mini|Portugiesischer Reisepass Die portugiesische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Portugals mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Die radikalen Änderungen der Staatsform im 20. Jahrhundert hatten auch immer bald Auswirkungen auf das Staatsangehörigkeitsrecht. Auf liberale Regelungen während der ersten Republik kam es zu reaktionären Einschränkungen in der Ära des Estado Novo und bald nach der Entkolonialisierung.
Das Recht auf eine Staatsbürgerschaft hat seit 1976 Verfassungsrang. Anders als in vielen entwickelten Ländern wurden die Bedingungen in den letzten beiden Jahrzehnten stetig gelockert und sind im internationalen Vergleich sehr großzügig.
Alle Portugiesen sind auch EU-Bürger.
Historische Entwicklung mini|Meldebescheinigung von 1956 des portugiesischen Konsulats in Niterói (Rio de Janeiro), das den Inhaber als portugiesischen Bürger ausweist.
Portugal war jahrhundertelang Auswandererland. Während der gesamten Zeit des Estado Novo (1930/33–1975) kam es nur zu etwa 30000 Einbürgerungen. Dabei handelte es sich zum größten Teil um Rückwanderer aus Brasilien und um Spanier. Abgesehen von einer kurzen Phase nach Ende der Kolonialzeit in den 1970ern (Retornados) gibt es erst seit dem EU-Beitritt 1986 eine Nettozuwanderung. In Folge der Liberalisierung 2006 stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung bzw. Registrierung vorübergehend 2010/11 auf das siebenfache von 2004.
Portugal war schon Ende des 19. Jahrhunderts insofern fortschrittlich, als dass nicht (wie international bis in die 1960er üblich) galt, dass bei Ausländerheirat die Frau automatisch der Staatsangehörigkeit des Gatten folgte. Portugiesinnen behielten ihre Staatsbürgerschaft, bzw. hatten ggf. ein Wahlrecht entsprechend dem Heimatrecht ihres ausländischen Mannes.Portugal unterzeichnete die Convention du 12 juin 1902 pour régler les conflits de lois en matière de mariage (Weiterführend dt.: Neugebauer, Eberhardt; Haager Eheschliessungsabkommen vom 12. Juni 1902; Berlin 1914, Härig) und die Convention du 17 juillet 1905 concernant les conflits de lois relatifs aux effets du mariage sur les droits et les devoirs des époux dans leurs rapports personnels et sur les biens des époux was im Gesetz über die Zivilregister vom 18. Feb. 1911 Eingang fand.
Portugal war eines der wenigen Länder der Welt, das in der Zwischenkriegszeit als Kriminalstrafe noch den Landesverweis eigener Bürger beibehielt. Man hatte lange kein Gesetz zur Adoption, so dass hier keine Staatsangehörigkeitsfragen aufgeworfen wurden. Es gilt die international übliche Annahme, dass auf portugiesischem Gebiet gefundene Findelkinder von portugiesischen Eltern stammen.
Allen Bewohnern der Überseeprovinzen wurde 1962 das volle Bürgerrecht zugestanden.
Zivilgesetzbuch von 1867 Die Artikel 18 bis 21 des Zivilgesetzbuches regelten Fragen der Staatsangehörigkeit.Ferreira, J. Dias; Código Civil Portuguez, Annotado; Lisboa 1870 (Imprensa Nacional)Dt. Übs: Die in den Europäischen Staaten geltenden Gesetze über die Erwerbung und den Verlust der Staatsangehörigkeit unter Ausschluss des Deutschen Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870: nebst einem Anhang, enthaltend die vor dem 1. Januar 1871 in den Deutschen Bundesstaaten in Kraft gewesenen Staatsangehörigkeitsgesetze; Berlin 1898, S. 135–137 (Digitalisat) Diese wurden 1930 neu gefasst.Dt. Übs. in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1931, S. 708-710. Orig. im Diário do Governo, 1930, Ser. 1, Nr. 292, S. 2428
Portugiesen ab Geburt waren alle in Portugal geborenen ehelichen Kinder eines portugiesischen Vaters oder uneheliche Kinder einer Portugiesin oder solche eines im Lande lebenden männlichen Ausländers. Letztere hatten nach Erreichen der Volljährigkeit die Option zu erklären, keine Portugiesen sein zu wollen. Einheiratende Ausländerinnen erhielten automatisch die Staatsbürgerschaft.
Im Ausland geborene Kinder von Portugiesen (ehelich oder unehelich) konnten durch Erklärung ihre portugiesische Staatsangehörigkeit erwerben, (aber nur) wenn sie im Lande leben wollten.
