Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens – etwaiger negativer Gewinn wird als Verlust bezeichnet.

Allgemeines Der Begriff des Gewinns ist in der Betriebswirtschaftslehre nicht eindeutig definiert, sondern hängt vom jeweiligen Definitionszweck ab.Wolfram Scheffler: Besteuerung von Unternehmen III, 2010, S. 43. Das ist problematisch, da unternehmerische Sachziele wie Gewinnmaximierung oder die Gewinnerzielungsabsicht eine genaue Definition benötigen. Bei der Nominalkapitalerhaltung liegt Gewinn immer dann vor, wenn das Eigenkapital vermehrt wurde; hierauf bauen das Handels- und Steuerrecht auf. Die Realkapitalerhaltung hingegen setzt voraus, dass das Eigenkapital um mehr als die Inflationsrate gestiegen sein muss. Die absolute Substanzerhaltung spricht nur dann von Gewinn, wenn der als Barwert der künftigen Cashflows ermittelte Unternehmenswert gestiegen ist.Röver & Partner: IFRS-Leitfaden Mittelstand, 2007, S. 29.

Im Rechnungswesen ist die Gewinndefinition weitgehend unumstritten. Die Gewinnerzielungsabsicht der Kaufleute wird durch den erzielten Gewinn verwirklicht. Zur Ermittlung des Gewinns wird gesetzlich verlangt, dass der Kaufmann am Schluss des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) die Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberzustellen hat ( Abs. 2 HGB). Der Gewinn gab der Gewinn- und Verlustrechnung ihren Namen. Rechnerisch ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung ein Gewinn, sofern die Aufwendungen niedriger sind als die Erträge:

Andernfalls entsteht ein Verlust:

Begrifflich ist die Verwendung des Gewinns von dem Gewinn als solchem zu unterscheiden, was in dem entsprechenden Sprachverständnis ausgedrückt wird.

Geschichte Der Philosoph Christian von Wolff definierte den Gewinn in seinem Todesjahr 1754 wie folgt: „Der Gewinn () wird die Sache genannt, welche zu unseren Gütern hinzukommt, ohne dass sie dadurch vermindert werden, oder wodurch wir reicher werden“.Christian von Wolff: Grundsätze des Natur- und Völkerrechts, 1754, S. 52.

Für Kapitalgesellschaften hat sich ein besonderes Begriffsverständnis entwickelt. Das deutsche Aktienrecht (AktG), das im Juli 1884 einem grundlegenden Wandel unterworfen wurde, sieht vor, dass die Aktionäre über die Verwendung des Gewinns zu entscheiden haben. Dabei wird abweichend vom Gewinnbegriff der Jahresüberschuss definiert. So heißt es: „Die Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Sie kann ferner … die Verteilung unter die Aktionäre beschließen“.Diese Vorschrift ist noch heute Kern des Abs. 1 AktG

In der Betriebswirtschaftslehre begnügte man sich nicht mit einem bloßen Güterzuwachs. Eugen Schmalenbach sah 1921 den Gewinn als gegeben, nachdem die Kaufkraft des Eigenkapitals erhalten wurde (Realkapitalerhaltung).Eugen Schmalenbach: Geldwertausgleich in der bilanzmäßigen Erfolgsrechnung. In: ZfhF. Jg. 15, 1921, S. 401–417. Für ihn wird bilanziert, um den erzielten Gewinn zu ermitteln.Eugen Schmalenbach: Grundlagen dynamischer Bilanzlehre. 1919, S. 6. Karl Hax befasste sich 1926 mit dem Diskussionsstand des Gewinnbegriffs in seiner Dissertation, die große Beachtung in der Wissenschaft fand.Karl Hax: Der Gewinnbegriff in der Betriebswirtschaftslehre. ZfhF 5. Ergänzungsband, 1926. Fritz Schmidt sah 1929 den Gewinn als die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis eines Produkts und seinem Wiederbeschaffungspreis am Veräußerungstag.Fritz Schmidt: Die organische Tageswertbilanz. 1929, S. 244 ff. Damit favorisierte er einen stromgrößenorientierten Gewinnbegriff. „Die Ausschüttbarkeit des Gewinnes gehört zu den wichtigsten Merkmalen des echten Gewinnes“.Fritz Schmidt: Die organische Tageswertbilanz. 1929, S. 141. Auch Erich Gutenberg vertrat die reale Kapitalerhaltung: „Erst wenn feststeht, dass die durch das Anfangskapital der Periode repräsentierte Kaufkraft des Kapitals erhalten geblieben ist, kann ein Geldüberschuss als Gewinn angesehen werden“.Erich Gutenberg: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1958, S. 171.

