mini|Die ersten zehn Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten bilden die Bill of Rights mini|Gedenktafel zum ersten Zusatzartikel in Philadelphia Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika () ist Bestandteil des als bezeichneten Grundrechtekatalogs der Verfassung der Vereinigten Staaten. Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Redefreiheit (engl. freedom of speech), Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken. Außerdem verbietet der Artikel die Einführung einer Staatsreligion und die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Religionen durch Bundesgesetz.
Obwohl der Artikel im Wortlaut nur den Kongress einschränkt, hat der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) in mehreren Urteilen entschieden, dass diese Einschränkung aufgrund des 14. Zusatzartikels auch für die Bundesstaaten gilt.Gitlow v. New York, 268 U.S. 652 (1925).
Wortlaut Der Originaltext des 1. Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika lautet (mit deutscher Übersetzung (PDF) Stiftung Weltethos):
Der 1. Verfassungszusatz wird in der vom US-Kongress beschlossenen Gesetzesurkunde als dritter Artikel () aufgeführt.
Geschichte Die Verfassung rief in der ursprünglich ratifizierten Form einigen Widerstand hervor, weil sie die Bürgerrechte nicht in ausreichendem Umfang garantierte. Als Antwort darauf wurde 1789 der erste Verfassungszusatz zusammen mit dem Rest der vom Kongress vorgeschlagen. Am 15. Dezember 1791 war die von der notwendigen Anzahl an Bundesstaaten ratifiziert und somit verabschiedet worden.
Auslegung durch die Gerichte Der Oberste Gerichtshof hat im Laufe der Zeit Regeln für die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nach Maßgabe des ersten Zusatzartikels aufgestellt. Untergeordnete Bundesgerichte und Gerichte der Einzelstaaten sind gehalten, bei ihrer Auslegung der Bundesverfassung diesen Regeln zu folgen. Solch klassische Ausdrücke wie , und („eindeutige und akute Gefahr“, „ohne ausgleichenden gesellschaftlichen Wert“ und „Trennwand zwischen Kirche und Staat“) befinden sich zwar nicht im Text der Verfassung, waren aber in Gerichtsentscheidungen von Bedeutung und fanden auch Eingang in die gängige Rechtspraxis.
Errichtung einer Staatsreligion Die sogenannte (etwa: „Errichtungsklausel“) verbietet es dem Kongress, eine Staatsreligion einzuführen. Vor der Inkraftsetzung des 14. Zusatzartikels war der Oberste Gerichtshof allgemein der Auffassung, dass die wesentlichen Rechte und Verbote, die die beinhaltete, nicht die Aktivitäten der einzelnen Bundesstaaten betrafen. Anschließend wurden durch die (etwa: „Einfügungsdoktrin“) einige ausgewählte Regelungen auch auf die Bundesstaaten bezogen. Jedoch begann der erst in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts, die Klauseln, die die Errichtung einer Staatsreligion verboten und die freie Religionsausübung garantierten, so auszulegen, dass die Förderung bestimmter Religionen durch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten wesentlich reduziert wurde. Beispielsweise kam der Richter David Souter 1994 im Urteil zum Fall Board of Education of Kiryas Joel Village School District v. Grumet zum Schluss:
Freie Religionsausübung Die Klausel zur freien Religionsausübung wurde oft dahingehend ausgelegt, dass sie zwei Freiheiten enthalte: die Freiheit zu glauben, und die Freiheit zu handeln. Die erste Freiheit ist absolut, während die zweite oft vom Staat eingeschränkt wird. Die Zeugen Jehovas, eine Religionsgruppe, waren oft das Ziel einer solchen Einschränkung. Mehrere Fälle, unter ihnen auch solche, die die Zeugen Jehovas betrafen, erlaubten es dem , die Klausel zur freien Religionsausübung ausführlich zu erörtern. Unter dem Obersten Richter Earl Warren wurde eine großzügige Auslegung der Klausel eingeführt, die (etwa: „Doktrin des zwingenden Interesses“). Gemäß dieser Doktrin muss der Staat beweisen, dass die Einschränkung von zur Religion gehörigen Aktivitäten für ihn von zwingendem Interesse sei. Spätere Entscheidungen haben den Geltungsbereich dieser Auslegung allerdings reduziert.
