Das Großherzogtum Hessen bestand von 1806 bis 1918. Es ging aus dem Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor. Die regierenden Fürsten entstammten dem Haus Hessen und führten nach der Erweiterung ihres Herrschaftsgebietes um die linksrheinischen Gebiete in Anlehnung an die ehemalige Pfalzgrafschaft bei Rhein den Titel Großherzog von Hessen und bei Rhein. Haupt- und Residenzstadt war Darmstadt; andere wichtige Städte waren Mainz, Offenbach, Worms und Gießen.

Das Großherzogtum war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedstaat des Deutschen Bundes. Mit seinen nördlich des Mains gelegenen Gebieten gehörte es von 1867 bis 1870 dem Norddeutschen Bund an und war von 1871 bis 1918 ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs. Nach dem Ende der Monarchie blieb es als Volksstaat Hessen während der Weimarer Republik Land des Deutschen Reiches und ging dann in den heutigen Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz auf.

Geographie Der rechtsrheinische Teil des Großherzogtums erstreckte sich vom Süden und der Mitte des heutigen Landes Hessen bis fast nach Frankenberg in Nordhessen, der linksrheinische im heutigen Land Rheinland-Pfalz. Neben den großen Ebenen von Rhein (Hessisches Ried), Main und Wetterau gehörten auch Mittelgebirge wie der Vogelsberg, das sogenannte Hessische Hinterland und der Odenwald zum Staatsgebiet. Im Süden reichte das Land mit den Exklaven des Kreises Wimpfen ins Badische hinein.

Physische Geografie und Bevölkerungsentwicklung Das Staatsgebiet bestand – abgesehen von einer Reihe kleinerer Exklaven – aus zwei großen Gebietsblöcken: Im Norden der Provinz Oberhessen, im Süden aus den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen. Diese beiden Gebietsblöcke waren durch einen schmalen Landstreifen getrennt, der nach 1866 zu Preußen gehörte, zuvor zu Nassau, Frankfurt und dem Kurfürstentum Hessen. Etwa 25 % der Landesfläche waren mit Wald bedeckt.Mayer, Bd. 1, S. 55. Der Charakter der beiden Landesteile war sehr unterschiedlich: Oberhessen war die flächenmäßig größte der drei Provinzen und bestand zum überwiegenden Teil aus Gebieten, die im Vogelsberg lagen. Hinzu kam das Hessische Hinterland. Nur ein kleinerer Teil gehörte zur fruchtbaren Wetterau, wo es zudem noch abbauwürdige Braunkohlevorkommen gab. In dem Gebiet gab es zahlreiche, aber keine größeren Gewässer, die als Transportwege in Frage kamen. Landwirtschaft brachte im Vogelsberg nur geringe Erträge, aber auch Industrie siedelte sich hier nicht an.Mayer, Bd. 1, S. 54. Das führte zunehmend zu Verarmung im Laufe des 19. Jahrhunderts und massiver Abwanderung, sowohl in die entstehenden industriellen Zentren als auch nach Übersee. Während Oberhessen auch von seiner Bevölkerung her am Anfang des 19. Jahrhunderts die größte Provinz war, war es am Ende des Bestehens des Großherzogtums die bevölkerungsärmste. Die einzige landesweit bedeutende Einrichtung, die hier ihren Sitz hatte, war die Landesuniversität Gießen. Starkenburg und Rheinhessen waren dagegen ganz anders strukturiert. Sie lagen überwiegend in der Rheinebene – abgesehen vom Odenwald, der ähnliche Strukturprobleme wie der Vogelsberg aufwies. In den Ebenen war in großem Umfang Landwirtschaft möglich, auch sehr ertragreiche, wie der Obstbau an der Bergstraße und der Weinbau in Rheinhessen. Es gab mit Rhein und Main zwei große, schiffbare Flüsse, die vor der Entwicklung der Eisenbahn schon bedeutende Verkehrswege darstellten. Die aufkommende Industrie siedelte sich hier an, die Zentren des Landes lagen hier: die Residenzstadt Darmstadt, die größte Industriestadt Offenbach am Main und als größte Stadt und bedeutender Handelsplatz Mainz.Mayer, Bd. 1, S. 54 f.

