Eine Due-Diligence-Prüfung (von englisch due diligence ‚Sorgfaltspflicht‘, ‚gebührende Sorgfalt‘, lateinischer Ursprung diligentiadiligentia, auf de.pons.com), entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), ist der Anglizismus für eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.
Allgemeines Due-Diligence-Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr gebotene Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken im Rahmen einer Ist-Aufnahme und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes.
Käufer und Verkäufer vereinbaren Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung, dabei kann ggf. die Zahlung einer Gebühr vereinbart werden, falls ein Kauf nicht zustande kommt. Bei Due-Diligence-Prüfungen werden i. d. R. externe Berater (Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer etc.) zu Rate gezogen.
Begriffsherkunft Handel mit Wertpapieren Due Diligence ist vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Kaufrechts zu sehen, wonach der Käufer aufpassen muss (). Der Begriff Due Diligence kommt aus dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht () und betrifft Haftungsregelungen für die am Handel mit Wertpapieren beteiligten Personen. Der Securities Act (SA) von 1933 regelt die erstmalige Ausgabe von Effekten. Gemäß sec. 11(a) SA 1933 haftet auch der testierende Abschlussprüfer gegenüber den Ersterwerbern eines öffentlich angebotenen Wertpapiers für Verluste, die diesen aus dem betreffenden Wertpapier entstehen, wenn die Registrierungsangaben bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC irreführende Angaben enthielten (Emissionsprospekthaftung). Die sogenannte bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, sich dieser Haftung zu entziehen, wenn er nachweisen kann, dass er die Prüfung mit der angemessenen Sorgfalt (=due diligence) durchgeführt hat.
Der Abschlussprüfer haftet gemäß sec. 11(b)(3) SA 1933 nicht, wenn he had, after reasonable investigation, reasonable ground to believe and did believe, at the time such part of the registration statement became effective, that the statements therein were true and that there was no omission to state a material fact required to be stated therein or necessary to make the statements therein not misleading..., deutsch: er nach angemessener Untersuchung Grund zu der Annahme hatte und zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Teil der Registrierungserklärung wirksam wurde, glaubte, dass die darin enthaltenen Angaben der Wahrheit entsprachen und dass keine wesentliche Tatsache verschwiegen wurde, die darin angegeben werden musste oder die notwendig war, damit die darin enthaltenen Angaben nicht irreführend waren... Bezüglich der Frage des Inhalts der Begriffe reasonable investigation und reasonable ground ist in sec. 11(c) SA 1933 geregelt: the standard of reasonableness shall be that required of a prudent man in the management of his own property. deutsch: Maßstab für die Angemessenheit soll jener sein, der von einem umsichtigen Menschen bei der Verwaltung eigenen Vermögens erwartet wird. Der Begriff der Due Diligence im US-amerikanischen Haftungsrecht ist also vergleichbar mit dem im deutschen Recht verankerten Institut der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“.
Verkauf von Unternehmen Darüber hinaus hat der Begriff der Due Diligence jedoch eine weitere Bedeutung erhalten. Allgemein wird darunter die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung eines Objektes im Rahmen einer beabsichtigten geschäftlichen Transaktion, insbesondere jedoch im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen verstanden. Es handelt sich also um die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen im Sinne einer Kauf- oder Übernahmeprüfung. Ziel des Verfahrens ist das Aufdecken verborgener Chancen und Risiken beim Zielunternehmen zur Verbesserung der Qualität der Entscheidung und zur Erhöhung der Genauigkeit der Wertermittlung aufgrund des verbesserten Informationsstandes.
