Psychologe bzw. Psychologin ist die Berufsbezeichnung von Personen, die in der Regel das Studium der Psychologie an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) absolviert und als Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych., Deutschland), (M.Sc. Psychologie), Master of Arts (M.A. Psychologie), Bachelor of Science (B.Sc. Psychologie) oder als diplomierter Psychologe (Dipl.-Psych. FH, Schweiz) abgeschlossen haben. Damit verbunden ist die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Der Beruf des Psychologen ist dem Gesetz nach ein freier Beruf. Für die Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut (Deutschland) ist nach dem Abschluss des universitären Diplom-/Masterstudiums eine zusätzliche mehrjährige Weiterbildung notwendig.
Psychologen sind in sehr vielen verschiedenen Anwendungsfeldern (Gesundheitswesen, Bildungswesen, Wirtschaft, Forschung und Entwicklung, Rechtswesen, Verkehrswesen, Verwaltung etc.) tätig.
Berufsbild Wissenschaftliche Basis mini|Wilhelm Wundt (sitzend) und seine Kollegen in einem psychologischen Labor, dem ersten seiner Art Die Ausbildung in Psychologie erfolgt, orientiert am heutigen Psychologieverständnis, als empirische Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen beschäftigt und enthält einen großen Anteil an Wissenschaftsmethodik und Statistik.
Berufliche Praxis Psychologische Arbeitsfelder sind breit gefächert: im Zentrum steht die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Diagnostik- und Interventionsverfahren, v. a. psychologischer Beratung und Trainings, sowohl in klinischen als auch in anderen Bereichen der angewandten Psychologie, sowie der wissenschaftlichen Grundlagenforschung.
Grundlage der psychologischen Tätigkeiten sind wissenschaftlich begründete Erkenntnisse und eine ethisch einwandfreie, vertrauenswürdige Arbeitsgestaltung und Behandlung der Klienten. Alle Arbeitsbereiche werden sowohl von Selbständigen als auch von Angestellten angeboten.
Tätigkeitsfelder Das Berufsfeld umfasst zahlreiche Spezialisierungen, die ggf. auch spezielle Aus- und Weiterbildungen voraussetzen, um dort tätig sein zu dürfen (z. B. im Bereich der Psychotherapie oder Verkehrspsychologie).
Typische Arbeitsbereiche sind: Unternehmensberatung und Personalmanagement: Personalauswahl (Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Evaluation spezifischer Instrumente, wie z. B. Assessment-Center) und Personalentwicklung; Organisationsentwicklung, gelegentlich auch strategisches Consulting Markt-T. Melles: Tätigkeitsfelder von Psychologen in der institutionellen Marktforschung. In T. Brandenburg, M. T. Thielsch (Hrsg.): Praxis der Wirtschaftspsychologie: Themen und Fallbeispiele für Studium und Praxis Monsenstein und Vannerdat, Münster 2009, S. 27–42 , nordlight-research.com und Meinungsforschung bei Polizei, Militär und ähnlichen (staatlichen) Institutionen in der Entwicklung von Personalauswahlverfahren, der Evaluation von Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen und der Ausbildung.etwa: H. Fuchs: Organisationspsychologie bei der Polizei. In Brandenburg, Thielsch: Praxis der Wirtschaftspsychologie. 2009, S. 11–26 Psychologen im Strafvollzug sind z. B. zuständig für die Einschätzung der Suizidgefährdung, Flucht- und Gewaltrisikoeinschätzung, gutachtliche Stellungnahmen bei Lockerungsentscheidungen, Mitarbeit bei der Vollzugsplanung und Betreuung bis hin zur Therapie von Straftätern (letzteres nur durch Psychologische Psychotherapeuten). Gelegentlich wirken sie bei der Personalauswahl und der Ausbildung der Justizvollzugsbeamten mit. Eine Zusatzausbildung als psychologischer Psychotherapeut ist sinnvoll, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Für eine rechtspsychologische Zusatzausbildung gilt das gleiche. Erziehungs-, Jugendberatungs- und Familienberatungsstellen Schulpsychologische Beratungsstellen Jugendämter, Sozialämter Arbeitsmarkt- und Bildungsberatung: Testung und Beratung verkehrspsychologische Einrichtungen oder als niedergelassener Verkehrspsychologe Einrichtungen der Behindertenhilfe Kindertagesstättenberatung Lehramt an Schulen, Fachober- und Fachschulen (Psychologieunterricht, häufig im berufsbildenden Bereich; z. B. Erzieher-Ausbildung) Psychotherapeutische Praxen (nach Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten), psychotherapeutische, psychiatrische oder psychosomatische Abteilungen in Kliniken (im Rahmen oder nach der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten) neurologische Kliniken (meist mit Weiterbildung zum klinischen Neuropsychologen) Einrichtungen der Prävention und Gesundheitspsychologie Universitäten (Forschung und Lehre): als (reine) Wissenschaftler an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, also meistens langfristig in Form einer akademischen Karriere, d. h. in der Regel über Promotion, dann Postdoc-/Assistenzzeit und Habilitation oder Juniorprofessur, dann befristeten Lehraufträgen bis zum Ruf auf eine Professur
Zur Grundlagen- und Anwendungsforschung (Forschung und Entwicklung) gehören etwa: Entwicklung von (Eignungs-)Tests zusammen mit oder in Konkurrenz zu Ingenieuren und Informatikern, teilweise auch Betriebswirten als Arbeitspsychologen z. B. in der Arbeits- und Bedienungssicherheit (Mensch-Maschine-Interaktion), in der Produktentwicklung (z. B. ergonomischen Gestaltung), in der Qualitätssicherung und Evaluation, im Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagement u. a. bei der Analyse von Entscheidungsprozessen
Typische gutachterliche Tätigkeiten sind etwa: als Gerichtssachverständiger z. B. bei Sorgerechtsentscheidungen, zu Glaubwürdigkeitsfragen von Zeugenaussagen, zur Begutachtung der Einschätzung der Rückfallsgefährdung bei Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und bei Schuldfähigkeitsbegutachtungen als Ergänzung zum psychiatrischen Gutachten. als Sachverständiger in anderen behördlichen Verfahren, wie Feststellung der Fahrtüchtigkeit, sonderpädagogische Beurteilung, Mündigkeitfeststellungen etc. als klinische Neuropsychologen im Auftrag von Ärzten Durchführung von Leistungs- und Funktionsdiagnostik zur besseren Einschätzbarkeit z. B. des Rehabilitationspotenzials (nach einer Hirnoperation, einem Schlaganfall etc.). Die beiden erstgenannten Tätigkeiten erfordern nicht notwendiger- aber sinnvollerweise eine Zusatzausbildung zum Rechtspsychologen.
Image in der Öffentlichkeit Kanning (2014) berichtete, dass über das Berufsbild des Psychologen in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild bestehe.U.P. Kanning: Über das Image der Psychologie. Report Psychologie 01/2014. Psychologen würden regelhaft unzulässig mit Psychotherapeuten bzw. generell mit Beratern und Helfern im Gesundheitswesen und der Erziehung gleichgesetzt. Sie würden also in Bezug auf Qualifikationen und Tätigkeiten mit anderen Berufsgruppen verwechselt (z. B. Ärzten, Psychotherapeuten).
Im Gegensatz zum häufig verzerrten Bild in der Öffentlichkeit beschreibt der Begriff des Psychologen zwar eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, aber keinen Heilberuf, auch wenn heilkundliches Wissen (z. B. klinische Psychologie, Grundzüge der Psychotherapie, Psychopathologie) durchaus Teil des Studiums, der weiteren Tätigkeit und Fortbildung einer großen Zahl von Psychologen ist. Aus diesem Grunde können Psychologen im institutionellen Rahmen (z. B. im psychiatrischen Bereich) oder außerhalb der Psychotherapie (z. B. in der Begutachtung oder in psychosozialen Helferinstitutionen) zwar auch klinisch-diagnostisch oder therapeutisch (z. B. Familientherapie) tätig sein, gleichwohl darf ein Psychologe ohne spezialisierte Weiterbildung in einem anerkannten Therapieverfahren nicht selbstständig heilkundlich tätig werden (siehe auch Unterschiede Psychotherapeut – Psychiater – Psychologe) und somit auch keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Dass die selbständige Ausübung der Therapie psychischer Störungen einschließlich therapeutischer Diagnostik eine Approbation mit entsprechender Weiterbildung erfordern, wie z. B. Mediziner mit Facharzt- oder Psychologen mit einer mehrjährigen Psychotherapie-Weiterbildung, ist weitgehend unbekannt.
Psychologen üben heute ebenso Tätigkeiten in Forschung, Entwicklung, Evaluation, Assessment, Ausbildung und wirtschaftsnahen wissenschaftlichen Dienstleistungen aus.Kirsten von Sydow: Das Image von Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiatern in der Öffentlichkeit. Ein systematischer Forschungsüberblick. In: Psychotherapeut. Band 52, 2007, S. 322–333.
Aus- und Weiterbildung
An den verschiedenen Universitäten ist das Psychologiestudium fakultär den Geisteswissenschaften oder den Naturwissenschaften zugeordnet und zum Teil recht pragmatisch mit anderen Fächern institutionell verbunden. Während die Psychologie in einigen anderen Ländern (z. B. Frankreich, Argentinien) eine stärker geisteswissenschaftliche Haltung einnimmt, lässt sich an vielen deutschen Universitäten eine überwiegend naturwissenschaftliche Ausrichtung beobachten.
Für einige berufliche Tätigkeiten ist neben dem Universitätsstudium eine spezialisierende Aus- oder Weiterbildung notwendig (z. B. Psychologischer Psychotherapeut oder Verkehrspsychologe). Solche meist postgradualen Weiterbildungen können zum Führen von Fachtiteln berechtigen, welche die besondere Qualifikation ausdrücken. Regelmäßige berufsbegleitende Fortbildung kann als Forderung von entsprechenden Berufsverbänden als Voraussetzung für das Weiterführen von Fachtiteln bestehen und von diesen kontrolliert werden.
Klärungsbedarf besteht, welche beruflichen Tätigkeiten von Personen ausgeübt werden können, die einen B.Sc.-Abschluss erworben haben, aber keinen Masterabschluss. Einerseits wird daran festgehalten, dass ein vollwertiger Abschluss in Psychologie nur mit einem abgeschlossenen Masterstudium erreicht werden kann und dieser Voraussetzung für den Zugang zu Spezialisierungen und Weiterbildungen bleibt. Andererseits muss die Psychologie sich der Forderung stellen, dass der B.Sc. auch ein berufsqualifizierender Abschluss sein soll. (PDF)
EU-Ebene Auf europäischer Ebene wird im Rahmen des Bolognaprozess und der Niederlassungsfreiheit eine Harmonisierung des Berufsprofils vorbereitet (EuroPsy). Vorgesehen ist eine Mindestqualifikation in Form eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Universitätsstudiums von mindestens fünf Jahren Dauer, in dem ein naturwissenschaftlich orientiertes Mindestcurriculum absolviert wurde. Da der Beruf hier zu den naturwissenschaftlichen Berufen gehört, wird ein Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Science (M.Sc.) für den Beruf des Psychologen vorausgesetzt.
Für über die Bologna-Deklaration hinausgehende Spezialisierungen muss nach Abschluss des M.Sc. zusätzlich ein in Vollzeit absolviertes, einjähriges, von einem Psychologen supervidiertes und positiv evaluiertes Praxisjahr (Internship) abgeleistet werden. (englisch)
Deutschland Psychologen üben ihre berufliche Tätigkeit als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer oder als Selbständige aus. Die Tätigkeit von selbständigen Psychologen ist in Deutschland seit 1995, unabhängig vom konkreten Tätigkeitsbereich, als freier Beruf (Katalogberuf gem. EStG bzw. PartGG) anerkannt.
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung sind nach StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche sich nicht nur auf den klinischen Bereich bezieht.http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ( UWG) ist es unzulässig, die Bezeichnung Psychologe im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Handlung zu führen, ohne über die entsprechende akademische Qualifikation zu verfügen, denn dies wird als Irreführung des Verbrauchers angesehen.Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120