Meinungsfreiheit Anstiftung zum Aufruhr Bemerkenswerterweise behandelte der Oberste Gerichtshof bis zum Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts nicht einen einzigen Fall, in dem er aufgefordert wurde, ein Gesetz anhand der Klausel des ersten Zusatzartikels, die Meinungsfreiheit garantiert, auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Verfassungsmäßigkeit der wurde niemals vor dem Obersten Gerichtshof angezweifelt, und sogar die führenden Kritiker dieser Gesetze, Thomas Jefferson und James Madison, argumentierten nur, dass die Gesetze aufgrund des 10. Zusatzartikels und nicht aufgrund des ersten Verfassungszusatzes verfassungswidrig seien.
Nach dem Ersten Weltkrieg waren Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränkten, Gegenstand mehrerer Prozesse vor dem Obersten Gerichtshof. Der Espionage Act von 1917 sieht eine Höchststrafe von 20 Jahren vor für jeden, der Insubordination, Abtrünnigkeit, Meuterei oder Kriegsdienstverweigerung in den Land- oder Seestreitkräften der Vereinigten Staaten () verursacht oder versucht zu verursachen. Wegen dieses Gesetzes wurde die strafrechtliche Verfolgung von über zweitausend Personen eingeleitet. Ein Filmemacher wurde beispielsweise zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil seine Darstellung britischer Soldaten in einem Film über die Amerikanische Unabhängigkeitsbewegung einem Verbündeten der Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, böse Absichten unterstelle. Der ging sogar noch weiter und machte „treulose“ (), „grob vulgäre“ () und „beschimpfende“ () Äußerungen über die Regierung strafbar.
Der Oberste Gerichtshof wurde zum ersten Mal 1919 im Fall Schenck v. United States ersucht, ein die Meinungsfreiheit verletzendes Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. In den Fall war Charles Schenck verwickelt, der während des Krieges Flugblätter verteilt hatte, in denen er das damalige Wehrpflichtsystem angefochten hatte. Der bestätigte in dem Prozess einstimmig Schencks Verurteilung aufgrund der Verletzung des . Der Richter Oliver Wendell Holmes, jr., der in dem Prozess als Gerichtsschreiber fungierte, stellte fest:
Der Test auf eindeutige und akute Gefahr aus dem Schenck-Prozess wurde in einem anderen Prozess wieder von Oliver Wendell Holmes ausgeweitet. Dieser Prozess involvierte eine Rede von Eugene V. Debs, einem politischen Aktivisten. Debs hatte darin kein einziges Wort gesprochen, das für das Wehrpflichtsystem eine eindeutige und akute Gefahr verursachte, hatte aber in seiner Rede unter anderem diejenigen, die, weil sie die Einberufung behindert hatten, inhaftiert worden waren, gelobt. Richter Holmes wies darauf hin, dass die von Debs gehaltene Rede die „klar ersichtliche Absicht“ () hatte, seine Einberufung zu verhindern.
Auf diese Weise deutete der Oberste Gerichtshof den ersten Verfassungszusatz so, dass er eine große Anzahl von Einschränkungen der Redefreiheit ermöglichte. Weitere Einschränkungen der Redefreiheit wurden 1925 in dem Fall Gitlow v. New York akzeptiert. Richter Edward Sanford sprach für die Mehrheit der Richter, als er vorschlug:
Die Gesetzgeber durften selbst entscheiden, welche Äußerungen eine solche Gefahr erzeugen würden.
1940 setzte der Kongress das Gesetz zur Anstiftung zum Aufruhr wieder ein, das 1921 ungültig geworden war. Der Smith Act, der in diesem Jahr verabschiedet wurde, besagte:
Das Gesetz wurde hauptsächlich als Waffe gegen die Anführer der Kommunisten eingesetzt. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde im Fall Dennis v. United States in Frage gestellt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Gesetz mit 6 zu 2 (ein Richter, Tom C. Clark, nahm an der Abstimmung nicht teil, weil er in seinem vorigen Amt als Generalstaatsanwalt die strafrechtlichen Verfolgungen aufgrund des befohlen hatte). Der Oberste Richter Fred M. Winson verließ sich auf den von Oliver Wendell Holmes entworfenen Test auf eindeutige und akute Gefahr, als er für die Mehrheit der Richter sprach. Winson merkte an:
Durch diese Aussage definierte er die Worte eindeutige und akute Gefahr allgemein. Deshalb wurden Reden der Kommunistischen Partei, die gegen den verstießen, obwohl sie keine direkte Gefahr darstellten, vom Obersten Gerichtshof verboten.
Das Urteil im Fall Dennis v. United States wurde vom Gerichtshof nie ausdrücklich aufgehoben, aber spätere Entscheidungen haben den Fall praktisch umgekehrt. 1957 änderte das Gericht seine Deutung des , als er den Fall Yates v. United States behandelte. Der Gerichtshof verfügte, dass das Gesetz auf „die Verfechtung von Taten, nicht von Ideen“ () abzielte. Somit bleibt die Verfechtung von abstrakten Lehren weiterhin durch den ersten Verfassungszusatz geschützt. Nur Reden, die ausdrücklich zum gewaltsamen Umsturz der Regierung anstacheln, sind weiterhin durch den strafbar.
Unter dem Obersten Richter Earl Warren erweiterte der Oberste Gerichtshof in den 1960er-Jahren den Schutz der Meinungsfreiheit, obwohl es auch Ausnahmen gab. 1968 bestätigte der Gerichtshof beispielsweise in dem Fall United States v. O’Brien ein Gesetz, das die Zerstörung von Wehrpässen verbot. Der Gerichtshof verfügte, dass die Beschwerdeführer Wehrpässe nicht verbrennen dürften, weil dies störend auf das „problemlose und zügige Funktionieren“ () des Einberufungssystems einwirke.
1969 entschied der Oberste Gerichtshof in dem Fall Tinker v. Des Moines, dass die Meinungsfreiheit auch für Schüler gelte. Der Fall involvierte mehrere Schüler, die bestraft worden waren, weil sie schwarze Armbänder getragen hatten, um gegen den Vietnamkrieg zu protestieren. Das Gericht entschied, dass die Schule symbolische Sprache, die keine unangemessenen Unterbrechungen der Schulaktivitäten verursache, nicht verbieten könne. Richter Abe Fortas schrieb:
Die Entscheidung wurde 1986 durch den Fall Bethel School District v. Fraser wohl verworfen oder zumindest unterminiert, da der in diesem Fall verfügte, dass ein Schüler für seine Rede vor einer öffentlichen Versammlung bestraft werden könne.
Der Gerichtshof entschied 1969 außerdem den Fall Brandenburg v. Ohio, der das Urteil des Prozesses Whitney v. California verwarf, eines Prozesses von 1927, in dem eine Frau wegen der Unterstützung der Kommunistischen Partei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Fall Brandenburg v. Ohio hob gewissermaßen auch das Urteil aus dem Prozess Dennis v. United States auf, indem er das Recht, frei von gewaltsamen Taten und Revolution zu sprechen, mit deutlichen Worten gewährte:
Von manchen wird behauptet, dass das Urteil aus dem Fall Brandenburg v. Ohio im Wesentlichen eine Neufassung des Tests auf eindeutige und akute Gefahr aufstellt, aber die Richtigkeit solcher Äußerungen ist schwierig zu beurteilen. Der hat seit der Verkündung des Urteils aus Brandenburg v. Ohio keinen Fall, dessen Gegenstand aufrührerische Reden waren, mehr gehört oder entschieden.
Die Streitfrage des Verbrennens der Flagge der USA, die große Uneinigkeiten schaffte, kam 1989 mit dem Fall Texas v. Johnson vor den . Der hob die Verurteilung von Gregory Johnson wegen des Verbrennens der US-Flagge mit fünf Ja- gegen vier Nein-Stimmen auf. Richter William Joseph Brennan brachte vor: