Die amtlichen Gemeindeverzeichnisse für Bayern wurden vom Königlich Bayerischen Statistischen Bureau bzw. vom Bayerischen Statistischen Landesamt herausgegeben.
Insgesamt wurden in dem Zeitraum von 1858 bis 1989 21 Gemeindeverzeichnisse veröffentlicht, die allesamt auf Volkszählungsergebnissen beruhen (1855, 1861, 1867, 1871, 1875, 1880, 1885, 1900, 1905, 1910, 1919, 1925, 1933, 1939, 1946, 1950, 1956, 1961, 1970 und 1987).
Werkbeschreibung Alle Werke haben einen systematischen Teil und einen alphabetischen Teil.Alphabetischer Teil seit der Ausgabe 1863, die auf die Volkszählungsergebnisse von 1871 beruht.
Der systematische Teil besteht aus drei Abschnitten:
Der erste Abschnitt enthält Statistiken zu den Regierungsbezirken. Sie werden in der Reihenfolge Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben behandelt.Gemäß Art. II der Allerhöchsten Verordnung vom 29. November 1837, die Eintheilung des Königreiches Bayern betreffend. Es werden jeweils in alphabetischer Reihenfolge die Bezirksämter (ab 1939 Landkreis) aufgelistet mit Angaben zur Gebietsfläche, zur Zahl der darin enthaltenen Gemeinden und Ortschaften,Seit der Ausgabe 1869, die auf die Volkszählungsergebnisse von 1867 beruht. zur Einwohnerzahl (insgesamt und nach Hauptwohnsitz) und Zahl der Haushaltungen (=Familien)Die Definition des Wohngebäudes hat sich mit der Ausgabe von 1897 geändert: Nicht mehr einberechnet wurden von da an die „bewohnten sonstigen Baulichkeiten“. Gemeinde-Verzeichniss für das Königreich Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1900, 1902, S. XLIX.. Die Bevölkerungsangaben sind differenziert nach Geschlecht (männlich, weiblich), Zivilstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden),Seit der Ausgabe 1877, die auf die Volkszählungsergebnisse von 1875 beruht. Konfession (katholisch, protestantisch, reformiert, griechisch-orthodox, mennonitisch, irwingianisch, anglikanisch, deutsch-katholisch, freireligiös, israelitisch, confessionslos, sonstige), Staatsangehörigkeit (Bayern, übriges Reich, Ausländer)Seit der Ausgabe 1873, die auf den Volkszählungsergebnissen von 1871 beruht. und bundesangehörige aktive Militärpersonen.
Der zweite Abschnitt enthält Statistiken zu den Oberlandesgerichten und Landesgerichten.
Der dritte Abschnitt enthält Statistiken zu den Gemeinden, systematisch geordnet nach Regierungsbezirken (dieselbe Reihenfolge wie bei Teil 1), in denen zuerst die kreisfreien Städte aufgeführt werden, dann die Bezirksämter, die wiederum nach den jeweiligen Amtsgerichten aufgegliedert sind. Den Abschnitten zu den kreisfreien Städten und Bezirksämtern gehen Angaben zu den Verwaltungsorganen (Rentamt, Forstamt etc.) voran. Es folgt die alphabetische Auflistung der darin enthaltenen Gemeinden mit Angaben zu deren Typ (Gemeinde, Markt [M.], Stadt [St.]), zur Zahl der Ortsteile, zur Einwohnerzahl (insgesamt und nach Hauptwohnsitz) und zur Zahl der Haushaltungen (Wohngebäude). Die Bevölkerungsangaben sind ähnlich differenziert wie im ersten Teil, jedoch sind die Angaben zur Konfession eingeschränkt (katholisch, protestantisch, israelitisch, andere Confession).
Im alphabetischen Teil sind sämtliche Orte aufgelistet mit Angabe der Einwohnerzahl, der administrativen Zugehörigkeit (Bezirksamt bzw. Landkreis) und der Fundstelle im systematischen Teil.
Ausgaben Es werden alle Ausgaben angegeben, die derzeit in die Datenbanken eingepflegt wurden (Abruf: Karlsruher Virtueller Katalog 10. Dezember 2019).
Gemeindefreie Gebiete Die Amtlichen Gemeindeverzeichnisse listen nicht die gemeindefreien Gebiete auf. Diese werden seit 1966 in eigenen Verzeichnissen nachgewiesen. Eine erste Aufstellung erfolgte zusammen mit den Gemeinden in der Verordnung über die Gebietseinteilung des Freistaates Bayern in Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise Vom 9. November 1956.Verordnung über die Gebietseinteilung des Freistaates Bayern in Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise Vom 9. November 1956 (Anlage ab der zweiten Seite)
Anmerkungen
Kategorie:Amtliche Statistik Kategorie:Statistik (Deutschland) Kategorie:Ortslexikon Kategorie:Verwaltungsgliederung Bayerns !