Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII.
Grundlage Während es in der Jugendarbeit um eine allgemeine Förderung junger Menschen geht, ist es das Ziel der Jugendsozialarbeit, jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen. Bereiche der Hilfen sind:
schulische Bildung berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt soziale Integration.
Handlungsfelder von Jugendsozialarbeit Die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind: Jugendberufshilfe, Mobile Jugendarbeit / Streetwork Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Migration/Integration (Jugendmigrationsdienste, Jugendmigrationsarbeit), Jugendwohnen, Geschlechtsspezifische Arbeit/Gender-Mainstreaming (früher: Mädchensozialarbeit), Schulsozialarbeit
Diese Hilfen sind ganzheitlich angelegt, d. h., neben der Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie beruflicher Qualifikationen werden auch Personalisations- und Sozialisationshilfen angeboten.
Träger der Jugendsozialarbeit Träger von Jugendsozialarbeit sind in erster Linie die Einrichtungen der Trägergruppen, die in der BAG Jugendsozialarbeit bis Juni 2007 zusammengeschlossen waren. Daneben werden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit aber auch von öffentlichen Trägern, von Bildungseinrichtungen des Handwerks und zunehmend auch von gewerblichen Trägern angeboten.
Die BAG Jugendsozialarbeit löste sich zum 30. Juni 2007 auf. Am 1. Juli 2007 startete stattdessen der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit seine Tätigkeit. Im Kooperationsverbund sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA und BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Internationale Bund (IB) sowie der Paritätische Gesamtverband (kurz: DER PARITÄTISCHE) involviert.
Finanzierung Der weitaus größte Teil der berufsfördernden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Darüber hinaus kommen finanzielle Mittel aber auch von den Kommunen, über spezifische Länderprogramme und über Modellprogramme aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. In den letzten Jahren gewannen auch Europäische Förderinstrumente, wie beispielsweise der Europäische Sozialfonds (ESF), immer mehr an Bedeutung.
Zielgruppe Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Sozial benachteiligte Jugendliche sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden sind oder bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben. In diesem Sinne sind es vor allem folgende junge Menschen, die in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu finden sind: Haupt- und Sonderschüler mit schlechtem oder fehlendem Abschluss, Schulabbrecher, Ausbildungsabbrecher, Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten, Jugendliche aus dem Bereich der Erziehungshilfen, Jugendliche mit kriminellen Karrieren und Drogenerfahrungen, (lern)behinderte Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Geschichte Als der Zweite Weltkrieg im Mai 1945 zu Ende ging, waren Millionen von Menschen obdach- oder heimatlos geworden, waren verwitwet oder verwaist oder hatten ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Diese Situation traf gerade junge Menschen besonders hart. Nach dem Zweiten Weltkrieg in den Jahren 1947/1948 waren mehr als 1,5 Millionen junge Menschen verwaist oder Halbwaisen, 2 Millionen junge Menschen ohne Heimat und rund 500.000 Jugendliche ohne Arbeit oder Ausbildung. Zudem stieg die Zahl der jungen Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone in die westlichen Besatzungszonen an.
Vor diesem Hintergrund wurden schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die Not der Jugend zu lindern. Neben dem Aufbau von Jugend-, Sozial- und Arbeitsbehörden in Ländern und Gemeinden gründeten sich erste Jugendnotdienste – die heutigen Jugendmigrationsdienste –, die sich im Besonderen um arbeits-, berufs- und heimatlose Jugendliche kümmerten.
Der weitaus überwiegende Teil dieser Maßnahmen praktischer Jugendsozialarbeit in dieser Zeit wurde durch freie Träger unterschiedlicher weltanschaulicher und religiöser Zuordnung durchgeführt. Die Mehrzahl dieser Träger schloss sich in fünf Trägergruppen auf Bundesebene zusammen, die jeweils selber Arbeitsgemeinschaften sind. Dies sind die Evangelische Trägergruppe, die Katholische Trägergruppe, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder auch Sozialistische Trägergruppe genannt, die Freie Trägergruppe (DRK, IB, DPWV) und die Kommunale, heute Örtlich-Regionale Trägergruppe (BAG ÖRT). Diese Trägergruppen gründeten im Mai 1949 die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk (BAG JAW), die spätere Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit.
Handlungsleitend für die Gründung der BAG Jugendsozialarbeit war zum einen, sich untereinander Anregungen und Unterstützungen in allen die praktische Jugendsozialarbeit betreffenden Fragen zu geben. Zum anderen wurde es als notwendig angesehen, eine ständige Abstimmung der Maßnahmen zur Behebung der Not junger Menschen im Bund und in den Ländern herbeizuführen, sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten und den zuständigen Behörden mit der Erfahrung der Träger bei der Erarbeitung von Hilfsangeboten für die Jugendlichen zur Verfügung zu stehen.
