mini|Der preußische Staatsminister Johann Christoph von Woellner, von 1788 bis 1798 Leiter des Geistlichen Departements Das Religionsedikt vom 9. Juli 1788 verschärfte die Aufsicht des preußischen Staates über die Kirchen und das Schulwesen mit dem Ziel, aufklärerische Tendenzen einzudämmen. Es wurde von König Friedrich Wilhelm II. erlassen, großen Einfluss auf seine Ausgestaltung hatte Staatsminister Johann Christoph von Woellner als Leiter des Geistlichen Departements. Zusammen mit dem einige Monate später erlassenen Zensuredikt vom 19. Dezember 1788 markiert es das Ende der staatlichen Toleranzpolitik Friedrichs II.

Vorgeschichte In den 1780er Jahren war Preußen Austragungsort scharfer religiöser Auseinandersetzungen. Das lag zum einen daran, dass der traditionell protestantische Staat seit der Ersten Polnischen Teilung auch Gebiete mit mehrheitlich katholischer Bevölkerung umfasste, die es nun zu integrieren galt.Christopher Clark: Preußen: Aufstieg und Niedergang 1600–1947. Pantheon, München 2008, ISBN 978-3-570-55060-1, S. 319. Zum anderen hatte die breite geistige Strömung der Aufklärung, die die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts prägte, auch vor den Kirchen nicht Halt gemacht. Viele lutherische oder reformierte Theologen in Preußen vertraten rationalistische Positionen, hingen der Naturrechtsphilosophie Christian Wolffs an oder lehnten eine wortwörtliche Auslegung der Bibel ab. Dadurch gerieten sie in Konflikte mit der lutherischen Orthodoxie, die am Offenbarungscharakter der Bibel festhielt und auch wundergläubige oder abergläubische Praktiken der Volksfrömmigkeit duldete oder in Schutz nahm. Auch wenn die neologische Theologie an der Religion als Stütze der Moral festhielt und unter Friedrich II. konfliktfrei mit der preußischen Staatskirche kooperiert hatte, sahen der neue König Friedrich Wilhelm II. und sein Minister für das geistliche Departement, Woellner, Handlungsbedarf: Sie wollten im Sinne des landesherrlichen Kirchenregiments die religiösen Streitigkeiten befrieden, die Kirche wieder stärker kontrollieren und dem Rationalismus die Spitze nehmen.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700–1815. C.H. Beck, München 1987, S. 274 ff. Woellner war ein hohes Mitglied des gegenaufklärerischen Geheimbunds der Rosenkreuzer, dessen Ordensobere er in Fragen der Religionspolitik konsultierte.Wolfgang Neugebauer: Brandenburg-Preußen in der Frühen Neuzeit. In: derselbe (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Band 1: Das 17. und 18. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-021662-2, S. 367 f.

Das Religionsedikt wurde durch die Gründung des sogenannten Oberschulkollegiums veranlasst, das im März 1788 einer Reform zustimmte, die die Schulen aus der Aufsicht der Geistlichkeit löste. Die Initiative war von dem aufklärerischen Zirkel um Minister Karl Abraham von Zedlitz ausgegangen. Woellner drängte den König, Zedlitz als Chef des geistlichen Departements zu entlassen. Daraufhin setzte Friedrich Wilhelm II. seinen Günstling an die Stelle von Zedlitz. Woellner war nun für das preußische Kirchen-, Schul- und Stiftswesen verantwortlich. Damit war die Grundlage für die Ausarbeitung des Religionsediktes geschaffen.Wilhelm Bringmann: Preußen unter Friedrich Wilhelm II. (1786–1797). Peter Lang. Bern 2001, ISBN 3-631-37427-5, S. 206. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Woellner bereits über ein konkretes religionspolitisches Konzept. Schon 1785, also noch zu Lebzeiten Friedrichs II., hatte er den Entwurf einer „Allgemeinen Reflexion“ an Friedrich Wilhelm übergeben. Darin bezeichnete er Preußen als „Land der Religionsspötter“, in dem das Volk die heilige Autorität Gottes und der Monarchie untergrabe. Für ihn war das Religionsedikt eine „staatspolitische Notwendigkeit“, um Kirche und Gesellschaft „zur frühchristlichen Reinheit zurückzuführen“.Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreiches. Piper, Berlin 2010, ISBN 978-3-492-05191-0, S. 199.

Inhalt Das Edikt umfasste 14 Paragraphen und begann mit einer Toleranzerklärung: Allen drei in Preußen vertretenen christlichen Konfessionen, nämlich der reformierten, der lutherischen und der katholischen, wurde Religionsfreiheit zugestanden. Allgemeine Toleranz wurde jedem zugesichert, „so lange ein jeder ruhig als ein guter Bürger des Staates seine Pflichten erfüllet, seine jedesmalige besondere Meynung aber für sich behalte“. „Öffentlich geduldeten Secten“, gemeint waren Juden und religiöse Sondergemeinschaften, wurde der bis dahin gewährte landesherrliche Schutz bestätigt. Missionierung wurde aber sowohl ihnen als auch den Katholiken verboten. In Breslau protegierte der König die 1791 gegründete Wilhelms-Schule, eine jüdische Bürgerschule, und gewährte ihr neben einem Darlehen die Führung seines Namens. Protestantische Geistliche wurden unbeschadet ihrer eigenen Gewissensfreiheit auf die Beibehaltung der Liturgie und der christlichen Glaubenslehre verpflichtet, da manche von ihnen „sich ganz zügellose Freiheiten, in Absicht des Lehrbegriffs ihrer Confession erlauben“ und „wesentliche Stücke und Grundwahrheiten der protestantischen Kirche und der christlichen Religion überhaupt wegläugnen“ würden. Damit war aufklärerisches Gedankengut, namentlich Deismus, Naturalismus und Zweifel an der Verbalinspiration der Bibel gemeint. Bei Verstößen drohten Amtsenthebung, Ausweisung, Geld- und Haftstrafen. Es sei darauf zu achten, dass alle Theologieprofessuren, Pfarr- und Schulstellen nur glaubensfesten Bewerbern zugänglich würden.Fritz Valjavec: Das Woellnersche Religionsedikt und seine geschichtliche Bedeutung. In: Historisches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft 72 (1953), S. 386–400, hier S. 386 f.; Wolfgang Neugebauer: Brandenburg-Preußen in der Frühen Neuzeit. In: derselbe (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, Band 1: Das 17. und 18. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-021662-2, S. 369 f.; Albrecht Beutel: Spurensicherung. Studien zur Identitätsgeschichte des Protestantismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2013, S. 34.

Wirkungen Das Religionsedikt stieß sofort auf große Ablehnung. Ganz offenkundig verstanden Woellner und der König in absolutistischer Weise staatliche Maßnahmen als kirchliche, die Kirche war nur noch ausführendes Organ.Rudolf von Thadden: Kirche im Schatten des Staates? Zur Problematik der evangelischen Kirche in der preußischen Geschichte. In Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 6: Preußen im Rückblick (1980), S. 146–175, hier S. 156. Dagegen und auch inhaltlich gegen die Verdammung der Aufklärung protestierten fünf Oberkonsistorialräte, nämlich Johann Joachim Spalding, Friedrich Samuel Gottfried Sack, Johann Samuel Diterich, Wilhelm Abraham Teller und Anton Friedrich Büsching, die alle eine neologische Theologie vertraten. Ihre Protestschreiben vom 10. September und 1. Oktober 1788 wurden als „Insubordination“ zurückgewiesen. Doch damit war nicht mehr gewährleistet, dass die Kirchen selber das Religionsedikt durchsetzten, weshalb 1791 in Berlin eine Immediat-Examenskommission eingesetzt wurde, die alle Kandidaten für das Predigtamt auf ihre theologische Orthodoxie prüfte und das Oberkonsistorium kirchen-, schul- und hochschulpolitisch weitgehend entmachtete. Der Immediat-Examenskommission waren in den preußischen Provinzen zwölf Examenskommissionen untergeordnet.Mark Pockrandt: Biblische Aufklärung. Biographie und Theologie der Berliner Hofprediger August Friedrich Wilhelm Sack (1703–1786) und Friedrich Samuel Gottfried Sack (1738–1817). de Gruyter, Berlin / New York 2003, ISBN 3-11-090820-4, S. 462. Wolfgang Neugebauer: Brandenburg-Preußen in der Frühen Neuzeit. In: derselbe (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, Band 1: Das 17. und 18. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin / New York 2009. ISBN 978-3-11-021662-2. S. 370 f.; Uta Wiggermann: Wöllner und das Wöllnersche Religionsedikt. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Studienausgabe. UTB, Stuttgart 2008, Band 8, Sp. 1688. Um neologisch orientierte Theologen aus den preußischen Kirchen und Schulen herauszuhalten, hatten die Kandidaten vor diesen Kommissionen Probepredigten zu halten. Neu anzustellende Lehrer an Gymnasien und Stadtschulen hatten ein Revers zu unterzeichnen, in dem sie sich von aufklärerischem Gedankengut distanzierten. Seit 1793 unternahm die Immediat-Examenskommission auch Visitationsreisen zu den Universitäten und höheren Schulen des Landes. Für die Land- und niederen Schulen Preußens wurde 1794 eine Anweisung erlassen, die dem Religionsunterricht oberste Priorität einräumte und alle anderen den Kindern zu vermittelnden Kenntnisse auf das Nötige beschränkte.Wolfgang Neugebauer: Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preußen. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Band 62). de Gruyter, Berlin / New York 1985, ISBN 3-11-009920-9, S. 193 f.

Weil sich aber sowohl die Universitäten als auch die Magistrate der Städte gegen den Ausschluss aufklärerischer Kandidaten wehrten, blieb die faktische Wirkung des Religionsedikts gering.Wolfgang Neugebauer: Das Bildungswesen in Preußen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts. In: Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin / New York 2012, ISBN 978-3-11-083957-9, S. 656 f. Eine einzige Suspendierung aufgrund des Religionsedikts ist aktenkundig, nämlich 1791 die des Gielsdorfer Predigers Johann Heinrich Schulz, die wegen königlicher Eingriffe in den sich anschließenden Prozess vor dem Kammergericht Skandal machte.Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806). Studien zum Verständnis des Absolutismus (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Band 103). de Gruyter, Berlin / New York 2003, ISBN 978-3-11-089868-2, S. 293 f. Friedrich Wilhelm II. forderte ein härteres Vorgehen, doch Woellner sperrte sich erfolgreich dagegen. Seit 1794 war das Verhältnis zwischen den beiden Männern zerrüttet.Uta Wiggermann: Wöllner und das Wöllnersche Religionsedikt. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Studienausgabe. UTB, Stuttgart 2008, Band 8, Sp. 1688