Politische Geografie und Gebietsentwicklung Das Staatsgebiet grenzte im Westen an die preußische Rheinprovinz, an das Herzogtum Nassau (ab 1866 zum Königreich Preußen), und die Provinz Westfalen, im Norden und Nordosten an das Kurfürstentum Hessen, ab 1866 zum Königreich Preußen, mit Exklaven im Norden: Kreis Vöhl gelegen zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Fürstentum Waldeck und Eimelrod und Höringhausen, umschlossen vom Fürstentum Waldeck im Osten an das Königreich Bayern, an die kurhessische Exklave Amt Dorheim, die 1866 an das Großherzogtum angegliedert wurde. im Süden an Baden, mit der Exklave Wimpfen an Württemberg und Baden, mit einer Exklave, die aus der Hälfte des Dorfes Helmhof bestand, an Baden, mit dem mit Baden gemeinsamen Kondominat Kürnbach (bis 1905), sowie die ebenfalls zum Königreich Bayern gehörende Pfalz (Bayern). Zwischen den mittleren und südlichen Gebietsteilen lagen die Freie Stadt Frankfurt und das Kurfürstentum Hessen, beide ab 1866 zum Königreich Preußen. Das nördliche (Landkreis Biedenkopf, genannt Hessisches Hinterland) und mittlere Gebiet (das hessen-darmstädtische Oberhessen) waren nur durch einen ca. 500 m breiten hessischen Gebietskorridor bei Heuchelheim mit dem Raum Gießen verbunden, umgeben von dem Kreis Wetzlar, einer Exklave der preußischen Rheinprovinz.

Hessen-Homburg fiel 1866 als Erbe an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, musste aber noch im gleichen Jahr an Preußen abgetreten werden. Ebenso wurden der Kreis Biedenkopf und das Hessische Hinterland von Preußen annektiert. Zusammen mit den ebenfalls 1866 von Preußen kassierten Staaten Kurhessen, Herzogtum Nassau und der Freien Stadt Frankfurt bildeten diese Gebiete ab 1868 die neue preußische Provinz Hessen-Nassau.

Geschichte Gründung 1806 mini|200px|Wappen des Großherzogtums 1806–1808 mini|200px|Großherzogtum Hessen 1812 mini|200px|Großherzogtum Hessen ab 1866

Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde von Napoleon zum Großherzogtum erhoben. Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt stilisierte sich nun Großherzog Ludewig I. (mit einem extra „e“) und verkündete mit einem Erlass vom 13. August 1806Patent, die Deklaration der Hessen-Darmstädtischen Lande zu einem souveränen Großherzogtum betreffend vom 13. August 1806. In: Großherzoglich Hessische Verordnungen, Heft 1 (1806–1808), Darmstadt 1811, S. 1. nicht nur das für ihn erfreuliche Ereignis, sondern auch welche Territorien er aufgrund der Rheinbundakte eingesammelt hatte. Hintergrund war, dass der nunmehrige Großherzog – noch als Landgraf – versucht hatte, sich unter dem Schutz Preußens von Frankreich abzuwenden, eine Politik, die aber spätestens nach der Schlacht bei Austerlitz auf den Untergang der Landgrafschaft zusteuerte. In letzter Minute konnte der Landgraf sich Napoleon noch als Truppenlieferant andienen.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 686–690. Zusammen mit 15 anderen Staaten trat die Landgrafschaft aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aus und dem Rheinbund bei. Neben der Rangerhöhung zum Großherzogtum wurde der Großherzog mit Gebietsgewinnen belohnt. Dabei ist aber zu beachten, dass alle jetzt gewonnenen Gebiete zwar seiner staatlichen Hoheit unterlagen, aber die Souveränitätsrechte der bisherigen Landesherren, die größeren nun Standesherren, zu einem erheblichen Teil weiter erhalten blieben. Zu den Erwerbungen im Einzelnen siehe:

Während die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt vor den Gebietsgewinnen noch in ihren rechtsrheinischen Gebieten etwa 210.000 Einwohner gehabt hatte,Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 685. waren es nach 1806 etwa 546.000. Zugleich erreichte das Großherzogtum damals seine flächenmäßig größte Ausdehnung mit etwa 9.300 km² (166 Quadratmeilen).Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 693 (166 Quadratmeilen). Fast gleichzeitig kam es auch innenpolitisch zu einem radikalen Umbruch: Mit zwei Edikten vom 1. Oktober 1806 wurden – vor allem finanzielle – Privilegien des landständischen Adels in großem Umfang aufgehobenErklärung des Großherzogs vom 1. Oktober 1806 zur Aufhebung aller Steuerprivilegien. In: Großherzoglich Hessische Verordnungen, Heft 1 (1806–1808), Darmstadt 1811, S. 37 f. (der landständische Adel wurde steuerpflichtigWeiter privilegiert waren dagegen die Standesherren, denen ein Steuernachlass von gewährt wurde, was sich aus ihrer Privilegierung durch die Rheinbundakte begründete (Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 709 f.)) und die Landstände wurden beseitigt.Erklärung des Großherzogs vom 1. Oktober 1806 über die Abschaffung der Landstände. In: Großherzoglich Hessische Verordnungen, Heft 1 (1806–1808), Darmstadt 1811, S. 39 f.

Entwicklung nach 1806 Am 24. April 1809 verfügte Napoléon die Auflösung des Deutschen Ordens.Schmidt, S. 30. Zu den Erwerbungen im Einzelnen siehe:

1808 bis 1810 wurde erwogen, den Code civil als im ganzen Großherzogtum Hessen einheitlich geltendes Recht einzuführen. Dann wurde die Diskussion aber von der konservativen, gesellschaftliche Änderungen ablehnenden Regierung unter Friedrich August von Lichtenberg unterbunden.Polley: Recht und Verfassung, S. 344.

Am 11. Mai 1810 schlossen das Großherzogtum und das Kaiserreich Frankreich einen Staatsvertrag,Text (in französischer Sprache) in: Schmidt, S. 30ff, Anm. 100. mit dem Frankreich Gebiete, die es 1806 Kurhessen abgenommen hatte, an das Großherzogtum weitergab. Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoléon aber erst am 17. Oktober 1810 unterschrieben.Schmidt, S. 30. Das hessische Besitzergreifungspatent datiert vom 10. November 1810.Schmidt, S. 33. Das Amt Babenhausen wurde dem Fürstentum Starkenburg, alles Andere dem Fürstentum Oberhessen zugeordnet.

Im Herbst 1810 kam es zu einem Dreiecksgeschäft zwischen Frankreich, Hessen und dem Großherzogtum Baden. Baden stellte eigene Gebietsteile zur Disposition von Frankreich, das diese dann mit einem Staatsvertrag vom 11. November 1810Text (in französischer Sprache) in: Schmidt, S. 34ff, Anm. 114. an das Großherzogtum Hessen weitergab.Schmidt, S. 34. Das hessische Besitzergreifungspatent datiert auf den 13. November 1810.Schmidt, S. 38. Zu den Erwerbungen im Einzelnen siehe:

Nach der Schlacht bei Hanau schloss der großherzogliche Hofmarschall Karl du Thil eine MilitärkonventionVerhandlungen der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogthums Hessen, 1864, S. 63. mit dem österreichischen Oberkommandierenden Feldmarschall-Lieutenant Johann Karl Peter Graf Hennequin von Fresnel und Cure im österreichischen Hauptquartier in Dörnigheim. Damit verließ das Großherzogtum den Rheinbund. Die großherzogliche Armee wurde in den österreichisch-bayrischen Verband eingereiht.

Wiener Kongress und Folgezeit 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei.

Auf dem Wiener Kongress (1815) wurde dem Großherzog von Hessen als Entschädigung für das an Preußen abgetretene Herzogtum Westfalen eine Fläche des ehemaligen Departements Donnersberg mit 140.000 Seelen zugesprochen.Artikel 47 Haupt-Vertrag des zu Wien versammelten Congresses der europäischen Mächte, Fürsten und freie Städte vom 9. Juni 1815, Artikel 97, Seite 96 (Online) Durch die von der Herrschaft der Hundert Tage, der Rückkehr Napoleons aus dem Exil, ausgelösten Turbulenzen schlossen Österreich, Preußen und das Großherzogtum Hessen erst am 30. Juni 1816 den Staatsvertrag, der das Nähere regelte. Inhaltlich war er umfangreicher als das in Wien im Vorjahr Beschlossene.Schmidt, S. 39. Es kam zu weiteren Grenzberichtigungen und dem Tausch kleinerer Gebiete mit Nachbarstaaten, so mit dem Kurfürstentum Hessen und dem Königreich Bayern. Die Besitzergreifungspatente sind auf den 8. Juli 1816 datiert, wurden aber erst am 11. Juli 1816 veröffentlicht.Schmidt, S. 44. Zu den Gebietsveränderungen im Einzelnen siehe:

Nach dieser Konsolidierung hatte das Großherzogtum etwa 630.000 Einwohner.Hoffmann, S. 31.

Hinsichtlich der großherzoglichen Titel versuchte Ludewig I., nachdem sein kurfürstlich-hessischer „Vetter“, Wilhelm I., sich auch zum „Großherzog von Fulda“ stilisiert hatte, aufzuholen. Die angestrebten Titel „Kurfürst von Mainz und Herzog von Worms“ wurden ihm jedoch von Österreich und Preußen verweigert. So dekorierte er sich mit dem historisierenden „... und bei Rhein“.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 740.