So bestanden die ersten Aufgaben der neu gegründeten BAG JAW unter anderem darin, eine Bestandsaufnahme sowohl der Probleme der Jugendlichen als auch der bisherigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen, daraus konkrete Vorstellungen und Forderungen für eine bundesweite Jugendsozialarbeit abzuleiten und die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Jugendnot zu informieren. Es galt außerdem, Finanzierungsquellen für die dringend benötigten Jugendwohnheime, Jugendgemeinschaftswerke und Jugendgilden zu erschließen.
In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit stetig weiter. Die BAG Jugendsozialarbeit und die in ihr zusammengeschlossenen Trägergruppen waren maßgeblich daran beteiligt, dass sich die Jugendsozialarbeit insgesamt den jeweils aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellte und Ansätze entwickelte, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Lebenslagen benachteiligter Jugendlicher reagierten.
In diesem Kontext wirkt die Jugendsozialarbeit vor allen Dingen im Schnittbereich von Jugendpolitik, Bildungspolitik, Arbeitsmarktpolitik und [Europäische Dimensionen von Jugendsozialarbeit].
Jugendberufshilfe Die Arbeitslosigkeit individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter Jugendlicher ist nach Beendigung der Schulzeit oftmals vorbestimmt. Für diese Zielgruppen unterhält Jugendberufshilfe daher umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung dieser jungen Menschen durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung.
Die Angebote der Jugendberufshilfe erfordern spezifische und sozialpädagogisch besonders qualifizierte Hilfen, die dem erhöhten Bedarf an Förderung gerecht werden. Dazu entwickelte Jugendberufshilfe eigenständige Konzepte und spezifische Methoden wie individuelle Förderplanung, Kompetenzfeststellung, Bildungsbegleitung, Casemanagement und Berufs- und Lebensplanung. Wichtige Leitlinie der Jugendberufshilfe ist dabei die Kooperation mit den wichtigen Institutionen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen, Arbeitsverwaltung, Betriebe, Einrichtungen der Jugendhilfe usw.).
Niedrigschwellige Angebote sind geeignet für junge Menschen im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, die auf den üblichen Wegen nicht mehr erreicht werden können. Sie verfolgen mit Beratung und Angeboten der Berufsorientierung (z. B. in Jugendwerkstätten) das Ziel, junge Menschen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren (Aktivierungshilfen).
Berufsvorbereitende Bildungsangebote haben das Ziel der Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit sowie der Erhöhung der Eingliederungschancen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit. Abgestimmt auf die unterschiedlichen Individuen und Zielgruppen werden vorhandene Kompetenzen gefördert und gegebenenfalls bestehende Defizite abgebaut. Ziel ist auch die Vermittlung von Grundfertigkeiten und -kenntnissen durch binnendifferenzierte und betriebsnahe Qualifizierungsangebote aus Teilgebieten anerkannter beruflicher Bildungsgänge in der Regel in handwerklichen Berufsfeldern. Die Vermittlung von fachpraktischen Fertigkeiten wird durch fachtheoretischen Unterricht ergänzt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) werden durch Fachkräfte der Jugendberufshilfe sozialpädagogisch begleitet. Soweit notwendig, kann im Rahmen der BvB der Hauptschulabschluss nachgeholt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die sich in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher Berufsausbildung befinden. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die zusätzliche Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer. Sie dienen auch der Vorbeugung gegen Ausbildungsabbrüche.
Für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen ihre Ausbildung nicht in einem Betrieb aufnehmen können, bieten die Träger der Jugendberufshilfe die Möglichkeit der beruflichen Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung. Wichtiges Förderkonzept in außerbetrieblichen Einrichtungen ist die sozialpädagogische Orientierung der Berufsausbildung. Dieses Konzept sieht eine Förderung nach dem „Kompetenzansatz“ vor und legt besonderen Wert auf eine lernunterstützende Methodik und Didaktik, die praktische Ausbildung und fachtheoretisches Lernen verknüpft mit Stützunterricht, Angeboten zur Persönlichkeitsentwicklung und mit sozialpädagogischer Hilfe.
Nachbetreuung Relativ häufig werden Ausbildungen vor dem Abschluss abgebrochen. Bei Jugendlichen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht übernommen werden und dass sie auch anderweitig keinen Arbeitsplatz finden. Um diese Übergangszeiten zu überbrücken, bietet die Jugendberufshilfe die Möglichkeit, ausbildungsbegleitende Hilfen bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung oder bis zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses fortzusetzen. Dies gilt auch für Unterstützungsmaßnahmen, die zur Festigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind (Übergangshilfen).
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