mini|Hans Bocksberger der Ältere, Ferdinand I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Kunsthistorisches MuseumFerdinands Unterschrift: rahmenlos|zentriert|150px|klasse=skin-invert-image Ferdinand I. (* 10. März 1503 in Alcalá de Henares bei Madrid; † 25. Juli 1564 in Wien) aus dem Geschlecht der Habsburger war von 1558 bis 1564 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Ab 1521 war er als Erzherzog von Österreich Herrscher in den habsburgischen Erblanden und ab 1526/1527 König von Böhmen, Kroatien und Ungarn. Bereits zu Lebzeiten seines Bruders, des Kaisers Karl V., wurde er 1531 zum römisch-deutschen König gewählt und war der letzte römisch-deutsche König, der in Aachen gekrönt wurde.

Ferdinand stand lange im Schatten seines Bruders, aber auch bevor er diesem im Reich nachfolgte, spielte er eine beachtliche Rolle. Durch die Erbteilung von 1521 erhielt er die habsburgischen Erblande, während Karl V. die spanischen Besitzungen und die burgundischen Niederlande bekam. In seinen Herrschaftsgebieten baute Ferdinand eine Behördenorganisation auf, die zur Basis der Verwaltung der kommenden Jahrhunderte wurde. Durch das Erbe seiner Frau fiel der Anspruch auf die Königreiche Böhmen und Ungarn an ihn. Auch wenn er Ungarn gegen die Osmanen und konkurrierende einheimische Kräfte nur zu einem kleinen Teil beherrschen konnte, wurde damit die Basis für die beherrschende Stellung der Habsburger im Donauraum geschaffen. Im Heiligen Römischen Reich agierte Ferdinand bei den oft langen Abwesenheiten des Kaisers als dessen Stellvertreter und nach dessen Rücktritt 1556 bis 1564 als dessen Nachfolger. Reichsrechtlich bestätigt wurde die Nachfolge aber erst 1558 auf dem Frankfurter Kurfürstentag. Auf die separate Kaiserkrönung durch den Papst wurde von nun an verzichtet. Insbesondere für das Zustandekommen des Augsburger Religionsfriedens spielte Ferdinand eine wichtige Rolle.

Leben Frühe Jahre mini|Hans Maler zu Schwaz, Ferdinand als junger Erzherzog, Kunsthistorisches Museum Ferdinand wurde als viertes Kind und zweiter Sohn von Philipp I. (zu der Zeit Herzog von Burgund) und Johanna von Kastilien (zu der Zeit Fürstin von Asturien und Fürstin von Girona) in Alcalá de Henares geboren.

Er war Enkel von Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragonien sowie von Maria von Burgund und Maximilian I. Sein Bruder war Karl V., dem er in der Kaiserwürde nachfolgte. Seine Schwestern Eleonore, Isabella, Maria und Katharina waren mit den Königen von Frankreich, Dänemark, Ungarn und Portugal verheiratet.

Am 20. Juli 1500 starb Miguel da Paz, der bis zu diesem Zeitpunkt Thronfolger in Kastilien und den Reichen der Krone von Aragonien gewesen war. Die nächste Person in der Thronfolge war Ferdinands Mutter, die Infantin Johanna. Sie lebte zusammen mit ihrem Ehemann Philipp und ihren Kindern Eleonore und Karl in den burgundischen Niederlanden. Um ihre Thronansprüche zu sichern, war es notwendig, dass Johanna und Philipp von den Cortes (Ständeversammlung) von Kastilien, Aragonien, Katalonien und Valencia vereidigt wurden und diese einen Eid auf sie ablegten. Wegen der Geburt der Tochter Isabella geschah das erst am 22. Mai 1502 in Toledo und am 27. Oktober 1502 in Saragossa.

Johannas Rückreise nach Brüssel verzögerte sich durch die Geburt ihres zweiten Sohns, Ferdinand. Da die Seereise in die burgundischen Niederlande für den kleinen Ferdinand zu gefährlich und zu anstrengend gewesen wäre, ließ Johanna ihn bei ihrer Rückreise in der Obhut der Großeltern Isabella und Ferdinand zurück. Königin Isabella richtete für ihn einen eigenen Hofstaat ein. Dem gehörten u. a. Diego Ramirez de Guzman, der Bischof von Catania, Pedro Nuñez de Guzman, Clavero (Stellvertreter des Großmeisters) des Calatrava-Ordens und der Dominikaner Alvaro Osorio de Moscoso, Bischof von Astorga, als Erzieher an.