Das Einkommensteuergesetz hat sich 1934 in einer Legaldefinition für einen bilanziellen Gewinnbegriff entschieden. Nach Abs. 1 Satz 1 EStG ist Gewinn der „Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“. Unter Betriebsvermögen ist hierbei Eigenkapital zu verstehen. Das Eigenkapital ist mithin um die getätigten Entnahmen und Einlagen zu korrigieren, da sie keine betriebliche Ursache haben.Jochen Thiel/Alexander Lüdtke-Handjery: Bilanzrecht: Handelsbilanz, Steuerbilanz, 2005, S. 4.

Sprachliches Gewinn (wie Gewinnen von „gewinnen“ im Sinne von ‚bekommen‘ oder ‚erhalten‘,Bernhard Schnell: Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben. Niemeyer, Tübingen 2003 (= Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen. Band 50), ISBN 3-484-36050-X, S. 388 (zu mittelhochdeutsch gewinnen). von althochdeutsch giwinnan ‚durch Mühe, Arbeit oder Sieg zu etwas gelangen‘Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Herausgegeben von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 256 (gewinnen).) wird auch als Profit bezeichnet,Duden Wirtschaft A bis Z. 3. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2008, S. 20 f. oft im abwertenden Sinn.Duden: Vom deutschen Wort zum Fremdwort: Wörterbuch zum richtigen Fremdwortgebrauch. Dudenverlag, 2003, ISBN 341171641X, S. 494. Für Karl Marx war der Begriff des Profits ein Zentralbegriff seiner Theorien. Danach ist der Profit die Aneignung eines Teils des gesamtgesellschaftlichen, in Geld verwandelten Mehrwerts durch die Unternehmen. Dieses Begriffsverständnis stammt jedoch aus einer Zeit, in der die Gewinnverwendung in vielen Ländern noch nicht gesetzlich geregelt war. Marx starb 1883, und 1884 trat die 2. Aktienrechtsnovelle in Kraft, die als Geburtsjahr der modernen deutschen Aktiengesellschaft gilt – insbesondere hinsichtlich der Gewinnverteilung.Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Vom 18. Juli 1884, Artikel 186.

Im ideologischen Sprachgebrauch der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnete Gewinn die Erlösüberschüsse in sozialistischen Betrieben, wohingegen in kapitalistischen Unternehmen diese auch als Profit bezeichnetLexikologie: Ein internationales Handbuch zur Natur und Struktur von Wortern und Wortschatzen. Band 21, Verlag Walter de Gruyter, 2005, ISBN 3110171473, Stichwort: Differenzierungstendenzen zwischen der ehemaligen DDR und BRD, S. 1206. und mit der Konnotation „ausbeuterisch, geldgierig“ verbunden wurden.Colin Good: Sprache im totalitären Staat – Der Fall DDR, in Sprache im Konflikt: zur Rolle der Sprache in sozialen, politischen und militärischen Auseinandersetzungen, Band 5 von Sprache, Politik, Öffentlichkeit, herausgegeben von Ruth Reiher, Verlag Walter de Gruyter, 1995, ISBN 3110139588, S. 269. Arbeit, mit der man „Gewinn erwirtschaften“ (= „lukrieren“) kann, wird als „lukrativ“ bezeichnet. Das ist auf das lateinische Wort Lucrum (Gewinn, Vorteil) zurückzuführen.

Gewinn in der Ökonomie Der Gewinn ist der Teil der Wertschöpfung, der den Eigentümern (Gesellschaftern / Anteilseignern) des Unternehmens als Einkommen bzw. Vermögenssteigerung zuwächst.

Gewinnermittlung in der Betriebswirtschaft Als allgemeiner Oberbegriff für alle unterschiedlichen (konkreten) Gewinnbegriffe wird in der Betriebswirtschaftslehre der Begriff des Erfolgs bevorzugt.

