In der Liste von Rathäusern in Dresden sind die Rathäuser (Stadthäuser) bzw. Gemeindeämter aufgeführt, die sich in der Stadt Dresden befinden. Die Liste orientiert sich an der :Kategorie:Stadtteil von Dresden, nicht an der Liste der Gemarkungen von Dresden, da es z. B. Stadthäuser in Stadtteilen gibt, denen keine Gemarkung zugeordnet ist, wie das Stadthaus Johannstadt.

Auf der Grundlage der Sächsischen Verfassung von 1831 wurde das Ende der z. T. aus dem Mittelalter bestehenden Lehnsverbände und Rittergutsherrschaften durch Gesetze von 1832 und 1835 eingeleitet. Auf der Grundlage der Sächsischen Landgemeindeordnung von 1838 wurden erstmals Gemeindevorsteher und Gemeindeältester, d. h. eine eigene Gemeindeselbstverwaltung eingeführt; sie schaffte vor allem die inzwischen nicht mehr überschaubare Fülle von Gerichtsbarkeiten ab. Die Landgemeindeordnung selbst trat am 1. Mai 1839 in Kraft, bis dahin fanden die Wahlen zu mindestens einem Gemeindevorsteher und einem Gemeindeältesten statt (bei besonders kleinen Gemeinden), sonst über den Weg von Gemeindeausschusspersonen, die aus ihrer Mitte wiederum die Personen des Gemeindevorstandes und des Gemeindeältesten wählten.

Die Verwaltung der Gemeinde war zunächst in den Landgemeinden so organisiert, dass sie in der Regel direkt beim Gemeindevorstand angesiedelt war, d. h. in dessen Räumen in seinem Haus, und so auch bei einem personellen Wechsel von dem früheren zu dem neugewählten Gemeindevorstand mit umzog.

Die gewachsenen Einwohnerzahlen im Dresdner Umland führten daher nicht nur zu einem anwachsenden Verwaltungsaufwand, durch verschiedene Revisionen des Gesetzes von 1838 wurden den ländlichen Gemeinden immer mehr Verwaltungsaufgaben übertragen, die ab ca. 1885/1890 zu Diskussionen über geeignete (eigene) Verwaltungsstandorte in den Gemeinden führte. Auch die Stadt Dresden selbst konnte ihre Aufgaben nicht mehr in einem einzigen Rathaus erledigen: Dafür wurden die Stadthäuser errichtet, in denen Teile der Verwaltungsaufgaben erledigt wurden, denen jedoch keine eigene Gemeindevertretung zugeordnet war.

Zur Dresdner Einteilung gibt Schumann an:Dirk Schumann: Rathäuser – Entwicklung, Typen, Funktionen. In: Landeshauptstadt Dresden (Hrsg.): Dresdner Rathäuser. Eine Dokumentation. Dresden 2010, S. 9–11, hier: S. 10. Rathaus: Sitz der Gemeindeverwaltung und Sitzungssaal der Gemeindevertretung (Ausschüsse, Gemeinderat) Stadthaus: Reiner Verwaltungssitz ohne Anbindung an die Gemeindevertretung Gemeindeamt: Verwaltungssitz in einer Landgemeinde ohne Beratungs-/Sitzungsraum oder Sitzungsräume der Gemeindevertretung und seinerseits zu bedenken, dass diese – einfache – Aufteilung, so im Einzelfall nicht zutrifft, da diese Bezeichnungen ausgesprochen uneinheitlich gehandhabt wurden, und zu deren Verwendung es auch keine Kriterien gab oder gibt: So wurde für das – nach dieser Definition – Gemeindeamt in Pillnitz die Bezeichnung Rathaus Pillnitz gewählt (wohl aus repräsentativen Gründen), während das nach dieser Definition vollgültige Rathaus Wachwitz bis zur Eingemeindung von Wachwitz nach Dresden (1930) nie anders, denn als Gemeindeamt bezeichnet wurde. Die Liste unterscheidet im genannten Sinn in der Spalte Name daher nur Rathaus im Sinne von Gemeindeamt oder Rathaus, gleichgültig wie das Gebäude selbst bezeichnet wurde, und Stadthaus als reiner Verwaltungssitz.

In den weitaus meisten Fällen der Gemeinden folgte die Form nicht der Funktion: Repräsentative Gebäude, die auch vom Selbstbewusstsein der jeweiligen Gemeinden künden, wie die Rathäuser von Cotta, Löbtau (zerstört), Pieschen, Leuben oder Plauen gibt es zwar einige, ihnen stehen aber viele, zumeist einfache, zum Teil sogar schmucklose Gebäude gegenüber, die problemlos z. B. als Wohngebäude – nach Aufgabe der Selbständigkeit der jeweiligen Gemeinden – weitergenutzt wurden: Als besonderes Beispiel steht hierfür das Gemeindeamt (hier als Rathaus geführt) von Stetzsch, dessen frühere Funktion vom heutigen Gebäude ausgehend architektonisch nicht mehr ablesbar ist (und wohl auch nicht gewollt war); sie lässt sich hier, wie in anderen Fällen, nur noch historisch (für Stetzsch: Bauakten, historische Ansichten) erschließen.

Zu einer Anzahl von Stadtteilen ist ein Gemeindeamt derzeit nicht bekannt, in vielen Fällen sind sie wohl nur durch spezielle Publikationen erschließbar (z. B. Ortschroniken) und derzeit noch offen.

Legende Bild: Zeigt ein Bild des Rathauses. Name: Nennt den Stadtteil mit Zusatz Rathaus. Davon abgewichen wird nur bei den zentralen Rathäusern Dresdens. Die Grundsortierung der Liste erfolgt nach dem Namen des Rathauses. Adresse: Nennt Straße und, sofern vorhanden, Hausnummer des Rat- bzw. Stadthauses. Der Link „Lage“ gibt die Koordinaten des Gebäudes an und führt zur Kartendarstellung. Nutzungsbeginn: Gibt das Jahr des Nutzungsbeginns als Rathaus an. Eine etwa frühere Errichtung des Gebäudes ist in Beschreibung vermerkt. Beschreibung: Nennt bauliche bzw. geschichtliche Einzelheiten des jeweiligen Gebäudes.

Liste der Rathäuser