durch das Urteil unangetastet, gegen diese gerichtete Beschwerden wurden zurückgewiesen.

Durch Inkrafttreten neuer EU-Schadstoffgrenzwerte für Kraftwerke ab 2021 müssen EU-weit etwa ein Drittel aller Kohlekraftwerke geschlossen oder mit moderner Filtertechnik nachgerüstet werden. Dies gilt insbesondere für Braunkohlekraftwerke wie z. B. das Kraftwerk Jänschwalde.Kohleausstieg: Versorgungssicherheit laut Studie nicht gefährdet. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 11. November 2017. Abgerufen am 11. November 2017.

Energiekrise durch Krieg in der Ukraine ab 2022 Der Russische Überfall auf die Ukraine ab Februar 2022 führte zu einer Krise der Energieversorgung in Deutschland. Aufgrund gedrosselter Gaslieferungen aus Russland griffen die Mechanismen, die der Notfallplan Gas vorsah. Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und die Stromangebotsausweitungsverordnung vom Juli 2022 erlaubten Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve die zeitlich befristete Teilnahme am Strommarkt. Zum 1. Oktober 2022 wurde außerdem die Braunkohlereserve durch die Versorgungsreserveabrufverordnung aktiviert. Die zulässige Teilnahme war bis zum 31. März 2024 (verlängert vom 30. April 2023) möglich. Ziel war die Reduktion von Erdgas für die Stromerzeugung und die Senkung des Strompreises durch ein größeres Angebot.

Wissenschaftliche Begleiteinschätzungen

Ökologische Folgen Hinsichtlich der Unerlässlichkeit des Kohleausstieg zur Einhaltung der CO2-Emissionsreduktionsziele besteht Konsens. Weitreichend einstimmig wird das Jahr 2030 dabei als Zielmarke genannt, der es möglichst nahezukommen gilt. Bereits Ende 2015 stellte die Denkfabrik Agora Energiewende einen Plan für einen Kohlekonsens analog zum Atomkonsens vor, der mit den Kraftwerksbetreibern einen einvernehmlichen Ausstieg aus der Kohle bis 2040 regeln sollte. Dieser Plan basierte auf dem 2-Grad-Ziel. (PDF, 2015) Im Juni 2016 zeigte die HTW Berlin in einer Studie, dass der Kohleausstieg zum Erreichen der Pariser Klimaschutzbeschlüsse und zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C bereits bis spätestens 2030 abgeschlossen sein sollte.Volker Quaschning: Sektorkopplung durch die Energiewende. Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin (PDF, 2016)

Laut einer 2017 in der Fachzeitschrift Energy erschienenen Studie hätte ein beschleunigter Kohleausstieg dazu beitragen können, die Klimaschutzziele Deutschlands bis 2020 doch noch zu erreichen. Die Bevölkerung in Deutschland stand um 2016 laut einer Studie der Kohleverstromung weitgehend ablehnend gegenüber. Ein Kohleausstieg wurde von einem Großteil der Bevölkerung befürwortet. 17,7 % der Deutschen sprachen sich demnach für einen sofortigen Kohleausstieg aus, 32,3 % für einen Kohleausstieg bis 2020, 28,9 % für einen Ausstieg bis 2030 und 7,6 bzw. 4,7 % für einen Kohleausstieg bis 2040 respektive 2050. Lediglich 8,8 % der Bevölkerung lehnten einen Kohleausstieg ab.