Königin Isabella starb am 26. November 1504. Daraufhin ließ König Ferdinand II., entsprechend der testamentarischen Verfügungen Isabellas, Ferdinands Mutter Johanna zur Königin von Kastilien proklamieren. Ferdinand rückte dadurch auf die zweite Stelle als Thronfolger in Kastilien hinter seinem Bruder Karl. Die persönliche Anwesenheit der Königin Johanna von Kastilien und ihres Ehemannes Philipp in ihrem Herrschaftsgebiet verzögerte sich bis zum April 1506, durch die Geburt ihrer Tochter Maria und dadurch, dass die Flotte nach einem Unwetter in England Schutz suchen musste. Am 12. Juli 1506 wiederholten die Cortes von Valladolid ihren Treueschwur gegenüber Johanna von Kastilien, Philipp, „ihrem rechtmäßigen Gemahl“, und dem Thronfolger, ihrem ältesten Sohn Karl. Zu dieser Zeit traf Ferdinand seinen Vater zum ersten Mal.

Am 25. September 1506 starb Ferdinands Vater, König Philipp, in Burgos. Sein ältester Sohn Karl erbte die Herrschaftsgebiete, die Philipp von seiner Mutter Maria von Burgund geerbt hatte. Da Karl erst sechs Jahre alt war, blieb er weiter unter der Obhut seiner Tante Margarete in Mecheln, bis er 1515 auf Drängen des burgundischen Hochadels für großjährig und regierungsfähig erklärt wurde. Nach seiner Rückkehr aus Italien übernahm Ferdinands Großvater Ferdinand II. im August 1507 erneut die Regentschaft für seine psychisch kranke Tochter Königin Johanna von Kastilien. Sie lebte ab März 1509 bis zu ihrem Lebensende 1555 in dem Palast von Tordesillas.

Ferdinand II. hielt seinen Enkel Ferdinand für geeigneter, die spanischen Reiche zu regieren, als seinen Enkel Karl. Ferdinand war in Kastilien geboren und aufgewachsen, er sprach die Landessprache, er kannte sich mit dem Recht und den Gepflogenheiten Kastiliens und der Reiche der Krone von Aragonien aus. Ein weiteres Argument, das besonders bei der Bevölkerung für Ferdinand sprach, war, dass man davon ausgehen konnte, dass er sich nicht mit ausländischen Beratern umgeben und Ämter an Ausländer vergeben würde.

Im Königreich Kastilien war die Herrschaft und die Thronfolge, gemäß dem Testament der Königin Isabella von 1504 und den darauf basierenden Beschlüssen der Cortes, klar geregelt. Johanna war, zumindest der Form nach, Königin. Ihr Vater Ferdinand II. regierte in Kastilien als Regent in ihrem Namen. Karl war als Fürst von Asturien (Thronerbe) von den Cortes von Madrid im Jahr 1510 bestätigt worden.

Ab 1512 verfasste König Ferdinand II. verschiedene Testamente, in denen er die Nachfolge in den Reichen der Krone von Aragonien regelte. Erbin war auch hier seine Tochter Johanna. Die Tradition der Länder sah zwar ein Erbrecht für Frauen vor, nicht aber ihr Recht, diese Länder selbständig zu regieren. Daher sollte entweder der Ehemann oder der jeweils älteste männliche Erbe die Regierung übernehmen. Am 27. Oktober 1502 hatten die Cortes in Saragossa einen Eid auf Johanna und Philipp als Thronfolger abgelegt, an diesen Eid auf Johanna fühlten sie sich auch nach dem Tod Philipps gebunden. Der nächste männliche Erbe war Karl.

In seinen früheren Testamenten hatte König Ferdinand II. seine Tochter Johanna als Erbin und seinen Enkel Ferdinand als Regenten für den Fall eingesetzt, dass Karl nicht im Land anwesend sei. Diese Regelung fehlt in der letzten Fassung des Testaments vom 22. Januar 1516, die König Ferdinand II. einen Tag vor seinem Tod unterschrieb. Es hatte keinen Sinn, dem zu dem Zeitpunkt 13 Jahre alten Ferdinand ein solches Amt zu übertragen. Das Testament sah daher als Regenten bis zum Eintreffen Karls in Kastilien den Kardinal Francisco Jiménez de Cisneros vor, der bereits 1506 in dieser Stellung tätig gewesen war. In den Ländern der Krone von Aragonien sollte der bisherige Vizekönig, der Erzbischof von Saragossa Alfons von Aragonien, sein Amt behalten. Nach dem Tod König Ferdinands II. von Aragonien am 23. Januar 1516 traten die Regelungen dieses Testamentes in Kraft.

Am 14. März 1516 fand in der Kirche St. Gudula in Brüssel ein Staatsakt zu Ehren des verstorbenen Königs Ferdinand II. statt. Dabei ließ Karl sich zum König der Reiche Spaniens proklamieren. Dadurch, dass er sich zum König, wenn auch zusammen mit seiner Mutter erklärte, ging er mit seinen Ansprüchen über die Bestimmungen des Testamentes seines Großvaters hinaus, die ihn nur als Regenten im Namen seiner Mutter vorsahen. Um die Herrschaft in den von ihm beanspruchten Reichen entsprechend den in den verschiedenen Reichen unterschiedlichen Vorschriften anzutreten, landete Karl am 17. September 1517 in Spanien. Mit seiner Ankunft in Kastilien endete die Regentschaft des Kardinals Francisco Jiménez de Cisneros, der, bevor er sich mit Karl treffen konnte, am 8. November 1517 starb. Im Februar 1518 traf Ferdinand in Valladolid zum ersten Mal seinen Bruder. Karl hatte die Cortes von Kastilien dorthin einberufen, um von ihnen gemeinsam mit seiner Mutter als König der Reiche der Krone von Kastilien anerkannt zu werden. Das geschah am 5. Februar 1518. In den schriftlich niedergelegten Beschlüssen der Cortes wurde Karl aufgefordert, so bald wie möglich zu heiraten, um die Thronfolge zu sichern. Bis dahin solle Ferdinand in Kastilien bleiben. Eine formale Ernennung Ferdinands zum Fürsten von Asturien fand nicht statt. Karl erfüllte diese Forderung nicht. Er veranlasste, dass Ferdinand nach Mecheln reiste und vorerst dort am Hof seiner Tante Margarete lebte.

Machtübernahme in den Erblanden mini|Wappen König Ferdinands Nach dem Tode Maximilians am 12. Januar 1519 stellte sich das Problem des Erbes. Nach der bisherigen Tradition im Haus Habsburg sollte das Erbe unter den Söhnen des Verstorbenen aufgeteilt, aber zu „gesamter Hand“ regiert werden, nach spanischem und burgundischem Recht erbte der älteste Sohn. Im vorliegenden Falle aber war der einzige Sohn Philipp bereits vor dem Vater gestorben. Somit fiel das Erbe an die Enkel Karl und Ferdinand. Karl legte die Lage so aus, dass die Teilung nur den österreichischen Besitz betreffe. Alle anderen Besitzungen sollten ungeteilt an ihn fallen. Auch von den österreichischen Besitzungen wären bei Ausführung der ursprünglichen Pläne die Grafschaft Tirol, die Vorlande und die Besitzungen in Italien an Karl gefallen. Ferdinand, mit Aussicht auf das böhmisch-ungarische Erbe, stimmte dem im Wormser Teilungsvertrag am 21. April 1521 zu. Aber dagegen kam es zum Widerspruch verschiedener Stände. Daher kam es am 7. Februar 1522 zum Brüsseler Vertrag. Danach erhielt Ferdinand die niederösterreichischen Länder (das Erzherzogtum Österreich) einschließlich der (ehemals) innerösterreichischen (Steiermark, Kärnten, Krain und andere) sowie die oberösterreichischen Länder (Tirol und die Vorlande). Gleichzeitig hatte Ferdinand die Hälfte der Schulden zu übernehmen, die Kaiser Maximilian hinterlassen hatte. Dafür wurde Ferdinand auch Vertreter Karls bei Abwesenheit des Kaisers. Auch sagte Karl zu, im Reich die Wahl Ferdinands zum römischen König und damit zum wahrscheinlichen Nachfolger im Kaiseramt zu betreiben. Der Brüsseler Vertrag war eine der Ursachen für die Teilung des Hauses Habsburg in eine spanische und eine österreichische Linie. Auch trat ihm sein Bruder Karl Württemberg ab, welches zur Finanzierung der Kriegskosten gegen Ulrich von Württemberg an Habsburg gefallen war. 1530 wurde er mit Württemberg belehnt, das der Schwäbische Bund 1519 dem Herzog Ulrich entrissen und an Österreich verkauft hatte.Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 121.Horst Rabe: Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500–1600. München 1989, S. 164.

mini|Hans Maler zu Schwaz, Anna Jagiello, Prinzessin von Ungarn und Böhmen, Kunsthistorisches Museum