Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Die Neufassung trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Sie trifft Regelungen für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen.

Mit dem Inkrafttreten der 17. BImSchV im Jahr 1990 wurden erstmals auch Anforderungen an die Behandlung von Reststoffen und an die Nutzung von Abwärme gestellt. Gegenüber den Emissionswerten der TA Luft wurden die Emissionsgrenzwerte erheblich verschärft.Franz Joseph Dreyhaupt (Herausgeber): VDI-Lexikon Umwelttechnik. VDI-Verlag Düsseldorf 1994, ISBN 3-18-400891-6, S. 1077–1078. Ebenfalls erstmals wurden auch Emissionsgrenzwerte für Dioxine und Furane eingeführt. Altanlagen waren bis zum 1. März 1994 nachzurüsten.

Einzelnachweise

Weblinks 17. BImSchV - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen, Informationen auf den Seiten "Umweltpakt Bayern" des StMUV (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) (Abruf: 14. April 2026) Vollzugsfragen zur 17. BImSchV (aktualisiert auf Basis des UMK/ACK-Umlaufbeschluss 43/2025 vom 28.08.2025) (PDF-Datei, Stand: 16. Januar 2026), Informationen auf den Seiten der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) (Abruf: 14. April 2026)

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