Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine durch das schleswig-holsteinische Heilberufekammergesetz vom 29. Februar 1996 (HBKG) begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Ihre Mitglieder sind alle Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz haben. Sie vertritt die Interessen der Ärzteschaft und nimmt einzelne Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein in Selbstverwaltung wahr. Ihre Finanzierung erfolgt durch Beiträge ihrer Mitglieder. Die Rechtsaufsicht hat das Land Schleswig-Holstein.
Aufgaben Die Aufgaben der Ärztekammer sind vielfältig. Zu ihnen gehören die Berufsaufsicht über die Ärzte durch Erlass einer Berufsordnung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten, die Normierung und Organisation der Weiterbildung zum Facharzt u. a. Qualifikationen einschließlich der Durchführung von Prüfungen, Mitwirkung an einem sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstand, die Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander und zwischen Ärzten und Dritten durch die Schlichtungsstelle, Organisation der ärztlichen Fortbildung durch eine Fortbildungsordnung, auch durch Unterhalt einer Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung, Erstellung von Stellungnahmen zu das Gesundheitswesen betreffende Regelungen in Gesetz- und Verordnungsentwürfen, u. a. auch zu Krankenhaus- und Hochschulfragen sowie Problemen der ambulanten Versorgung, die Zuständigkeit für die Ausbildung von schleswig-holsteinischen Medizinischen Fachangestellten (MFA), auch durch Betreiben einer Ausbildungsstätte für überbetriebliche Ausbildung der MFA, die Führung der Vertrauensstelle des schleswig-holsteinischen Krebsregisters im Auftrage des Landes Schleswig-Holsteins, die Sicherstellung eines ärztlichen Notfallbereitschaftsdienstes zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und durch das Versorgungswerk der Ärztekammer: Einrichtung und Unterhaltung einer Altersversorgung für Ärzte. Besonders wichtig und für eine KdöR nicht selbstverständlich ist das Recht der Ärztekammer, die schleswig-holsteinische Ärzteschaft bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Belange (Interessenwahrnehmung) zu vertreten. Dieses Recht findet Grenzen bei der Vertretung der Rechte einzelner Ärzte und bei der Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen der Ärzteschaft. Auch hat die Ärztekammer kein allgemeinpolitisches Mandat. Sie erhebt zur Deckung ihrer Kosten eine Umlage bei ihren Mitgliedern. Derzeit (2022) beträgt der Beitrag pro Mitglied 0,6 % des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit vor Steuern.
Organe mini|Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (2021) Organe der Ärztekammer sind die Kammerversammlung und der Vorstand.
Die Kammerversammlung besteht aus 70 Mitgliedern und wird für fünf Jahre gewählt. Frauen und Männer sind bei der Bildung der Kammerversammlung entsprechend ihrem Anteil zu berücksichtigen. Die näheren Bestimmungen regelt eine Wahlverordnung der Aufsichtsbehörde. Die Kammerversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung, soweit sie sich nicht nur auf die laufende Geschäfte beziehen. Hierzu gehören insbesondere die Hauptsatzung, die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung für Ärzte, die Satzungen über soziale Einrichtungen und die Satzungen zur Fortbildung und Qualitätssicherung, die Haushaltssatzung, Beitragssatzung und die Gebührensatzung sowie die Entlastung des Vorstandes. Die Kammerversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode einen Vorstand.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der Kammer, wobei er sich dabei einer Geschäftsführung bedient. Der Präsident beruft die Kammerversammlung und den Vorstand ein und leitet ihre Sitzungen. Er vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
Ständige von der Kammerversammlung gewählte Ausschüsse sind der Finanzausschuss, der Weiterbildungsausschuss, der Berufsordnungsausschuss, der Fortbildungsausschuss und der Ausschuss Qualitätsmanagement. Hinzu kommen zahlreiche Prüfungsausschüsse sowie weitere Ausschüsse.
Einrichtungen Die Ärztekammer unterhält eine Versorgungseinrichtung für alle Mitglieder, eine Berufsbildungsstätte für Medizinische Fachangestellte (§ 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz) und eine Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung.
Die Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ehemals Edmund-Christiani-Seminar (ECS)) ist eine Ausbildungsstätte für medizinische Fachangestellte und führt eine verpflichtende überbetriebliche Ausbildung als Ergänzung der Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben durch. In jedem Ausbildungsjahr werden alle Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten für mindestens eine Woche im ECS unterwiesen. In dieser Zeit werden Ausbildungsinhalte geübt, die in vielen Ausbildungsbetrieben nur schwer oder gar nicht vermittelt werden können. Neben der überbetrieblichen Ausbildung bietet die Akademie ein vielseitiges Fort- und Weiterbildungsprogramm für medizinisches Assistenzpersonal an. Für die erfolgreiche Durchführung der praxisnahen Seminare verfügt es über gut ausgestattete medizinische Fachräume. Dazu gehören Übungsräume aus den Bereichen Medizin, Labor, Röntgen und Verwaltung sowie mehrere Theorieräume.
Des Weiteren bietet die Akademie regelmäßig Kurse und Seminare zu sämtlichen Fachgebieten der ärztlichen Fort- und Weiterbildung an. Dort finden jährlich mehr als 250 Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit mehr als 3000 Seminarstunden statt. Etwa 6000 Teilnehmer bilden sich hier pro Jahr weiter. Sie führt Fortbildungsveranstaltungen vorwiegend in eigenen Räumen in Bad Segeberg, aber auch außerhalb durch und ergänzt die von den regionalen Ärztevereinen durchgeführten Fortbildungen. Hierzu verfügt die Akademie über gut ausgestattete Räume für große, mittlere und kleine Veranstaltungen.
Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein Die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer dient der Berufsständischen Versorgung und bietet den Ärzten eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein Für Ärzte, die in Schleswig-Holstein den ärztlichen Beruf ausüben, besteht Pflichtmitgliedschaft. Die Versorgungseinrichtung zahlt ihren Leistungsbeziehern zudem Kinderzuschüsse und bietet berufsunfähigen Mitgliedern Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen. Sie verwaltet ein eigenes Sondervermögen und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Ärztekammer. Ebenso haftet das Vermögen der Ärztekammer nicht für Verbindlichkeiten der Versorgungseinrichtung. Die Beiträge der Mitglieder und das Vermögen der Versorgungseinrichtung sind zweckgebunden zu verwenden.Rechtsgrundlagen der Versorgungseinrichtung
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Die Mitteilungsblätter für die schleswig-holsteinische Ärzteschaft haben eine wechselvolle Geschichte. Im April 1866 – zwei Monate vor dem Deutschen Krieg – erschien erstmals überregional für das Gebiet des damaligen Schleswig-Holstein eine Ausgabe der Mitteilungen für den Verein Schleswig-Holsteinischer Ärzte. Herausgeber war der Vorstand des Vereins, die Federführung lag bei Johannes Bockendahl. Die „Mitteilungen (NF)“, von Georg Hoppe-Seyler (1860–1940) seit 1892 redigiert, wurden Ende 1933 im 42. Jahrgang eingestellt. Ab Januar 1934 erschien neu das Ärzteblatt für Hamburg und Schleswig-Holstein, herausgegeben von der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands in Berlin. Standespolitik fand sowohl im Ärzteblatt für Hamburg und Schleswig-Holstein als auch im ab 1939 als Nachfolgeblatt erscheinenden Ärzteblatt für Norddeutschland nicht mehr statt. Die Hefte hatten nur noch die Aufgabe, die Anordnungen der Reichsärzteführung und des regionalen Leiters von Kammer und KV mitzuteilen. Im Mai 1941 wurde das Ärzteblatt für Norddeutschland eingestellt. Für die nächsten sechseinhalb Jahre gab es in Schleswig-Holstein kein Ärzteblatt.
Erst wieder ab 1948 erschien mit Genehmigung der Militärregierung ein Mitteilungsblatt für Ärzte: Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt wurde gemeinsam von der Ärztekammer und der Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein herausgegeben. Die Schriftleitung hatte bis 1965 der Geschäftsführende Arzt von Kammer und KV Curt Walder (1895–?), sein Nachfolger war Gerd Iversen (1916–2004). 1989 übernahmen die Hauptgeschäftsführer der beiden Körperschaften Bodo Kosanke und Karl-Werner Ratschko zusammen mit dem Lübecker HNO-Arzt Heinz-Peter Sonntag die redaktionelle Betreuung. Berufs- und Gesundheitspolitik bildeten jetzt die Schwerpunkte der monatlich erscheinenden Hefte. Mitteilungen von Kammer und KV wurden in die unregelmäßig erscheinenden zusätzlichen Publikationen „Kammer Info aktuell“ (Ärztekammer) und „Nordlicht“ (Kassenärztliche Vereinigung) verlagert. Seit 1998 erschien das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt in alleiniger Herausgeberschaft der Ärztekammer; die KV baute ihr Mitteilungsblatt „Nordlicht aktuell“ zu einem Publikationsorgan für die Vertragsärzte aus. Seit 2009 leitet der Journalist Dirk Schnack das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt. Im Layout seit 1948 fünf Mal geändert, erreicht es in seiner Druckversion heute mehr als 16.500 Ärzte im „Land zwischen den Meeren“.Karl-Werner Ratschko: Regionales Sprachrohr. Seit 150 Jahren gibt es schleswig-holsteinische Ärzteblätter. In ihnen lässt sich die Geschichte der regionalen Standespolitik verfolgen.
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