Im US-amerikanischen Recht kommt der Due Diligence eine weitere wesentliche Bedeutung im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen zu. Hier gilt das Gebot der Sorgfaltspflicht des Käufers (caveat emptor). Aus dieser dem Käufer auferlegten Sorgfaltspflicht entstammt die Notwendigkeit der sorgfältigen Untersuchung eines Kaufgegenstandes. Diese Sichtweise steht dem Gedanken der vertraglichen Sorgfaltspflicht des Verkäufers entgegen. Der redliche Verkäufer haftet im US-amerikanischen Recht grundsätzlich nicht für Mängel der Kaufsache, so dass es der Ausarbeitung spezieller Gewährleistungsvereinbarungen für den einzelnen Kaufvertrag bedarf. Eine Chancen- und Risikenanalyse im Rahmen eines Due Diligence Review bildet hierfür die Grundlage. Das deutsche Recht geht dagegen grundsätzlich nicht von einer Pflicht des Käufers zur Prüfung des Vertragsgegenstandes aus.
Praktische Durchführung Zur tatsächlichen Durchführung der DD wird durch das zu verkaufende Unternehmen ein Datenraum eingerichtet. In diesem Datenraum werden alle Unterlagen bereitgestellt, die das zu verkaufende Unternehmen dem kaufenden Unternehmen zur Verfügung stellen will.
Die Ergebnisse werden in einem Datenraumbericht für den Käufer zusammengefasst. In dem Bericht wird auf die erkannten Stärken und Schwächen des zu verkaufenden Unternehmens hingewiesen. Quantifizierbare Ergebnisse fließen in die Unternehmensbewertung und damit die Findung des Angebotspreises des Erwerbers ein. Nicht quantifizierbare Ergebnisse führen hingegen zur Forderung nach Freistellungserklärungen und Gewährleistungen im Unternehmenskaufvertrag. Während die Due Diligence häufig manuell durchgeführt wird, existieren heute mannigfaltige Automatisierungsmöglichkeiten in Form von digitalen Services und Tools.
Arten und Anlässe der Due Diligence Due Diligence im Rahmen eines Unternehmenskaufs Der Käufer eines Unternehmens veranlasst Due-Diligence-Prüfungen; er wählt die entsprechenden Fachleute aus, die für ihn die zu erwerbende Firma untersuchen. Das Untersuchungsergebnis fließt in den Kaufpreisvorschlag des Käufers bzw. in die von ihm geforderten Gewährleistungen ein.
Der Verkäufer selbst kann durch eine Due Diligence, Vendor Due Diligence, sein Unternehmen oder einen Teil desselben für einen Verkauf vorbereiten und dem möglichen Käufern zur Verfügung stellen. Er ist nach der Prüfung in der Lage, evtl. Schwachstellen des Unternehmens zu erkennen und zu beseitigen. Auf diese Weise ist er vor negativen Überraschungen nach der Due Diligence eines Käufers relativ sicher. Eine Vendor Due Diligence kann dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen mehreren Käufern angeboten werden soll, da hierdurch der parallele Aufwand auf der Käuferseite reduziert werden kann.
Due Diligence vor einem Börsengang Ein weiterer Bereich, in dem DD-Prüfungen durchgeführt werden, ist der Börsengang von Unternehmen. Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren muss in Deutschland nach WpPG ein Wertpapierprospekt erstellt werden, der der Information der Anleger dient. Für durch falsche oder unvollständige Prospekte entstandene Schäden haften den Anlegern aus des Vermögensanlagengesetzes bzw. VerkProspG bzw. für nicht veröffentlichte aus VerkProspG der Emittent, die Emissionsbegleiter (Bank, Bankenkonsortium) und bestimmte weitere Personen.
Aufgabe der DD beim Börsengang ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit des Prospektes zu gewährleisten. Ferner bezweckt insbesondere der Emissionsbegleiter, sich im Streitfall mit dem Hinweis auf die DD vom Vorwurf grob fahrlässigen Handelns zu befreien (due diligence defense). Schließlich dient die DD dem Rückgriff der Bank gegenüber den eingesetzten Sachverständigen, sofern diese bei der Prüfung nicht sorgfältig vorgegangen sind und dadurch eine Haftung der Bank ausgelöst haben.