Wer im Ausland durch Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft die portugiesische verloren hatte, erhielt diese vor 1930 durch Erklärung bei seiner Wohnsitzgemeinde wieder, wenn er seinen Daueraufenthalt in Portugal nahm. Verlustgrund waren auch der Landesverweis für die Dauer des Urteils oder die ungenehmigte Annahme einer ausländischen Beamtenstelle.
Anträge auf Einbürgerungen waren bei der jeweiligen Stadtverwaltung (Magistrat) einzureichen. Voraussetzung waren Volljährigkeit (nach portugiesischem und Heimatrecht), ein, seit 1930 drei Jahre Aufenthalt, Unbescholtenheit in Portugal und abgeleisteter Wehrdienst im Heimatland. Für Einheiratende und Personen portugiesischer Abstammung konnte auf die Wartezeit verzichtet werden. Eine Einbürgerung wurde nur dann wirksam, wenn die Urkunde darüber innerhalb sechs Monaten beim Stadtarchiv des Wohnsitzes vorgelegt wurde. Eingebürgerte hatten kein passives Wahlrecht für den Cortes und blieben von höchsten Ämtern ausgeschlossen. Das änderte man 1930 dahingehend, dass Eingebürgerte in den ersten zehn Jahren nicht das Recht hatten, öffentliche Ämter zu bekleiden oder in (halb-)staatlichen Betrieben führende Stellungen einzunehmen.
Gesetz 1959 und Nelkenrevolution Die aufgrund der Zeitumstände nötig gewordene Umgestaltung des portugiesischen Reiches erforderte auch eine komplette Neuformulierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Form eines eigenen Gesetzes.№ 2098, vom 29. Juli 1959, i.V.m. Decreto № 43 090, vom 27. Juli 1960 (Regulamento da Nacionalidade). Für den Erwerb durch Geburt galt das Geburtsortsprinzip. Als nach der Nelkenrevolution und dem unmittelbar folgenden Ende des Kolonialreichs massiver Zuzug ins Mutterland erfolgte, sah man sich nach 1979 gezwungen dies zu ändern.
Ergänzend war das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz zu kolonialen Staatsangehörigkeitsfragen 1974:Decreto-Lei № 308/75, 24. Juni 1975; aufgehoben durch Lei № 113/88, 29 Dez. 1988. Prinzipiell sollten ex lege alle in den neu unabhängig werdenden Kolonien Lebenden die neuen Staatsangehörigkeiten erhalten. Ausgenommen hiervon waren nur im eigentlichen Portugal Geborene und in den Kolonien Geborene, die z. B. durch langjährigen Aufenthalt im Mutterland eine besonders enge Bindung hatten. Hierdurch kam es zu vermehrter Staatenlosigkeit und verwaltungsgerichtlichen Anfechtungen.
Gesetz 1981 mini|Bilhete de Identidade de Cidadão, zugleich Personalausweis alten Musters. mini|Cartão de Cidadão, Personalausweis neuen Musters. Das Gesetz von 1959 stand im Widerspruch zur Verfassung von 1976, vor allem hinsichtlich Gleichberechtigung sowohl von Mann und Frau als auch für uneheliche Kinder. Trotzdem dauerte es bis ein neues Lei da NacionalidadeLei № 37/81, de 3 de Outubro. Bis 2018 zehn Mal geändert. Die wichtigeren Änderungen sind bei „Gesetzesänderungen“ beschrieben. 1981 erging. Dazu gibt es die Verordnung Regulamento da Nacionalidade Portuguesa.1982: Decreto-Lei № 322/82, de 12 de Agosto. Geändert: Decreto-Lei № 237-A/2006, Diário da República № 239/2006, 1º Suplemento, Série I, 2006-12-14 Die Zuständigkeit in Einbürgerungsfragen liegt beim Innenministerium.Ministro da Administração Interna (1852–1910: Ministério do Reino, 1910-74: Ministério do Interior), nachgeordnet ist das Ausländeramt: Serviço de Estrangeiros e Fronteiras. Eingeführt wurde eine stärkere Komponente des Abstammungsprinzips (ius sanguinis ) auch um den Abkömmlingen der zahlreichen Auswanderer seit 1961 die Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Es unterstanden die zuständigen nachgeordneten Dienststellen Conservatória dos Registos Centrais (ZentralregisterFormvorschriften im Regulamento Emolumentar dos Registos e Notariado ursprünglich DL № 322-A/2001, de 14/12; bis 2019 37 Mal geändert.) und Ministério Público („Staatsanwaltschaften“), die ein Einspruchsrecht haben dem Justizministerium.
