Der NRW-Tarif ist ein im öffentlichen Personennahverkehr von Nordrhein-Westfalen (NRW) landesweit angewandter Beförderungstarif. Er löste bei seiner Einführung in den Jahren 2004 bis 2005 den damaligen Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn ab. Mit dem Beförderungstarif sollten die tariflichen Barrieren zwischen Bus und Bahn einerseits und den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr, Rhein-Sieg, Westfalentarif und im Raum Aachen andererseits abgebaut werden.

Geschichte mini|SchöneReise Ticket NRW mini|SchönerTag Ticket NRW mini|Verbundtarif – AVV / DB 4-Fahrten-Ticket mini|SemesterTicket NRW

Tarifverband Bereits ab 1. August 2004 (Stufe 1) wurden folgende Pauschalpreis-Fahrkarten angeboten: SchöneFahrtTicket NRW (Erwachsene/Kind) für eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel innerhalb von zwei Stunden SchönerTagTicket NRW Single für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig SchönerTagTicket NRW 5 Personen für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig SchönesJahrTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres SchöneFerienTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums Neu und bundesweit ohne Vorbild war das Kurzreiseticket für bis zu zwei Stunden freie Fahrt in einer Richtung, also ohne Rückfahrtmöglichkeit. Ein Länderticket und das für NRW hierfür als Vorbild anzusehende SchöneFerienTicket NRW gab es bereits vorher. Diese Tickets wurden jedoch mit der 1. Stufe des Landestarifs zu regulären Angeboten ausgebaut.

Am 12. Juni 2005 startete der Verkauf von relationsbezogenen Fahrkarten (Stufe 2). Diese lösten innerhalb von NRW den Nahverkehrstarif der DB ab. Wesentlicher Unterschied war, dass im NRW-Tarif mit nur einem Fahrschein sowohl der Schienenpersonennahverkehr als auch im Vor- und Nachlauf (Anfahrt zum Startbahnhof und Weiterfahrt ab Zielbahnhof) Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse in ganz NRW benutzt werden konnten.

Die Preisbildung für den Eisenbahnanteil entsprach der des DB-Tarif. Für den Vor- und Nachlauf mit kommunalen Verkehrsmitteln wurde ein pauschaler Aufpreis in den Ticketpreis eingerechnet. Dieser Aufpreis von zunächst 70 Cent für jedes Einzelticket wurde jährlich erhöht und betrug ab dem 1. Januar 2010 bereits 1,20 Euro. Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt reduziert sich der Preis entsprechend dem jeweiligen Rabattsatz. Der Aufschlag war nach dem Solidarprinzip verbindlich, d. h., er musste auch entrichtet werden, wenn für den Vor- und/oder Nachlauf in Regionen mit schlecht ausgebautem örtlichen Nahverkehr gar keine kommunalen öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können (besonders auch an Sonn- und Feiertagen). Andererseits können auch langlaufende Regionalbusverbindungen (z. B. Münster Hbf – Vreden, ca. 68 km) im Rahmen des Vor-/Nachlaufs mit RelationspreisTickets zurückgelegt werden.

Ab dem 10. Juni 2007 galt zwischen zwei Gemeinden in NRW ein fester Verbindungspreis (Stufe 3). Zuvor war der Preis unmittelbar vom Start- und/oder Zielbahnhof der Fahrt abhängig. Weiterhin konnte zwischen einem Bahnhof in der Startgemeinde bis zu einem Bahnhof in der Zielgemeinde (bei Gemeinden ohne Bahnanschluss jeweils ab/bis einer vorgegebenen Nachbargemeinde) nur der Schienenpersonennahverkehr benutzt werden.

Zum 13. Dezember 2015 änderte sich die Tarifsystematik für Einzelfahrkarten und entsprach nicht mehr der des DB-Tarifs. Zwischen Start- und Zielgemeinde dürfen alle Verkehrsmittel auf allen verkehrsüblichen Wegen benutzt werden. Der Tarif kommt dadurch auch auf reinen Busverbindungen zur Anwendung.

Der „Westfalentarif“ (WT) ersetzt seit dem 1. August 2017 den NRW-Tarif für tarifraumüberschreitende Fahrten im westfälischen Landesteil.Der Westfalentarif vereint die ehemaligen Tarifverbände Sechser, Hochstift-Tarif, VGWS-Tarif, Ruhr-Lippe-Tarif und Münsterland-Tarif. Alle VRR-Gemeinden, die neben dem WT-Raum angrenzen (im Besonderen Dortmund und Hagen), erkennen für Fahrten im Übergang den Westfalentarif an.

Fahrkartensortiment Bis zur Tarifreform zum 1. Januar 2026 existierten zwei Ticketarten. Pauschalpreistickets sind: a) Zeitkarten (hierzu gehören auch die Tageskarten) für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Regionalverkehr des Landes NRW oder b) Einzelfahrkarten für eine Fahrt mit einer durch Zeitvorgabe eingeschränkten Entfernung, nicht an einen konkreten Reiseweg gebunden Relationspreistickets sind Fahrkarten für einen festgelegten Reiseweg, ausgegeben als Einzeltickets oder Zeitkarten (Wochen-, Monatskarten), gültig „von Haus zu Haus“, einschließlich der Anschlusstickets.

Digitale Vertriebswege Um den flächendeckenden Vertrieb des Tarifs auch außerhalb der angestammten Vertriebswege für Schienenfahrausweise sicherzustellen, wurde zum 1. April 2008 ein spezielles Online-Ticket NRW (Kombination aus DB-Online-Ticket und Ticket2Print der DSW21) eingeführt, das über die Online-Reiseauskunft der DB erworben werden kann. Hintergrund ist, dass der Vertrieb über die Verkaufssysteme der kommunalen Unternehmen wegen der notwendigen hohen Investitionen bei zu erwartendem relativ geringen Absatz bislang nicht umgesetzt werden konnte.

Anwendungsbereich Der NRW-Tarif ist der landesweite Tarif für Nahverkehrsfahrten zwischen den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er stellt die Haus-zu-Haus-Tarifierung im NRW-Nahverkehr für alle Bus- und Bahnverbindungen zwischen den Verbundräumen in NRW sicher. So müssen Nahverkehrskunden an den Verbundraumgrenzen bzw. beim Umsteigen kein neues Ticket mehr lösen. Sie können mit demselben Ticket alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge nutzen. Zudem bindet der NRW-Tarif alle Städte und Gemeinden in NRW ein.

Mit dem NRW-Tarif wird somit das bereits auf der Ebene der Verbund- und Gemeinschaftstarife umgesetzte Prinzip der Haus-zu-Haus-Tarifierung auf alle Nahverkehrsverbindungen ausgedehnt. Die BahnCard wird im NRW-Tarif teilweise anerkannt.

Verkehrsmittel Der NRW-Tarif gilt in allen Verkehrsmitteln, die Verbund- oder Gemeinschaftstarife anwenden.

Dazu zählen alle Züge des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen: die Regional-Express, Regionalbahn- und S-Bahnen der DB die Nahverkehrszüge weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen alle Stadt- und Straßenbahnen in NRWeinschließlich der Wuppertaler Schwebebahn, der H-Bahn in Dortmund sowie dem SkyTrain am Flughafen Düsseldorf alle Stadt- und Regionalbuslinien (auch O-Busse in Solingen), außerdem die Stadtbusse in Osnabrück

Der NRW-Tarif gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs sowie auf wenigen Buslinien, die keinen Verbund- oder Gemeinschaftstarif anwenden (z. B. Nachtbuslinien in Bielefeld).

Fahrkartensortiment Fahrkarten des NRW-Tarifs werden von allen Verkehrsunternehmen in NRW, auch an Fahrkartenautomaten (in Bussen eingeschränkt), und über das Internet als Online-Tickets verkauft.

Die digitale Version heißt eezy.nrw und ist als App namens mobil.nrw verfügbar. In der App möglich sind eine Fahrplanauskunft, der Erwerb von Fahrkarten und das Check-In System. Für das Check-In System ist die Luftlinien-Entfernung für den Gesamtpreis maßgebend und es gelten Preisobergrenzen; eine Fahrt im 24-Stunden-Zeitraum ist nicht teurer als ein herkömmliches 24-Stunden-Ticket und monatlich ist kein höherer Preis als für das Deutschlandticket fällig. Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist mit einem Zuschlag von 50 % des regulären Preises möglich.

Seit dem 1. Januar 2026 existiert ein abgespecktes Ticketsortiment als Folge einer in Kraft tretenden Tarifreform. Insbesondere werden seitdem außerhalb von „eezy.nrw“ keine relationsbezogenen Einzelfahrkarten mehr angeboten.

+ Fahrkarten des NRW-Tarifs (gültig ab dem 1. Januar 2026) Name Tickettyp Personenzahl Geltungsdauer Preis in Euro 24hTicket NRW Single Tagesticket 1 Person 24 Stunden 39,80 24hTicket NRW 5 Personen Tagesticket max. 5 Personen 24 Stunden 59,80 FerienTicket NRW Zeitticket 1 Person unter 21 Jahre in Schulferien* 38,6077,50 (Sommerferien) EinzelTicket NRW einfache Fahrt 1 Person 7 Stunden 25,8010,30 (bis 14 Jahre) EinfachWeiterTicket NRW Zusatzticketfür Verbundtickets 1 Person 6 Stundeninsgesamt 12,906,50 (bis 14 Jahre) 24hFahrradTicket NRW TagesticketFahrradkarte 1 Person 24 Stunden 6,30 NRWupgrade1.Klasse Fahrt 1. Klasse-Zuschlag 1 Person 7 Stunden 12,90 NRWupgrade1.Klasse Monat Abonnement1. Klasse-Zuschlag 1 Person unbefristetEine Fahrkarte im Abonnement ist ordentlich durch den Vertragspartner stets bis 10. Kalendertag zum Ende desselben Monats kündbar. 84,60 NRWupgradeFahrrad Monat AbonnementFahrradkarte 1 Person unbefristet 47,80 * Das FerienTicket NRW gilt nur in einem einzelnen Ferienzeitraum. Fällt der erste Ferientag auf einen Montag, gilt das Ticket bereits ab dem Samstag davor. Ist der letzte Ferientag ein Samstag, gilt das Ticket bis einschließlich zum Sonn-/Feiertag vor Schulbeginn.

Über mobil.nrw lässt sich ebenso das Deutschlandticket beziehen.

Anerkennung des Beförderungstarifs außerhalb Nordrhein-Westfalens Der NRW-Tarif gilt auch für die niedersächsische Stadt Osnabrück. Darüber hinaus wird für nachfolgende Verbindungen der NRW-Tarif angewandt:

Eisenbahnstrecken In Niedersachsen Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf) Osnabrück Hbf – Lengerich (Westf) Osnabrück Hbf – Halen Osnabrück Hbf – Westbarthausen Holzminden – Lüchtringen

In Hessen Bad Karlshafen – Wehrden Willingen – Brilon Wald

In Rheinland-Pfalz Niederschelden Nord – Au (Sieg) Ingelbach – Geilhausen Betzdorf (Sieg) – Struthütten Betzdorf (Sieg) – Daaden Linz (Rhein) – Bad Honnef (Rhein) Brohl – Bonn-Mehlem Gerolstein – Dahlem (Eifel) Ahrbrück – Remagen

In den Niederlanden Kerkrade Centrum – Heerlen Woonboulevard Enschede – Gronau (Westf) Emmerich – Arnhem Centraal Heerlen – Herzogenrath Venlo – Kaldenkirchen

Buslinien In den Niederlanden Enschede (Buslinie T88) Heerlen (alle Buslinien) Kerkrade (alle Buslinien) Landgraaf (alle Buslinien) Venlo (Buslinie 929)

Besonderes Kinder unter sechs Jahren und Hunde können unentgeltlich im NRW-Tarif mitgenommen werden. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.

Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern im NRW-Tarif gibt es das 24hFahrradTicket NRW. Es handelt sich dabei um eine Fahrrad-Tageskarte für beliebig viele Fahrten. Auf einigen Linien des Schienenverkehrs (Betreiber: NordWestBahn) wird für die Fahrradmitnahme eine Reservierung empfohlen, Fahrgäste mit Fahrrad werden jedoch – soweit Platz vorhanden ist – auch ohne Voranmeldung befördert.

Fahrgastrechte bei Verspätungen In Nordrhein-Westfalen auftretende Verspätungen von mindestens 20 Minuten oder Zugausfälle berechtigen den Fahrgast zum Antrag – der an die verantwortliche Verkehrsgesellschaft zu richten ist – auf die vollständige Erstattung des Fahrpreises für einen gelösten Fahrschein im Zugfernverkehr. Taxikosten werden bis zur festgelegten Höchstgrenze erstattet; sie beträgt 60 Euro für Fahrten zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, ansonsten 30 Euro.

Siehe auch Liste der SPNV-Linien in Nordrhein-Westfalen Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde

Anmerkungen

Weblinks Offizieller Internetauftritt zum NRW-Tarif [ NRWbahnarchiv] u. a. mit Informationen zu den Tarifbeziehungen zwischen Gemeinden und Bahnhöfen ProBahn NRW NRW-Grundsatzprogramm – Tarife & Tickets mit den Forderungen von ProBahn

Einzelnachweise

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