Die Ermittlung des Gewinns erfolgt in den als Erfolgsrechnung bezeichneten Systemen des Rechnungswesens. Je nach Zweck und Ausgestaltung der Erfolgsrechnung wandelt sich der konkrete Inhalt des jeweils verwendeten Gewinnbegriffs. Umgekehrt wird der Gewinnbegriff erst durch die Ermittlungsregeln der Erfolgsrechnung konkretisiert und damit operationalisiert (messbar gemacht). Die Erfolgsrechnung gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Gebieten der Betriebswirtschaftslehre.

Arten der Erfolgsrechnung sind die Periodenerfolgsrechnung, die Stückerfolgsrechnung (Kalkulation) sowie die Investitionsrechnung. Während die Periodenerfolgsrechnung die Ermittlung des Erfolgs einer Wirtschaftsperiode (z. B. Geschäftsjahr) zum Ziel hat, wird mit der Stückerfolgsrechnung der Gewinnbeitrag einer einzelnen Produkteinheit bzw. eines einzelnen Auftrages ermittelt. Die Investitionsrechnung ähnelt insofern der Stückerfolgsrechnung, als sie den Erfolgsbeitrag eines Investitionsobjektes (etwa eine Produktionsanlage) über dessen gesamte Nutzungsdauer hinweg ermittelt. Zentrales Problem der Periodenerfolgsrechnung ist die Zurechnung der positiven (Ertrag bzw. Erlös) und negativen (Aufwand bzw. Kosten) Komponenten des Erfolges auf die jeweilige Betrachtungsperiode. Zu diesem Zwecke sind wirtschaftliche Erfolgskomponenten, die sich eigentlich auf mehrere Perioden beziehen, durch sog. zeitliche Interdependenzschnitte aufzuspalten und so einzelnen Perioden zurechenbar zu machen (Periodisierung). Da die Investitionsrechnung die gesamte (mehrperiodige) wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Objekts betrachtet, hat diese zwar kein Periodisierungsproblem, dafür aber das Problem der Zurechenbarkeit von Erfolgskomponenten auf das betrachtete Investitionsobjekt (sog. sachliche Interdependenzschnitte).

Gewinn in der Kostenrechnung Die Aussagekraft des Gewinns als betriebswirtschaftliche Kennzahl ist zunächst gering, solange kein Bezug zu anderen Größen hergestellt wird, z. B. der Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinns diente. Die Aussagekraft wird auch dadurch geschmälert, dass der ausgewiesene Gewinn (formal im Gesetz als Jahresüberschuss nach Abs. 2 Nr. 17 HGB bezeichnet) zumeist nicht das Ergebnis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit reflektiert, weil gesetzliche Bestimmungen und Bilanzpolitik dies erschweren oder verhindern (siehe Rücklagen, Niederstwertprinzip, Stille Reserven).

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bezeichnet der Gewinn die Differenz zwischen Erlös bzw. Leistungen und Kosten:

mit

: Gewinn

: Erlös bzw. Leistungen

: Kosten

Alternativ:

mit

: Deckungsbeitrag

: Fixkosten

Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten (siehe auch Controlling).

Systeme der Periodenerfolgsrechnung Den verschiedenen Systemen der Periodenerfolgsrechnung kommt besondere Bedeutung zu, da Unternehmen periodenbezogen über das Ergebnis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber Dritten (Staat, Kapitalgeber und sonstigen Stakeholdern) Rechenschaft abzulegen haben (Externes Rechnungswesen) oder für bestimmte interne Zwecke der Unternehmenslenkung, die über das Alltagsgeschäft im Controlling hinausgehen, die Wirtschaftlichkeit der vielfältig verflochtenen Aktivitäten des Betriebes in einer Periode transparent machen wollen.

Relativ unproblematisch ist die Periodisierung dort, wo eine Vielzahl von Einzelaktivitäten zum Periodenerfolg beitragen und die zeitliche Erstreckung eines einzelnen Geschäftsprozesses im Verhältnis zur Länge der Bezugsperiode kurz ist (kurzzyklische Sorten- und Serienfertigung). Dort aber, wo eine längerfristige und projektweise Leistungserbringung vorherrscht – bspw. im Anlagenbau – ist die Zurechnung von Erträgen und Aufwendungen auf einzelnen Perioden oft schwierig.

Gewinnermittlung (deutsches Handelsrecht)