Widersprüche und Anfechtungen von Entscheidungen waren gemäß dem Gesetz von 1959 an das Justizministerium, dann das oberste Verwaltungsgericht als Entscheidungsinstanz zu richten. Seit 1981 ist das Bezirksgericht Lissabon zentral als Anlaufstelle exklusiv zuständig.
Portugiesische Geburtsurkunden enthalten einen Vermerk zur Staatsangehörigkeit. Ansonsten wird sie durch den Zentralregisterauszug bescheinigt.
Personen, die die Staatsbürgerschaft nicht ab Geburt haben, dürfen nicht Präsident der Republik werden. Von sehr viel praktischerer Bedeutung ist die Tatsache, dass sie von der Wehrpflicht befreit sind.Diese wurde 2003 ausgesetzt.
Es bestehen seit 1981 keine Einschränkungen mehr hinsichtlich Mehrstaatlichkeit.
Fristen und Voraussetzungen wurden mehrfach geändert.
Erwerb Durch Geburt erhält ein Kind die Staatsbürgerschaft wenn ein oder beide Elternteile portugiesische Staatsangehörige sind. Ausländerkinder nach dem ius soli in der 3. Generation bzw. seit 2018 in der zweiten Generation wenn mindestens ein Elternteil (außer Diplomaten o.ä.) fünf (2018: zwei) Jahre oder länger legal in Portugal gelebt hat – durch Erklärung. Durch Adoption als Minderjähriger Einbürgerung auf Antrag ist möglich für Volljährige, nach sechs (1994–2006 zehn), Jahren Aufenthalt im Land und: gesichertem Lebensunterhalt (Ansprüche 2006 stark gesenkt) gutem Leumund (Erfordernis 2006 gestrichen, nur noch schwere Straftaten als Hindernis. Ein Strafregisterauszug des Heimatlandes wird verlangtGeprüft wird bei einer ausländischen Verurteilung, ob das begangene Verbrechen in Portugal mit drei Jahren oder mehr zu bestrafen wäre. Vgl. Strafgesetzbuch 2006.). Sprachkenntnissen auf dem Niveau A2. durch Erklärung der Eltern mit eingeschlossen sind minderjährige Kinder. Keine Gefahr oder Bedrohung für die innere Sicherheit.
Anträge werden an das Zentralregister gestellt und dort geprüft, dies gibt eine Stellungnahme (parecer) ab, die an das Justizministerium zur endgültigen Entscheidung geht. Versagungsgründe waren 1981–2006 u. a. Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr oder Dienst als Beamter für einen fremden Staat (außer Wehrpflicht) oder mangelnde Beziehung zur portugiesischen Gemeinschaft. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) weiterhin innerhalb eines Jahres beim Bezirksgericht in Lissabon zu diesem Punkt Einspruch einlegen.
Ein ausländischer Ehepartner kann durch Erklärung nach drei (früher: fünf) Jahren die Staatsangehörigkeit erhalten. Eine spätere Scheidung hat keine Auswirkungen.
Als die Anwartzeit noch zehn Jahre war, galt für Ausländer aus portugiesischsprachigen Ländern eine Frist von sechs Jahren.
Die Einbürgerungsurkunden, gleich ob wegen Naturalisierung oder Erklärung mussten innerhalb eines halben Jahres beim Zentralregister vorgelegt werden, um endgültig gültig zu werden. Das Verfahren ist heute unter Leitung des Innenministeriums zentralisiert. 2006 entfiel die Verpflichtung die Registrierung im Staatsanzeiger veröffentlichen zu lassen.
Wiedereinbürgerung Durch Anmeldung beim Zentralregister erhalten Frauen, die aufgrund des Gesetzes von 1959 durch Ausländerheirat ihre Staatsangehörigkeit verloren haben diese rückwirkend, ebenso wieder wie Personen, die ihre portugiesische Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie freiwillig eine andere angenommen haben.
Sofern nicht die für die Einbürgerung allgemeinen Versagungsgründe vorliegen, erhalten durch Erklärung auf Antrag rückwirkend wieder:In dieser Form eingeführt durch Gesetz 1/2004. Personen, die als sie noch minderjährig waren aufgrund Erklärung ihrer Eltern die Staatsangehörigkeit verloren haben, ehemalige Portugiesen, die staatenlos geworden sind oder ex lege bei der Entkolonialisierung ausgebürgert wurden.
Verlustgründe Vor 1981: Aberkennung wegen Illoyalität oder mangelnder Bindung an Portugal. Freiwillige Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit (Gesetz 1959), bzw. Erklärung die portugiesische Staatsbürgerschaft aus diesem Grund abgeben zu wollen