In Großbritannien werden im Rahmen der DD bei einem Börsengang 3 Berichte gefordert: long-form report: detaillierte Analyse des externen Auditors short-form report: Kurzfassung der Analyse mit Aufgabenbeschreibung sowie Hauptergebnissen Working Capital report: Analyse der erwarteten Liquiditätslage in den nächsten 24 Monaten
In Deutschland ist der Berichtsumfang im Rahmen der DD bei einem Börsengang nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis zwischen Emissionsbanken und beauftragten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Bedingt durch die angelsächsische Prägung vieler Mitarbeiter der Emissionsbanken finden sich jedoch die in Großbritannien geforderten Inhalte im Grundsatz auch in den Berichterstattungen für deutsche Börsengänge wieder.
Due Diligence bei Outsourcing-Prozessen Im Rahmen von Ausschreibungen speziell im IT- und BPO-Bereich führen die Anbieter von Dienstleistungen bei dem Ausschreibenden in vielen Fällen eine Due Diligence durch. Wichtige Aspekte sind z. B. Anzahl, Profil und Gehalt der zu übernehmenden Mitarbeiter, Effizienz der Prozesse, Alter und Wert der IT Anlagevermögen wie Server, PCs oder Wartungsverträge. Erst nach der Durchführung kann dem Ausschreibenden in der Regel ein verbindliches Angebot unterbreitet werden. Allerdings ist der Prozess der Due Diligence in diesem Bereich keine Garantie für eine erfolgreiche und profitable Geschäftsbeziehung zwischen dem Ausschreibenden und dem Gewinner der Ausschreibung.
Funktionale Formen Financial Due Diligence: Prüfung und Prognose von Vermögen, Ertrag, Cashflow, Liquidität, Eigenkapital- und Fremdkapitalaufbringung, Finanzierungsstruktur, Möglichkeiten zum Cash Pooling. Operational Due Diligence (Operations Due Diligence): Die meist als ODD abgekürzte Prüfung bewertet Risiken und Wertsteigerungspotenziale der Operations des Zielunternehmens. Meist wird sie im Rahmen von Transaktionen im Industrie Sektor durchgeführt, wobei Engineering, Supply Chain und Produktion im Mittelpunkt stehen. Besonders Private-Equity-Investoren nutzen die zusätzlichen Erkenntnisse dieser Form der Due Diligence regelmäßig zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in der Transaktionsphase und Vorbereitung der operativen Wertsteigerung nach Closing. Commercial Due Diligence: Die Commercial Due Diligence analysiert den Markt und insbesondere die Wertschöpfungskette des Geschäftsmodells. Markt, Wettbewerbsanalyse, Benchmarking, Kunde, Produkt, Pricing und USP. Die Commercial Due Diligence beantwortet die Frage nach der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Technical Due Diligence: Die Technical Due Diligence analysiert und bewertet die Quantität und Qualität von Assets (Immobilien, technische Anlagen …) oder Unternehmen auf technischer (aktueller Zustand, Verhalten in der Zukunft, zu erwartende Lebensdauer …) und funktionaler (Managementsystem, IT-System, Personelle Kompetenzen, …) Ebene. Sie deckt je nach, zwischen dem Kaufinteressenten und seinen externen Beratern vereinbartem Umfang aber auch Informationen zu finanziellen Aspekten ab, wie z. B. Investitionskosten technischer Systeme und laufende Aufwendungen (CAPEX und OPEX), wie z. B. für Wartung und Service. Sie deckt technische Risiken (Ausfall von technischen Anlagen und Komponenten) und zeigt Chancen (Upgrade von technischen Anlagen und Komponenten) der Assets für den Kaufinteressenten auf. Tax Due Diligence: steuerrechtliche Situation und Perspektive des Targets, maßgebende steuerliche Einflussfaktoren der Transaktion, umwandlungs- und konzernsteuerrechtliche Analyse, Risikoanalyse im Hinblick auf Steuern (u. a. laufende Betriebsprüfungen, anhängige Finanzgerichtsverfahren), Strukturierung des Erwerbs (Abschreibung des Kaufpreises, steuereffiziente Finanzierung der Transaktion, Eingliederung in die Organschaft, Erhaltung der Verlustvorträge, Gestaltung/Prüfung der ggf. anfallenden Verkehrsteuern, insbesondere Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer)