mini|Gerichtsgebäude an der Heßlerstraße 2004 nach Abschluss des Umbaus Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen und mit seinen 37 Zivilsenaten, elf Senaten für Familiensachen, fünf Strafsenaten, zwei Senaten für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und derzeit (Stand: 30. Juni 2026) 988 Mitarbeitern – davon 243 Richter – das größte in Deutschland.Website des OLG Hamm: Zahlen und Fakten, abgerufen am 28. Juli 2026

Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Hamm, Westfalen. In dem rund 21.600 km² großen Gerichtsbezirk leben fast neun Millionen Menschen. Zum Bezirk gehören zehn Landgerichte und 77 Amtsgerichte. Der Bezirk liegt überwiegend in Westfalen und Lippe (Westfalen-Lippe), lediglich der Bezirk des Landgerichtes Essen befindet sich teilweise im Rheinland. Hamm ist das einzige verbliebene Oberlandesgericht für Westfalen seit der zum 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichsjustizreform. Im Bezirk des Oberlandesgerichtes sind 13.213 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2023).

Wie jedem deutschen Oberlandesgericht ist dem Oberlandesgericht Hamm der Bundesgerichtshof übergeordnet.

Nachgeordnet sind die Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen mit den diesen Gerichten nachgeordneten insgesamt 75 Amtsgerichten. Die Amtsgerichte Dortmund und Essen stellen eine Besonderheit dar, da sie als sogenannte Präsidialamtsgerichte aufgrund ihrer Größe organisationsrechtlich einem Landgericht gleichstehen und anstelle eines Direktors als Behördenleitung einen Präsidenten haben.

Zu den nachgeordneten Amtsgerichten gehört unter anderem das für die Oberlandesgerichtsbezirke Hamm und Düsseldorf zuständige zentrale Mahngericht, das Amtsgericht Hagen mit seiner zentralen Mahnabteilung.

Geschichte Vor 1820 Die preußische Justizverwaltung verlegte im November 1815 die erst zu Beginn des Jahres in Emmerich eingerichtete Oberlandesgerichtskommission nach Kleve, das zuvor lange Jahre Sitz eines bedeutenden Hofgerichtes gewesen war. Die Oberlandesgerichtskommission war zuständig für die rechtsrheinischen Gebiete des ehemaligen Herzogtums Kleve (mit den Städten Emmerich, Wesel, Dinslaken und Duisburg). Im Übrigen erstreckte sich ihr Bezirk auf die Gebiete der ehemaligen Grafschaft Mark (mit den Städten Bochum, Hagen und Hamm) sowie Essen, Werden, Limburg, Dortmund, Lippstadt, Broich und Recklinghausen. Aus der Kommission ging im März 1817 das Oberlandesgericht Kleve hervor.

1820 bis 1848 Die Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. vom 20. April 1820 ordnete an, das Oberlandesgericht zum 1. Juli 1820 von Kleve nach Hamm zu verlegen. Grund war u. a., dass Hamm, eine der ersten preußischen Besitzungen in Westfalen, nach 1815 nicht – wie zunächst vorgesehen – Sitz einer Bezirksregierung oder eines Oberlandesgerichtes geworden war. Hierfür sollte die Stadt „entschädigt“ werden. Sie lag zudem – anders als Kleve – im damaligen Gerichtsbezirk. Dass der königlich angeordnete Umzug fristgerecht „vollzogen“ werden konnte, gilt als Verdienst des ersten Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm Friedrich Wilhelm Berthold von Rappard, der den Umzug zuvor als zweiter (Vize-)Präsident des Klever Oberlandesgerichtes vorbereitet hatte. Als Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichtes in Hamm diente ein dem preußischen Staat gehörendes Geschäftsgebäude am Hammer Markt, in dem bis zur französischen Besetzung die preußische Kriegs- und Domänenkammer untergebracht war. Das Oberlandesgericht in Hamm war neben den Oberlandesgerichten in Münster, Paderborn und dem Hofgericht in Arnsberg eines der vier staatlichen Obergerichte der preußischen Provinz Westfalen. Im Hammer Oberlandesgerichtsbezirk wohnten ca. 300.000 Einwohner.

Von Rappard, 1820 im Alter von 71 Jahren zum Oberlandesgerichtspräsidenten berufen, trat zum 30. Juni 1830 in den Ruhestand. Ihm folgte am 4. Dezember 1830 Christian Friedrich Bernhard von Steltzer, der bereits am 28. März 1831 als Präsident an das Oberlandesgericht Halberstadt wechselte und von dem nicht bekannt ist, ob er jemals am Oberlandesgericht in Hamm tätig war. Das Hammer Präsidentenamt übernahm dann am 9. Mai 1831 der 51-jährige Karl August Ferdinand von Scheibler. Dieser wechselte zum 1. Oktober 1840 als Präsident an das Oberlandesgericht nach Münster und übernahm dort auch die Leitung des Revisionskollegiums, an das seinerzeit nach erstinstanzlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Hamm zu appellieren war. Johann Heinrich Wilhelm Lent, zuvor Vizepräsident beim Oberlandesgericht in Münster, wurde am 1. Oktober 1840 als Nachfolger von Scheiblers zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm ernannt. Er sollte das Amt bis zu seinem Tode am 12. Februar 1868 nahezu 28 Jahre ausüben und war damit Präsident mit der längsten Amtszeit in der Geschichte des Oberlandesgerichtes Hamm.

Dem Oberlandesgericht Hamm waren folgende Gerichte nachgeordnet:

Typ Gericht Sitz Anmerkungen Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Altena Altena Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Bochum Bochum mit der Gerichtskommission Schwerte Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Dortmund Dortmund Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Duisburg Duisburg Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Emmerich Emmerich Später wurde die Gerichtskommission Rees eingerichtet. Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Essen Essen mit der Gerichtskommission Werden Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Hagen Hagen Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Hamm Hamm Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Hattingen Hattingen Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Iserlohn Iserlohn Später wurde die Gerichtskommission Menden eingerichtet. Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Lüdenscheid Lüdenscheid Später wurde die Gerichtskommission Meinerzhagen eingerichtet. Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Plettenberg Plettenberg Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Schwelm Schwelm Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Soest Soest Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Unna Unna Staatliche Gerichte Land- und Stadtgericht Wesel Wesel Später wurde die Gerichtskommission Dinslaken eingerichtet. Standesherrliche Gerichte Königliches und Fürstlich Lippesches Gesamtgericht Lippstadt Lippstadt später Oberlandesgericht Arnsberg Staatliche Gerichte Berggericht Bochum Bochum Staatliche Gerichte Berggericht Essen Essen Standesherrliche Gerichte Standesherrliches Gericht des Fürsten von Bentheim Limburg Standesherrliche Gerichte Fürstliches Gericht der Herrschaft Broich Broich Staatliche Gerichte Gerichte in den Bundesfestungen für Zivilsachen der preußischen Besatzungen Luxemburg, Mainz Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1824, S. 381 f. DigitalisatHandbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1843, S. 575 f., Digitalisat

1849 bis 1879

Die Revolutionsjahre 1848/1849 führten auf der Grundlage der oktroyierten Verfassung des preußischen Königs zu bedeutsamen Veränderungen in der preußischen Gerichtsverfassung und im Gerichtsverfahren. Die preußischen Oberlandesgerichte erhielten die Bezeichnung „Appellationsgericht“, was zum Ausdruck brachte, dass sie nur noch Rechtsmittelgerichte waren.Walter Vollmer: Westfälische Städtebilder. Berichte und Betrachtungen. C. Bertelsmann Verlag, Gütersloh 1963, S. 223. In erster Instanz traten kollegiale Kreisgerichte an die Stelle der mit Einzelrichtern besetzten früheren Land- und Stadtgerichte. Zu dem in seiner Größe unveränderten Bezirk des Appellationsgerichtes Hamm gehörten fortan zehn Kreisgerichte in Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Hamm, Iserlohn, Lüdenscheid, Soest und Wesel. Die Anzahl der Einwohner im Gerichtsbezirk war mittlerweile auf ca. 515.000 gestiegen, eine Folge der beginnenden Industrialisierung im Ruhrgebiet. Am 4. Juli 1870 feierte das Appellationsgericht Hamm sein fünfzigjähriges Bestehen in Hamm. Der Westfälische Anzeiger in Hamm widmete dem Gericht eine vierseitige Festausgabe. Ca. 833.000 Einwohner wohnten jetzt im Bezirk des Hammer Gerichtes, das sich zum größten der vier westfälischen Obergerichte entwickelt hatte. Nach dem Tode des Appellationsgerichtspräsidenten Lent am 12. Februar 1868 stand seit dem 1. Juli 1868 Ludwig Hartmann an der Spitze des Gerichts. Zum Kollegium des Appellationsgerichtes gehörten 1870 neben Hartmann als Präsident ein Vizepräsident und 16 Appellationsgerichtsräte.

1879 bis 1918 Die nach der Gründung des Deutschen Reiches am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichsjustizgesetze veränderten erneut die Gerichtsverfassung und das Prozessrecht. In nahezu jeder preußischen Provinz wurde ein Oberlandesgericht eingerichtet. Der Bezirk eines Oberlandesgerichtes umfasste die Bezirke neu geschaffener Landgerichte, deren Bezirke sich wiederum aus den Bezirken der ihnen unterstellten Amtsgerichte zusammensetzten. So entstand die Struktur der heute noch gültigen Gerichtsverfassung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Um das für die Provinz Westfalen zuständige Oberlandesgericht wurde intensiv gestritten. Neben Hamm meldete insbesondere auch Münster Ansprüche auf den Sitz dieses Obergerichtes an. Dem damaligen Präsidenten des Appellationsgerichtes Hartmann gelang es, eine Entscheidung zugunsten von Hamm herbeizuführen. Infolge der rasanten industriellen Entwicklung des Ruhrgebietes war der Bezirk des Appellationsgerichtes Hamm in den Jahren zuvor zum bevölkerungsreichsten der vier Appellationsgerichtsbezirke geworden. Hinzu kamen die zentrale Lage Hamms in der Mitte der Provinz und die gute Verkehrsanbindung durch zwischenzeitlich ausgebaute Eisenbahnstrecken. Zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm gehörten ab 1879 acht Landgerichte in Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Münster und Paderborn sowie 108 Amtsgerichte.

Nach dem Tode des ersten Oberlandesgerichtspräsidenten Hartmann am 6. Januar 1882 übernahm der ehemalige preußische Kultusminister Paul Ludwig Adalbert Falk am 1. Juli 1882 das Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm. Er fand ein seit 1879 aus dem Oberlandesgerichtspräsidenten, vier Senatspräsidenten und 25 Oberlandesgerichtsräten bestehendes Obergericht vor. In seiner Amtszeit wurde 1892 der Landgerichtsbezirk Bochum ins Leben gerufen. In den Jahren 1890 bis 1894 entstand ein neues Gerichtsgebäude am damaligen Friedrichsplatz in Hamm, in das am 4. Juli 1894 das Hammer Oberlandesgericht, das Amtsgericht und die Oberstaatsanwaltschaft einzogen. Auf Falk, der am 7. Juli 1900 in Hamm starb und auf dem Ostenfriedhof in Hamm beigesetzt wurde, folgte Anton Holtgreven als neuer Oberlandesgerichtspräsident. Seine Amtszeit waren die letzten Jahre des Kaiserreichs. Ein auch nach der Abtrennung des Landgerichtsbezirks Duisburg im Jahre 1906 zunehmender Geschäftsanfall ließ die Zahl der beim Oberlandesgericht Hamm tätigen Richter ansteigen. 1905 waren neben dem Oberlandesgerichtspräsidenten bereits sieben Senatspräsidenten und 32 Oberlandesgerichtsräte in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes tätig.

1918 bis 1933 Nach dem Ersten Weltkrieg, in dem 27 Beamte der Justizbehörden und Rechtsanwälte des Hammer Bezirks gefallen waren, übernahm 1919 der damalige Reichsgerichtsrat Franz Ludwig Reiff das Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm. In seine Amtszeit fiel das 100-jährige Oberlandesgerichtsjubiläum, das – den damaligen Verhältnissen Rechnung tragend – in bescheidenem Umfang gefeiert wurde. Im Jahre 1924 löste Paul Jockwer Reiff als Oberlandesgerichtspräsident ab. Bei seinem Eintritt in den Ruhestand galt der Hammer Oberlandesgerichtsbezirk als Musterbezirk.

Im Jahre 1933 richtete die Justizverwaltung den Landgerichtsbezirk Siegen ein. Die zugleich angeordnete Auflösung des Landgerichtsbezirk Arnsberg wurde nach massiven Protesten aus der Region wenige Monate später zurückgenommen.