mini|Poster mit Banknoten aus vielen Ländern mini|Eurobanknoten der Serie ES2|alternativtext=

Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land oder Währungsraum als (in der Regel gesetzliches, als reines Kreditgeld vom Staat garantiertesHelmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 398.) Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet.

Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als PapiergeldPapiergeld: ursprünglich Sammelbegriff für alle Arten von Geldscheinen, die nicht gegen ein Währungsmetall eingewechselt werden konnten. Vgl. Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 393 f. oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld.

Allgemeines Das wesentliche Merkmal der Banknote ist die Bezeichnung des Nennwertes, das heißt des Geldwertes, der durch die Banknote verkörpert wird. Daraus ergibt sich zugleich der ursprüngliche Charakter der Banknote, dass sie das Versprechen der ausgebenden Stelle ausdrückt, die Banknote in Höhe des Nennwertes in physisches Geld umzutauschen oder diesen Nennwert auf dem Konto gutzuschreiben.

Jeder Währungsraum hat seine eigenen Banknoten, die heute üblicherweise von nur einer Zentralbank herausgegeben werden. Normalerweise ist dieser Währungsraum mit dem Territorium eines Staates identisch. Ausnahmen bilden hier derzeit die Eurobanknoten oder die Banknoten des ostkaribischen Raumes und der west- und zentralafrikanischen Staaten, die von mehreren Staaten gemeinsam herausgegeben und genutzt werden. Im Vereinigten Königreich werden die Banknoten des Pfund Sterling innerhalb eines einheitlichen Währungsraumes von verschiedenen Stellen, sowohl hoheitlich als auch privatrechtlich, ausgegeben. In Hongkong liegt das Notenausgaberecht – weltweit einmalig – völlig bei den drei Geschäftsbanken Hongkong and Shanghai Banking Corporation, Standard Chartered Bank und Bank of China. Daher werden Banknoten im eigentlichen Sinne nur noch in Schottland, Nordirland und Macau sowie in diversen unselbständigen Gebieten (z. B. St. Helena und Ascension) auch von „reinen“ Privatnotenbanken herausgegeben.

Viele historische und zeitgenössische, jedoch traditionell gestaltete Banknoten lassen sich, wie sonstige Urkunden, als Text lesen. Am Beispiel der Banknoten des Pfund Sterling lässt sich die Erklärung entnehmen, die ausgebende Stelle werde die Banknote dem Einlieferer in Geldwert umtauschen. Aus dieser Tradition heraus sind Banknoten mit den Unterschriften befugter Personen in Diensten der ausgebenden Stelle versehen. Unüblich, hingegen nicht an sich rechtswidrig, ist hingegen die Unterschrift des Staatsoberhauptes oder des Regierungschefs, da sich deren Kompetenz eher auf das Münzrecht, das heißt die „Herstellung“ eigentlichen Geldes in Münzen konzentriert. In republikanischen Staatsordnungen verwischt hingegen diese Trennung. Seitdem sich das Fiatgeld durchgesetzt hat, ist das ursprüngliche Umtauschversprechen ohne Bedeutung und hat bei den entsprechenden Währungen nur symbolischen Wert, wobei dieser Hinweis auf Tradition das Vertrauen in den Bestand der Währung stärken will.

Die wertvollsten im Umlauf befindlichen Banknoten sind der (seit 1934 nicht mehr ausgegebene) 10.000 US-Dollar-Schein, gefolgt vom 10.000-Brunei-Dollar-Schein und dem 10.000-Singapur-Dollar-Schein. Beide haben, da deren Währungen 1:1 gekoppelt sind, einen Wert von Euro bzw. Franken (Stand ). Der Singapur-Dollar-Schein wird seit 2014, der Brunei-Dollar-Schein seit 2022 nicht mehr produziert, befindet sich aber weiterhin im Umlauf. Sie werden hauptsächlich für Interbankengeschäfte genutzt. Dahinter folgt die 1000-Franken-Note ( Euro) aus der Schweiz, bis 2013 der lettische 500-Latu-Schein (711 Euro bzw. 872 Franken per 31. Dezember 2013) sowie der 500-Euro-Schein ( Franken). Der bis 1945 gedruckte 100.000 US-Dollar-Schein ist ebenfalls ein nach wie vor gültiges Zahlungsmittel, wurde aber nie im privaten Zahlungsverkehr verwendet.

Auf der anderen Seite haben die höchsten Nominale von vielen stark von Inflation betroffenen Währungen eine vergleichsweise geringe Kaufkraft. So war bis zur Einführung des 5.000-Soʻm-Scheines ( Euro bzw. Franken) im Jahr 2013 der 1.000-Soʻm-Schein die höchste Banknote in Usbekistan mit einem Gegenwert von 0,30 Euro. Insbesondere die Barzahlung größerer Beträge in Landeswährung ist daher in diesen Staaten umständlich.

Zählt man auch die nicht im Umlauf befindlichen Noten dazu, wären die 1-Million- und die 100-Millionen-Pfund-Noten (Kurswerte) der Bank of England zu erwähnen. Als ein Kuriosum kann auch der 100-Billionen-Dollar-Schein aus Simbabwe bezeichnet werden. Die Inflation des Landes war kurz vor der Totalentwertung der Währung auf 79,6 Mrd. Prozent gewachsen.

Gesetzliches Zahlungsmittel Die Zentralbank als Emittent gewährleistet einen Rechtsanspruch des Banknoteninhabers auf eine Gegenleistung. Je nach Ausgestaltung kann dies ein Umtauschrecht in Sachwerte (z. B. in Goldmünzen, wie bei der Reichsmark) oder das Recht auf Werthaltigkeit (zum Beispiel Deutsche Mark, Euro) sein. Weil nach dem aktuellen Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch nicht an ein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Jeder Geldschuldner hat das Recht, seine Verbindlichkeiten mit Banknoten zu begleichen. Jeder Gläubiger von Geldschulden ist verpflichtet, Banknoten in unbegrenzter Stückzahl und Betragshöhe anzunehmen (Annahmezwang). Banknoten verbriefen kein eigenständiges Forderungsrecht, sondern stellen einen Wert dar, der auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank bzw. der Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion der Banknote beruht.

Gesetzliches Zahlungsmittel sind die mit Gesetzeskraft zur rechtswirksamen Erfüllung von wirtschaftlichen Guthaben vorgeschriebenen und daher in großen Mengen zirkulierenden Banknoten (und Münzen) eines Staates. Der Staat „hatte durch seine Gesetzgebung … in der Hand, festzusetzen, was als Zahlungsmittel genommen werden müsse im Tauschverkehr…“ Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel „müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.“Robert Millbrandt, Geschichte der Volkswirtschaft, 1924, S. 59 Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger ist bei Banknoten unbeschränkt, während er in den meisten Ländern bei Münzen administrativ beschränkt ist.

Rechtsfragen Nach Abs. 1 AEUV (umgesetzt in Deutschland durch Abs. 1 BBankG) sind auf Euro lautende Banknoten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung der Euro ist, das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Es wird von der EZB und der Deutschen Bundesbank ausgegeben. Da die nationalen Gesetze davon ausgehen, dass Geldschulden mit gesetzlichen Zahlungsmitteln – und damit in Bargeld – beglichen werden, sind sie in Euronoten (oder -münzen) zu bezahlen. In Deutschland sind alle aus Verträgen erwachsenen Geldschulden (wie etwa aus einem Kaufvertrag) in Bargeld zu bezahlen. Dass in einer modernen Volkswirtschaft die meisten Transaktionen bargeldlos abgewickelt werden, wird rechtlich über die so genannte Bringschuld konstruiert.

Auch in fast allen anderen Ländern werden Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt. Der US-Dollar wird in Title 31 Section 5112 des United States Code als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender) für alle Schulden, öffentliche Gebühren und Steuern bestimmt.Cornell University Law School, USC 31 § 5112 Nach Art. 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sind Banknoten in Schweizer Franken das gesetzliche Zahlungsmittel in der Schweiz, aber auch auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) Die von der Bank of England ausgegebenen Banknoten sind nach Chapter 12 Section 1 (2) des Currency and Bank Notes Act vom 10. Februar 1954 legal tender allerdings nur in England und Wales.Currency and Bank Notes Act 1954, Legislation.gov.uk (PDF; 73 kB) In Schottland und Nordirland existiert pro forma kein gesetzliches Zahlungsmittel in Papierform, es gibt hier auch sogenannte Privatnotenbanken.

Banknoten besitzen als gesetzliches Zahlungsmittel im Allgemeinen die höchste Verkehrsfähigkeit. Sie werden in Deutschland nach Abs. 2 BGB den Inhaberpapieren gleichgestellt und können daher einfach durch Einigung und Übergabe übereignet werden ( BGB). Das gilt sogar dann, wenn die Banknoten dem früheren Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen waren (§ 935 Abs. 2 BGB).

Banknoten müssen, um als Zahlungsmittel zu gelten, echt sein. Echtheit liegt nur dann vor, wenn sie von der zur Ausgabe autorisierten Stelle (Zentralbank) in den Verkehr gebracht wurden. Alle übrigen Banknoten gelten als Geldfälschung, die in Deutschland nach StGB strafbar ist (siehe Falschgeld). Geldfälschung wird auch international schwer bestraft. Gefälschte Banknoten können keine Zahlungsmittelfunktion entfalten, sie sind wertlos. Das gilt auch für den unbescholtenen Bürger, der unbewusst gefälschte Banknoten weitergibt. Nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1338/2001 verpflichten sich Kreditinstitute, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie erhalten haben und von denen sie wissen, oder ausreichende Gründe zu der Annahme haben, dass es sich um Fälschungen handelt, aus dem Verkehr zu ziehen. Sie übermitteln die betreffenden Banknoten und Münzen unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden.

Um Fälschungen vorzubeugen, werden Banknoten heute meist in speziellen Sicherheitsdruckereien hergestellt, deren Prozesse und Technologien dem Anspruch der Auftraggeber entsprechen, beispielsweise durch zertifizierte Prozesse nach CWA 14641:2009 oder ISO 14298.

Material mini|hochkant=2|Reichsbanknoten aus dem Jahre 1910

Banknoten bestanden ursprünglich aus Papier – manchmal auch aus feinem Stoff – und werden in vielen Ländern noch immer auf Papier gedruckt, es können jedoch auch andere Materialien verwendet werden (zum Beispiel Kunststoff, Polymer). Das Material der Eurobanknoten besteht aus Sicherheitspapier basierend auf Baumwollfasern.

Banknoten aus Polymer haben den Vorteil einer längeren Haltbarkeit, sind allerdings in ihrer Herstellung teurer als Papiergeldscheine. Hitzeeinwirkung über 120 °C (z. B. beim Bügeln von Wäsche) kann sie beschädigen und stark schrumpfen, bei Alterung werden sie spröde und können leicht zerreißen. Polymerbanknoten sind in Europa erstmals in Rumänien ausgegeben worden. In Nordirland gab die Northern Bank zur Feier des neuen Jahrtausends eine Fünf-Pfund-Banknote aus Kunststoff aus. Im September 2016 hat die Bank of England mit einem um 15 % kleineren „Fiver“ erstmals eine Kunststoff-Banknote herausgegeben.Bewährungsprobe für Plastikgeld: Für Notenbank überwiegen Vorteile orf.at, 13. September 2016, abgerufen am 13. September 2016.

Außerhalb Europas sind Polymerbanknoten vor allem in tropischen und subtropischen Ländern anzutreffen. Vollständig auf Kunststoffgeldscheine umgestellt haben Australien als Vorreiter sowie Neuseeland, Papua-Neuguinea, Brunei, Vietnam, Rumänien und Kanada. Zahlreiche weitere Länder haben bisher nur einige oder einzelne Nennwerte umgestellt oder spezielle Gedenkscheine aus Kunststoff herausgegeben. In einigen Ländern waren Polymerbanknoten nur vorübergehend in Gebrauch, zum Beispiel in Sambia (siehe Sambischer Kwacha).